Als Kanzlei mit Erfahrung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kennen wir die Argumentationsmuster, Beweisstrategien und typischen Fallstricke beider Lager. Dieses Wissen nutzen wir, um realistische Einschätzungen zu geben, klare Empfehlungen auszusprechen und Verhandlungen zielorientiert zu führen – ob es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Befristungen, Versetzungen oder Betriebsänderungen geht.
Wir prüfen kurzfristig Ausgangslage, Verträge, Befristung, Probezeit, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und etwaigen Sonderkündigungsschutz. Je nach Situation empfehlen wir eine Abmahnung, eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag – jeweils mit praxistauglichen Formulierungen, Gesprächsleitfaden und sauberer Dokumentation.
Nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen Form, Fristen und Begründung, bewerten die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und verhandeln, wenn sinnvoll, über Abfindungen, Zeugnisse und faire Beendigungsmodalitäten. Wichtig: Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Abfindungen sind in der Regel Verhandlungssache. Sie entstehen typischerweise im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags, über § 1a KSchG (betriebsbedingt), durch Sozialpläne oder im Auflösungsurteil (§§ 9, 10 KSchG). Häufige Verhandlungsrichtschnur (ohne Anspruch): 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Maßgeblich ist der letzte Abrechnungsmonat; Zulagen können einfließen.
Für die Bewertung entscheidend sind u. a.:
Unser Ansatz: klare Strategie, saubere Dokumentation, taktische Verhandlungen – mit Blick auf Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vernunft.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – unabhängig vom Ausgang. Wir zeigen transparent die Kosten- und Zeitachsen der Optionen (Abmahnung, Kündigung, Vergleich, Aufhebungsvertrag) und empfehlen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung.