Wenn Schnee, Eis oder Glätte die Straßen verändern, steigt nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch die Chance auf ein Bußgeld im Winter. Viele Verstöße passieren aus Routine: falsche Bereifung, zu wenig Sicht oder unangepasste Fahrweise wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß. Auch Themen, die im Winter schnell eskalieren, sollten Sie im Blick behalten, etwa Rote Ampel, Handyverstoß sowie Alkohol und Drogen.
In diesem Ratgeber ordnen wir die wichtigsten Regeln aus StVO und Bußgeldkatalog 2026 verständlich ein, zeigen typische Fallstricke und geben praktische Tipps, damit Sie sicher und ohne Sanktionen ankommen.
Bußgelder im Winter: Das Wichtigste in Kürze
- Bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten strengere Maßstäbe: Der Bußgeldkatalog 2026 ahndet bereits typische Fehler wie falsche Bereifung, eingeschränkte Sicht oder nicht angepasstes Tempo mit Bußgeld, Punkten und in schweren Fällen auch Fahrverboten.
- Winterreifen sind Pflicht, sobald Schnee, Eis oder Glätte auftreten. Wer ohne geeignete Bereifung oder mit falscher Kennzeichnung fährt, riskiert nicht nur Sanktionen ab 60 Euro, sondern auch Probleme mit der Versicherung im Schadenfall.
- Besonders häufig und teuer sind Verstöße durch unangepasste Geschwindigkeit, zu geringen Abstand und unzureichende Sicht. Untersuchungen zeigen, dass gerade diese Fehler im Winter das Unfallrisiko deutlich erhöhen.
- Verantwortung trifft nicht nur den Fahrer: Auch Fahrzeughalter und Grundstückseigentümer können belangt werden, etwa bei fehlender Streupflicht oder mangelhafter Fahrzeugvorbereitung. Bei hohen Sanktionen oder Punkten kann sich eine rechtliche Prüfung per Einspruch lohnen.
Sie haben im Winter einen Bußgeldbescheid erhalten? Prüfen Sie jetzt, ob sich ein Einspruch lohnt und ob die Strafe gerechtfertigt ist.
kostenelose ErsteinschätzungDas sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
- Winterregeln: Bei Schnee und Glätte gelten strengere Pflichten, Verstöße werden schnell teuer.
- Winterreifen: Ohne passende Reifen drohen Bußgeld, Punkt und oft Probleme mit der Versicherung.
- Fahrweise: Unangepasste Geschwindigkeit und zu wenig Abstand sind Winterklassiker bei Unfällen und Sanktionen.
- Pflichten: Auch Halter und Eigentümer haften, etwa bei Fahrzeugzustand oder Streupflicht.
Welche Bußgelder drohen im Winter nach Bußgeldkatalog 2026?
Bußgelder im Winter treffen viele Fahrer, weil winterliche Bedingungen oft unterschätzt werden. Der Bußgeldkatalog 2026 bewertet typische Verstöße streng, sobald Schnee, Eis oder Glatteis die Fahrbahn beeinflussen. Besonders häufig sind Sanktionen wegen Winterreifenpflicht, Sichtbehinderung und unangepasster Geschwindigkeit. Wichtig: Es geht nicht nur um Strafe, sondern um die Verkehrssicherheit. Wer etwa die Grundregeln der Sorgfalt missachtet, riskiert Bußgeld, Punkte und bei erheblicher Gefahr sogar ein Fahrverbot. Rechtsgrundlagen finden Sie u. a. in § 1 StVO und in der situativen Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Wer vorbereitet fährt, reduziert Stress, Kosten und Unfallgefahr deutlich.
| Winterverstoß | Bußgeld | Punkte | Weitere Folgen |
|---|---|---|---|
| Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen | 60 Euro | 1 Punkt | --- |
| Fahren ohne Winterreifen mit Behinderung anderer | 80 Euro | 1 Punkt | --- |
| Fahren ohne Winterreifen mit Gefährdung | 100 Euro | 1 Punkt | --- |
| Fahren ohne Winterreifen mit Unfall | 120 Euro | 1 Punkt | Versicherungsprobleme möglich |
| Sichtbehinderung durch vereiste oder verschneite Scheiben | 10 Euro | --- | --- |
| Sichtbehinderung mit Gefährdung | 35 Euro | --- | --- |
| Vereistes oder verdecktes Kennzeichen | ab 5 Euro | --- | --- |
| Schnee vom Dach nicht entfernt | 25 Euro | --- | --- |
| Unangepasste Geschwindigkeit bei Schnee oder Glätte | 100 Euro | 1 Punkt | --- |
| Unangepasste Geschwindigkeit mit Gefährdung | 145 Euro | 1 Punkt | --- |
| Unangepasste Geschwindigkeit mit Unfall | 200 Euro | 1 Punkt | Fahrverbot möglich |
| Fehlendes Abblendlicht bei Schneefall | 25 - 60 Euro | --- | --- |
| Motor unnötig laufen lassen (Warmlaufen) | bis zu 80 Euro | --- | --- |
Warum Winterverstöße strenger bewertet werden
Winterverstöße wiegen schwerer, weil sich die Physik ändert: längere Bremswege, weniger Grip, schlechtere Sicht. Behörden und Gerichte schauen daher stärker auf die konkrete Gefährdung. Schon kleine Fehler können als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, wenn andere dadurch gefährdet werden. In der Praxis sehen wir in Bußgeldverfahren häufig, dass nicht der Schneefall an sich das Problem ist, sondern eine fehlende Anpassung der Fahrweise. Wer zu schnell fährt, zu dicht auffährt oder das Auto nicht freimacht, liefert der Behörde oft klare Ansatzpunkte. Ein defensiver Stil, saubere Scheiben und ausreichend Abstand sind im Winter die beste Kombination gegen Unfälle und Sanktionen.Winterreifen Bußgeld: Wann gilt die Pflicht und was wird geahndet?
Winterreifen Bußgeld ist einer der häufigsten Winter-Fälle im Bußgeldkatalog 2026. Entscheidend ist nicht ein Datum, sondern die Lage: Sobald Schnee, Eis, Schneematsch oder Glätte vorliegen, müssen Sie mit geeigneter Bereifung fahren. Fehlen passende Winterreifen, drohen nicht nur Sanktionen, sondern oft auch Streit mit der Versicherung, wenn es krachen sollte. Besonders wichtig: Auch der Halter kann belangt werden, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. In der Beratung merken wir oft, dass Betroffene die situative Pflicht zwar kennen, aber die Wetterlage falsch einschätzen. Wenn morgens Reifglätte droht, ist das Risiko bereits da. Wer dann ohne passende Reifen startet, liefert der Behörde eine klare Angriffsfläche.
So vermeiden Sie Ärger bei Kontrollen
Kontrollen laufen im Winter häufig pragmatisch: Blick auf Reifen, Kennzeichnung, Zustand. Achten Sie auf ausreichendes Profil und passende Kennzeichnung, und prüfen Sie den Reifendruck. Halten Sie im Auto einfache Hilfsmittel bereit: Handschuhe, Eiskratzer, ggf. Decke. Das klingt banal, verhindert aber typische Fehlerketten. Wichtig ist auch die Kommunikation: Wenn eine Kontrolle läuft, bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie Spekulationen zur Wetterlage. Im Zweifel kann später geklärt werden, ob wirklich winterliche Straßenverhältnisse vorlagen. Ein sauberer, vorbereiteter Eindruck senkt die Wahrscheinlichkeit weiterer Beanstandungen.Zulässige Winterreifen 2026: Kennzeichnung, Profil und typische Irrtümer
Welche Winterreifen sind erlaubt ist eine Schlüsselfrage, weil falsche Annahmen schnell zum Bußgeld führen. Relevant ist die geeignete Kennzeichnung des Reifens und ein Zustand, der tatsächlich Wintertauglichkeit bietet. Viele Fahrer verlassen sich auf alte Regeln oder auf Aussagen wie "die gehen noch". Das Problem: Im Ernstfall zählt nicht der gute Wille, sondern die tatsächliche Eignung. Ein zu geringes Profil verlängert den Bremsweg, und bei Glätte ist das der Unterschied zwischen Kontrolle und Rutschen. Unser Tipp: Dokumentieren Sie den Reifenwechsel (Werkstattrechnung oder Foto). Das ist kein Muss, kann aber später helfen, wenn es Streit über Zeitpunkt und Zustand gibt. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Risiken bei Kontrolle, Unfall und Haftung.
Häufige Fehler bei M+S und "Allwetter"
Irrtümer entstehen oft bei M+S und Allwetterreifen. Nicht jeder Reifen, der "winterlich aussieht", ist rechtlich und praktisch gleich gut. Gerade bei älteren Reifen wird die Kennzeichnung verwechselt oder es wird nur auf das Label geschaut. Prüfen Sie die Seitenwand, das Herstellungsdatum und den Profilzustand. Wenn Sie Allwetter fahren, achten Sie besonders auf Profil und Qualität, weil diese Reifen im Sommer wie im Winter Kompromisse sind. Ein zweiter Punkt: Schneekettenpflicht in bestimmten Strecken oder Regionen. Wer ohne Ausrüstung unterwegs ist, bleibt zwar nicht automatisch im Bußgeld, aber im Zweifel steht das Auto und es wird teuer und gefährlich.Bußgeld bei Schnee und Eis: Diese Fahrfehler sind im Winter besonders teuer
Bußgeld bei Schnee und Eis betrifft nicht nur die Bereifung, sondern vor allem die Fahrweise. Typisch sind unangepasste Geschwindigkeit, zu wenig Abstand und riskante Manöver. Sobald die Straße rutschig ist, wird aus "normalem Tempo" schnell ein Fehler, weil der Bremsweg drastisch steigt. Wenn Sie mehr Details zu Tempoverstößen wollen, finden Sie Orientierung hier: Geschwindigkeitsüberschreitung. Ähnlich wichtig ist das Thema Abstand: Abstandsverstoß. In Verfahren sehen wir oft: Der Winterunfall startet mit zu wenig Abstand und endet mit Vorwurf der Unangepasstheit. Wer defensiv fährt, spart am Ende Geld und Nerven.
Praxis-Regeln für Tempo und Abstand bei Glätte
Tempo ist im Winter kein Zahlenwert, sondern eine Situationsfrage. Verdoppeln Sie den Abstand, rechnen Sie mit Eis in Schattenbereichen und vermeiden Sie harte Lenk- und Bremsmanöver. Planen Sie Ihre Fahrten anders: früher losfahren, Stress rausnehmen. Auch wichtig: Beleuchtung und Scheiben. Wer bei Schneefall nur halb freikratzt, sieht nicht genug und wird schneller zum Risiko. Rechtlich ist die Sichtpflicht auch über § 23 StVO relevant, weil der Fahrzeugführer für den sicheren Zustand verantwortlich ist.Glatteis-Unfall: Schuld, Mitverschulden und Bußgeldrisiko
Glatteis-Unfall führt fast immer zur Frage: Wer trägt die Verantwortung und droht ein Bußgeld? Grundsatz: Wer bei Glätte unterwegs ist, muss besonders vorsichtig fahren. Das bedeutet: Tempo runter, Abstand hoch, keine riskanten Spurwechsel. Wenn es trotzdem kracht, prüfen Polizei und Versicherer, ob die Fahrweise angepasst war. In der Praxis wird oft ein Mitverschulden angenommen, auch wenn ein anderer beteiligt ist. Dashcam, Spurenbild, Zeugen und Wetterdaten spielen dann eine Rolle. Wichtig ist: Nicht jeder Winterunfall ist automatisch ein Bußgeldfall, aber unangepasstes Verhalten macht es wahrscheinlicher. Wer nach dem Unfall sauber dokumentiert und ruhig bleibt, verbessert die Ausgangslage spürbar.
Was Sie nach einem Winterunfall sofort tun sollten
Dokumentation ist im Winter entscheidend: Fotos von Fahrbahn, Sicht, Reifenzustand, Abstandssituation und Beleuchtung. Notieren Sie Uhrzeit, Ort, Temperaturanzeige, ob gestreut war und ob es Schattenbereiche gab. Melden Sie den Unfall sachlich, vermeiden Sie Schuldgeständnisse am Unfallort. Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, lohnt eine Prüfung: War die Wetterlage wirklich so, wie sie im Bescheid behauptet wird? Wurde die konkrete Gefährdung sauber begründet? Oft liegen genau dort Ansatzpunkte. Eine frühe rechtliche Einordnung spart Zeit und kann Sanktionen reduzieren.Sichtbehinderung durch Schnee: Welche Strafen drohen bei Scheiben, Spiegeln und Licht?
Sichtbehinderung durch Schnee ist ein Klassiker, weil es schnell geht und im Alltag nervt. Rechtlich ist es aber klar: Sie müssen vor der Fahrt für ausreichende Sicht sorgen. Vereiste Frontscheibe, zugeschneite Seitenscheiben, verdeckte Spiegel oder eingeschneite Scheinwerfer sind nicht nur gefährlich, sondern oft eine Ordnungswidrigkeit. Im Bußgeldkatalog 2026 kann das als Verwarnung oder Bußgeld enden, je nach Ausmaß. In der Praxis reichen schon geringe Einschränkungen, wenn dadurch andere gefährdet werden. Auch das Kennzeichen muss erkennbar sein. Wer nur ein kleines Sichtfenster freikratzt, riskiert Sanktionen und liefert im Unfallfall ein schlechtes Bild.
Checkliste: Diese Bereiche müssen frei sein
- Scheiben: Front, Heck und Seiten vollständig freimachen, nicht nur ein Guckloch.
- Spiegel: Beide Außenspiegel und Innenspiegel nutzbar halten.
- Licht: Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und Bremslicht von Schnee befreien.
- Kennzeichen: Vorne und hinten lesbar, sonst droht Ärger bei Kontrollen.
Schnee auf dem Autodach: Bußgeld, Gefahr und typische Missverständnisse
Schnee auf dem Autodach wirkt harmlos, ist aber ein echtes Risiko. Bei Bremsungen kann eine Schneelast nach vorn rutschen und die Sicht schlagartig blockieren. Bei höherer Geschwindigkeit können Platten abfliegen und andere gefährden. Das kann als Verstoß gegen die Betriebs- und Verkehrssicherheit gewertet werden und bußgeldrelevant werden. Auch eingeschneite Beleuchtung oder verdeckte Kennzeichen spielen hier rein. Der Punkt ist einfach: Was sich lösen oder die Sicht behindern kann, muss runter. In der Beratung sehen wir, dass Betroffene oft erst nach einem Zwischenfall verstehen, wie streng die Behörden das auslegen, wenn andere konkret gefährdet wurden.
Warum es im Winter mehr Kontrollen gibt
Kontrollen steigen, weil Winterfehler schnell zu schweren Unfällen führen. Polizei und Ordnungsamt achten gezielt auf Schneeauflagen, Sicht und Licht. Ein weiterer Grund: Viele Verstöße sind direkt sichtbar und lassen sich leicht dokumentieren. Wer morgens zwei Minuten mehr investiert, spart am Ende deutlich mehr Zeit. Nutzen Sie eine weiche Bürste und entfernen Sie Schnee auch von Motorhaube und Dachkante. Achten Sie besonders auf Fahrzeuge mit hoher Dachfläche, etwa Vans oder SUV, dort bleiben Schneelasten gern liegen.Streupflicht im Winter: Bußgeldrisiko für Eigentümer und Vermieter
Streupflicht im Winter betrifft nicht nur Autofahrer. Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Dienste müssen Gehwege in vielen Kommunen zu bestimmten Zeiten räumen und streuen. Die Details stehen meist in der kommunalen Satzung. Wer nicht räumt und jemand stürzt, riskiert nicht nur Ansprüche auf Schadensersatz, sondern teils auch ein Bußgeld. Wichtig ist die Zumutbarkeit: Dauerhafte Schneefälle sind anders zu bewerten als normale Glättephasen. Trotzdem gilt: Wenn morgens Berufsverkehr läuft, müssen Wege oft passierbar sein. Wer Zuständigkeiten sauber regelt, reduziert Haftungsrisiken und vermeidet Streit.
Streumittel und Zeiten: Was in der Praxis zählt
Auftausalz ist vielerorts eingeschränkt, häufig sind Sand oder Splitt erlaubt. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, statt auf Nachbarschaftsmythen zu vertrauen. Dokumentieren Sie im Zweifel, wann geräumt wurde, vor allem bei Mehrfamilienhäusern. Wenn Sie die Pflicht übertragen, braucht es klare Regelungen. Eine pauschale Klausel reicht oft nicht, entscheidend ist, wer tatsächlich was wann tun soll. Wenn ein Dienstleister beauftragt ist, entlastet das nicht automatisch, wenn die Leistung ausfällt und niemand reagiert.Haftung bei fehlendem Winterdienst: Wer zahlt bei Sturz auf Eis?
Wer haftet bei fehlendem Winterdienst ist eine der häufigsten Fragen nach Unfällen auf Gehwegen, Einfahrten oder Parkplätzen. Grundsätzlich haftet derjenige, der zur Verkehrssicherung verpflichtet ist. Das kann Eigentümer, Vermieter, Mieter oder ein Winterdienst sein, je nach Vereinbarung und Satzung. Entscheidend sind Wetterlage, Uhrzeit und Zumutbarkeit. Gerichte schauen genau hin: War es realistisch, dass bereits geräumt wird? Gab es plötzlichen Eisregen? Wurde überhaupt kontrolliert? In der Praxis geht es oft um Details. Wer saubere Dokumentation hat, ist im Vorteil, egal ob als Anspruchsteller oder als Verteidiger.
So übertragen Sie die Streupflicht rechtssicher
Übertragung muss klar, konkret und nachvollziehbar sein. Regeln Sie Zeiten, Flächen und Vertretung bei Ausfall. Wenn Mieter verpflichtet sind, braucht es konkrete Wochenpläne oder Hausordnung mit Zuständigkeiten. Wenn ein Dienstleister beauftragt ist, prüfen Sie Leistungsumfang und Reaktionszeiten. Auch sinnvoll: kurze Kontrollroutinen bei Glättewarnungen. Das ist kein Perfektionismus, sondern die beste Vorsorge gegen Streit und Schaden. Wenn ein Sturz passiert, wird genau diese Organisation im Nachhinein bewertet.Bußgeld oder Fahrverbot im Winter: Wann wird es richtig teuer?
Bußgeld oder Fahrverbot droht im Winter vor allem dann, wenn ein Verstoß als grob gefährlich bewertet wird. Das betrifft häufig extrem unangepasstes Tempo, riskante Überholmanöver oder Situationen mit konkreter Gefährdung. Der Bußgeldkatalog 2026 kennt hier abgestufte Folgen, je nach Gefahr und Schaden. In der Praxis ist die Linie klar: Je deutlicher die Missachtung der Winterlage, desto eher kommen Punkte und Fahrverbot in Betracht. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte das nicht erst beim Bescheid bedenken. Frühe Beratung hilft, die richtige Strategie zu finden und das Risiko eines Fahrverbots realistisch einzuschätzen.
Wann Gerichte milder entscheiden können
Milderung kommt in Betracht, wenn besondere Härte vorliegt oder wenn die Beweislage schwach ist. Wichtig ist aber: Das ist kein Automatismus. Sie brauchen nachvollziehbare Argumente, etwa zur konkreten beruflichen Abhängigkeit oder zu Fehlern im Verfahren. Ebenso kann entscheidend sein, ob die Gefährdung sauber begründet wurde. Eine gute Verteidigung arbeitet nicht mit Ausreden, sondern mit Fakten: Wetterlage, Verkehrsdichte, Sicht, Reifen, Dokumentation. Genau diese Punkte entscheiden, ob aus einem harten Vorwurf am Ende eine mildere Sanktion wird.Punkte in Flensburg bei Winterverstößen: Wann droht ein Eintrag?
Punkte in Flensburg drohen bei Winterverstößen vor allem dann, wenn die Behörde den Verstoß als sicherheitsrelevant einstuft. Typisch sind Fahren ohne geeignete Winterreifen bei echter Winterlage oder grob unangepasste Geschwindigkeit auf glatter Fahrbahn. Der Bußgeldkatalog 2026 ordnet bei bestimmten Konstellationen Punkte zu, häufig in Verbindung mit Gefährdung. Wichtig ist die Wirkung: Punkte bleiben mehrere Jahre gespeichert und können bei Vorbelastungen schneller zu Maßnahmen führen. Wer schon Punkte hat, sollte Winterverstöße besonders ernst nehmen und keine Bagatellen daraus machen.
Wie Punkte langfristig Probleme machen
Punkte sind kein einmaliger Ärger, sondern ein Konto mit Folgen. Schon ein weiterer Eintrag kann Schwellen erreichen, die Verwarnungen oder weitere Schritte auslösen. Dazu kommt: Manche Fahrer unterschätzen, wie schnell im Winter aus einer Situation ein Vorwurf wird, etwa wenn ein Auffahrunfall passiert und die Polizei "unangepasste Geschwindigkeit" notiert. Wer seinen Punktestand kennt und defensiv fährt, reduziert das Risiko nachhaltig. Wenn ein Punkt droht, lohnt eine sachliche Prüfung des Bescheids, gerade wenn die Gefährdung nicht sauber belegt ist.Winterverstoß erhalten: Einspruch prüfen oder Bußgeld akzeptieren?
Winterverstoß erhalten bedeutet nicht automatisch, dass Sie zahlen sollten. Gerade im Winter kommt es in der Praxis zu Fehlern: Wetterlage wird pauschal behauptet, Beweise sind dünn, Fotos zeigen die Situation nicht eindeutig. Der Bußgeldkatalog 2026 ist verbindlich, aber die Anwendung muss im Einzelfall passen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der konkreten Gefährdung bestehen, wenn die Mess- oder Feststellungssituation unklar ist oder wenn formale Mängel vorliegen. Beachten Sie die Frist: Ein Einspruch muss in der Regel binnen 14 Tagen nach Zustellung erfolgen. Informationen zum Ablauf finden Sie hier: Einspruch gegen Bußgeldbescheid.
Typische Ansatzpunkte für einen Einspruch
Ansatzpunkte liegen häufig in Details: War wirklich winterliche Glätte vorhanden oder nur kalt? Wurde die konkrete Gefährdung beschrieben oder nur behauptet? Sind Zeugenangaben widersprüchlich? Passt die Fahrzeugzuordnung? Wurde Ihr Reifen- oder Sichtzustand tatsächlich festgestellt oder nur vermutet? Wer hier sauber prüft, kann Sanktionen reduzieren oder unberechtigte Vorwürfe abwehren. Wichtig: Ein Einspruch sollte nicht aus dem Bauch kommen, sondern mit klarer Zielrichtung. Manchmal ist eine Reduzierung realistisch, manchmal ist Akzeptieren die bessere Option. Eine kurze fachliche Prüfung bringt meist schnell Klarheit.Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Jetzt prüfen!
Bußgelder im Winter werden schnell teuer, besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von der Beweislage, der beschriebenen Gefährdung und Ihren persönlichen Folgen ab. Wichtig ist eine ehrliche Einschätzung: Wenn die Situation klar dokumentiert ist, kann ein Einspruch wenig bringen. Wenn aber die Wetterlage unklar war, die Feststellungen dünn sind oder formale Fehler vorliegen, kann eine Prüfung sinnvoll sein. In unserer Kanzlei auf stolle-rg.de schauen wir bei Winterfällen typischerweise auf drei Kernfragen: Was wurde wirklich festgestellt, welche Norm wird herangezogen und welche Folgen drohen realistisch. So bekommen Sie eine belastbare Entscheidung statt eines Bauchgefühls.
Fazit
Im Winter entscheidet oft ein kleiner Fehler über Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot. Wer bei Schnee, Eis oder Glatteis unterwegs ist, sollte Reifen, Sicht und Fahrweise konsequent anpassen: Winterreifen rechtzeitig prüfen, Scheiben und Licht vollständig freimachen und mit deutlich mehr Abstand fahren. So reduzieren Sie nicht nur das Risiko für Unfälle, sondern vermeiden auch typische Vorwürfe wie unangepasste Geschwindigkeit oder Sichtbehinderung. Kommt trotzdem ein Bescheid, zählt eine schnelle, sachliche Prüfung: Fristen einhalten, Beweise sichern und klären, ob die behauptete Gefährdung wirklich belegt ist.Angeblich zu schnell gefahren? Jetzt kostenlose Hilfe vom Rechtsanwalt anfordern!
Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die häufigsten Fragen rund um Bußgeldern im Winter
Ab wann gelten im Winter strengere Verkehrsregeln und Bußgelder? +
Sobald Schnee, Eis, Schneematsch oder Glätte die Fahrbahn beeinflussen, gelten verschärfte Pflichten. Maßgeblich ist nicht der Kalender, sondern die tatsächliche Wetter- und Straßenlage. Wer dann ohne angepasste Fahrweise oder Ausrüstung fährt, riskiert Bußgelder, Punkte und im Ernstfall ein Fahrverbot.
Wann liegt ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht vor? +
Ein Verstoß liegt vor, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Winterreifen gefahren wird. Entscheidend ist die tatsächliche Glätte oder Schneelage, nicht die subjektive Einschätzung des Fahrers. Auch falsche oder unzureichende Kennzeichnung kann als Verstoß gewertet werden.
Welche Fahrfehler werden im Winter besonders häufig geahndet? +
Besonders häufig beanstandet werden unangepasste Geschwindigkeit, zu geringer Abstand und mangelhafte Sicht durch Schnee oder Eis am Fahrzeug. Diese Verstöße gelten als sicherheitsrelevant, da Bremswege länger sind und die Kontrolle über das Fahrzeug schneller verloren geht.
Können auch Halter oder Eigentümer ein Bußgeld im Winter bekommen? +
Ja. Fahrzeughalter können belangt werden, wenn sie die Fahrt ohne geeignete Bereifung anordnen oder zulassen. Grundstückseigentümer oder Vermieter haften zudem bei Verstößen gegen die Streupflicht, etwa wenn Gehwege nicht rechtzeitig geräumt oder gestreut wurden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Winter? +
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Wetterlage im Bescheid nur pauschal behauptet wird, die konkrete Gefährdung nicht nachvollziehbar beschrieben ist oder Beweise fehlen. Gerade im Winter sind Feststellungen oft angreifbar. Eine fachliche Prüfung klärt schnell, ob sich Gegenwehr lohnt.
Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Grundregeln der Teilnahme am Straßenverkehr und allgemeine Sorgfaltspflichten.
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§ 2 Abs. 3a StVO – Situative Winterreifenpflicht
Pflicht zur Nutzung geeigneter Bereifung bei Schnee, Eis, Schneematsch und Glätte.
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§ 23 StVO – Pflichten des Fahrzeugführers
Verantwortung für sicheren Fahrzeugzustand, Sichtverhältnisse und Ladung.
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Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Rechtsgrundlage für Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Verkehrsverstößen.
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BASt – Verkehrssicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen
Analyse von Unfallrisiken, Fahrverhalten und Sicherheitsfaktoren bei Schnee und Glätte.
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VUT – Statistische Auswertung 2013
Auswertung zu Verkehrsverstößen, Unfallursachen und Sanktionspraxis.