Sie planen eine Kündigung, Abmahnung oder Umstrukturierung?


Wir reduzieren Ihr rechtliches Risiko und beschleunigen die Umsetzung.


Ob personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt: Wir prüfen die Erfolgsaussichten, dokumentieren sauber, bereiten Gespräche vor und begleiten die Durchführung – inkl. Strategie zu Abmahnung, Aufhebungsvertrag und ggf. Abfindung. So bleiben Sie handlungsfähig und vermeiden kostspielige Fehler.

Was ist jetzt wichtig?


1. Sachverhalt & Personalakte strukturiert aufbereiten (Leistung, Verhalten, Abmahnungen, Betriebszugehörigkeit).
2. Kündigungsart & Alternativen abwägen (Abmahnung, Versetzung, Aufhebungsvertrag, Änderungskündigung).
3. Fristen, Beteiligungsrechte (Betriebsrat) & Formalien rechtssicher einhalten.

Sofortcheck – Risiken erkennen, Optionen nutzen


Wir prüfen kurzfristig die Ausgangslage (Verträge, Befristung, Probezeit, Betriebsratsbeteiligung, Sonderkündigungsschutz) und empfehlen die passende Maßnahme: Abmahnung, Kündigung oder ein sauber gestalteter Aufhebungsvertrag – inkl. rechtssicherer Dokumente und Gesprächsleitfaden. So entscheiden Sie schnell und belastbar.

Bei betriebsbedingten Maßnahmen unterstützen wir bei Auswahlrichtlinien, Sozialauswahl und Kommunikation.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Stolle Rechtsanwälte

So profitieren Unternehmen von unserer Beratung


  • Rechtssichere Umsetzung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen – mit praxistauglichen Vorlagen
  • Konflikte lösen statt eskalieren: taktisch klug verhandeln, Prozessrisiken senken
  • Schnelle Verfügbarkeit, klare Empfehlungen, transparente Kosten

Bei Kündigungen sind Fristen, Formerfordernisse und Beteiligungsrechte (z. B. Betriebsrat) strikt einzuhalten. Fehler führen oft zur Unwirksamkeit – wir sichern die Umsetzung ab.

Typische Arbeitgeber-Themen


Saubere Dokumentation ist Grundvoraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen. Wir liefern rechtssichere Abmahnungstexte und Checklisten.

Geräuschlose Trennung mit klaren Regelungen zu Beendigungstermin, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Rückgaben, Boni – und sinnvoller Abfindungsstrategie.

Abfindung strategisch einsetzen

Abfindungen sind Verhandlungssache. Sie können Prozesse verkürzen, Planungssicherheit schaffen und mediale Risiken reduzieren – immer mit Blick auf Betriebsfrieden und Präzedenzwirkung.


Wann ist eine Abfindung sinnvoll?

Typische Konstellationen:

  • Vergleich im Kündigungsschutzprozess
  • Auflösungsurteil (§§ 9, 10 KSchG) – Unzumutbarkeit der Fortsetzung
  • Sozialplan/Betriebsänderung
  • Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG)

Erfolgsaussichten & Verhandlungsspielräume

Arbeitsrechtliche Lösungen für Arbeitgeber

Ob eine Kündigung Bestand hat oder ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung erhebt, hängt stark von den individuellen Umständen ab. Arbeitgeber sollten vor jeder Personalmaßnahme die rechtlichen und taktischen Spielräume kennen, um Kostenrisiken zu minimieren und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

  • Risiko einer Unwirksamkeit der Kündigung (z. B. Formfehler, fehlende Sozialauswahl)
  • Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Elternzeit, Schwangerschaft)
  • Sozialdaten (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten)
  • Geschwindigkeit & Diskretion als Arbeitgeberinteresse bei Trennungsverhandlungen

Gerade bei leitenden Angestellten oder langjährig Beschäftigten kann es sinnvoll sein, über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu verhandeln, um das Risiko einer Kündigungsschutzklage zu umgehen. Arbeitgeber profitieren davon, dass sich Verfahren verkürzen und die Trennung kontrolliert gestaltet werden kann. Arbeitnehmer wiederum erhalten Planungssicherheit durch eine finanzielle Absicherung.

Unsere Erfahrung zeigt: Eine klare Verhandlungsstrategie und professionelle Vorbereitung der Personalmaßnahme erhöht die Chancen erheblich, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Wir unterstützen Arbeitgeber dabei, rechtssicher zu agieren und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Blick zu behalten.

Budget planen: übliche Abfindungsspannen

Häufiger Orientierungswert in Vergleichen: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (ohne Anspruch). Maßgeblich ist der letzte Abrechnungsmonat; Zulagen (z. B. Boni, Dienstwagen) können einzubeziehen sein.

Faustformel: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre = Abfindung

Arbeitgeberberatung: Abfindung, Steuern, ALG

Steuern & Payroll

Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer (Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber). Zur Progressionsmilderung kommt regelmäßig die Fünftelregelung in Betracht. Wir stimmen Formulierungen mit Ihrer Lohnbuchhaltung ab.

Arbeitsagentur & Sperrzeit (aus Arbeitgebersicht)

Bei Aufhebungsverträgen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitnehmer verhängen. Für Arbeitgeber relevant: saubere Begründungslage (betriebsbedingter Grund/Ordnungsgemäßheit), um Vergleichslösungen nicht zu gefährden.

Compliance & Dokumentationspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Personalmaßnahmen transparent zu dokumentieren – von Abmahnungen über Arbeitszeitregelungen bis hin zu Befristungen. Eine lückenlose Dokumentation senkt das Risiko von Prozessverlusten und schafft Rechtssicherheit gegenüber Betriebsrat und Behörden.



Kosten & wirtschaftliche Abwägung

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG) – unabhängig vom Ausgang. Wir zeigen Ihnen transparent die Kosten- und Zeitachse verschiedener Wege (Abmahnung, Kündigung, Vergleich, Aufhebungsvertrag) und empfehlen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

FAQ: Häufige Fragen von Arbeitgebern

Kurz & praxisnah beantwortet – für rechtssichere Entscheidungen.

Ja. In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG). Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Die Anhörung muss die entscheidungsrelevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß enthalten.
Ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegendem Pflichtverstoß und innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen zulässig (§ 626 BGB). Vorher ist regelmäßig eine Interessenabwägung erforderlich.
Typische Inhalte: Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote/-wortlaut, Urlaub/Überstunden, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Wettbewerbs-/Verschwiegenheitsklauseln, Ausgleichsklausel. Wir liefern individuelle Muster und prüfen Sperrzeitrisiken.
Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen häufig durch Vergleich, Sozialplan, § 1a KSchG (betriebsbedingt), Auflösungsurteil oder vertragliche Regelungen. Häufige Verhandlungs-Richtschnur: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (ohne Gewähr).
Eine sachgrundlose Befristung ist grundsätzlich bis zu 2 Jahren zulässig, mit bis zu drei Verlängerungen. Voraussetzung: Keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber. Tarifverträge können abweichen.
Erforderlich sind regelmäßig eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und eine Interessenabwägung. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist kein Muss, aber wichtig für die Darlegungslast.