Saubere Dokumentation ist Grundvoraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen. Wir liefern rechtssichere Abmahnungstexte und Checklisten.
Saubere Dokumentation ist Grundvoraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen. Wir liefern rechtssichere Abmahnungstexte und Checklisten.
Wir prüfen Auswahlrichtlinien, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratsanhörung und Form – inkl. Formulierungen für die Kündigungserklärung.
Geräuschlose Trennung mit klaren Regelungen zu Beendigungstermin, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Rückgaben, Boni – und sinnvoller Abfindungsstrategie.
Abfindungen sind Verhandlungssache. Sie können Prozesse verkürzen, Planungssicherheit schaffen und mediale Risiken reduzieren – immer mit Blick auf Betriebsfrieden und Präzedenzwirkung.
Typische Konstellationen:
Ob eine Kündigung Bestand hat oder ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung erhebt, hängt stark von den individuellen Umständen ab. Arbeitgeber sollten vor jeder Personalmaßnahme die rechtlichen und taktischen Spielräume kennen, um Kostenrisiken zu minimieren und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Gerade bei leitenden Angestellten oder langjährig Beschäftigten kann es sinnvoll sein, über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu verhandeln, um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu umgehen. Arbeitgeber profitieren davon, dass sich Verfahren verkürzen und die Trennung kontrolliert gestaltet werden kann. Arbeitnehmer wiederum erhalten Planungssicherheit durch eine finanzielle Absicherung.
Unsere Erfahrung zeigt: Eine klare Verhandlungsstrategie und professionelle Vorbereitung der Personalmaßnahme erhöht die Chancen erheblich, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Wir unterstützen Arbeitgeber dabei, rechtssicher zu agieren und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Blick zu behalten.
Häufiger Orientierungswert in Vergleichen: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (ohne Anspruch). Maßgeblich ist der letzte Abrechnungsmonat; Zulagen (z. B. Boni, Dienstwagen) können einzubeziehen sein.
Faustformel: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre = Abfindung
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – unabhängig vom Ausgang. Wir zeigen Ihnen transparent die Kosten- und Zeitachse verschiedener Wege (Abmahnung, Kündigung, Vergleich, Aufhebungsvertrag) und empfehlen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Kurz & praxisnah beantwortet – für rechtssichere Entscheidungen.