Sie haben eine rote Ampel überfahren? Laut Bußgeldkatalog2026 drohen Bußgeld, Punkte in Flensburgoder sogar ein Fahrverbot. Maßgeblich ist, ob ein einfacher Rotlichtverstoß oder ein qualfizierter Rotlichtverstoß vorliegt und ob die Messung rechtlich verwertbar ist.
Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Rotlichtverstoß und zeigen, wann Einspruchsmöglichkeiten bestehen.
Bußgeldkatalog Rote Ampel 2026: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie bei Rot über die Haltelinie fahren und in den Kreuzungsbereich einfahren.
- Der Bußgeldkatalog Rote Ampel unterscheidet zwischen einem einfachen (unter 1 Sekunde rot) und einem qualifizierten Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot).
- Zeigt die Ampel länger als 1 Sekunde rot, fallen die Strafen deutlich strenger aus.
- In der Probezeit führt ein Rotlichtverstoß zur Probezeitverlängerung und einem verpflichtenden Aufbauseminar.
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Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Rote Ampel
Bußgeldkatalog Rote Ampel: Strafen im Überblick
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde), Stand 21.02.2026
| Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? | |
|---|---|---|---|---|
| einfacher Rotlichtverstoß | 90,00 EUR | 1 Punkt | - | kostenlos prüfen |
| - mit Gefährdung | 200,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
| - mit Sachbeschädigung | 240,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde), Stand 21.02.2026
| Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? | |
|---|---|---|---|---|
| qualifizierter Rotlichtverstoß | 200,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
| - mit Gefährdung | 320,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
| - mit Sachbeschädigung | 360,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn bei roter Ampel (oft auch Lichtzeichenanlage) angefahren oder weitergefahren wird. Maßgeblich ist in der Regel die Haltelinie.
Wird lediglich die Haltelinie überfahren und das Fahrzeug unmittelbar danach wieder angehalten, handelt es sich meist um einen sogenannten Haltelinienverstoß. Dieser wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.
Deutlich teurer wird es, wenn bei Rot in den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
-
Einfacher Rotlichtverstoß:
Die Ampel war beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot. Die Folge sind 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
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Qualifizierter Rotlichtverstoß:
Die Ampel zeigte beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot. In diesem Fall drohen 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und in der Regel 1 Monat Fahrverbot.
Das Strafmaß erhöht sich, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zu einem Sachschaden bzw. Unfall kommt. Dann fallen Bußgeld und Nebenfolgen deutlich strenger aus.
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*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Was droht?
Für Fahranfänger in der Probezeit ist ein Rotlichtverstoß besonders problematisch, da er als A-Verstoß gewertet wird . Damit kommen zu den üblichen Rotlicht-Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026 folgende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde:
- Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre
- Kostenpflichtiges Aufbauseminar
Übrigens: Zwei B-Verstöße in der Probezeit – also weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten – werden wie ein A-Verstoß gewertet und ziehen entsprechend strenge Sanktionen nach sich.
Aufbauseminar wegen Rotlichtverstoß: Ablauf und Kosten
Ein in der Probezeit angeordnetes Aufbauseminar wird von lizenzierten Fahrschulen durchgeführt und findet meist in Gruppen von 6 bis 12 Personen statt. Es besteht aus 4 theoretischen Sitzungen (je 135 Minuten) plus einer Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung (mind. 30 Minuten).
Inhaltlich geht es u. a. um den konkreten Verstoß (z. B. Rotlichtverstoß) und Strategien, um Wiederholungen zu vermeiden. Nach Abschluss gibt es eine Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde. Ohne Teilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Kosten liegen je nach Fahrschule und Region zwischen 250 und 500 Euro und müssen von Betroffenen selbst getragen werden.
Nach Aufbauseminar rote Ampel überfahren: Was passiert?
Wer nach einem erfolgreich abgeschlossenen Aufbauseminar erneut in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, erhält zunächst eine schriftliche Verwarnung, verbunden mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig.
Passiert ein weiterer Verstoß, droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Den Führerschein können Betroffene erst wieder beantragen, wenn die gesetzliche Sperrfrist abgelaufen ist.
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Wie wird ein Rotlichtverstoß erfasst?
Ein Rotlichtverstoß wird mittels speziellen Messanlagen erfasst – umgangssprachlich oft Ampelblitzer oder Rotlichtblitzer genannt. Sie dokumentieren technisch, ob ein Fahrzeug bei Rot die Haltelinie überfährt und in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt.
Die Blitzer sind häufig an unfallträchtigen Kreuzungen installiert. Technisch basieren sie auf Sensoren (häufig Induktionsschleifen oder Piezosensoren), die in der Fahrbahn liegen und mit der Ampelschaltung gekoppelt sind.
Sobald die Ampel auf Rot springt, wird die Anlage aktiv. Überfährt ein Fahrzeug die erste Messstelle, also die Haltelinie, löst die Kamera automatisch ein Foto aus.
Fährt das Fahrzeug weiter in den geschützten Kreuzungsbereich, folgt in der Regel ein zweites Blitzerfoto. Genau diese zweite Aufnahme ist wichtig:
Es unterscheidet einen einfachen Haltelinienverstoß, der meist mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet wird, von einem echten Rotlichtverstoß, der gemäß Bußgeldkatalog Rote Ampel deutlich strengere Sanktionen nach sich zieht.
Bei Rotlicht geblitzt: Wie sehen Ampelblitzer aus?
Häufig stehen Ampelblitzer einige Meter hinter der Haltelinie oder direkt bei der Ampel – meist am rechten Fahrbahnrand. Die meisten Modelle ähneln optisch einer kastenförmigen Säule oder einem klassischen Starenkasten.
An der Vorderseite befinden sich ein oder mehrere Glasöffnungen, hinter denen Kamera und ggf. Blitztechnik sitzen. Einige Anlagen haben mehrere Fenster, um verschiedene Blickwinkel zu dokumentieren.
Moderne Systeme sind oft unauffälliger und wirken wie schmale, fest installierte Säulen am Straßenrand. Die Erfassung kann je nach Technik sogar ohne deutlich sichtbaren Blitz erfolgen.
Wenn Sie keinen Blitz bemerkt haben, heißt das also nicht automatisch, dass kein Rotlichtverstoß registriert wurde. Über den Verstoß werden Sie offiziell durch den Bußgeldbescheid informiert, in dem alle relevanten Daten und Beweise festgehalten sind.
Rote Ampel überfahren und die Polizei hat es gesehen
Ein Rotlichtverstoß kann auch ohne Blitzer erfasst werden – etwa wenn die Polizei selbst gesehen hat, dass eine rote Ampel überfahren wurde. Sie zeigt den Verstoß dann an und tritt im Bußgeldverfahren als Zeuge an.
Entgegen dem verbreiteten Eindruck braucht es dann nicht zwingend Fotos oder Messdaten: Der beobachtende Beamte ist selbst das Beweismittel.
Gerichte stützen sich in solchen Fällen häufig auf die Angaben der Polizei. Wichtig ist aber: Die Beobachtung beruht oft auf dem persönlichen Eindruck und der groben Schätzung. Gerade weil diese Wahrnehmung von Blickwinkel, Entfernung, Verkehrsdichte und Sichtverhältnissen abhängt, kann sie angreifbar sein.
In einem Verfahren prüft der Richter die Glaubhaftigkeit der Aussage. Entscheidend ist, ob die Schilderung in sich stimmig ist und ob aus der konkreten Situation heraus eine sichere Wahrnehmung möglich war. Ob die Zeugenaussage am Ende für eine Verurteilung ausreicht, entscheidet allein das Gericht.
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*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Rote Ampel überfahren: Lohnt sich ein Einspruch?
Angeblich eine rote Ampel überfahren? Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen. Denn auch moderne Überwachungstechnik ist nicht fehlerfrei.
Schon kleinere Unstimmigkeiten können im Bußgeldverfahren entscheidend sein, etwa bei der Zuordnung von Fahrzeugposition und Haltelinie, bei der Dokumentation der Rotzeit oder bei der Qualität und Aussagekraft der Blitzerfotos. Auch Aufbau, Ausrichtung und ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage spielen eine Rolle.
Neben technischen Punkten gibt es typische Alltagssituationen, die zu berechtigten Zweifeln führen können:
- Der Autofahrer hat die Gelbphase zu optimistisch eingeschätzt.
- Die Ampelfarbe wurde durch ungünstige Lichtverhältnisse (z. B. tief stehende Sonne) falsch wahrgenommen.
- Die Ampel musste bei Rot überfahren werden, um die Fahrbahn für ein Einsatzfahrzeug freizumachen.
Zudem gibt es Fälle, in denen der Betroffene tatsächlich nicht bei Rot gefahren ist – etwa wenn es zu einer Störung oder einem Defekt der Anlage kam und geblitzt wurde, obwohl kein Rotlichtverstoß vorlag.
Welche Verteidigung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von den Details ab. Wichtig ist: Eine belastbare Einschätzung ist meist erst möglich, wenn ein Anwalt Akteneinsicht hatte und Fotos, Messdaten, Rotzeitangaben und die gesamte Verfahrensdokumentation geprüft hat.
Wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, sollte der Bescheid daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Gerade bei hohem Bußgeld, Fahrverbot oder einer Probezeitverlängerung lohnt sich eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht.
Rote Ampel überfahren: Muss ich das Bußgeld zahlen?
Das Bußgeld für das Überfahren einer roten Ampel trifft nach deutschem Recht nur den Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs. Das bedeutet: Die Behörde muss zweifelsfrei feststellen und nachweisen, wer gefahren ist. Das gelingt nicht immer – etwa wenn das Blitzerfoto unscharf ist oder mehrere Personen als Fahrer infrage kommen. In solchen Fällen wird das Verfahren häufig eingestellt.Wichtig zu wissen: Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken – zum Beispiel durch Angaben im Anhörungsbogen. Wenn Sie sich weigern oder nur unzureichend kooperieren, kann die Behörde in der Folge eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Das bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum jede Autofahrt mit Datum, Uhrzeit, Fahrer und Strecke dokumentieren müssen.
Der Fall macht klar, wie wichtig der sorgfältige Umgang mit dem Anhörungsbogen ist. Unbedachte oder unvollständige Angaben können weitreichende Folgen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, typische Fehler zu vermeiden und die eigenen rechtlichen Möglichkeiten richtig einzuschätzen.
Rote Ampel überfahren: Lässt sich das Fahrverbot abwenden?
Ein Fahrverbot droht vor allem beim qualifizierten Rotlichtverstoß – also dann, wenn die Ampel beim Überfahren länger als 1 Sekunde rot war. Genau hier liegt in der Praxis ein zentraler Ansatzpunkt: Es muss sauber nachgewiesen sein, dass die Rotzeit tatsächlich über 1 Sekunde lag.Fehler in der Rotzeitbestimmung oder in der Dokumentation kommen vor. Gelingt es, die Einstufung „über 1 Sekunde“ zu erschüttern, kann aus einem qualifizierten schnell ein einfacher Rotlichtverstoß werden und damit kann auch das Fahrverbot vom Tisch sein.
Daneben gibt es Fälle, in denen ein Fahrverbot wegen besonderer Härte entfallen kann. Das betrifft Situationen, in denen die Folgen außergewöhnlich schwer wären – etwa wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist, der Betroffene als Alleinverdiener im Außendienst arbeitet und Alternativen (ÖPNV, Fahrer, Umorganisation) realistisch nicht möglich sind.
Auch zwingende, regelmäßig nachweisbare Fahrten – zum Beispiel zu medizinisch notwendigen Arztterminen oder zur Versorgung schwer erkrankter Angehöriger – können eine Rolle spielen. In solchen Fällen kann das Fahrverbot aufgehoben und in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden. Ein erfahrener Anwalt weiß, an welchen Stellschrauben er ansetzen muss und kann so gezielt Hilfe bei Fahrverboten leisten.
Fazit
Wer eine rote Ampel überfahren hat, muss laut Bußgeldkatalog Rote Ampel mit spürbaren Folgen rechnen – von Bußgeld und Punkten bis zum Fahrverbot. Entscheidend ist dabei fast immer die Einordnung: einfacher Rotlichtverstoß (Rotphase unter 1 Sekunde) oder qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase über 1 Sekunde).
Gerade die 1-Sekunden-Grenze, die Beweisführung sowie formale Anforderungen im Verfahren bieten in der Praxis immer wieder Ansatzpunkte, um den Vorwurf zu prüfen und mögliche Fehler aufzudecken.
Wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, sollten Sie den Bescheid nicht vorschnell akzeptieren – besonders dann nicht, wenn Probezeitmaßnahmen, ein Fahrverbot oder erhebliche finanzielle Folgen drohen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung: Wir schauen uns Ihren Fall an und erklären Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
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Die häufigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Rote Ampel
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß? +
Entscheidend ist die Dauer der Rotphase. War die Ampel unter 1 Sekunde rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor – es drohen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt. War sie länger als 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß mit 200 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Sachschaden steigen die Sanktionen weiter.
Droht eine Strafe, wenn ich über Gelb fahre? +
Die Gelbphase einer Ampel signalisiert, dass Sie anhalten müssen, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Fahren Sie trotzdem weiter, obwohl Sie erkennbar hätten stoppen können, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 15 Euro rechnen.
Darf ich bei einem Grünpfeil über Rot fahren? +
Ja, aber nur nach vollständigem Anhalten an der Haltelinie. Erst nach sorgfältiger Prüfung der Verkehrslage darf abgebogen werden. Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang.
Welche Strafen drohen für Rotlichtverstöße mit dem Lkw? +
Beim Rotlichtverstoß gelten für Lkw-Fahrer dieselben Konsequenzen wie für Pkw-Fahrer. Entscheidend für das Bußgeld ist nicht das Fahrzeug, sondern wie lange die Ampel schon rot war und ob jemand gefährdet wurde oder ein Unfall passiert ist. In der Praxis kann ein Lkw-Verstoß aber schneller ernsthafte Folgen haben, weil das Fahrzeug schwerer ist und der Bremsweg länger.
Was droht Fahrradfahrern und Fußgängern bei einem Rotlichtverstoß? +
Radfahrer zahlen je nach Rotdauer und Gefährdung zwischen 60 und 200 Euro; es können zudem Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen. Fußgänger müssen in der Regel 10 bis 15 Euro Bußgeld zahlen. Bei Gefährdung anderer kann es höher ausfallen. Entscheidend ist stets die Dauer der Rotphase und die konkrete Gefährdungslage.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Quellen & weiterführende Hinweise
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World Health Organization (WHO) – Speed Management (2nd Edition, 2023)
Internationale Publikation zur Geschwindigkeitsregulierung im Straßenverkehr und deren Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Unfallgeschehen.
-
§ 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – gesetze-im-internet.de
Grundregel zur Geschwindigkeit, Sichtfahrgebot und Anpassung an Verkehr, Wetter und Sicht.
-
Bußgeldkatalog – Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung
Regelsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geldbußen, Punkte und Fahrverbote) als Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.
-
VG Hamburg, Urteil vom 25.03.2025 – 5 K 753/25 (Fahrtenbuchauflage) – dejure.org
Entscheidung zur Fahrtenbuchauflage nach nicht aufklärbarem Verkehrsverstoß und Anforderungen an die Mitwirkung des Halters.
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Glossar: Probezeit im Verkehrsrecht – rechtaktuell.org
Überblick zur Probezeit, Dauer, Rechtsfolgen und typischen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
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Glossar: A-Verstoß – rechtaktuell.org
Erklärung, welche Verstöße als A-Verstoß gelten und welche Folgen sie in der Probezeit auslösen können.
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Glossar: B-Verstoß – rechtaktuell.org
Einordnung weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) und deren Bedeutung insbesondere in der Probezeit.
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Ratgeber: Führerschein – derbussgeldkatalog.de
Informationen rund um Fahrerlaubnis, Probezeit, Punkte und mögliche Maßnahmen bei Verkehrsverstößen.
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Ratgeber: Bußgeldbescheid – derbussgeldkatalog.de
Aufbau, Fristen und typische Fehlerquellen im Bußgeldbescheid sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen.
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Ratgeber: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – derbussgeldkatalog.de
Voraussetzungen, Fristen und Ablauf eines Einspruchs sowie typische Verteidigungsansätze im Bußgeldverfahren.
-
Anwalt für Verkehrsrecht – derbussgeldkatalog.de
Überblick, wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist und welche Schritte in typischen Verkehrsrechtsfällen möglich sind.
-
Bußgeldstellen und Behörden – derbussgeldkatalog.de
Übersicht zuständiger Behörden und Bußgeldstellen sowie Hinweise zur Einordnung von Schreiben und Zuständigkeiten.
-
Ratgeber: Anhörung im Bußgeldverfahren – derbussgeldkatalog.de
Bedeutung des Anhörungsbogens, Mitwirkungspflichten und typische Fehler, die Betroffene vermeiden sollten.
-
Hilfe bei Fahrverboten – derbussgeldkatalog.de
Informationen zu Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu prüfen, abzuwenden oder umzuwandeln und welche Nachweise dafür relevant sind.
-
Hilfe bei Autounfall – derbussgeldkatalog.de
Hinweise zu typischen Schritten nach einem Verkehrsunfall, Ansprüchen und sinnvoller rechtlicher Unterstützung.