- Stolle RG
- News und Aktuelles
- Trend-Themen
- Karneval 2026: Alkohol & Kostüme am Steuer
Autofahren nur klar im Kopf
Karneval 2026: Ohne Alkohol und Kostüm ans Steuer
- Bereits ab 0,3 Promille können strafbare alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
- Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
- Auch Restalkohol am Morgen danach ist riskant: Im Schnitt baut der Körper nur rund 0,1 Promille pro Stunde ab.
- Wer maskiert Auto fährt und dadurch Sicht oder Gehör beeinträchtigt, muss ebenfalls mit Strafen rechnen.
-
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
Gesetze im InternetGesetzestext zur Strafbarkeit der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
§ 24c StVG – 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger
Gesetze im InternetRegelungen zur 0,0-Promille-Grenze in der Probezeit und für unter 21-Jährige nach § 24c Straßenverkehrsgesetz; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
§ 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Gesetze im InternetVorschriften zu den Pflichten von Fahrzeugführenden, etwa zur Sicherstellung von Sicht und Gehör; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
Bußgeldkatalog – Übersicht zu Sanktionen
derbussgeldkatalog.deÜberblick über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Verkehrsverstößen; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
Punkte in Flensburg – Das Fahreignungsregister
derbussgeldkatalog.deInformationen zum Punktesystem, Eintragungen im Fahreignungsregister und Tilgungsfristen; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
Fahrverbot – Dauer und Folgen
derbussgeldkatalog.deWissenswertes zu Dauer, Ablauf und rechtlichen Konsequenzen eines Fahrverbots; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
Promillerechner – Alkoholwert berechnen
derbussgeldkatalog.deOnline-Rechner zur Einschätzung des möglichen Blutalkoholwerts nach Alkoholkonsum; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
A-Verstoß in der Probezeit
rechtaktuell.orgDefinition und Beispiele zu A-Verstößen in der Probezeit im Verkehrsrecht; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
-
Probezeit im Verkehrsrecht
rechtaktuell.orgErläuterung der Probezeitregelungen und Verkehrsrecht-Begriffe; zuletzt abgerufen am 13.02.2026.
Karneval bedeutet Ausnahmezustand – aber nicht im Straßenverkehr. Während gefeiert wird, ist die Polizei vielerorts verstärkt unterwegs. Wer sich betrunken hinter das Steuer setzt, muss mit harten Strafen rechnen.
Ab wann gilt man als fahruntüchtig?
Im deutschen Verkehrsrecht wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Maßgeblich ist dabei nicht nur der Promillewert, sondern auch das konkrete Verhalten im Straßenverkehr.
Schon ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten – etwa unsichere Fahrweise, Rotlichtverstöße oder ein Unfall. In solchen Fällen droht eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB).
Wird die 0,5-Promille-Grenze erreicht oder überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Rechtsgrundlage ist § 24c StVG. Die Konsequenzen: mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Gerade rund um Karneval sollten Verkehrsteilnehmer bedenken: Auch scheinbar geringe Alkoholmengen können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Besondere Regeln für Fahranfänger
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren schreibt der Gesetzgeber eine strikte 0,0-Promille-Grenze vor.
Alkohol am Steuer stellt einen sogenannten A-Verstoß dar. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026 drohen in der Regel eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Gerade junge Fahrer unterschätzen häufig die Tragweite dieser Folgen.
Restalkohol am Morgen danach
Alkohol wirkt länger, als viele annehmen. Selbst wenn man sich am nächsten Morgen wieder fit fühlt, kann noch Restalkohol im Blut vorhanden sein.
Als grober Richtwert gilt: Der menschliche Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille pro Stunde ab. Faktoren wie Körpergewicht, Geschlecht oder Trinkmenge können diesen Wert jedoch erheblich beeinflussen. Wer unsicher ist, sollte das Fahrzeug stehen lassen.
-
Nutzen Sie unseren Promillerechner für eine erste Orientierung zu Ihrem möglichen Blutalkoholwert.
Kostümiert ans Steuer?
Nicht nur Alkohol kann problematisch sein. Wer mit Maske, Perücke oder Gesichtsverhüllung fährt und dadurch Sicht oder Gehör beeinträchtigt, verstößt gegen § 23 StVO. Auch ohne Alkoholkonsum droht in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld.
Kommt es unter diesen Umständen zu einem Unfall, kann die Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit annehmen. Das kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung ihre Leistungen reduziert oder vollständig verweigert.
Wer die närrischen Tage genießen möchte, sollte daher rechtzeitig alternative Transportmöglichkeiten wie Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel einplanen. So lassen sich unnötige Risiken im Straßenverkehr vermeiden.
Angeblich mit Alkohol am Steuer?
Wir prüfen Ihren individuellen Fall – schnell und unverbindlich.
Quellen & weiterführende Hinweise +
Neuigkeiten und Aktuelles
Polizei verschärft Handy-Kontrollen am Steuer: Eine europaweite Aktion soll Ablenkung im Straßenverkehr eindämmen. Erfahren Sie, welche Strafen jetzt drohen.
In Deutschland sind rund 136.500 Fahrzeuge von einem BMW-Rückruf betroffen. Wir erklären, warum es brenzlig werden kann und welche Schritte Sie sofort einleiten sollten.
Reine M+S-Reifen sind seit Herbst 2024 tabu. Wer jetzt umrüstet, spart Bußgeld, Punkt und Nerven. Welche Reifen erlaubt sind und was jetzt zu tun ist, lesen Sie hier.