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Mehr Sicherheit, mehr Technik im Neuwagen
Neue Assistenzsysteme ab 2026 Pflicht
- Ab 2026 ist die Erstzulassung von Neuwagen nur noch möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Assistenzsysteme verbaut sind.
- Die neuen Vorgaben gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und erfassen neben Pkw auch Transporter sowie bestimmte Lkw und Busse.
- Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, bleiben von den Änderungen unberührt.
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Fahrzeugsicherheitssysteme
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)Überblick zu verpflichtenden Sicherheits- und Assistenzsystemen in Fahrzeugen nach EU-Vorgaben; zuletzt abgerufen am 02.01.2026.
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Neue Fahrzeugsicherheitssysteme
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)Zeitplan und Inhalte der neuen gesetzlichen Pflichten für Assistenzsysteme bei Neufahrzeugen; zuletzt abgerufen am 02.01.2026.
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Vehicle Safety Systems
Europäische KommissionOffizielle EU-Informationen zu verpflichtenden Sicherheits- und Assistenzsystemen für Fahrzeuge; zuletzt abgerufen am 02.01.2026.
Kaum ein Neuwagen kommt heute noch ohne akustische Warnhinweise aus. Ob Tempolimit oder Müdigkeitserkennung – Assistenzsysteme greifen zunehmend in den Fahralltag ein. Seit 2024 sind erste Systeme Pflicht, ab 2026 wird die technische Ausstattung von Neuwagen weiter ausgeweitet.
Warum werden neue Assistenzsysteme eingeführt?
Die EU verfolgt mit den neuen Vorgaben das Ziel, menschliche Fahrfehler frühzeitig auszugleichen und so schwere Verkehrsunfälle zu reduzieren. Assistenzsysteme sollen den Fahrer unterstützen oder notfalls eingreifen, bevor es zu einer Kollision kommt.
Rechtsgrundlage sind erweiterte europäische Sicherheitsvorschriften, die schrittweise für unterschiedliche Fahrzeugklassen eingeführt werden. Fahrzeuge ohne diese Technik dürfen künftig nicht mehr neu zugelassen werden.
Welche Assistenzsysteme sind ab 2026 vorgeschrieben?
1. Erweiterter Kopfaufprallschutz: Die Fahrzeugfront wird so konstruiert, dass sie bei einem Zusammenstoß mit Fußgängern oder Radfahrern Verletzungen reduzieren kann.
2. Notbremssystem für Fußgänger und Radfahrer: Das System erkennt Personen im Gefahrenbereich vor dem Fahrzeug und löst bei Kollisionsgefahr selbstständig eine Bremsung aus.
3. Notfall-Spurhalteassistent: Warnt vor dem unbeabsichtigten Verlassen der Fahrspur und greift lenkend ein, wenn der Fahrer nicht reagiert.
4. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Erkennt geltende Tempolimits und warnt bei Überschreitungen, um Geschwindigkeitsverstöße zu vermeiden.
5. Aufmerksamkeitsassistent: Analysiert Fahrverhalten und Lenkbewegungen, um Anzeichen von Müdigkeit oder Unkonzentriertheit zu erkennen.
6. Schnittstelle für Alcolock: Ermöglicht den späteren Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre, ohne dass diese sofort verpflichtend genutzt werden muss.
7. Ereignisdatenspeicher (EDR): Zeichnet anonymisierte Fahrzeugdaten rund um einen Unfall auf, um Unfallursachen besser analysieren zu können.
8. Notbremslicht: Aktiviert bei starker Verzögerung ein auffälliges Bremslichtsignal, um den nachfolgenden Verkehr frühzeitig zu warnen.
9. Totwinkel-Warner für Lkw und Busse: Unterstützt beim Abbiegen, indem Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel erkannt werden.
10. Rückfahrassistent: Warnt beim Rückwärtsfahren vor Hindernissen oder querendem Verkehr und bremst im Ernstfall automatisch.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die neuen Assistenzsysteme sind ab 2026 zwingende Voraussetzung für jede Erstzulassung. Fahrzeuge, die nicht über die vorgeschriebene Technik verfügen, dürfen dann nicht mehr neu zugelassen werden. Bereits zugelassene Fahrzeuge bleiben von den Pflichten unberührt.
Was bedeutet das für Autokäufer?
Beim Kauf eines Neuwagens sollte künftig genau geprüft werden, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Assistenzsysteme verbaut sind. Dies gilt insbesondere für Lagerfahrzeuge oder Importmodelle. Fehlt die erforderliche Ausstattung, kann die Zulassung trotz Kaufvertrags verweigert werden.
- Mit dem Jahr 2026 treten weitere Änderungen für Autofahrer in Kraft. Wir fassen zusammen, was künftig zu beachten ist.
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Quellen & weiterführende Hinweise +
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