Die Kreditverträge der deutschen Autobanken galten bislang als juristisch „wasserfest“. Die VW-Bank und Ihre Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank belehren ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Speziell die Verträge, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, können zeitlich unbeschränkt und zu überaus lukrativen Konditionen rückabgewickelt werden. Nutzen auch Sie die Expertise unserer Anwälte, auch gegen andere Autobanken. Denn auch hier werden sich zahlreiche Fehler feststellen lassen.
Es ist auch keineswegs so, dass ausschließlich die Verträge der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank widerrufbar wären. Nach unseren bisherigen Prüfungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge von folgenden Autobanken den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht genügen: