Was ist Privatinsolvenz?


Die Privatinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das es überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, ihre finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. In solchen Fällen ist die Unterstützung eines kompetenten Insolvenzrecht-Anwalts von entscheidender Bedeutung.

Was bringt Ihnen die Privatinsolvenz?


Effektive Schuldenbefreiung

Bei einem Insolvenzverfahren spielt es keine Rolle, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger ein Schuldner hat (gemäß § 301 InsO). Die Insolvenz bietet die Möglichkeit eines sicheren Neuanfangs ohne Schulden.

Kürzere Dauer: Nur noch drei Jahre

Seit dem 01.10.2020 beträgt die Dauer einer Privatinsolvenz drei Jahre, danach werden die Schulden gelöscht. Das heißt Sie können nach nur drei Jahren schuldenfrei sein. Nachweiterenen 6 Monaten werden die Informationen über die abgeschlossene Privatinsolvenz dann auch aus den Schufa-Aufzeichnungen gelöscht. Für Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung.

Schutz vor Gläubigern

Sobald ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet wird, greift der "Pfändungs- und Vollstreckungsschutz" (gemäß §§ 88, 89 InsO). Gläubiger dürfen den Schuldner ab diesem Zeitpunkt nicht mehr kontaktieren.

Der erste Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung ist eine Schuldnerberatung. Unsere Kanzlei für Insolvenzrecht begleitet deutschlandweit bei der Schuldenbefreiung und bereitet eine Privatinsolvenz innerhalb von 4-6 Wochen vor.

VORBEREITUNG

Um Ihre Schulden zu bewältigen, beginnt der Prozess der Entschuldung mit einer Bewertung Ihrer individuellen finanziellen Situation. Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zur Beratung an. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie als starker Partner während des gesamten Entschuldungsprozesses.
Die Vorbereitung für diesen Schritt dauert in der Regel etwa 6 Wochen. Nachdem Sie Ihren Insolvenzantrag eingereicht haben, dauert es in der Regel etwa einen Monat, bis das Privatinsolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wird.

INSOLVENZVERFAHREN

Nach der Eröffnung der Privatinsolvenz sind Ihre Gläubiger nicht mehr berechtigt, Maßnahmen gegen Sie zu ergreifen. Das Insolvenzverfahren dauert insgesamt drei Jahre. Die Höhe der möglicherweise monatlich zu zahlenden Beträge wird durch die Pfändungstabelle bestimmt. Für eine bequeme Berechnung können Sie einfach unseren Pfändungsrechner nutzen.

RESTSCHULDEN

Nach Ablauf der dreijährigen Frist tritt die Restschuldbefreiung in Kraft gemäß § 301 InsO. Dies markiert das Ende des Insolvenzverfahrens und bedeutet, dass Ihre Schulden zu diesem Zeitpunkt gelöscht werden. Im Allgemeinen sind nur Schulden aus "unerlaubter Handlung" (z. B. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten usw.) von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Egal, ob es sich um Schulden bei einer Bank, dem Finanzamt, einem Zahnarzt oder Ihrem Nachbarn handelt: Alle Schulden werden durch die Restschuldbefreiung nach drei Jahren gelöscht.

Wie ist der Verlauf einer Privatinsolvenz?


Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist in mehrere Phasen unterteilt.
Zunächst erfolgt die Antragsstellung beim zuständigen Insolvenzgericht. Hierbei ist es ratsam, die Dienste eines erfahrenen Insolvenzrecht-Anwalts in Anspruch zu nehmen, da ein korrekt ausgefüllter Antrag von großer Bedeutung ist. Nach Einreichung des Antrags wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, das vorläufige Zahlungsverbote für die Gläubiger beinhaltet.

Anschließend erfolgt die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, um die Vermögenssituation des Schuldners zu überprüfen und das zur Verfügung stehende Vermögen zu verwerten. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und bei der Verwertung des Vermögens mitzuwirken.

Während des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzplan erstellt, der die geplante Schuldenbereinigung und die Verteilung der vorhandenen Mittel auf die Gläubiger regelt. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen der Gläubiger und leitet den Insolvenzplan zur Zustimmung an das Gericht weiter. Sobald der Insolvenzplan angenommen wurde, werden die Schulden des Schuldners teilweise oder vollständig erlassen.

Lesen Sie den ditaillierten Ablauf eines Privatinsolvenzverfahrens hier.



Wie lange dauert ein Privatinsolvenzverfahren?


Die Dauer des Insolvenzverfahrens kann je nach individueller Situation variieren. In der Regel beträgt die Verfahrensdauer zwischen drei und sechs Jahren. Während dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, regelmäßige Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu leisten und sich an bestimmte Verhaltensregeln zu halten.

Die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Insolvenzrecht ist von großer Bedeutung, um den Prozess der Privatinsolvenz erfolgreich zu bewältigen. Ein erfahrener Anwalt kann den Schuldner während des gesamten Verfahrens begleiten, rechtlichen Rat geben und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzrecht-Anwalt und Insolvenzverwalter?


Engagiert ein Schuldner einen Anwalt für Insolvenzrecht, wird er von diesem durch den gesamten Prozess begleitet. Der Anwalt vertritt die Interessen des Schuldners. Ein Insolvenzverwalter wird vom Gericht eingesetzt, er fungiert eher als Interessensvertreter der Gläubiger.

Kostenlose Ersteinschätzung und anwaltliche Schuldenhilfe


  1. Kostenfreie telefonische Erstberatung durch unsere Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte i.d.R. innerhalb weniger Minuten


  2. Wir verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern das Beste Ergebnis aus


  3. Erstellung der Bescheinigung über den Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern nach § 305 InsO












Privatinsolvenz als Chance auf finanziellen Neuanfang und Entlastung von der schweren Last der Schulden.

Für den Schuldner bedeutet die Privatinsolvenz die Möglichkeit, seine finanzielle Situation zu bereinigen und wieder Kontrolle über sein Leben zu erlangen. Durch den Schuldenabbau und den Schutz vor Gläubigern ermöglicht sie eine Befreiung von finanziellen Sorgen und eine Chance, sich auf den Aufbau einer stabileren finanziellen Zukunft zu konzentrieren. Die Privatinsolvenz kann auch psychische Entlastung bieten und dem Schuldner die Möglichkeit geben, einen klaren Kopf zu bekommen und mit einem frischen Start die finanziellen Herausforderungen anzugehen.

Beratungsgespräch
vereinbaren
Beratungsgespräch
vereinbaren
Stolle Rechtsanwaelte

Privatinsolvenz Ablauf: Schritt für Schritt zum wirtschaftlichen Neuanfang

Die Privatinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit bietet, ihre finanziellen Probleme zu bewältigen und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist strukturiert und umfasst mehrere Schritte, die in diesem Text detailliert erläutert werden.

  1. Erste Schritte: In diesem Stadium erkennt die überschuldete Person, dass sie ihre Schulden nicht mehr bewältigen kann und entscheidet sich für die Privatinsolvenz als Ausweg. Es ist wichtig, frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen und einen Insolvenzrecht-Anwalt zu konsultieren, der den weiteren Ablauf begleiten kann.
  2. Antragstellung: Der erste formale Schritt ist die Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht. Hierbei ist es ratsam, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen, da ein korrekt ausgefüllter Antrag von entscheidender Bedeutung ist. Der Antrag enthält Informationen zur finanziellen Situation, den Gläubigern und den Schulden.
  3. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Nach Einreichung des Antrags wird in der Regel ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Dieses beinhaltet vorläufige Zahlungsverbote für die Gläubiger und dient dazu, den Schuldner vor weiteren Forderungen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt vorübergehend die Verwaltung des Vermögens.
  4. Reguläres Insolvenzverfahren: Sobald das vorläufige Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, folgt die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, um die Vermögenssituation des Schuldners zu überprüfen und das zur Verfügung stehende Vermögen zu verwerten. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und bei der Verwertung des Vermögens mitzuwirken.
  5. Schuldenbereinigung: Während des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzplan erstellt, der die geplante Schuldenbereinigung und die Verteilung der vorhandenen Mittel auf die Gläubiger regelt. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen der Gläubiger und leitet den Insolvenzplan zur Zustimmung an das Gericht weiter. Sobald der Insolvenzplan angenommen wird, werden die Schulden des Schuldners teilweise oder vollständig erlassen.
  6. Laufende Verpflichtungen: Während des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner verpflichtet, regelmäßige Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu leisten, die sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten richten. Diese Zahlungen dienen zur Tilgung der Schulden und zur Deckung der Verfahrenskosten. Darüber hinaus muss der Schuldner bestimmte Verhaltensregeln einhalten, wie beispielsweise die Meldepflicht bei Einkommensveränderungen.
  7. Beendigung des Verfahrens: Die Dauer des Insolvenzverfahrens kann je nach individueller Situation variieren. In der Regel beträgt die Verfahrensdauer zwischen drei und sechs Jahren. Sobald alle Verpflichtungen erfüllt sind und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, erfolgt die Restschuldbefreiung. Dies bedeutet, dass die verbleibenden Schulden des Schuldners erlassen werden und er einen wirtschaftlichen Neuanfang machen kann.

Welche Vorteile bietet eine Privatinsolvenz?



Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorteile einer Privatinsolvenz von den individuellen Umständen abhängen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei uns. Dadurch können wir Ihre persönliche Situation besser bewerten und im Anschluss eine fundierte Entscheidung treffen.