Was widerrufen und welche Folgen?
Widerruft der Verbraucher seinen Kredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Bei Autofinanzierungen oder Autoleasingverträgen gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet. Für Autofinanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt sogar eine ganz besondere – verblüffend verbraucherfreundliche – Rechtslage. Der Verbraucher muss bei fehlerhafter Belehrung dann nämlich weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.
Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen
Die Kreditverträge der deutschen Autobanken galten bislang als juristisch „wasserfest“. Die VW-Bank und Ihre Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank belehren ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Speziell die Verträge, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, können zeitlich unbeschränkt und zu überaus lukrativen Konditionen rückabgewickelt werden. Nutzen auch Sie die Expertise unserer Anwälte, auch gegen andere Autobanken. Denn auch hier werden sich zahlreiche Fehler feststellen lassen.
Wie funktioniert es uns was passiert danach?
Widerruft der Verbraucher seinen Kredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Bei Autofinanzierungen oder Autoleasingverträgen gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet. Für Autofinanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt sogar eine ganz besondere – verblüffend verbraucherfreundliche – Rechtslage. Der Verbraucher muss bei fehlerhafter Belehrung dann nämlich weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.
Welche Banken? Fast alle!
Es ist auch keineswegs so, dass ausschließlich die Verträge der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank widerrufbar wären. Nach unseren bisherigen Prüfungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge von folgenden Autobanken den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht genügen:
- ALFA ROMEO BANK
- AUDI-BANK
- AUTO EUROPA BANK
- BANK11
- BMW BANK
- FIAT BANK
- FORD BANK
- HONDA BANK
- JAGUAR BANK
- LANCIA BANK
- LAND ROVER BANK
- MASERATI BANK
- MERCEDES-BENZ BANK
- MKG BANK (MITSUBISHI)
- NISSAN BANK
- OPEL BANK
- PEUGEOT BANK
- PORSCHE BANK
- RENAULT BANK
- SANTANDER CONSUMER BANK
- SEAT BANK
- SKODA BANK
- TARGOBANK
- TOYOTA KREDITBANK
- VOLKSWAGEN BANK
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Laut Stiftung Warentest sind die Kredit- und Leasingverträge fast aller Autobanken fehlerhaft.
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Wir überprüfen Ihren Vertrag kostenlos auf eine fehlerhafte Widerrufsinformation. Nutzen Sie dazu das obige Formular!
Für eine schnellstmögliche Prüfung Ihres Vertrages, laden Sie uns bitte Ihren Kreditvertrag oder Leasingvertrag zusammen mit der Widerrufsbelehrung auf unserer Domain hoch. Gerne können Sie uns auch eine Kopie Ihrer Unterlagen an unsere Kanzlei per Post oder E-Mail zusenden.
Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Finanzierung im Rahmen der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewährt wurde (Existenzgründer) und der Finanzierungsbetrag 75.000,- EUR nicht übersteigt.