Sie wurden wegen Handy am Steuer angehalten oder geblitzt? Jetzt drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Das Bußgeld für Handy am Steuer beträgt mindestens 100 Euro – bei Gefährdung oder Sachbeschädigung fallen die Strafen deutlich höher aus. Erfahren Sie alles Wichtige zum Handyverstoß und wann sich ein Einspruch lohnt.
Handy am Steuer: Das Wichtigste in Kürze
- Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog 2026 mit mindestens 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
- Als Verstoß gilt jede aktive Nutzung eines elektronischen Geräts, wenn es dafür aufgenommen oder in der Hand gehalten wird – das betrifft nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets, Smartwatches oder andere Geräte.
- Erlaubt ist die Nutzung nur über eine feste Halterung oder per Sprachsteuerung; das Handy darf ausschließlich bei vollständig ausgeschaltetem Motor in die Hand genommen werden.
- In der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß mit zusätzlichen Maßnahmen wie Probezeitverlängerung und verpflichtendem Aufbauseminar.
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Die wichtigsten Fragen zum Handyverstoß
Bußgeldkatalog 2026: Handy am Steuer
Strafen für Handy am Steuer im Überblick , Stand 21.02.2026
| Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? | |
|---|---|---|---|---|
| Handy am Steuer | 100,00 EUR | 1 Punkt | - | kostenlos prüfen |
| - mit Gefährdung | 150,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
| - mit Sachbeschädigung | 200,00 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | kostenlos prüfen |
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Handy am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?
Die Nutzung vom Handy am Steuer ist in Deutschland klar geregelt. Maßgeblich ist § 23 Abs. 1a StVO. Wer gegen das Handyverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar ein Fahrverbot. Doch was genau gilt als Handyverstoß und wann ist die Nutzung erlaubt?
Was gilt als Handyverstoß gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)?
Ein Verstoß liegt immer dann vor, wenn ein elektronisches Gerät aufgenommen oder gehalten und gleichzeitig genutzt wird. Entscheidend ist also nicht nur das klassische Telefonieren am Steuer, sondern jede aktive Nutzung.-
Dazu gehören unter anderem:
- Nachrichten lesen oder schreiben
- Scrollen durch Apps oder soziale Medien
- Musikauswahl am Smartphone
- Eingabe einer Navigationsadresse
- Fotografieren oder Filmen
Das Verbot umfasst nicht nur Smartphones. Es gilt für sämtliche elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, etwa:
- Tablets
- Smartwatches
- E-Reader
- Laptops
- nicht fest installierte Navigationsgeräte
Wer also mit einem Gerät in der Hand fährt, erfüllt in vielen Fällen bereits den Tatbestand „Handy in der Hand am Steuer“.
Die Begründung ist für die Praxis entscheidend: Nicht das Gerät ist ausschlaggebend, sondern die Bedienung eines elektronischen Displays mit Blickabwendung. Ob Mobiltelefon oder E-Zigarette – wer während der Fahrt auf ein Display tippt, riskiert Konsequenzen.
Wann ist Handy am Steuer erlaubt? Diese Ausnahmen gelten
Erlaubt ist die Nutzung nur dann, wenn das Gerät nicht in die Hand genommen wird. Das bedeutet konkret:-
Dazu gehören unter anderem:
- Das Handy muss in einer Halterung im Auto befestigt sein.
- Eine kurzzeitige Blickzuwendung ist erlaubt, wenn Verkehrslage, Sicht und Wetter das sicher zulassen. Wie lange „kurz“ ist, definiert das Gesetz nicht.
- Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion dürfen genutzt werden.
Wichtig: Auch mit Halterung bleibt längeres Tippen, Lesen oder Scrollen unzulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Wann darf das Handy in die Hand genommen werden?
Das Mobiltelefon darf nur dann aufgenommen werden, wenn...-
Dazu gehören unter anderem:
- …das Fahrzeug steht und
- … der Motor vollständig ausgeschaltet ist.
Eine Start-Stopp-Automatik reicht nicht aus. Auch im Stau oder an der roten Ampel gilt das Handyverbot weiterhin. Diese Regelung gilt übrigens auch beim Parken und Halten, solange der Motor noch läuft.
Ausnahme: Handy umlegen erlaubt
Nicht jede Berührung des Smartphones ist automatisch ein Handyverstoß. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (ORbs 33 Ss 151/23) stellte klar:Wer sein Handy lediglich im Fahrzeug an eine andere Stelle legt, ohne es zu benutzen, begeht grundsätzlich keinen Verstoß – selbst dann nicht, wenn er parallel über die Freisprecheinrichtung telefoniert. Rechtlich entscheidend bleibt also die aktive Nutzung.
Ausführlich eingeordnet finden Sie die Entscheidung im Beitrag „Handy am Steuer: OLG Karlsruhe erklärt, wann es kein Verstoß ist“.
Darf ich mit dem Handy am Steuer telefonieren?
Telefonieren ist während der Fahrt nicht grundsätzlich verboten – entscheidend ist die Art der Nutzung. Unzulässig ist es immer dann, wenn das Handy dafür aufgenommen oder in der Hand gehalten wird. Schon das kurze Halten ans Ohr erfüllt den Tatbestand „Handy am Steuer“ und wird mit Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls einem Fahrverbot geahndet.Erlaubt ist das Telefonieren hingegen über eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset, sofern das Gerät dabei nicht in die Hand genommen werden muss. Auch die Nutzung per Sprachsteuerung ist zulässig, solange der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird und die Verkehrslage dies sicher zulässt.
Befindet sich das Handy in einer festen Halterung, darf ein Anruf zudem mit einem kurzen Tastendruck angenommen oder beendet werden.
Darf ich das Handy als Navigationsgerät nutzen?
Das Handy darf nur unter bestimmten Voraussetzungen während der Fahrt als Navigationsgerät genutzt werden – etwa dann, wenn es in einer festen Halterung angebracht ist und nicht in der Hand gehalten wird.Die Eingabe des Ziels oder umfangreiche Einstellungen dürfen grundsätzlich nur vor Fahrtantritt erfolgen. Während der Fahrt sind lediglich kurze, situationsangemessene Blickzuwendungen erlaubt – und auch nur dann, wenn die Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse es zulassen. Ein längeres Tippen oder Scrollen auf dem Display ist unzulässig und kann als Handyverstoß gewertet werden.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nutzt die Sprachsteuerung, um Ziele einzugeben oder Routen anzupassen. Klar ist: Sobald das Handy aufgenommen oder länger bedient wird, drohen Bußgeld und Punkte – auch dann, wenn es „nur“ zur Navigation dient.
Rote Ampel und Stau: Darf ich jetzt zum Handy greifen?
Auch an einer roten Ampel oder im Stau bleibt die Handynutzung verboten. Solange das Fahrzeug steht, der Motor jedoch noch läuft oder die Start-Stopp-Automatik aktiv ist, gilt die Fahrt rechtlich als nicht beendet. Das Handy darf dann weder aufgenommen noch gehalten werden.Erlaubt ist die Nutzung erst, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß angehalten wurde und der Motor vollständig ausgeschaltet ist – etwa auf einem Parkplatz oder am Fahrbahnrand. Nur dann entfällt der Anwendungsbereich des Handyverbots.
Im stockenden Verkehr gilt nichts anderes: Wer nur kurz steht und jederzeit weiterfahren muss, darf nicht zum Mobiltelefon greifen. Entscheidend ist also nicht, ob sich das Fahrzeug bewegt, sondern ob die Fahrt im rechtlichen Sinne beendet ist.
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*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Handy auf dem Fahrrad: Erlaubt oder nicht?
Auch auf dem Fahrrad gilt das Handyverbot. Radfahrer gelten im Verkehrsrecht ebenfalls als Fahrzeugführer – damit findet § 23 Abs. 1a StVO auch hier Anwendung. Untersagt ist jede Nutzung des Handys, wenn das Gerät aufgenommen oder gehalten wird.
Selbst wer freihändig fährt – was ohnehin unzulässig ist – darf das Handy nicht benutzen. Wer telefonieren möchte, benötigt eine Freisprechanlage oder ein Headset. Andernfalls ist vor dem Gespräch anzuhalten.
Handy-Bußgeld für Radfahrer: Was droht?
Laut dem Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer wird bei einem Handyverstoß ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Im Vergleich zum Handy am Steuer beim Auto fällt das Bußgeld damit niedriger aus. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen in der Regel nicht.Mit dem Handy in der Hand geblitzt: doppeltes Bußgeld?
Wer mit dem Handy in der Hand geblitzt wird, fragt sich häufig, ob nun zwei Bußgelder fällig werden – eines wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung und eines wegen Handy am Steuer. Eine doppelte Bestrafung im klassischen Sinne sieht das Gesetz jedoch grundsätzlich nicht vor. Juristisch handelt es sich in diesen Fällen um sogenannte Tateinheit (§ 19 OWiG).
Das bedeutet: Werden zwei Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begangen – etwa zu schnelles Fahren und unerlaubtes Telefonieren am Steuer –, wird in der Regel nur die höhere Geldbuße festgesetzt. Allerdings kann diese Strafe angemessen erhöht werden, weil zwei Verstöße zusammentreffen. Wie hoch diese Erhöhung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung oder davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Auch beim Fahrverbot wird zunächst der schwerwiegendere Verstoß berücksichtigt. Dennoch kann ein Gericht nach § 25 StVG ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen, wenn die Gesamtumstände eine besondere Gefährdung erkennen lassen.
Bei den Eintragungen ins Fahreignungsregister bleibt es hingegen übersichtlich: Gemäß § 4 Abs. 2 S. 3 StVG wird nur der Verstoß mit der höchsten Punktzahl gewertet, eine Addition von Punkten erfolgt nicht. Wer also mit dem Handy am Steuer geblitzt wurde, muss zwar nicht automatisch mit einem doppelten Bußgeld rechnen, jedoch damit, dass sich die Sanktion insgesamt spürbar erhöhen kann.
Handy am Steuer: Diese Beweismittel werden herangezogen
Wem Handy am Steuer vorgeworfen wird, sollte wissen: Die Behörde trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass das Gerät aufgenommen oder gehalten und dabei aktiv genutzt wurde. In der Praxis stützen sich die Behörden meist auf folgende Bewiesmittel:
Beobachtungen der Polizei
Oft schildern Beamte, sie hätten gesehen, wie das Handy in der Hand gehalten und auf das Display geschaut wurde. Solche Aussagen dürfen vor Gericht verwertet werden. Wichtig ist jedoch, dass sie konkret, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind.
Blitzerfotos
Wird ein Autofahrer mit dem Handy in der Hand geblitzt, kann das Blitzerfoto zum zentralen Beweis werden. Entscheidend ist, ob darauf klar zu erkennen ist, dass tatsächlich ein Handy in der Hand gehalten wird und nicht nur ein anderer Gegenstand.
Videoaufnahmen
In manchen Bundesländern erfassen spezielle Kameras gezielt Verstöße gegen das Handyverbot. Diese Aufnahmen können ebenfalls als Beweismittel dienen.
Eigene Aussagen
Wer gegenüber der Polizei vorschnell zugibt, telefoniert oder Nachrichten gelesen zu haben, liefert unter Umständen selbst den entscheidenden Beweis. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Einlassung über die rechtliche Situation im Klaren zu sein.
Gerade hier setzt die Verteidigung an. Bei einem Vorwurf wegen Handy am Steuer lohnt sich häufig ein genauer Blick in die Ermittlungsakte durch einen. Nicht selten zeigen sich Schwächen bei der Beweisführung – etwa unscharfe Fotos oder pauschale Zeugenaussagen. In solchen Konstellationen kann ein Einspruch gegen Handy am Steuer Erfolg haben.
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In der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt: die Folgen
Wer in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit deutlich strengeren Konsequenzen rechnen als erfahrene Fahrer. Der Gesetzgeber stuft die unerlaubte Handynutzung als sogenannten A-Verstoß ein. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 12 FEV).
Konkret bedeutet das: Zum Handy-Bußgeld, den Punkten und dem Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog 2026 kommen probezeitspezifische Maßnahmen hinzu. Dazu gehören die Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Dieses Seminar ist kostenpflichtig; je nach Anbieter müssen Betroffene mit 150 bis 500 Euro rechnen. Wer nicht fristgerecht teilnimmt, riskiert sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Hintergrund dieser verschärften Maßnahmen liegt in den Unfallstatistiken: Gerade Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren sind überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Die Nutzung vom Handy in der Hand am Steuer erhöht das Unfallrisiko zusätzlich erheblich. Eine Studie der Allianz zeigt, dass die Ablenkung am Steuer durch moderne Technik deutlich gestiegen ist.
Für Fahranfänger gilt daher besondere Vorsicht. Ein einmaliger Handyverstoß in der Probezeit hat nicht nur finanzielle Folgen, sondern wirkt sich langfristig auf die Dauer der Probezeit und die Führerscheinakte aus. Wer einen entsprechenden Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte deshalb von einem Anwalt prüfen lassen, ob sich ein Vorgehen gegen den Vorwurf lohnt.
Handyverstoß im Ausland: Welche Bußgelder drohen?
Nicht nur in Deutschland gilt ein striktes Handyverbot am Steuer. Auch im EU-Ausland ist die Verwendung des Smartphones während der Fahrt untersagt – teils mit deutlich höheren Sanktionen als hierzulande.
In Spanien beginnt das Bußgeld bei einem Handyverstoß bei 200 Euro. In Italien werden mindestens 160 Euro verlangt, während in Frankreich Sanktionen ab 135 Euro vorgesehen sind. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bußgelder bei „Handy am Steuer“ in ausgewählten EU-Ländern drohen.
| Land | Bußgeld |
|---|---|
| Belgien | ab 115,00 EUR |
| Bosnien-Herzegowina | ab 50,00 EUR |
| Bulgarien | ab 25,00 EUR |
| Dänemark | 270,00 EUR |
| Deutschland | ab 100,00 EUR |
| Estland | bis 200,00 EUR |
| Finnland | 100,00 EUR |
| Frankreich | ab 135,00 EUR |
| Griechenland | ab 350,00 EUR |
| Großbritannien | ab 240,00 EUR |
| Island | 35,00 EUR |
| Italien | ab 165,00 EUR |
| Irland | 120,00 EUR |
| Kroatien | 130,00 EUR |
| Lettland | 15,00 EUR |
| Luxemburg | 250,00 EUR |
| Niederlande | 430,00 EUR |
| Norwegen | 875,00 EUR |
| Österreich | ab 100,00 EUR |
| Polen | 125,00 EUR |
| Portugal | ab 120,00 EUR |
| Schweden | 135,00 EUR |
| Schweiz | 105,00 EUR |
| Slowakei | ab 100,00 EUR |
| Slowenien | 250,00 EUR |
| Spanien | ab 200,00 EUR |
| Tschechien | ab 100,00 EUR |
| Ungarn | ab 65,00 EUR |
Fazit
Die Regelungen zum Handy am Steuer sind strenger, als viele Autofahrer denken. Schon ein kurzer Griff zum Smartphone kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Wer mit dem Handy in der Hand geblitzt wird oder von der Polizei beobachtet wurde, sollte seinen Fall genau prüfen lassen.
Denn je nach Einzelfall ist vor allem die Beweisfrage entscheidend – etwa dann, wenn Aussage gegen Aussage steht oder die Nutzung nicht eindeutig dokumentiert ist.
Gerade in solchen Konstellationen sollte der Vorwurf nicht ungeprüft hingenommen werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Ermittlungsakte einsehen, die Beweislage kritisch prüfen und mögliche Schwächen gezielt aufdecken. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für eine realistische Einschätzung Ihres Falls.
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Die häufigsten Fragen zum Handyverstoß
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer? +
Ein Einspruch kann sich lohnen – vor allem dann, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Entscheidend ist, ob tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass das Handy aufgenommen und aktiv genutzt wurde. Unscharfe Fotos, widersprüchliche Zeugenaussagen oder unklare Dokumentationen können Ansatzpunkte bieten. Eine Prüfung der Ermittlungsakte durch einen Anwalt zeigt, ob realistische Erfolgsaussichten bestehen.
Wie weist die Polizei einen Verstoß wegen Handy am Steuer nach? +
In der Praxis stützt sich der Vorwurf meist auf Polizeibeobachtungen, Blitzerfotos oder Videoaufnahmen. Teilweise spielen auch eigene Aussagen eine Rolle. Die Behörde muss beweisen, dass das Gerät in der Hand gehalten und dabei benutzt wurde. Bloßes Vermuten reicht nicht aus.
Wann darf ich das Handy beim Autofahren in der Hand halten? +
Solange das Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, darf das Gerät nicht in die Hand genommen werden. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch: Wer das Handy lediglich umlegt oder an eine andere Stelle im Fahrzeug legt, ohne es zu benutzen, begeht keinen Verstoß.
Was droht, wenn ich in der Probezeit mit dem Handy in der Hand geblitzt werde? +
Ein Handyverstoß gilt als sogenannter A-Verstoß. Neben Bußgeld und Punkten drohen probezeitrechtliche Maßnahmen: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre; außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei weiteren Verstößen können eine Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung folgen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Einspruch wegen Handy am Steuer? +
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Neben möglichen Anwaltsgebühren können Gerichts- und Verfahrenskosten entstehen, wenn der Einspruch erfolglos bleibt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz, übernimmt diese häufig die Kosten. Vorab sollte stets geprüft werden, ob die Erfolgsaussichten den Aufwand rechtfertigen. In unserer Rechtsschutzversicherung erfahren Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welches Kostenrisiko in Ihrem Fall besteht.
Droht ein doppeltes Bußgeld, wenn ich mit dem Handy in der Hand geblitzt werde? +
Begeht jemand gleichzeitig zwei Ordnungswidrigkeiten – etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung und einen Handyverstoß –, liegt sogenannte Tateinheit (§ 19 OWiG) vor. In der Regel wird dann nur die höhere Geldbuße festgesetzt.
Wie darf ich mit dem Handy am Steuer telefonieren? +
Telefonieren ist erlaubt, wenn das Handy nicht in die Hand genommen wird. Es darf insbesondere nicht ans Ohr gehalten werden. Zulässig ist die Bedienung über eine Freisprechanlage, ein Headset oder per Sprachsteuerung. Befindet sich das Smartphone in einer festen Halterung, darf ein Anruf mit einem kurzen Tastendruck angenommen werden. Sobald das Gerät jedoch aufgenommen oder länger bedient wird, liegt ein Verstoß vor.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Quellen & weiterführende Hinweise
-
§ 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
Gesetzliche Grundlage zum Verbot der Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrzeugführung.
-
OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2025 – 1 ORbs 139/25
Entscheidung zur Auslegung des Handyverbots und zu Anforderungen an die Beweisführung.
-
OLG Karlsruhe – Rechtsprechungsdokument
Beschluss zur Frage, wann das bloße Umlegen eines Mobiltelefons keinen Verstoß darstellt.
-
Kanzlei Bussgeld – Handy am Steuer: Urteil OLG Karlsruhe
Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Handynutzung während der Fahrt.
-
§ 19 OWiG – Tateinheit
Regelung zur gleichzeitigen Begehung mehrerer Ordnungswidrigkeiten.
-
§ 25 StVG – Fahrverbot
Gesetzliche Grundlage zur Verhängung eines Fahrverbots.
-
§ 4 StVG – Fahreignungsregister
Vorschriften zur Bewertung von Punkten im Fahreignungsregister.
-
Anlage 12 FeV – A- und B-Verstöße in der Probezeit
Einordnung schwerwiegender Verstöße während der Probezeit.
-
Destatis – Verkehrsunfälle 18–24-Jährige
Unfallstatistische Auswertung zur Gefährdung junger Fahrer im Straßenverkehr.
-
Allianz Studie 2023 – Ablenkung und moderne Technik
Untersuchung zur Ablenkung durch Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr.
-
Behörde beim Anhörungsbogen – Informationen
Informationen zur zuständigen Bußgeldbehörde und zum Ablauf eines Anhörungsverfahrens.
-
Bußgelder für Fahrradfahrer
Übersicht zu Sanktionen für Verkehrsverstöße mit dem Fahrrad.
-
Geblitzt – Was tun?
Informationen zum Ablauf nach einer Geschwindigkeitsmessung.
-
Bußgeldkatalog – Übersicht
Gesamtdarstellung der Bußgelder und Sanktionen im Straßenverkehr.
-
Punkte in Flensburg
Informationen zum Punktesystem und zum Fahreignungsregister.
-
Fahrverbot – Dauer und Folgen
Informationen zu Voraussetzungen, Dauer und Ablauf eines Fahrverbots.
-
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Informationen zu Fristen, Ablauf und Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
-
Parken und Halten – Unterschiede und Bußgelder
Erläuterung der Unterschiede zwischen Halten und Parken im Verkehrsrecht.
-
Tateinheit bei Ordnungswidrigkeiten
Erklärung zur gleichzeitigen Begehung mehrerer Verkehrsverstöße.
-
Fahreignungsregister (FAER)
Informationen zum Punktesystem in Flensburg.
-
Verkehrsverstöße in der Probezeit
Maßnahmen und Konsequenzen bei Verstößen während der Führerschein-Probezeit.
-
A-Verstoß – Glossar Verkehrsrecht
Definition und Bedeutung eines A-Verstoßes im Straßenverkehr.
-
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren
Informationen zum Ablauf und zu Rechten im Anhörungsverfahren.
-
Bußgeldbescheid – Ablauf und Fristen
Informationen zum Zugang, zur Zustellung und zu Fristen beim Bußgeldbescheid.
-
Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht
Informationen zur Kostenübernahme bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide.