Sie fahren auf der Autobahn, der Verkehrs stockt und der Vordermann bremst – wenig später heißt es „Bußgeld wegen zu geringen Abstands”. Je nach Geschwindigkeit und Abstand können Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot folgen.

Doch nicht jede Abstandsmessung ist korrekt. Erfahren Sie, wann ein Abstandsverstoß vorliegt und in welchen Fällen ein Einspruch möglich ist.

Bußgeld Abstand: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Abstand zum Vordermann so gering ist, dass Sie im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig anhalten können (§ 4 StVO).
  • Je höher das Tempo und je kleiner der Abstand, desto höher das Bußgeld. Hinzu kommen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.
  • Abstandsmessungen sind technisch aufwendig und nicht immer fehlerfrei – eine anwaltliche Prüfung lohnt sich.

Angeblich Abstand nicht eingehalten?
Prüfen Sie Ihre Chancen auf einen Einspruch!

kostenlose Ersteinschätzung

Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Abstandsmessung

Welchen Abstand muss ich zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
Ein fester Meterwert für den Mindestabstand ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist vielmehr, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug groß genug ist, um im Notfall rechtzeitig bremsen zu können. Als Orientierung gilt: Innerorts sollte der Mindestabstand etwa drei Fahrzeuglängen betragen. außerorts und auf der Autobahn empfiehlt sich mindestens der halbe Tachowert in Metern. Fahren Sie also 100 km/h, sollten rund 50 Meter Abstand eingehalten werden.
Wie teuer wird ein zu geringer Abstand?
Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt davon ab, wie schnell Sie gefahren sind und wie deutlich der Abstand unterschritten wurde. Möglich sind Bußgelder zwischen 75 und 400 Euro. Hinzu kommen unter Umständen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Die konkreten Sanktionen finden Sie in den Bußgeldtabellen.
Wie werden Abstandsverstöße ermittelt?
Abstandsverstöße werden vor allem auf Autobahnen gemessen. Zum Einsatz kommen dabei verschiedene technische Verfahren – etwa stationäre Messanlagen, Brückenmessungen oder mobile Videofahrzeuge. Die Messdaten werden anschließend ausgewertet und dokumentiert.


Bußgeldkatalog Abstandsverstoß: Strafen im Überblick

Welche Strafe bei einem Abstandsverstoß droht, entscheidet vor allem das Tempo. Die folgenden Tabellen zeigen, welche Sanktionen im Bußgeldkatalog 2026vorgesehen sind.

Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit zwischen 80 km/h und 99 km/h, Stand 21.02.2026

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch einlegen?
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen

Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 129, Stand 21.02.2026

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch einlegen?
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,00 EUR 2 Punkte 2 Monate kostenlos prüfen
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,00 EUR 2 Punkte 3 Monate kostenlos prüfen

Abstand nicht eingehalten: Geschwindigkeit mehr als 130 km/h, Stand 21.02.2026

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch einlegen?
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,00 EUR 2 Punkte 2 Monate kostenlos prüfen
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,00 EUR 2 Punkte 3 Monate kostenlos prüfen


Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Kay Stolle - Anwalt für Verkehrsrecht

Kay Stolle

Fachanwalt aus Düsseldorf

Beim Abstandsverstoß entscheidet nicht das Gefühl, sondern die exakte Messung. Schon geringe Ungenauigkeiten können den Bußgeldbescheid angreifbar machen. Deshalb prüfe ich genau, ob die Abstandsmessung einwandfrei erfolgt ist. – Kay Stolle, Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung


Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?


Der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören Sichtverhältnisse, Geschwindigkeit und Fahrbahnbeschaffenheit. Wichtig ist dabei: Der Sicherheitsabstand ist keine feste Meterzahl, sondern richtet sich immer nach der konkreten Fahrsituation.

  • Geschwindigkeit: Je höher das Tempo, desto länger sind Reaktions- und Bremsweg. Deshalb steigen die Anforderungen an den Abstand überproportional.
  • Verkehrssituation: Dichter Verkehr, Kolonnenfahrten oder häufiges Abbremsen erhöhen das Risiko – rechtlich entschuldigt das einen zu geringen Abstand aber nicht automatisch.
  • Fahrzeugtyp: Bei Lkw gelten strengere Maßstäbe. Der Bußgeldkatalog Lkw Abstand sieht bereits bei geringeren Abweichungen empfindliche Strafen vor, da Lkw deutlich längere Bremswege haben.
  • Bremsverhalten des Vordermanns: Der Abstand muss so groß sein, dass ein plötzliches Bremsmanöver sicher ausgeglichen werden kann.
  • Witterung und Sicht: Regen, Schnee oder schlechte Sicht erhöhen den notwendigen Abstand zusätzlich.

Was schreibt die StVO zum Sicherheitsabstand vor?


Laut § 4 Absatz 1 StVO muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen noch sicher angehalten werden kann. Entscheidend ist also, dass Sie jederzeit rechtzeitig reagieren können, ohne aufzufahren.

Ein fester Meterwert wird in der Vorschrift nicht genannt. In der Praxis hat sich jedoch die sogenannte Halber-Tacho-Regel etabliert: Bei guten Witterungsverhältnissen sollte der Sicherheitsabstand in Metern etwa der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Wer also mit 100 km/h unterwegs ist, sollte rund 50 Meter Abstand halten.


Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?


Ein Abstandsverstoß liegt nicht schon bei einem kurzen Annähern vor. Entscheidend ist, dass der zu geringe Abstand über eine gewisse Strecke oder mehrere Sekunden hinweg besteht. Die Abstandsmessung erfolgt häufig mithilfe videobasierter Verfahren auf Autobahnen.

Wichtig zu wissen: Gerade weil der Sicherheitsabstand von vielen Faktoren abhängt, sind Abstandsmessungen fehleranfällig. Häufige Angriffspunkte sind unklare Strecken, fehlerhafte Geschwindigkeitsannahmen oder nicht berücksichtigte Bremsmanöver des Vordermanns.

Ob tatsächlich ein Abstandsverstoß vorliegt, lässt sich daher oft erst nach einer rechtlichen Prüfung sicher beurteilen. Häufig bestehen hohe Erfolgschancen für einen Einspruch.

Angeblich Abstand nicht eingehalten?

*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.


Auch wichtig: Mindestabstand zur Seite


Nicht nur der Abstand nach vorne spielt im Verkehrsrecht eine Rolle. Auch der seitliche Mindestabstand ist gesetzlich geregelt und wird bei Verstößen ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet.

Kommt es dabei zu einer Gefährdung, einer Sachbeschädigung oder sogar zu einem Unfall, drohen zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Die maßgebliche Vorschrift ist § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO. Dort heißt es:

    Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Konkrete Meterangaben enthält das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis haben jedoch klare Richtwerte entwickelt:

  • Mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden oder haltenden Fahrzeugen
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Motorrädern
  • Mindestens 1,5 Meter zu Radfahrern innerorts
  • Mindestens 2 Meter zu Radfahrern außerorts
  • Mindestens 2 Meter Abstand zu wartenden Schul- und Linienbussen

Der seitliche Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Mit zunehmendem Tempo verengt sich das Sichtfeld optisch, die eigene Spur wirkt schmaler – bereits kleine Lenkbewegungen können dazu führen, dass das Fahrzeug die Spurgrenze berührt oder überschreitet.

Deshalb gilt: Je höher die Geschwindigkeit, desto größer sollte der seitliche Abstand sein.


Sicherheitsabstand berechnen: So geht’s


Den richtigen Sicherheitsabstand zu berechnen, fällt im Alltag oft schwer. Meterangaben lassen sich während der Fahrt kaum exakt bestimmen. In der Praxis haben sich zwei leicht umsetzbare Faustregeln bewährt, mit denen Sie schnell überprüfen können, ob Ihr Abstand ausreicht. Sie helfen dabei, das Risiko eines Auffahrunfalls deutlich zu reduzieren – insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten.

    1. Halber Tachowert in Metern
    Der Sicherheitsabstand sollte mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern entsprechen. Fahren Sie zum Beispiel 100 km/h, sollten Sie mindestens 50 Meter Abstand halten. Bei 120 km/h sind es rund 60 Meter. Je höher das Tempo, desto größer muss der Abstand sein.
    2. 2-Sekunden-Regel
    Sobald das vorausfahrende Fahrzeug einen festen Punkt passiert (z. B. ein Verkehrsschild oder eine Leitplanke), zählen Sie langsam die Sekunden. Haben Sie diesen Punkt vor Ablauf der zwei Sekunden erreicht, ist der Abstand zu gering.

Diese Regeln gelten als Mindestabstand bei normalen Straßen- und Sichtverhältnissen außerorts. Innerorts sind die Abstände aufgrund geringerer Geschwindigkeiten kürzer, rechtlich maßgeblich bleibt jedoch stets die ausreichende Reaktions- und Bremsstrecke.


Abstandsrechner: Strafe berechnen


Wie hoch fällt das Bußgeld nach einer Abstandsmessung aus? Mit dem Abstandsrechner erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine erste Einschätzung.

Tragen Sie einfach die gefahrene Geschwindigkeit sowie den gemessenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Der Rechner zeigt Ihnen anschließend, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist und ob ein Einspruch sinnvoll sein kann.


Abstandsverstoß-Rechner

Geben Sie die benötigten Daten ein, um ein mögliches Bußgeld zu berechnen.


Abstandsverstoß in der Probezeit: Das gilt für Fahranfänger


Ein Abstandsverstoß in der Probezeit wird als A-Verstößen gewertet und trifft Fahranfänger besonders hart. Während erfahrene Autofahrer „nur“ mit einem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot rechnen müssen, kommen für Fahranfänger bei einem A-Verstoß zusätzliche Maßnahmen wie eine Probezeitverlängerung auf insgesamt 4 Jahre sowie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar hinzu.

Der Gesetzgeber bewertet bestimmte Verstöße in der Probezeit bewusst strenger, weil junge Fahrer statistisch häufiger an schweren Unfällen beteiligt sind:

Aus einer aktuellen Studie
Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts waren junge Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren mit 15 % überproportional häufig an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligt, obwohl sie mit 7,2 % nur einen kleineren Anteil an der Bevölkerung ausmachen.


Abstandsmessung in der Probezeit: Welche Strafen drohen?


Ein Abstandsverstoß in der Probezeit hat zwingend folgende Konsequenzen:

    1. Verlängerung der Probezeit
    Die Probezeit verlängert sich von zwei auf insgesamt vier Jahre.

    2. Verpflichtendes Aufbauseminar
    Betroffene müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Dieses muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. Wird das Seminar nicht fristgerecht besucht, droht der Entzug des Führerscheins.

Neben den probezeitspezifischen Maßnahmen greifen selbstverständlich auch die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026. Je nach Geschwindigkeit und Grad der Abstandsunterschreitung drohen:

  • empfindliche Geldbußen
  • Eintragungen ins Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
  • Fahrverbot von 1 bis drei Monaten


Was passiert bei einem weiteren Abstandsverstoß in der Probezeit?


Kommt es während der verlängerten Probezeit erneut zu einem Abstandsverstoß, verschärft sich die Situation deutlich. Zunächst erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, um das eigene Fahrverhalten kritisch zu hinterfragen und künftige Verstöße zu vermeiden.

Bleibt auch dies ohne Wirkung, steht der Führerscheinentzug auf dem Spiel. Wer sich in der Probezeit befindet, sollte daher jeden weiteren schwerwiegenden Verstoß unbedingt vermeiden und behördliche Maßnahmen ernst nehmen.

Übrigens: Auch die Nutzung des Handys am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und ebenso streng geahndet wie ein Abstandsverstoß.

Angeblich Abstand nicht eingehalten?

*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.


Abstandsverstoß mit dem Lkw: Das gilt laut Bußgeldkatalog 2026


Ein Abstandsverstoß mit dem Lkw wird deutlich strenger bewertet als bei einem Pkw. Der Grund liegt auf der Hand: Mehrere Tonnen Gesamtgewicht, längere Bremswege und hohe kinetische Energie erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog 2026 für den Lkw-Abstand besonders empfindliche Sanktionen vor.

Für Berufskraftfahrer kann ein Bußgeld wegen zu geringen Abstands daher nicht nur teuer werden, sondern auch arbeitsrechtliche Folgen haben.


Welche Abstandsregeln gelten für Lkw?


Grundsätzlich gilt auch für Lkw die Vorschrift aus § 4 Absatz 1 StVO: Der Abstand muss so groß sein, dass auch bei einer plötzlichen Bremsung des Vorausfahrenden rechtzeitig angehalten werden kann.

Allerdings gibt es eine entscheidende Besonderheit: Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse müssen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten.

Die 50-Meter-Regel gilt im regulären Verkehrsfluss – sowohl bei dichtem Straßenverkehr in der Kolonne als auch während eines Überholvorgangs. Damit unterscheidet sich die Rechtslage deutlich vom Pkw, bei dem sich der Abstand primär am halben Tachowert orientiert.


Lkw-Abstand nicht eingehalten: Diese Strafen drohen, Stand 21.02.2026


Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch einlegen?
LKW/Bus über 3,5 t: Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn bei über 50 km/h nicht eingehalten 80 EUR 1 / kostenlos prüfen
LKW/Bus über 3,5 t: Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn bei über 50 km/h nicht eingehalten 120 EUR 1 / kostenlos prüfen


Abstandsmessung auf der Autobahn: Wie werden Abstandsverstöße ermittelt?


Ein Bußgeld wegen Abstand setzt voraus, dass der angeblich zu geringe Sicherheitsabstand zuvor ordnungsgemäß gemessen wurde. Gerade die Abstandsmessung auf der Autobahn ist ein Schwerpunkt polizeilicher Überwachung, da hier hohe Geschwindigkeiten und dichtes Verkehrsaufkommen zusammentreffen.

Moderne Messsysteme arbeiten heute weitgehend videobasiert oder laserunterstützt. Für Betroffene ist wichtig zu wissen: Nicht jede Messung ist automatisch fehlerfrei. Technik, Bedienung und Auswertung spielen eine entscheidende Rolle.


Optische Abstandsmessung (Laserverfahren)


Bei der optischen Abstandsmessung – häufig unter Einsatz von Lasergeräten – wird der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen direkt erfasst. Die Messung kann sowohl aus einem stehenden Polizeifahrzeug als auch aus einer Kontrollposition am Fahrbahnrand erfolgen.

Das Gerät misst die Geschwindigkeit, die Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug sowie die zeitliche Dauer der Unterschreitung. Diese Methode wird zwar auch zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt, kommt aber bei Abstandsmessungen seltener vor als videobasierte Verfahren.

    Wichtig für Betroffene: Es handelt sich meist um eine Momentaufnahme, was bei der rechtlichen Bewertung eines Abstandsverstoßes relevant sein kann.


Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung


Besonders häufig wird der Abstand auf Autobahnen mit mobilen Videosystemen kontrolliert. Dabei sind hochauflösende Kameras in zivilen Polizeifahrzeugen verbaut. Diese Fahrzeuge fahren im fließenden Verkehr mit und zeichnen das Fahrverhalten über eine längere Strecke auf.

Erfasst werden dabei die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs, der Abstand zum Vordermann sowie die Dauer der Abstandsunterschreitung. Nach der Messung erfolgt häufig eine Anhaltung auf einem Parkplatz oder Rasthof. Die Aufzeichnung dient dann als Beweismittel im Bußgeldverfahren.


Stationäre Video-Brückenmessung


Ein klassisches Verfahren der Abstandsmessung auf der Autobahn ist die sogenannte Brückenmessung. Hier befinden sich Kameras auf Autobahnbrücken, die den Verkehr kontinuierlich erfassen.

Eine Kamera überwacht dabei die Fernstrecke über mehrere hundert Meter, während eine zweite Kamera den Nahbereich erfasst. Unter der Brücke befindet sich ein Auslösemechanismus für das Fahrerfoto.

Der relevante Messbereich beginnt in der Regel deutlich vor der Brücke. Besteht der Verdacht, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, wird das Frontfoto ausgelöst.

Dieses Verfahren ermöglicht eine präzise zeitliche Auswertung – ist jedoch technisch komplex und anfällig für Auswertungsfehler, etwa bei der Bestimmung von Referenzlinien oder der exakten Messstrecke.


Toleranzabzug bei der Abstandsmessung


Wird ein Abstandsverstoß festgestellt, erfolgt grundsätzlich ein sogenannter Toleranzabzug vom gemessenen Wert. Dieser soll systembedingte Ungenauigkeiten ausgleichen.

Der Toleranzabzug kann automatisch durch die Gerätesoftware berücksichtigt werden, durch den Messbeamten erfolgen oder im gerichtlichen Verfahren korrigiert werden. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Messverfahren ab.

Wichtig: Der Toleranzabzug betrifft in der Regel sowohl die Geschwindigkeit als auch die gemessene Distanz. Dennoch können Fehler auftreten – etwa durch:

  • falsche Kalibrierung des Geräts
  • Bedienungsfehler
  • fehlerhafte Auswertung der Videoaufzeichnung
  • unklare Referenzpunkte

Gerade bei erheblichen Sanktionen – etwa bei drohendem Fahrverbot – lohnt sich daher eine detaillierte Prüfung der Messunterlagen durch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Denn ob tatsächlich ein Abstand nicht eingehalten wurde, entscheidet sich nicht selten an technischen Details.

Aus einer aktuellen Studie
In Deutschland wurden 2022 auf Autobahnen etwa 30 % aller registrierten Fehlverhalten von der Polizei dem „ungenügenden Sicherheitsabstand“ zugeordnet. Das zeigt, wie oft zu geringer Abstand im realen Unfallgeschehen auftritt.


Abstand nicht eingehalten: Lohnt sich ein Einspruch?


Ein Bußgeld wegen Abstand wirkt auf den ersten Blick eindeutig. Die Behörde schreibt, der Sicherheitsabstand sei unterschritten worden – dazu ein Messprotokoll und ein Videostandbild und die Sache scheint klar. Viele Betroffene zahlen deshalb vorschnell.

Doch genau hier liegt der Fehler. Gerade bei der Abstandsmessung auf der Autobahn entstehen immer wieder Mess- und Auswertungsprobleme. Ein pauschales „Abstand nicht eingehalten“ bedeutet noch lange nicht, dass der Vorwurf einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Angeblich Abstand nicht eingehalten?

*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.


Warum Abstandsmessungen besonders fehleranfällig sind

Beim Abstandsverstoß werden folgende Werte gemessenen, die ein komplexes Zusammenspiel binden:

  • Geschwindigkeit
  • gemessene Distanz
  • Dauer der Unterschreitung
  • Referenzpunkte
  • Verkehrssituation

Schon kleine Fehler in einem dieser Bereiche können das Messergebnis beeinflussen. Zu den typischen Angriffspunkten gehören folgende Fehlerquellen:

  • unklare oder falsch gesetzte Messlinien
  • perspektivische Verzerrungen bei der Videoauswertung
  • fehlerhafte Kalibrierung des Messgeräts
  • fehlender oder falsch berücksichtigter Toleranzabzug
  • kurzfristiges Einscheren eines anderen Fahrzeugs
  • plötzliches Bremsen des Vordermanns

Gerade bei mobilen Videoverfahren oder Brückenmessungen entscheidet oft die Detailprüfung der Rohmessdaten über Erfolg oder Misserfolg. Wer Zweifel an der Messung hat oder beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte den Bescheid nicht ungeprüft akzeptieren.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.


Fazit


Ein Abstandsverstoß zählt zu den häufigsten Vorwürfen im Straßenverkehr – besonders auf der Autobahn. Die Folgen können spürbar sein: hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot. In der Probezeit drohen zusätzliche Maßnahmen.

Gleichzeitig sind Abstandsmessungen technisch anspruchsvoll und nicht frei von Fehlern. Ob Laser, Video- oder Brückenmessung – schon kleine Ungenauigkeiten bei Geschwindigkeit, Messstrecke oder Toleranzabzug können das Ergebnis beeinflussen. Auch besondere Verkehrssituationen, etwa plötzliches Einscheren oder starkes Bremsen des Vordermanns, werden nicht immer ausreichend berücksichtigt.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid wegen „Abstand nicht eingehalten“, sollten Sie daher nicht vorschnell zahlen. Der Bescheid ist zunächst nur ein behördlicher Vorwurf. Eine rechtliche und technische Prüfung zeigt, ob die Sanktion tatsächlich Bestand hat.

Wichtig: Für einen Einspruch bleiben nur 14 Tage Zeit. Gerade wenn ein Fahrverbot droht oder Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zählt jeder Tag. Lassen Sie den Abstandsvorwurf gegen Sie von einem Rechtsanwalt prüfen und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Chancen.

Angeblich Abstand nicht eingehalten?

*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.


Die häufigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Abstandsmessung

Welche Strafe droht, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird? +

Die Höhe der Strafe hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand zum Vordermann ab. Bußgelder liegen zwischen 75 und 400 Euro. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. In der Probezeit können weitere Maßnahmen folgen.

Lohnt sich der Einspruch nach einem Bußgeld wegen Abstands? +

Abstandsmessungen sind technisch aufwendig und entsprechend anfällig für Fehler. Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsberechnung, der Bestimmung der Messstrecke oder beim Toleranzabzug können das Ergebnis beeinflussen. Auch besondere Verkehrssituationen – etwa wenn ein anderes Fahrzeug kurzfristig einschert – finden nicht immer ausreichend Berücksichtigung. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob der Vorwurf rechtlich haltbar ist.

Was kostet der Einspruch bei einem Bußgeld wegen fehlenden Abstands? +

Der Einspruch selbst kostet Sie erst einmal nur das Porto – also praktisch nichts. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, entstehen Anwaltsgebühren. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können zusätzliche Gerichtskosten anfallen. Verfügen Sie jedoch über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten. In unserer kostenlosen Erstberatung lässt sich vorab einschätzen, welches Kostenrisiko besteht.

Wie genau ist eine Abstandsmessung? +

Moderne Messverfahren arbeiten grundsätzlich präzise, sind aber nicht unfehlbar. Zum Einsatz kommen unter anderem Video-Nachfahrsysteme, Brückenmessungen oder Lasergeräte. Trotz technischer Standards können Auswertungsfehler, falsche Markierungen oder ungenaue Berechnungen das Ergebnis beeinflussen.

Wie erkenne ich eine Abstandsmessung? +

Abstandsmessungen erfolgen häufig auf Autobahnen. Hinweise können Kameras an Brücken, Messmarkierungen auf der Fahrbahn oder Polizeifahrzeuge mit spezieller Videoausrüstung sein. Viele Messungen laufen jedoch unauffällig ab und sind für Verkehrsteilnehmer während der Fahrt kaum erkennbar.

Was ist ein 2-Sekunden-Abstand? +

Der 2-Sekunden-Abstand ist eine einfache Faustregel zur Orientierung. Wählen Sie einen festen Punkt am Straßenrand, etwa ein Schild oder eine Brücke. Passiert das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt, zählen Sie die Sekunden. Erreichen Sie den Punkt erst nach etwa zwei Sekunden, halten Sie in der Regel einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.


* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013


Quellen & weiterführende Hinweise
Redakteurin Stolle-RG

Burcu Bostan

Redakteurin

Burcu arbeitet als Redakteurin bei der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft und bereitet rechtliche Themen verständlich auf, damit Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen erhalten.
Zum Profil