Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt? Was gilt in der Probezeit? Und welche Konsequenzen drohen bei einer Kontrolle wegen Trunkenheit? Wer die Promillegrenze missachtet, muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins rechnen. Erfahren Sie alles Wichtige zu Alkohol am Steuer und wann sich ein Einspruch lohnt.
Alkohol am Steuer: Das Wichtigste in Kürze
- Ab 0,5Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, ab 1,1 Promille liegt eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis vor.
- Bereits ab 0,3 Promille kann Alkohol am Steuer strafbar werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen.
- Für Fahranfänger und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille – Alkohol am Steuer ist hier strikt verboten.
Die wichtigsten Fragen zu Alkohol am Steuer
Bußgeldkatalog 2026: Alkohol am Steuer
Strafen für Alkohol am Steuer im Überblick, Stand 27.02.2026
| Promillegrenze | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Vergehen |
|---|---|---|---|---|
| 0,0 % für Fahranfänger | 250 Euro | 1 Punkt | keins | OWi |
| 0,5 - 1,09% | 500 Euro | 2 Punkte | 1 Monat | OWi |
| beim 2. Verstoß | 1.000 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | OWi |
| beim 3. Verstoß | 1.500 Euro | 2 Punkte | 3 Monate | OWi |
| 0,3 % mit Ausfallerscheinuungen | Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | 3 Punkte | Führerscheinentzug* | Straftat |
| ab 1,1 % | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 Punkte | Führerscheinentzug* | Straftat |
| ab 1,6 % | Freiheits- oder Geldstrafe + MPU | 3 Punkte | Führerscheinentzug* | Straftat |
*vorübergehend und dauerhaft möglich
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Alkohol am Steuer: Promillegrenzen im Überblick
Wer sich fragt, wie viel Alkohol am Steuer erlaubt ist, sollte die gesetzlichen Promillegrenzen genau kennen. Je nach Alter, Fahrerfahrung und gemessenem Wert gelten unterschiedliche Schwellen – mit erheblichen Folgen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Entscheidend sind die folgenden Grenzwerte:
- 0,0 Promille (für Fahranfänger & unter 21-Jährige)
- 0,3 Promille (bei alkoholbedingter Ausfallerscheinung)
- 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit ohne Ausfallerscheinung)
- 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat)
Promillegrenzen im Detail: Wann liegt ein Verstoß vor?
Alkohol am Steuer unter 21
Für Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland eine 0,0 Promillegrenze und damit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG) – unabhängig davon, ob sie sich noch in der Probezeit befinden. Bereits ein minimaler Promillewert stellt einen Verstoß dar. Die Folgen:- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre (sofern noch in der Probezeit)
- Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) im Falle eines Unfalls
- Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten bei einem zweiten schwerwiegenden Vergehen
Wer unter 21 ist und zusätzlich einen Wert von 0,5 Promille oder mehr erreicht, fällt zusätzlich unter die strengeren Regelungen für die 0,5-Promillegrenze – inklusive 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Alkohol am Steuer über 21
Für Fahrer über 21 Jahre gilt die 0,5-Promillegrenze – sofern sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Doch wichtig ist: Schon ab 0,3 Promille kann es ernst werden. Der Unterschied zwischen 0,3 und 0,5 Promille ist juristisch größer, als viele vermuten.Ab 0,3 Promille: Strafen bei Auffälligkeiten
Ab 0,3 Promille spricht das Gesetz (§ 315c StGB) von einer sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Das kann etwa Schlangenlinienfahren, ein Rotlichtverstoß oder ein Unfall sein.In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Es drohen:
- eine Geld- oder Freiheitsstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- der Entzug der Fahrerlaubnis
Das bedeutet: Nicht allein der Promillewert zählt, sondern das Zusammenspiel aus Alkohol und konkretem Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit – auch ohne Fahrfehler
Ab 0,5 Promille liegt automatisch ein Verstoß vor – selbst wenn keine Auffälligkeiten im Fahrverhalten festgestellt werden. Beim ersten Verstoß ist mit den folgenden Strafen zu rechnen:- 500 Euro Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
Bei wiederholten Verstößen steigt das Bußgeld auf bis zu 1.500 Euro an. Zusätzlich drohen Eintragungen ins Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Hier zeigt sich der zentrale Unterschied: Bei 0,3 Promille braucht es zusätzliche Auffälligkeiten für eine Bestrafung – bei 0,5 Promille nicht.
Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit mit harten Strafen
Ab 1,1 Promille geht das Gesetz von einer sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Das bedeutet: Bei Überschreiten liegt eine Straftat vor, selbst wenn keine Fahrfehler erkennbar waren. Die Konsequenzen sind erheblich:- Geld- oder Freiheitsstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist von mindestens 6 Monaten
- häufig Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Damit wird deutlich: Auch für Fahrer über 21 Jahren kann Alkohol am Steuer schnell gravierende – im Einzelfall sogar existenzbedrohende – Folgen haben.
Entwicklung der Promillegrenze in Deutschland: Strafe seit 1953
Die heutigen Promillegrenzen sind das Ergebnis einer langen rechtlichen Entwicklung. In den Anfangsjahren des motorisierten Straßenverkehrs gab es noch keine festen Grenzwerte.Erst 1953 führte der Gesetzgeber eine verbindliche Promillegrenze ein – sie lag damals bei 1,5 Promille. Mit zunehmenden Erkenntnissen über die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr wurde dieser Wert 1973 auf 0,8 Promille abgesenkt.
1998 folgte ein weiterer entscheidender Schritt: Die 0,5-Promillegrenze wurde eingeführt und als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet – auch ohne konkrete Ausfallerscheinungen. Seit 2007 gilt zudem für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren die 0,0-Promillegrenze.
Diese Entwicklung zeigt, dass der Gesetzgeber die Vorschriften über Jahrzehnte hinweg konsequent verschärft hat. Hintergrund waren wissenschaftliche Erkenntnisse, dass bereits geringe Alkoholmengen Reaktionsfähigkeit und Risikobewusstsein erheblich beeinträchtigen können.
Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Das Gesetz unterscheidet bei Alkohol am Steuer klar zwischen einer Ordnungswidrigkeit (§ § 24a StVG) und einer Straftat (§§ 316, 315c StGB). Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wie schwer die Konsequenzen ausfallen.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegt und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfälle hinzukommen. In diesem Bereich drohen vor allem verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Anders sieht es aus, wenn die Schwelle zur Straftat überschritten wird. Das ist insbesondere ab 1,1 Promille der Fall. Hier spricht das Gesetz von absoluter Fahruntüchtigkeit. Ebenfalls strafbar ist, wer bereits ab 0,3 Promille durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auffällt oder einen Unfall verursacht. In diesen Fällen droht kein einfaches Bußgeld mehr, sondern ein Strafverfahren.
Die möglichen Folgen sind erheblich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer mehrmonatigen Sperrfrist. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit endet die Maßnahme also nicht mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot – der Führerschein muss neu beantragt werden. Zudem kann eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen, was insbesondere für Berufstätige spürbare Konsequenzen haben kann.
Alkohol am Steuer: Wie wird die Promille berechnet?
Das Gesetz verlangt keine vollständige Abstinenz, wenn Sie später noch fahren möchten. Entscheidend ist jedoch, ob die 0,5-Promillegrenze überschritten wird und genau hier stellt sich die Frage: Wie lässt sich der Promillewert eigentlich berechnen?
Der Begriff „Promille“ bezeichnet den Alkoholgehalt im Blut, also die sogenannte Blutalkoholkonzentration (BAK). Sie gibt an, wie viel Gramm Alkohol pro tausend Gramm Blut vorhanden sind. Im Ernstfall wird dieser Wert durch eine Atemalkoholmessung oder eine Blutprobe bestimmt.
Zur groben Orientierung kann die sogenannte Widmark-Formel herangezogen werden:
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Promillewert = Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in kg × Körperflüssigkeitsfaktor)
Dabei ist zu beachten, dass der Anteil der Körperflüssigkeit bei Männern mit 0,68 und bei Frauen mit 0,55 angesetzt wird. Der Grund: Ein geringerer Körperflüssigkeitsanteil führt dazu, dass sich derselbe Alkoholkonsum stärker auf die Blutalkoholkonzentration auswirkt.
Diese Berechnung bietet nur einen Richtwert. Individuelle Faktoren wie Trinkgeschwindigkeit, Nahrungsaufnahme, Stoffwechsel oder gesundheitliche Verfassung bleiben unberücksichtigt. Der tatsächlich gemessene Wert kann daher abweichen.
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Er orientiert sich am Verkehrsrecht (0,5-Promille-Grenze, 1,1-Promille-Straftat, 1,6-Promille-MPU-Risiko).
Wichtig: Der Rechner liefert nur grobe Richtwerte – er ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer!
Getränkemenge (Schätzung)
Alkohol am Steuer und Fahrtüchtigkeit: Das sind die Auswirkungen
Alkohol beeinträchtigt zentrale Fähigkeiten wie Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit, Sehfähigkeit und Koordination und zwar deutlich früher, als viele vermuten. Die gesetzliche Promillegrenze ist nicht nur eine juristische Marke, sondern orientiert sich an real messbaren Leistungseinbußen.
Ab etwa 0,3 Promille zeigen sich erste Einschränkungen. Das Sehvermögen verschlechtert sich, insbesondere bei Dunkelheit. Entfernungen und Geschwindigkeiten werden ungenauer eingeschätzt, die Feinmotorik lässt nach. Die Folge: Das Unfallrisiko steigt bereits spürbar. Kommen dann noch Fahrfehler hinzu – etwa Schlangenlinien oder ein Auffahrunfall – kann schon in diesem Bereich eine Straftat vorliegen.
- Bei einer 60 kg schweren Frau reichen etwa 0,1 Liter Wein oder 0,3 Liter Bier.
- Ein 80 kg schwerer Mann braucht dafür etwa 0,2 Liter Wein oder 0,5 Liter Bier.
Ab 0,5 Promille nimmt die Reaktionsfähigkeit deutlich ab. Gefahrensituationen werden später erkannt, das Gesichtsfeld verengt sich, Bremslichter oder Ampelsignale werden verzögert wahrgenommen. Gleichzeitig steigt häufig die Selbstüberschätzung: Viele fühlen sich noch sicher, reagieren objektiv jedoch langsamer. Genau deshalb sieht das Gesetz hier Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot vor – auch ohne konkrete Ausfallerscheinungen.
Mit weiter steigendem Promillewert – etwa ab 0,8 Promille – verstärken sich Gleichgewichtsstörungen, Koordinationsprobleme und Konzentrationsschwächen erheblich. Spätestens hier wird deutlich: Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein kalkulierbares Risiko. Selbst wenn das eigene Gefühl etwas anderes sagt, nimmt die tatsächliche Fahrtüchtigkeit deutlich ab.
Reaktionszeiten verlängern sich, die Spurhaltung verschlechtert sich und das Risikobewusstsein sinkt. Zudem überschätzen alkoholisierte Fahrer häufig ihre eigenen Fähigkeiten – ein zusätzlicher Gefahrenfaktor im Straßenverkehr.
Die Studie belegt damit, dass Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit nicht erst bei hohen Promillewerten auftreten, sondern bereits im Bereich gesetzlicher Grenzwerte messbar sind.
Alkoholtest bei der Polizei: Muss ich pusten?
Wird ein Autofahrer mit dem Verdacht auf Alkoholeinfluss kontrolliert, gehört ein Atemalkoholtest häufig zur Routine. Polizeikontrollen können stichprobenartig erfolgen oder weil die Beamten Auffälligkeiten bemerkt haben – etwa Schlangenlinien, ungewöhnlich langsames Reagieren an Ampeln oder eine riskante Fahrweise. Bereits während des Gesprächs achten Polizisten auf typische Hinweise wie Alkoholgeruch, verwaschene Sprache oder gerötete Augen.
Sie sind nicht verpflichtet, einen freiwilligen Atemalkoholtest zu machen. Das „Pusten“ dient zunächst nur der Orientierung. Sie dürfen die Mitwirkung verweigern, ohne dies begründen zu müssen. Eine solche Verweigerung darf grundsätzlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Allerdings bedeutet die Weigerung nicht automatisch, dass die Kontrolle beendet ist. Besteht weiterhin ein Anfangsverdacht, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen, um den Promillewert gerichtsverwertbar festzustellen. Diese Maßnahme ist verpflichtend. Die Blutprobe erfolgt in der Regel durch einen Arzt im Krankenhaus oder in einer geeigneten Einrichtung. Spätestens dieses Ergebnis entscheidet darüber, ob eine Strafe bei Alkohol am Steuer droht.
Alkohol am Steuer in der Probezeit: Was gilt?
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Thema Alkohol am Steuer eine 0,0-Promillegrenze. Das bedeutet, dass bereits der kleinste nachweisbare Alkoholwert einen Verstoß darstellt. Gleiches gilt für Fahrer unter 21 Jahren.
Juristisch handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß – also einen schwerwiegenden Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026 kommen in diesem Fall probezeitspezifische Maßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar hinzu.
Bei höheren Promillewerten (ab 0,5 ‰) drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen inklusive Führerscheinentzug. Für Betroffene bedeutet das: In der Probezeit wiegt eine Trunkenheitsfahrt besonders schwer.
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Gut zu wissen: Auch Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstöße, die Nutzung des Handys am Steuer oder Rotlichtverstöße gelten als sogenannte A-Verstöße und werden entsprechend streng sanktioniert.
Promillegrenze für Lkw-Fahrer und Busfahrer: Gibt es Unterschiede?
Für Lkw-Fahrer liegt die gesetzliche Promillegrenze ebenfalls bei 0,5 Promille. Rein verkehrsrechtlich gibt es also keinen Sondergrenzwert. Das bedeutet: Auch Berufskraftfahrer begehen ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot – ab 1,1 Promille sogar eine Straftat mit Führerscheinentzug.
Allerdings befinden sich Lkw-Fahrer während der Fahrt in Ausübung ihres Berufs. Viele Arbeitgeber schreiben deshalb arbeitsvertraglich eine 0,0-Promillegrenze vor. Ein Verstoß kann dann nicht nur verkehrsrechtliche Folgen haben, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Anders ist die Situation bei Busfahrern im Linienverkehr geregelt. Nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) gilt hier eine Null-Promillegrenze während des Dienstes und vor Dienstantritt. Busfahrer dürfen also keinen Alkohol konsumieren, wenn sie im Fahrdienst eingesetzt sind. Gerade im Personenverkehr steht die Sicherheit zahlreicher Fahrgäste im Vordergrund – entsprechend streng sind die Vorgaben.
Promillegrenze für Fahrradfahrer: Was gilt?
Für Radfahrer gelten beim Thema Alkohol eine andere Promillegrenze als für Autofahrer – doch ungefährlich wird es dadurch nicht.
Die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit liegt beim Fahrrad erst bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert gelten Sie automatisch als fahruntüchtig – auch ohne auffälliges Fahrverhalten.
Aber Achtung: Schon ab 0,3 Promille kann es ernst werden. Wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen – etwa Schlangenlinien, Gleichgewichtsprobleme oder ein Unfall – liegt ebenfalls eine Straftat vor. Entscheidend ist also nicht nur der Promillewert, sondern auch Ihr konkretes Verhalten im Straßenverkehr.
Die möglichen Konsequenzen sind erheblich und werden häufig unterschätzt:
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Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen:
- Strafverfahren
- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
-
Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit):
- Strafverfahren
- Geldstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Gerade die MPU hat es in sich: Wer sie nicht besteht, riskiert den Führerscheinentzug. Die Fahrerlaubnisbehörde geht bei 1,6 Promille davon aus, dass eine erhebliche Alkoholgewöhnung vorliegt. Für viele Betroffene wird aus einer vermeintlich harmlosen Heimfahrt mit dem Fahrrad plötzlich ein ernsthaftes Führerscheinproblem.
Unfall mit Alkohol am Steuer: Zahlt die Versicherung?
Kommt es wegen Alkohol am Steuer zu einem Unfall, stellen sich Betroffene danach vor allem eine praktische Frage: Wer zahlt den Schaden?
Grundsätzlich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners. Geschädigte sollen nicht leer ausgehen. Allerdings bedeutet das nicht, dass der alkoholisierte Fahrer ohne finanzielle Folgen bleibt. Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen – in der Regel bis zu 5.000 Euro. Diese Summe muss der Verursacher dann aus eigener Tasche zurückzahlen.
Noch kritischer wird es bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Zwar greift hier grundsätzlich die Vollkaskoversicherung, doch bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss darf der Versicherer die Leistung kürzen oder im Extremfall ganz verweigern. Vor allem bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) wird häufig von grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz ausgegangen.
Alkohol am Steuer: Lohnt sich ein Einspruch?
Wer wegen Alkohol am Steuer einen Bußgeldbescheid oder eine Strafanzeige erhält, fühlt sich oft machtlos. Geldbuße, Punkte, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis scheinen bereits festzustehen. Doch nicht jeder Bescheid ist automatisch rechtmäßig – ein Einspruch kann sich im Einzelfall durchaus lohnen.
Gerade im Bereich der Alkoholmessung kommt es immer wieder auf Details an: War das Messgerät ordnungsgemäß geeicht? Wurde die vorgeschriebene Wartezeit vor dem Atemtest eingehalten? Gab es formale Fehler bei der Blutentnahme oder bei der Anordnung?
Insbesondere bei Grenzwerten – etwa knapp über 0,5 Promille – können solche Punkte entscheidend sein. Auch die Frage, ob tatsächlich eine Straftat oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sollte genau geprüft werden.
Wenn beruflich ein Fahrverbot existenzbedrohend ist oder Zweifel an der Messung bestehen, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Entscheidend ist die Einhaltung der Fristen – in der Regel beträgt die Einspruchsfrist 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Wer unsicher ist, sollte frühzeitig fachkundigen Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht einholen, bevor Geldbuße, Punkte oder Führerscheinverlust endgültig wirksam werden.
Fazit
Die Promillegrenzen sind klar geregelt und die Konsequenzen ebenso: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits ab 0,3 Promille kann es bei Ausfallerscheinungen strafrechtlich relevant werden, ab 0,5 Promille droht eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat.
Wer einen Bußgeldbescheid oder eine Anzeige erhält, sollte jedoch nicht vorschnell handeln. Messfehler oder formale Mängel können im Einzelfall entscheidend sein. Lassen Sie Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen. So wissen Sie frühzeitig, welche Möglichkeiten bestehen und wie Sie am besten vorgehen.
Ihnen drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die häufigsten Fragen zu Alkohol am Steuer
Welche Promillegrenzen gelten bei Alkohol am Steuer? +
Es gelten mehrere Schwellenwerte: 0,0 Promille für Fahranfänger und unter 21-Jährige, 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen als Straftat und 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat).
Wie viel Promille Alkohol im Blut ist am Steuer erlaubt? +
Für Fahrer über 21 Jahre außerhalb der Probezeit gilt die 0,5-Promillegrenze. Fahranfänger und unter 21-Jährige müssen sich an 0,0 Promille halten.
Was droht bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer? +
Bei einem Unfall drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte und Führerscheinentzug. Zudem können erhebliche finanzielle Folgen entstehen, insbesondere durch Regressforderungen der Versicherung.p>
Was sagt die Versicherung bei einer Alkoholfahrt? +
Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Die Vollkaskoversicherung darf ihre Leistung kürzen oder verweigern – besonders bei hoher Alkoholisierung.
Wann drohen strafrechtliche Folgen bei Alkohol am Steuer? +
Strafrechtliche Folgen drohen ab 1,1 Promille oder bereits ab 0,3 Promille, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit bei Alkohol am Steuer? +
In der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits geringe Mengen Alkohol führen zu 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt und einer Verlängerung der Probezeit. Ab 0,5 Promille drohen zusätzlich Fahrverbot und höhere Strafen.
Ist das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat? +
Beides ist möglich. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt meist eine Ordnungswidrigkeit vor (Geldbuße, Punkte, Fahrverbot). Ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Straftat mit deutlich schwereren Konsequenzen.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze
Gesetzliche Grundlage zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze).
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§ 24c StVG – 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger
Gesetzliche Regelung zum absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige.
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§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
Strafvorschrift bei Gefährdung des Straßenverkehrs, u. a. bei relativer Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille.
-
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
Strafnorm zur absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille sowie zur alkoholbedingten Trunkenheit im Verkehr.
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BOKraft – Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Regelung zur Null-Promille-Grenze für Busfahrer im Linienverkehr.
-
National Institute on Alcohol Abuse and Alcoholism (NIAAA) – Alcohol Research & Health
Übersichtsstudien zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und zum erhöhten Unfallrisiko durch Alkohol.
- Bußgeldkatalog – Übersicht
- Bußgelder im Überblick
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbot – Dauer und Folgen
- Führerschein – Rechtliche Hintergründe
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Rotlichtverstoß – Bußgeldkatalog
- Fahreignungsregister (FAER)
- A-Verstoß – Definition
- Probezeit – Rechtliche Grundlagen