Warum beide Perspektiven zählen
Als Kanzlei mit Erfahrung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kennen wir die Argumentationsmuster, Beweisstrategien und typischen Fallstricke beider Lager. Dieses Wissen nutzen wir, um realistische Einschätzungen zu geben, klare Empfehlungen auszusprechen und Verhandlungen zielorientiert zu führen – ob es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Befristungen, Versetzungen oder Betriebsänderungen geht.
Für Arbeitgeber: rechtssicher handeln & Risiken senken
Wir prüfen kurzfristig Ausgangslage, Verträge, Befristung, Probezeit, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und etwaigen Sonderkündigungsschutz. Je nach Situation empfehlen wir eine Abmahnung, eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag – jeweils mit praxistauglichen Formulierungen, Gesprächsleitfaden und sauberer Dokumentation.
- Kündigung (personen-, verhaltens-, betriebsbedingt) rechtssicher vorbereiten
- Aufhebungsverträge & Abfindungslösungen – diskret und zügig
- Sozialauswahl, Auswahlrichtlinien, Kommunikation bei Umstrukturierung
- Compliance, Personalakte/DSGVO, interne Richtlinien
Für Arbeitnehmer: Rechte wahren & Chancen nutzen
Nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen Form, Fristen und Begründung, bewerten die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und verhandeln, wenn sinnvoll, über Abfindungen, Zeugnisse und faire Beendigungsmodalitäten. Wichtig: Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
- Kündigungsschutzklage & Abfindungsverhandlungen
- Prüfung von Arbeitsverträgen, Befristungen, Änderungsangeboten
- Aufhebungsverträge – Chancen, Risiken (Sperrzeit), verhandelte Lösungen
- Abmahnungen, Versetzungen, Vergütung, Urlaubsansprüche
Abfindung: Strategie statt Zufall
Abfindungen sind in der Regel Verhandlungssache. Sie entstehen typischerweise im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags, über § 1a KSchG (betriebsbedingt), durch Sozialpläne oder im Auflösungsurteil (§§ 9, 10 KSchG). Häufige Verhandlungsrichtschnur (ohne Anspruch): 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Maßgeblich ist der letzte Abrechnungsmonat; Zulagen können einfließen.
Steuern, Arbeitsagentur & Compliance
Steuern & Payroll
Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer (Lohnsteuerabzug). Zur Progressionsmilderung kommt häufig die Fünftelregelung in Betracht. Wir stimmen Formulierungen mit der Lohnbuchhaltung ab.Arbeitsagentur & Sperrzeit
Bei Aufhebungsverträgen drohen Sperrzeiten. Entscheidend sind saubere Begründungslage, richtige Einordnung (z. B. betriebsbedingt) und stimmige vertragliche Regelungen.Compliance & Dokumentationspflichten
Transparente, DSGVO-konforme Personalakten, klare Richtlinien und lückenlose Dokumentation senken Prozessrisiken und schaffen Rechtssicherheit – intern, gegenüber Betriebsrat und Behörden.Erfolgsaussichten & Verhandlungsspielräume
Für die Bewertung entscheidend sind u. a.:
- Form, Fristen & Risiko einer Unwirksamkeit (z. B. Sozialauswahl)
- Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Betriebsrat, Elternzeit, Schwangerschaft)
- Sozialdaten (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten)
- Zeit, Diskretion, Verhandlungsposition und Prozessrisiken
Unser Ansatz: klare Strategie, saubere Dokumentation, taktische Verhandlungen – mit Blick auf Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vernunft.
Kosten & wirtschaftliche Abwägung
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – unabhängig vom Ausgang. Wir zeigen transparent die Kosten- und Zeitachsen der Optionen (Abmahnung, Kündigung, Vergleich, Aufhebungsvertrag) und empfehlen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung.