Ein abgesenkter Bordstein ist mehr als eine bauliche Kleinigkeit: Er sichert Barrierefreiheit, ermöglicht Zufahrten und muss laut StVO stets freigehalten werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Absenkstein genau ist (Definition), worin er sich vom normalen Bordstein unterscheidet (Unterschiede) und welche Regeln die StVO konkret setzt (StVO). Außerdem lesen Sie, welche Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog 2025 drohen (Sanktionen), wie Sie korrekt Halten und Abstand wahren (Praxis) und wann sich ein Einspruch lohnt (Rechte prüfen). So vermeiden Sie Kosten, Konflikte und erhöhen die Sicherheit für alle.


© Krasula - Autos stehen auf der Straße im Stau
Bußgelder und Strafen bei Verstößen am abgesenkten Bordstein

Abgesenkter Bordstein: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein abgesenkter Bordstein schafft Barrierefreiheit und dient als Zufahrt; er muss nach § 12 StVO stets freigehalten werden. Schon kurzes Blockieren beeinträchtigt Verkehrssicherheit und Nutzung durch Anlieger.
  • Unterschied zum normalen Bordstein: funktionale Abflachung nahe Fahrbahnniveau. Am abgesenkten Bordstein gilt absolutes Parkverbot; bereits Teilüberragen mit Rädern kann als Blockade zählen.
  • Konsequenzen nach Bußgeldkatalog 2025: von Verwarnung bis erhöhtem Bußgeld, bei Behinderung meist Umsetzung/Abschleppen; Halten nur ohne Behinderung zulässig. Praxisempfehlung: etwa 0,5 m Abstand einhalten.
  • Gilt auch vor eigener Einfahrt; beim Einfahren über Absenkungen kein Vorrang nach § 10 StVO. Klare Behinderungen beim Ordnungsamt/Polizei melden. Einspruch gegen Bescheid möglich, wenn Absenkung unklar, Zeichen verdeckt oder formale Fehler vorliegen.

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Was bedeutet ein abgesenkter Bordstein im Straßenverkehr?

Ein abgesenkter Bordstein ist die bauliche Abflachung des Bordsteins auf nahezu Fahrbahnniveau. Er schafft Barrierefreiheit für Fußgänger, Rollstühle und Kinderwagen und ermöglicht zugleich die Zufahrt zu Grundstücken und Garagen. Rechtlich ist er besonders geschützt: Nach § 12 StVO muss die Fläche freigehalten werden, Parken und blockierendes Halten sind untersagt. Wer einen abgesenkten Bordstein verdeckt, gefährdet die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Anlieger. Kommunen markieren diese Übergänge oft mit taktilen Elementen, wodurch der Zweck eindeutig wird. Entscheidend ist stets die Funktion: Dient die Absenkung der Querung oder Zufahrt, greift das Verbot unabhängig von individuellen Gewohnheiten der Anwohner.

Definition und Zweck im Alltag

Abgesenkte Bordsteine verbinden Gehweg und Fahrbahn ohne Stufe, reduzieren Stolper- und Sturzrisiken und schützen die Mobilität vulnerabler Gruppen. Für Kfz bedeutet die Abflachung eine schadensfreie Ein- und Ausfahrt. Im Stadtraum sind sie Teil eines barrierearmen Netzes und daher dauerhaft freizuhalten. Die Praxis zeigt: Bereits kurzes Blockieren stört Flüsse von Fuß- und Radverkehr. Wer Zweifel hat, ob eine Stelle als Absenkung gilt, sollte auf durchgehende Abflachung und erkennbaren Übergang achten.

  • Lesbarkeit: Verkehrszeichen früh erkennen und richtig deuten.
  • Tempo: Der Richtwert ist stets die konkrete Situation.
  • Rücksicht: Schwächere Verkehrsteilnehmer aktiv schützen.

Aus einer aktuellen Studie
Eine aktuelle Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) vergleicht die Sicherheit verschiedener Querungsanlagen und empfiehlt eine regelwerkskonforme Gestaltung mit klar erkennbaren Vorrangregelungen und freien Sichtbeziehungen. Die Ergebnisse zeigen: Gut gestaltete, barrierearme Querungen erhöhen die Nutzbarkeit und senken das Unfallrisiko. Das Freihalten von Bordsteinabsenkungen ist dafür zentral.

Worin liegt der Unterschied zum normalen Bordstein?

Ein normaler Bordstein dient primär der Abgrenzung von Fahrbahn und Gehweg und ist typischerweise mehrere Zentimeter hoch. Ein abgesenkter Bordstein ist baulich abgeflacht und nahezu eben zur Fahrbahn, um die Querung zu erleichtern. Dieser Unterschied hat unmittelbare Rechtswirkung: Während am normalen Bordstein Parken je nach Lage zulässig sein kann, gilt am abgesenkten Bordstein ein striktes Parkverbot. Maßgeblich ist die Funktion, nicht nur die Millimeterangabe. Wer missachtet, riskiert Konflikte mit Anliegern und Maßnahmen der Ordnungsbehörden bis hin zum Abschleppen.

Praxisrelevanz für Fahrer

Für Sie als Fahrer bedeutet das: Beurteilen Sie die Funktion der Stelle. Ist eine durchgehende Abflachung erkennbar und dient sie erkennbar der Zufahrt oder Querung, ist Parken tabu. Schon das Teilüberragen mit Rädern kann als Blockade gelten. Im Zweifel Abstand halten und alternative Stellflächen wählen.

Was schreibt die StVO konkret vor?

Kernnorm ist § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO: Vor abgesenkten Bordsteinen ist das Parken verboten. Zusätzlich verpflichtet § 1 StVO zu Rücksicht und vorsichtigem Verhalten, wodurch auch blockierendes Halten untersagt sein kann. Wichtig: Die Norm schützt sowohl Anwohner als auch barrierefreie Querungen. Verstoße sind Ordnungswidrigkeiten und können das kostenpflichtige Umsetzen des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Wer die Fläche verdeckt, muss mit Verwarngeldern, steigenden Bußgeldern bei Behinderung und regelmäßig mit Abschleppen rechnen. Bei Streit hilft die Beweissicherung durch Fotos und Zeugen. Für eine Prüfung des Bescheids kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.

Bußgelder am abgesenkten Bordstein: Bußgeldkatalog 2025

Die Sanktionen richten sich nach der BKatV und dem Bußgeldkatalog 2025. Einfaches Parken am abgesenkten Bordstein führt zu Verwarngeldern, bei Behinderung steigen die Beträge deutlich. Kommen Gefährdungen hinzu, sind weitere Maßnahmen üblich. Rechnen Sie außerdem mit Abschleppkosten, wenn die Zufahrt oder der barrierefreie Übergang nicht nutzbar ist.

Schnellüberblick Strafen

Je nach Schwere reichen die Folgen von Verwarnung bis zu erhöhten Bußgeldern. Wiederholungen und konkrete Gefährdungen verschärfen die Bewertung. Das Kostenrisiko steigt durch Umsetzung oder Abschleppen.

VerstoßMögliche Folge (Bußgeldkatalog 2025)Hinweis
Parken am abgesenkten BordsteinVerwarngeld/BußgeldSchutz der Querung/Zufahrt
Parken mit Behinderungerhöhtes Bußgeldzuzüglich Umsetzung/Abschleppen
Wiederholte Verstößedeutlich höhere BeträgeDokumentation durch Behörde

Wie groß muss der Abstand sein und ist kurzes Halten erlaubt?

Die StVO nennt keinen Zentimeterwert, entscheidend ist die Freihaltung über die gesamte Breite. In der Praxis hilft ein klarer Sicherheitsabstand von etwa einem halben Meter, um jede Beeinträchtigung auszuschließen. Kurzes Halten ist nur zulässig, wenn niemand behindert wird. Sobald Querung oder Zufahrt nicht vollständig nutzbar sind, liegt ein Verstoß vor. Prüfen Sie Umgebung, Sichtachsen und Verkehrsfluss und vermeiden Sie jede Teilverdeckung durch Reifen oder Fahrzeugteile.

Abgrenzung Halten zu Parken

Parken beginnt, wenn Sie länger als zum Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen halten. Bei abgesenkten Bordsteinen werden Behörden streng: Schon kurze Abwesenheit kann als Parken gelten, wenn die Fläche nicht frei ist. Wer Sicherheit will, hält abseits oder fährt weiter. So vermeiden Sie Konflikte und Kosten.

Eigene Einfahrt: Gilt das Parkverbot auch für Anwohner?

Ja. Die StVO unterscheidet nicht zwischen eigener und fremder Zufahrt. Auch Eigentümer müssen den abgesenkten Bordstein frei halten. Zulässig ist lediglich das unmittelbare Ein- und Ausfahren. Dauerhaftes Abstellen vor der Einfahrt kann den Straßenraum verengen, Sichtlinien stören und ist daher unzulässig. Gerichte stellen auf den Zweck ab: Freier Zugang und barrierearme Nutzung haben Vorrang.

Typische Missverständnisse

Das Argument "eigene Einfahrt" schützt nicht vor Bußgeldern, wenn die Fläche blockiert wird. Kurzzeitiges Halten ohne Behinderung kann zulässig sein, bleibt aber heikel. Sicherer ist das zügige Ein- und Ausfahren und das Abstellen auf privatem Grund. So vermeiden Sie Ärger mit Nachbarn und Behörde.

Radfahrer und Fußgänger: Vorrang und Sorgfaltspflichten

Wer vom Gehweg oder Radweg über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt, hat keinen Vorrang. Nach § 10 StVO ist besondere Vorsicht geboten, um den fließenden Verkehr nicht zu gefährden. Fußgänger dürfen die Absenkung nutzen, haben aber außerhalb von Überwegen keinen automatischen Vorrang. Klare Blickkontakte, angepasste Geschwindigkeit und defensive Entscheidungen reduzieren Risiken.

Barrierefreiheit beachten

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind freie Absenkungen essenziell. Fahrzeuge sollten Rampen nicht zustellen, Kommunen müssen Hindernisse beseitigen und Breiten einhalten. Das schützt die Teilhabe und senkt das Unfallrisiko. Rücksichtsvolles Verhalten bleibt die Grundregel.

Barrierefreiheit: Vorgaben und Verantwortung der Kommunen

Abgesenkte Bordsteine sind Bestandteil der Barrierefreiheit. Nach dem BGG und technischen Regelwerken (z. B. RASt/Ril) sind Anlagen so zu gestalten, dass sie selbstständig nutzbar sind. Dazu gehören ausreichende Breite, taktile Leitelemente und freie Sicht. Kommunen müssen diese Bereiche auch überwachen und Verstöße sanktionieren. Für Sie heißt das: Freihalten unterstützt Sicherheit, Teilhabe und flüssigen Verkehr.

Qualitätsmerkmale vor Ort

Gute Querungsstellen erkennen Sie an durchgehender Abflachung, kontrastierenden Markierungen und freiem Rampenbereich. Dauerhafte Hindernisse wie Poller oder Baustellenmaterial sollten dort nicht stehen. Bei Mängeln hilft die Meldung an die Stadt.

Wann gilt ein Bordstein als abgesenkt?

Rechtlich kommt es weniger auf Zentimeter als auf die Funktion an: Liegt eine durchgehende, klar erkennbare Abflachung vor, die die Überfahrt ermöglicht, spricht vieles für den Status "abgesenkt". Einzelne gebrochene Steine oder minimale Kanten ohne Querungszweck genügen nicht. Im Zweifel wird behördlich auf Lage, Gestaltung und Nutzung abgestellt. Sichtbare Verbindung von Gehweg und Fahrbahn ist ein starkes Indiz.

Beurteilung in der Praxis

Fotos, Maßskizzen und der dokumentierte Zweck helfen bei der Einordnung. Für die Ahndung zählt, ob Querung oder Zufahrt konkret behindert werden. Vorsicht und Abstand bleiben die beste Strategie.

Behinderung melden: So setzen Sie Ihr Recht durch

Blockiert ein Fahrzeug den abgesenkten Bordstein, können Sie beim Ordnungsamt oder der Polizei eine Meldung machen. In vielen Städten existieren Apps oder Hotlines. Wichtig sind genaue Standortangaben, Uhrzeit und aussagekräftige Fotos. Die Behörde kann Abschleppen anordnen, wenn Zufahrt oder barrierefreie Querung nicht nutzbar sind. Wiederholungsfälle werden meist strenger geahndet, dokumentieren Sie daher konsequent.

Tipps für schnelle Abhilfe

Melden Sie nur klare Behinderungen, bleiben Sie sachlich und liefern Sie Belege. Vermeiden Sie Konfrontationen vor Ort. Je besser die Dokumentation, desto schneller handeln die Stellen. Prüfen Sie später den Bescheid, falls Sie selbst betroffen sind, auf Formfehler.

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Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Absenkung nicht eindeutig erkennbar war, Verkehrszeichen verdeckt oder falsch standen, die Beweislage lückenhaft ist oder Formfehler im Bescheid vorliegen. Stützen Sie Ihre Argumentation auf § 67 OWiG und die objektiven Gegebenheiten vor Ort. Fachanwälte für Verkehrsrecht können Akteneinsicht beantragen, Fotos und Messdaten prüfen und Chancen realistisch bewerten. Wenn Sie während des Be- und Entladens kurz hielten und niemand behindert wurde, lässt sich das in Einzelfällen begründen. Ohne klare Entlastungsaussichten ist die rasche Begleichung oft die wirtschaftlichere Lösung.

Checkliste für die Entscheidung

Sichten Sie Beweise (Fotos, Uhrzeit, Sichtlinien), prüfen Sie die Beschilderung, dokumentieren Sie den tatsächlichen Nutzungszweck der Stelle und vergleichen Sie die Angaben im Bescheid. Bestehen Zweifel, holen Sie eine Ersteinschätzung ein.

SachverhaltAnsatzRechtsbezug
Unklare AbsenkungFunktion und Gestaltung belegen§ 12 StVO
Be- und EntladenZeugen, Dauer, Freihaltung darlegen§ 12 StVO, Verhältnismäßigkeit
FormfehlerDaten, Fotos, Zuständigkeit prüfenOWiG, Verfahrensrecht

Recht und Praxis im Blick: Weiterführende Hinweise

Vertiefende Informationen finden Sie in den Originaltexten der StVO, der BKatV und im BGG. Für Planung und Barrierefreiheit verweisen Kommunen auf technische Regelwerke. Wer Bußgeldbescheide prüfen will, sollte Fristen und Form wahren und frühzeitig Beweise sichern. Der Bußgeldkatalog 2025 liefert die Sanktionsrahmen, ersetzt aber nicht die Einzelfallprüfung. Ziel bleibt ein sicherer, barrierearmer Straßenraum.

Kurzfazit für den Alltag

Absenkung erkennen, Fläche freihalten, Abstand wahren, bei Unsicherheit weiterfahren und im Konfliktfall sachlich dokumentieren. So vermeiden Sie Kosten und Ärger.

Fazit

Halten Sie den abgesenkten Bordstein jederzeit frei, achten Sie auf ausreichenden Abstand und orientieren Sie sich an den Vorgaben der StVO und am Bußgeldkatalog 2025. Wer Regelverstöße vermeidet, schützt Barrierefreiheit und Anwohnerrechte. Sind Beschilderung oder Absenkung unklar, sichern Sie Beweise und prüfen Sie einen Einspruch. So handeln Sie rechtssicher und fair im Sinne eines reibungslosen Miteinanders.

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Die häufigsten Fragen rund um abgesenkte Bordsteine

Darf ich vor einem abgesenkten Bordstein parken oder kurz halten? +

Ein abgesenkter Bordstein muss frei bleiben. Nach § 12 StVO ist Parken verboten; kurzes Halten ist nur zulässig, wenn niemand behindert wird. Sobald Querung oder Zufahrt nicht vollständig nutzbar sind, liegt ein Verstoß vor. Empfehlung: ausreichend Abstand wahren und alternative Stellflächen wählen.

Gilt das Parkverbot auch vor meiner eigenen Einfahrt mit abgesenktem Bordstein? +

Ja. Die StVO unterscheidet nicht zwischen eigener und fremder Zufahrt. Der Bereich ist freizuhalten, zulässig ist nur das unmittelbare Ein- und Ausfahren. Dauerhaftes Abstellen stört Sicht und Verkehrsfluss und kann kostenpflichtiges Umsetzen oder Abschleppen nach sich ziehen.

Wie erkenne ich, ob ein Bordstein rechtlich als abgesenkt gilt? +

Maßgeblich ist die Funktion: Eine durchgehende, klar erkennbare Abflachung bis nahe Fahrbahnniveau, die die Überfahrt oder barrierearme Querung ermöglicht. Einzelne abgesplitterte Kanten genügen nicht. Behörden stellen auf Lage, Gestaltung und Nutzung ab; im Zweifel die Fläche frei lassen.

Welche Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog 2025 beim Parken am abgesenkten Bordstein? +

Nach BKatV und Bußgeldkatalog 2025 reichen Folgen von Verwarnung bis erhöhtem Bußgeld; bei Behinderung sind Umsetzung oder Abschleppen üblich. Wiederholungen und Gefährdungen verschärfen die Bewertung. Tipp: Vor Ort Fotos machen und Bescheide prüfen, wenn die Situation unklar war.

Was müssen Radfahrer und Fußgänger an Bordsteinabsenkungen beachten? +

Wer von Gehweg oder Radweg über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn einfährt, hat keinen Vorrang. Nach § 10 StVO gilt besondere Vorsicht. Fußgänger dürfen Absenkungen nutzen, haben außerhalb von Überwegen jedoch keinen automatischen Vorrang. Defensive Fahrweise, Blickkontakt und freie Sicht senken das Risiko.




Quellen & weiterführende Hinweise
Vanessa Carolin Schröder

Vanessa Carolin Schröder

SEO-Marketing Managerin

Vanessa arbeitet als Redakteurin bei der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft und bereitet rechtliche Themen verständlich auf, damit Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen erhalten.
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