Was widerrufen und welche Folgen?


Widerruft der Verbraucher seinen Kredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Bei Autofinanzierungen oder Autoleasingverträgen gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet. Für Autofinanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt sogar eine ganz besondere – verblüffend verbraucherfreundliche – Rechtslage. Der Verbraucher muss bei fehlerhafter Belehrung dann nämlich weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.

Das ewige Widerrufsrecht – der sog. „Widerrufsjoker“


Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, ihre Vertragspartner über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Wird der Verbraucher entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, führt dies dazu, dass das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden kann. Diese besonders verbraucherfreundliche Regelung wird in der Presse gerne als „Widerrufsjoker“ bezeichnet.
Stolle Transportrecht

Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen

Die Kreditverträge der deutschen Autobanken galten bislang als juristisch „wasserfest“. Die VW-Bank und Ihre Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank belehren ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Speziell die Verträge, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, können zeitlich unbeschränkt und zu überaus lukrativen Konditionen rückabgewickelt werden. Nutzen auch Sie die Expertise unserer Anwälte, auch gegen andere Autobanken. Denn auch hier werden sich zahlreiche Fehler feststellen lassen.



Wie funktioniert es uns was passiert danach?


Widerruft der Verbraucher seinen Kredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Bei Autofinanzierungen oder Autoleasingverträgen gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet. Für Autofinanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt sogar eine ganz besondere – verblüffend verbraucherfreundliche – Rechtslage. Der Verbraucher muss bei fehlerhafter Belehrung dann nämlich weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten.

Welche Vertäge: Autokredite und Leasingverträge


Bis vor kurzem hat die mediale Berichterstattung diesen sogenannten „Widerrufsjoker“ nahezu ausschließlich im Zusammenhang mit der Umschuldung von Immobiliendarlehen behandelt. Das hat sich schlagartig geändert, seit die Stiftung Warentest über unseren Prozess vor dem Landgericht Berlin berichtet hat. Denn auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank falsch belehrt hat. Betroffen sind Verträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Wirtschaftlich besonders interessant sind Verträge die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.

Welche Banken? Fast alle!


Es ist auch keineswegs so, dass ausschließlich die Verträge der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank widerrufbar wären. Nach unseren bisherigen Prüfungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge von folgenden Autobanken den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht genügen:

  • ALFA ROMEO BANK
  • AUDI-BANK
  • AUTO EUROPA BANK
  • BANK11
  • BMW BANK
  • FIAT BANK
  • FORD BANK
  • HONDA BANK
  • JAGUAR BANK
  • LANCIA BANK
  • LAND ROVER BANK
  • MASERATI BANK
  • MERCEDES-BENZ BANK
  • MKG BANK (MITSUBISHI)
  • NISSAN BANK
  • OPEL BANK
  • PEUGEOT BANK
  • PORSCHE BANK
  • RENAULT BANK
  • SANTANDER CONSUMER BANK
  • SEAT BANK
  • SKODA BANK
  • TARGOBANK
  • TOYOTA KREDITBANK
  • VOLKSWAGEN BANK

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Laut Stiftung Warentest sind die Kredit- und Leasingverträge fast aller Autobanken fehlerhaft.
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Wir überprüfen Ihren Vertrag kostenlos auf eine fehlerhafte Widerrufsinformation. Nutzen Sie dazu das obige Formular!

Für eine schnellstmögliche Prüfung Ihres Vertrages, laden Sie uns bitte Ihren Kreditvertrag oder Leasingvertrag zusammen mit der Widerrufsbelehrung auf unserer Domain hoch. Gerne können Sie uns auch eine Kopie Ihrer Unterlagen an unsere Kanzlei per Post oder E-Mail zusenden.

Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Finanzierung im Rahmen der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewährt wurde (Existenzgründer) und der Finanzierungsbetrag 75.000,- EUR nicht übersteigt.

Stolle Rechtsanwälte - Unsere Leistungen im Überblick


✓ Maßgeschneiderte Ersteunschätzung auf Grundlage Ihrer individuellen Situation
✓ Sichere und bequeme Kommunikation per WhatsApp und E-Mail
✓ Persönlicher Ansprechpartner
✓ Langjährige Kompetenz seit über 17 Jahren
✓ Schnelle Abwicklung und Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
✓ Professionelle Betreuung in jeder Lage

Vor und während einer Mandatierung


✓ Umfassende Bewertung Ihrer individuellen Sitution
✓ Systematische Analyse geeigneter Maßnahmen beim Vorgehen
✓ Systematische Auswahl passender Verteidigungsstrategien
✓ Komplette Abwicklung der Korrespondenz, persönliches Erscheinen in der Kanzlei nicht notwendig

Nach einer Mandatierung


✓ Überprüfung der analysierten und beantragten Verträge, evtl. Reklamation und Berichtigung der Policen
✓ Regelmäßige Informationen zu geänderten Angebots- und Rahmenbedingungen
✓ Im Bedarfsfall Anpassung der Absicherung an verbesserte Marktkonditionen
✓ Unterstützung im Versicherungsfall und bei der Schadenregulierung