Verkehrsrechtliche Ersteinschätzung

Behördenschreiben erhalten? Jetzt online einreichen.

Übermitteln Sie Ihren Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder ein anderes Schreiben der Behörde. Wir prüfen, welche Frist läuft, welche Folgen drohen und welche nächsten Schritte in Betracht kommen.

  • Schreiben der Behörde sicher über das Formular einreichen
  • Vorwurf, Frist, Punkte und mögliches Fahrverbot einordnen lassen
  • Erste Orientierung zu möglichen weiteren Schritten erhalten
Die Ersteinschätzung dient der ersten rechtlichen Orientierung. Ob ein Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom konkreten Bescheid, der Beweislage und den möglichen Folgen ab.

So funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung

Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Angaben. Sie müssen den rechtlichen Sachverhalt nicht selbst vollständig einordnen.

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Fall kurz beschreiben

Wählen Sie aus, worum es geht, und geben Sie die wichtigsten Informationen zum Vorwurf und zum Schreiben der Behörde an.

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Unterlagen übermitteln

Laden Sie den Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder ein anderes relevantes Schreiben vollständig hoch.

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Erste Einordnung erhalten

Wir ordnen Fristen, mögliche Rechtsfolgen und erkennbare Ansatzpunkte ein und besprechen mit Ihnen, wie es weitergehen kann.

Was wird bei der ersten Prüfung betrachtet?

  • Welche Behörde hat das Schreiben versendet und worum geht es genau?
  • Welche Frist läuft seit Zustellung des Schreibens?
  • Welche Geldbuße, Punkte oder Fahrverbote werden angekündigt?
  • Ist die Fahrerin oder der Fahrer eindeutig bezeichnet?
  • Welche Messmethode oder welches Messgerät wurde eingesetzt?
  • Welche weiteren Unterlagen könnten für eine vertiefte Prüfung benötigt werden?

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

  • Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen
  • Briefumschlag oder Zustellungsnachweis, soweit vorhanden
  • Messfoto und weitere Anlagen der Behörde
  • Angaben zu bereits vorhandenen Punkten oder früheren Verstößen
  • Informationen dazu, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat
  • Hinweise auf eine besondere berufliche Abhängigkeit vom Führerschein

Frist im Blick behalten

Bei einem Bußgeldbescheid läuft grundsätzlich eine kurze Einspruchsfrist. Reichen Sie das Schreiben deshalb möglichst vollständig und frühzeitig ein.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung starten

Häufige Fragen zur kostenlosen Ersteinschätzung

Die wichtigsten Punkte zum Formular, zu den Unterlagen und zum weiteren Ablauf.

Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenlos?
Die erste Einordnung über dieses Formular ist kostenlos. Sollte anschließend eine weitergehende anwaltliche Tätigkeit sinnvoll sein, werden das weitere Vorgehen und mögliche Kosten vorher mit Ihnen besprochen.
Welche Schreiben kann ich übermitteln?
Sie können insbesondere einen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder ein anderes Schreiben einer Bußgeldstelle beziehungsweise Behörde einreichen.
Muss ich bereits wissen, ob ein Einspruch sinnvoll ist?
Nein. Genau diese Frage soll zunächst anhand des Schreibens, der möglichen Folgen und der erkennbaren Umstände eingeordnet werden.
Was passiert nach dem Absenden?
Ihre Angaben und Unterlagen werden gesichtet. Anschließend erhalten Sie eine erste Rückmeldung dazu, welche Frist gilt, welche Folgen drohen und welche nächsten Schritte in Betracht kommen.

Unsere Mandantenstimmen

Erfahrungen geben einen Eindruck davon, wie Mandanten die Kommunikation und Bearbeitung ihrer Anliegen wahrgenommen haben.

Rechtsanwalt Kay Stolle

Rechtsanwalt Kay Stolle verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Im Mittelpunkt stehen eine verständliche Einordnung der möglichen Folgen und eine am konkreten Verfahren ausgerichtete Strategie.

Die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt Mandanten bundesweit bei Bußgeldbescheiden, Anhörungen, Punkten in Flensburg, Fahrverboten und weiteren verkehrsrechtlichen Anliegen.

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Rechtsanwalt Kay Stolle

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