Wer geblitzt wurde, eine rote Ampel überfahren hat oder auf der Autobahn bei der Abstandsmessung auffällig geworden ist, stellt sich meist sofort dieselbe Frage:
Welche Strafe droht? Der Bußgeldkatalog 2026 zeigt, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen können.
Erfahren Sie alles Wichtige rund um den aktuellen Bußgeldkatalog und ermitteln Sie Ihre mögliche Sanktion schnell und einfach mit unserem Bußgeldrechner.
Bußgeldkatalog 2026: Gelangen Sie zu den wichtigsten Bußgeldtabellen
Ihnen wird ein Verkehrsverstoß vorgeworfen?
*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
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Mit unserem Bußgeldrechner können Sie in wenigen Schritten eine Einschätzung dazu erhalten, welche Folgen ein Verkehrsverstoß nach sich ziehen kann. Wählen Sie einfach den Vorwurf aus und machen Sie anschließend einige wenige Angaben zum Sachverhalt.
Auf dieser Grundlage zeigt Ihnen der Rechner, welches Bußgeld, wie viele Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen. Im Anschluss können Sie direkt eine kostenlose Erstberatung anfragen – unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall zeitnah.
Hinweis: Der Bußgeldrechner liefert eine erste Orientierung und unverbindliche Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Neuer Bußgeldkatalog 2026: Was ändert sich für Autofahrer?
Mit dem neuen Bußgeldkatalog 2026 verbinden viele Autofahrer vor allem die Frage, ob Verstöße künftig teurer werden. Tatsächlich stehen 2026 aber nicht nur mögliche Sanktionen im Fokus, sondern vor allem zahlreiche praktische Änderungen rund um den Straßenverkehr.
Besonders wichtig ist der digitale Führerschein, der den klassischen Kartenführerschein künftig ergänzen soll. Hinzu kommt eine Reform der Fahrausbildung: Digitale Lernangebote und modernere Abläufe sollen den Führerscheinerwerb effizienter gestalten und langfristig günstiger machen. Ebenfalls relevant sind neue Vorgaben für Assistenzsysteme in Fahrzeugen, die zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.
Daneben gibt es weitere Neuerungen, die Autofahrer im Alltag spüren können. Dazu zählen strengere Emissionsvorgaben, angepasste Beiträge bei der Kfz-Versicherung, neue Regelungen bei E-Scootern sowie finanzielle Auswirkungen durch Pendlerpauschale und CO₂-Preis.
Nach derzeitigem Stand geht es beim Bußgeldkatalog 2026 nicht um eine komplette Neufassung mit flächendeckend höheren Strafen, sondern um ein Bündel an Änderungen im Verkehrsrecht und im Mobilitätsalltag.
Wer geblitzt wurde oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte deshalb anwaltlich prüfen lassen, welche konkreten Regeln im Einzelfall gelten und ob neben dem eigentlichen Vorwurf noch weitere Neuerungen eine Rolle spielen.
Bußgeldbescheid im Briefkasten? Jetzt Einspruch prüfen
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Der Bußgeldkatalog: schnell und einfach erklärt
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Was regelt der Bußgeldkatalog 2026?
Der Bußgeldkatalog 2026 legt fest, welche Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen. Er dient damit als verbindliche Orientierung für typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Handy am Steuer oder Parkverstößen.
Ziel des Bußgeldkatalogs ist es, vergleichbare Verstöße bundesweit einheitlich zu ahnden und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen. Wer wissen möchte, welches Bußgeld, wie viele Punkte in Flensburg oder ob ein Fahrverbot drohen, findet im Bußgeldkatalog 2026 die maßgeblichen Regelwerte. Seit seiner Einführung wurde der Bußgeldkatalog mehrfach angepasst und überarbeitet. Die bislang letzte umfassende Änderung erfolgte im Jahr 2021 im Zuge der StVO-Novelle.
Grundlage dafür sind die Vorschriften des deutschen Verkehrsrechts, vor allem die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Bußgeldkatalog verknüpft also einen konkreten Verstoß mit einer bestimmten Rechtsfolge. Er zeigt, welche Sanktionen im Regelfall vorgesehen sind, lässt den Behörden in besonderen Einzelfällen aber auch einen gewissen Spielraum. Je nach Sachlage können Umstände berücksichtigt werden, die sich mildernd oder verschärfend auswirken.
Wie ist der Bußgeldkatalog 2026 aufgebaut?
Aufgebaut ist der Bußgeldkatalog 2026 nach einzelnen Tatbeständen. Jeder Verstoß ist mit einer Tatbestandsnummer, einer kurzen Beschreibung sowie den dazugehörigen Sanktionen versehen. Dazu gehören in der Regel die Höhe der Geldbuße, mögliche Punkte und die Dauer eines Fahrverbots.Für Fahranfänger in der Probezeit kann außerdem relevant sein, ob es sich um einen A-Verstoß oder B-Verstoß handelt. Davon hängt ab, ob weitere Maßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet werden. Kurz gesagt: Der Bußgeldkatalog zeigt auf einen Blick, welche Folgen ein Verkehrsverstoß typischerweise haben kann.
Der Bußgeldkatalog 2026 ist eine Rechtsverordnung
Im Bußgeldkatalog 2026 sind keine Gesetze festgelegt, sondern Richtlinien innerhalb der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Diese Rechtsverordnung bestimmt, welche Sanktionen bei bestimmten Verkehrsverstößen im Regelfall vorgesehen sind, also etwa die Höhe der Geldbuße, die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister oder die Anordnung eines Fahrverbots.Davon zu unterscheiden ist der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI). Er ist ein verwaltungsinternes Arbeitsmittel. Seine Funktion besteht darin, die Vorgaben der Bußgeldkatalog-Verordnung in der Praxis einheitlich anwendbar zu machen.
Dafür ordnet er jedem Verstoß einen konkreten Tatbestand, eine Beschreibung und eine Tatbestandsnummer zu. Umgangssprachlich wird der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog oft einfach „Bußgeldkatalog“ genannt.
Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog 2026 vor?
Der Bußgeldkatalog 2026 legt fest, ob und wie ein Verkehrsverstoß im Regelfall geahndet wird. Je nach Schwere des Vorwurfs kommen ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder sogar ein Fahrverbot in Betracht.
Bußgeldkatalog Bußgeld
in Bußgeld ist die häufigste Sanktion bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Wie hoch Bußgelder ausfallen, hängt von Art und Schwere des Verstoßes ab. Geringere Verstöße bewegen sich oft noch im unteren Bereich, während gravierende Zuwiderhandlungen schnell dreistellige Beträge erreichen können. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen etwa staffelt sich das Bußgeld nach Höhe der Überschreitung sowie danach, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde.So werden beispielsweise 20 km/h zu schnell innerorts mit 70 Euro geahndet, während für 20 km/h zu schnell außerorts 60 Euro fällig werden. Grund dafür ist das höhere Gefährdungspotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Schwellen im Bußgeldkatalog sind klar festgelegt und schon wenige km/h können einen spürbaren Unterschied machen: Wer etwa mit 45 km/h in einer 30 Zone geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 115 Euro rechnen. Werden Sie hingegen mit 47 km/h in einer 30 Zone geblitzt, steigt das Bußgeld schon auf 180 Euro.
Der im Bußgeldkatalog 2026 genannte Betrag ist ein Regelsatz. In Einzelfällen können Behörden oder Gerichte davon abweichen, wenn etwa erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen.
Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg
Neben dem Bußgeld können Verstöße auch zu Punkten in Flensburg führen. Geführt werden diese Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt. Das Punktesystem soll nicht jeden kleinen Fehler bestrafen, sondern vor allem sicherheitsrelevante Verstöße erfassen. Je nach Schwere werden 1, 2 oder 3 Punkte eingetragen. Die rechtliche Grundlage für die punktbewerteten Verstöße findet sich in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).Das System arbeitet stufenweise: Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Punkteabbau ist nur eingeschränkt möglich. Wer einen Stand von 1 bis 5 Punkten hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen.
Außerdem gelten feste Tilgungsfristen. Ein-Punkt-Eintragungen werden grundsätzlich nach 2,5 Jahren, schwerere Eintragungen meist nach 5 Jahren und besonders gravierende Fälle nach 10 Jahren getilgt. Neue Punkte verlängern diese Fristen nicht automatisch.
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Der Punktekatalog bietet einen Überblick darüber, welche Verkehrsverstöße mit Punkten geahndet werden.
→ Zum Punktekatalog 2026
Bußgeldkatalog Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist die härteste Nebenfolge bei besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeiten. Nach § 25 StVG kann es für 1 bis 3 Monate angeordnet werden. Es kommt vor allem bei groben oder beharrlichen Pflichtverstößen in Betracht, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen innerorts ab 31 km/h zu schnell und außerorts ab 31 km/h zu schnell. Auch Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder Alkoholverstöße können schnell zu einem Fahrverbot führen.Wichtig ist die Abgrenzung zum Führerscheinentzug. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben, erhalten ihn nach Ablauf der Frist aber zurück. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Für Ersttäter gilt oft eine praktische Erleichterung beim Antritt des Fahrverbots. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot verhängt wurde, kann der Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst bestimmt werden. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot sofort antreten.
In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot mit einem Anwalt abgewendet werden, etwa wenn ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall wird angenommen, wenn das Fahrverbot für den Betroffenen unverhältnismäßige Folgen hätte. Dazu gehört der Verlust der Arbeitsplatzes oder pflegebedürftige Angehörige nicht mehr versorgt werden können. In diesen Fällen sehen Gerichte gelegentlich vom Fahrverbot ab und erhöhen stattdessen das Bußgeld.
Ihnen drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
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Bußgeldkatalog 2026 im Überblick: Diese Verstöße werden darin geregelt
Der Bußgeldkatalog 2026 regelt eine Vielzahl typischer Verstöße, mit denen Autofahrer im Alltag konfrontiert sein können. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden übersichtlich vor.
Bußgeldkatalog 2026: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Welche Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen laut Bußgeldkatalog 2026 droht, hängt von der gemessenen Geschwindigkeit sowie dem Ort des Verstoßes ab. Deshalb unterscheidet der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit zwischen Tempoverstößen innerorts und außerorts und bewertet, welche Gefahrenlage damit verbunden ist. Je nach Schwere des Verstoßes kommen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot in Betracht.Dass Tempoverstöße so streng geregelt sind, hat einen einfachen Grund: Schon wenige km/h mehr können den Bremsweg verlängern, die Reaktionszeit verkürzen und die Folgen eines Unfalls deutlich verschärfen. Gerade in der 30 Zone wird häufig kontrolliert, sodass der Bußgeldkatalog innerorts in der Praxis eine große Rolle spielt.
Bereits 15 km/h zu schnell und 20 km/h zu schnell innerorts, aber auch 20 km/h zu schnell außerorts können Bußgelder nach sich ziehen. Gerade weil solche vergleichsweise geringen Überschreitungen im Alltag häufig vorkommen, werden sie von vielen Autofahrern unterschätzt – dabei drohen schon hier Sanktionen.
Außerorts geblitzt
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bleibt laut Bußgeldkatalog Geschwindigkeit keineswegs folgenlos. Zwar werden Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich etwas milder bewertet als innerorts – das bedeutet jedoch nicht, dass Tempoverstöße auf Landesstraßen, Bundesstraßen oder Autobahnen zu unterschätzen sind. Bei hohen Geschwindigkeiten steigt das Unfallrisiko erheblich, insbesondere bei Überholmanövern oder unübersichtlichen Streckenabschnitten. Deshalb nimmt auch der außerörtliche Bereich im Bußgeldkatalog 2026 eine zentrale Rolle ein.Die Spannbreite der Sanktionen reicht von vergleichsweise geringen Bußgeldern ab 20 Euro bis hin zu 700 Euro. Punkte in Flensburg drohen ab 21 km/h zu schnell. Ein Fahrverbot wird in der Regel ab 41 km/h zu schnell außerorts verhängt. Wer zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres geblitzt wird, muss bereits ab 26 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot antreten.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Bußgeldkatalog 2026 Autobahn. Zwar gilt auf vielen deutschen Autobahnen kein generelles Tempolimit, dennoch bedeutet das nicht, dass jede Geschwindigkeit erlaubt ist. Wo ein Tempolimit angeordnet ist, muss es selbstverständlich eingehalten werden.
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Sie wurden außerorts geblitzt?
Unsere Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts zeigt auf einen Blick, welche Strafen drohen.
→ Zur Bußgeldtabelle außerorts
Innerorts geblitzt
Wer innerorts geblitzt wird, muss nach dem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit mit strengeren Sanktionen rechnen als außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Grund liegt im deutlich höheren Gefährdungspotenzial: Im Stadtverkehr treffen Fahrzeuge auf Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Senioren und viele andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer. Schon eine vergleichsweise geringe Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann deshalb schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund ist der Bußgeldkatalog innerorts besonders streng ausgestaltet.Vor allem in Wohngebieten, an Schulen, vor Kindergärten oder in Bereichen mit hohem Fußgängerverkehr wird intensiv kontrolliert. Das gilt erst recht in 30 und 50 Zonen, in denen viele Autofahrer die erlaubte Geschwindigkeit unterschätzen oder zu spät reduzieren. br>
Die Bandbreite der Sanktionen ist dabei groß: Sie reicht von etwa 30 Euro bei geringfügigen Verstößen bis hin zu mehreren hundert Euro – aktuell bis zu 800 Euro – bei erheblichen Überschreitungen. Punkte in Flensburg drohen bereits ab 21 km/h zu schnell, während ein Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell verhängt wird. Wer noch schneller unterwegs ist, muss mit zwei Punkten und Fahrverboten von bis zu 3 Monaten rechnen.
Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell innerorts geblitzt wird, gilt als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen – selbst dann, wenn beim zweiten Verstoß die reguläre Schwelle für ein Fahrverbot noch nicht erreicht wurde.
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Sie wurden innerorts geblitzt?
Unsere Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zeigt auf einen Blick, welche Strafen drohen.
→ Zur Bußgeldtabelle innerorts
Bußgeldkatalog Blitzer: So werden Tempoverstöße erfasst
Blitzer dienen dazu, Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei kommen stationäre und mobile Blitzer zum Einsatz. Stationäre Anlagen befinden sich dauerhaft an einem festen Standort, während mobile Messgeräte flexibel eingesetzt und können kurzfristig dort aufgestellt werden, wo verstärkt kontrolliert werden soll. Für Autofahrer bedeutet das: Tempoverstöße können überall erfasst werden, nicht nur an bekannten festen Blitzersäulen.Besonders häufig wird mit Blitzern dort kontrolliert, wo ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht. Innerorts betrifft das oft Schulwege, Kreuzungsbereiche, Wohngebiete oder die 30 Zone. außerorts stehen vor allem Bundesstraßen, Baustellen, Gefällestrecken, Kurvenbereiche, Auffahrten oder längere gerade Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen im Fokus.
Auch außerorts auf der Autobahn finden regelmäßig Kontrollen statt, etwa bei Tempolimits, an Baustellen oder an bekannten Gefahrenstellen. Eine Blitzer-Karte zeigt Ihnen, wo aktuell und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Die Messung erfolgt je nach Blitzer-Typen mit unterschiedlicher Technik. Häufig werden Radar- oder Lasermessungen genutzt. Dabei wird das vorbeifahrende Auto elektronisch erfasst und die Geschwindigkeit in Echtzeit gemessen. Wird das erlaubte Tempo überschritten, löst das Gerät aus und erstellt ein Beweisfoto. Auf diesem Blitzerfoto sind Kennzeichen und die Person am Steuer zu erkennen. Gerade im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog Blitzer ist dieses Foto von zentraler Bedeutung, weil es als Grundlage für den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid dient.
Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen. Er dient dazu, mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen. So funktioniert der Toleranzabzug:
- Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen.
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt der Abzug 3 Prozent des Messwertes.
Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist immer die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Dennoch gilt: Messfehler sind nicht ausgeschlossen. Fehler beim Aufbau, Probleme bei der Eichung oder unklare Blitzerfotos können den Bescheid angreifbar machen. Genau deshalb lohnt es sich bei einem Blitzerbrief immer, die Messung und die Unterlagen durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
Sie wurden geblitzt?
*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Geblitzt in der Probezeit: Was droht?
Wer in der Probezeit geblitzt wird, muss bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog 2026 rechnen. Entscheidend ist, ob ein A-Verstoß oder B-Verstoß vorliegt.Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h zu viel gelten in der Probezeit als A-Verstoß. Dann drohen auch probezeitspezifische Maßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Liegt der Verstoß darunter, bleibt es in vielen Fällen bei einem Verwarnungs- oder Bußgeld.
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verstoß. Dazu zählen neben einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung unter anderem auch Rotlichtverstöße, Alkohol am Steuer, Cannabis oder andere berauschende Mittel am Steuer, Abstandsverstöße oder das Handy am Steuer.
Davon abzugrenzen sind B-Verstöße. Das sind geringfügige Ordnungswidrigkeiten. Typische Beispiele sind abgefahrene Reifen, die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate oder die Mitnahme eines Kindes ohne vorschriftsmäßige Sicherung.
Ein einzelner B-Verstoß verlängert die Probezeit noch nicht. Zwei B-Verstöße werden aber so behandelt wie ein A-Verstoß. Dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.
Die rechtliche Einordnung der schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen erfolgt über § 34 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 12 zur FeV. Dort ist geregelt, welche Verstöße in der Probezeit als besonders gravierend gelten.
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Wichtig für Betroffene:
Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.
Bußgeldkatalog 2026: Rote Ampel überfahren
Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss laut Bußgeldkatalog 2026 mit spürbaren Sanktionen rechnen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Rotlichtverstöße gefährden den Verkehr an Kreuzungen besonders stark, weil andere Autos, Radfahrer oder Fußgänger darauf vertrauen dürfen, freie Fahrt zu haben.Der Bußgeldkatalog Rote Ampel unterscheidet dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
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Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot war.
Dann drohen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt die Sanktion auf 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wurde sogar ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, sind 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vorgesehen.
Deutlich strenger fällt die Sanktion beim qualifizierten Rotlichtverstoß aus.
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Ein qualifizierten Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot zeigte.
In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog 2026 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor. Bei zusätzlicher Gefährdung erhöht sich das auf 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, bei einem Unfall oder einer Sachbeschädigung auf 360 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
In besonders schweren Konstellationen kann ein Rotlichtverstoß sogar strafrechtliche Folgen haben, etwa wenn durch das Verhalten Leib oder Leben anderer gefährdet werden. Dann geht es nicht mehr nur um den Bußgeldkatalog, sondern um den Vorwurf einer Straftat.
Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß?
Wer bei Rot lediglich die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich anhält, begeht noch keinen echten Rotlichtverstoß. Dann bleibt es meist bei einem Haltelinienverstoß, der in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird.Wie werden Rotlichtverstöße festgestellt?
Rotlichtverstöße werden durch Ampelblitzer festgestellt. Diese arbeiten oft mit Induktionsschleifen oder Sensoren im Fahrbahnbereich und fertigen zwei Blitzerfotos an: eines beim Überfahren der Haltelinie und ein weiteres beim Einfahren in den geschützten Bereich. Gerade diese doppelte Dokumentation ist wichtig, um zu unterscheiden, ob tatsächlich eine rote Ampel überfahren wurde oder nur ein Haltelinienverstoß vorliegt.Überquert ein Autofahrer noch bei Grün die Haltelinie, kommt aber vor dem geschützten Kreuzungsbereich zum Stehen, kann dennoch ein späteres Haltegebot bei Rot greifen. In diesem Fall liegt trotzdem ein Rotlichtverstoß vor.
Das Gericht betont damit, wie wichtig eine präzise Betrachtung der konkreten Situation ist. Es genügt nicht, pauschal davon auszugehen, dass eine Kreuzung bereits erreicht wurde. Stattdessen ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob das Fahrzeug den geschützten Bereich tatsächlich schon befahren hat oder sich noch davor befand.
Gerade bei einem Rotlichtvorwurf kommt es deshalb entscheidend auf die örtlichen Gegebenheiten, die konkrete Verkehrssituation und eine sorgfältige Beweisführung an.
Bußgeldkatalog 2026: Abstand nicht eingehalten
Abstand nicht eingehalten? Das kann laut Bußgeldkatalog 2026 teuer werden. Der Bußgeldkatalog Abstand trägt dem Umstand Rechnung, dass ein zu geringer Abstand das Risiko schwerer Auffahrunfälle deutlich erhöht. Muss der Vordermann plötzlich bremsen, bleibt dem nachfolgenden Fahrer oft nicht genug Zeit zum Reagieren. Deshalb können Abstandsverstöße nicht nur mit einem Bußgeld, sondern je nach Schwere auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet werden.Der Bußgeldkatalog Abstand ist stufenweise aufgebaut: Entscheidend sind zum einen die gefahrene Geschwindigkeit und zum anderen die Frage, wie stark der erforderliche Abstand unterschritten wurde. Bewertet wird also nicht nur, dass der Abstand zu gering war, sondern auch, wie gravierend die Unterschreitung ausfiel.
Die Staffelung funktioniert dabei nach einem klaren System. Der Bußgeldkatalog unterscheidet bei höheren Geschwindigkeiten insbesondere danach, ob der Abstand weniger als 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10 des halben Tachowerts betrug. Je kleiner dieser Wert, desto schwerer der Verstoß. Gleichzeitig steigt die Sanktion noch einmal an, wenn das Tempo besonders hoch war.
Es gilt: Je schneller ein Fahrzeug unterwegs ist und je dichter aufgefahren wird, desto strenger fällt die Ahndung aus. Während geringere Verstöße noch mit einem Bußgeld enden können, führen schwere Abstandsverstöße schnell zu Punkten und Fahrverboten.
Wie groß muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sein?
Wie groß der Abstand sein muss, hängt vor allem von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Außerorts gilt als bekannte Faustformel: halber Tachowert in Metern. Wer also 100 km/h fährt, sollte etwa 50 Meter Abstand halten.Noch praxisnäher ist die Zwei-Sekunden-Regel: Passiert das vorausfahrende Fahrzeug einen festen Punkt am Straßenrand, sollten Sie diesen Punkt frühestens zwei Sekunden später erreichen. Innerorts wird oft ein geringerer Abstand toleriert, weil die Geschwindigkeiten niedriger sind. Maßgeblich bleibt aber immer, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver noch rechtzeitig gehalten werden kann. Genau das verlangt § 4 StVO.
Wie funktioniert die Abstandsmessung auf der Autobahn?
Besonders relevant sind Abstandsverstöße auf der Autobahn. Bei hohen Geschwindigkeiten verlängern sich Reaktions- und Bremsweg erheblich, sodass schon eine kleine Unaufmerksamkeit zu einem schweren Unfall führen kann. Deshalb führen Behörden regelmäßig Abstandsmessungen auf der Autobahn durch. Zum Einsatz kommen dabei häufig Brückenmessungen, Videoaufzeichnungen oder spezielle Messsysteme, mit denen sich Geschwindigkeit und Abstand genau dokumentieren lassen.Wer einen entsprechenden Vorwurf erhält, sollte deshalb genau prüfen, welche Geschwindigkeit zugrunde gelegt wurde, wie der Abstand gemessen wurde und ob die Feststellungen im Einzelfall belastbar sind.
Angeblich Abstand nicht eingehalten?
*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Bußgeldkatalog 2026: Handy am Steuer
Das Handy ist für viele Menschen ein ständiger Begleiter im Alltag. Wer jedoch auch während der Fahrt zum Smartphone greift, riskiert schnell einen Verstoß nach dem Bußgeldkatalog 2026. Der Grund ist eindeutig: Handy am Steuer bedeutet eine erhebliche Ablenkung.Schon ein kurzer Blick auf das Display kann dazu führen, dass der Fahrer mehrere Meter nahezu blind zurücklegt. Gerade im dichten Stadtverkehr, an Kreuzungen oder bei höheren Geschwindigkeiten kann das gefährlich werden. Deshalb wird der Verstoß im Bußgeldkatalog seit Jahren konsequent geahndet. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 23 Abs. 1a StVO, der die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.
Wer ein Handy während der Fahrt aufnimmt oder hält, muss in der Regel mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung, erhöht sich die Sanktion auf 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Führt der Verstoß sogar zu einem Unfall, drohen 200 Euro, 2 Punkte und ebenfalls 1 Monat Fahrverbot.
Gut zu wissen: Das Verbot betrifft nicht nur klassische Smartphones, sondern allgemein elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu gehören Navigationshilfen, Tablets, Smartwatches & Co.
Wann ist Handy am Steuer erlaubt?
Erlaubt ist die Nutzung von Handy am Steuer nach § 23 StVO, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und die Bedienung entweder über Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgt oder nur eine kurze, den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfordert.Für Betroffene ist deshalb im Einzelfall oft entscheidend, wie das Gerät tatsächlich benutzt wurde. Gerade bei einem entsprechenden Vorwurf lohnt sich die genaue Prüfung, weil schon kleine Unterschiede bei der Nutzung rechtlich erheblich sein können.
Für Betroffene bedeutet das: Maßgeblich ist, ob der Blick vom Verkehr abgewandt und eine Funktion am Gerät ausgelöst wird. Das Urteil macht damit deutlich, dass auch andere Displays – etwa an E-Zigaretten, Navis oder vergleichbaren Geräten – problematisch sein können, wenn ihre Bedienung während der Fahrt die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen weglenkt.
Bußgeldkatalog 2026: Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer wird nach dem Bußgeldkatalog 2026 streng geahndet. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt, ohne dass zusätzliche Ausfallerscheinungen vorliegen, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Sanktionen gestalten sich wie folgt:- Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
- Beim zweiten Verstoß steigt die Sanktion auf 1.000 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
- Beim dritten Verstoß drohen 1.500 Euro, 2 Punkte und ebenfalls 3 Monate Fahrverbot.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Wer dagegen verstößt, muss mit 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Hinzu kommen probezeitspezifische Maßnahmen wie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre.
Deutlich ernster wird es, wenn der Fall den Bereich der Ordnungswidrigkeit verlässt. Ab 1,1 Promille liegt bei Kraftfahrern die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann handelt es sich nicht mehr nur um einen Verstoß nach dem Bußgeldkatalog, sondern in der Regel um eine Straftat nach § 316 StGB.
Eine Straftat kann aber schon ab 0,3 Promille vorliegen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In diesem Fall spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bußgeldkatalog 2026: Cannabis am Steuer
Cannabis am Steuer kann nach dem Bußgeldkatalog 2026 zunächst eine Ordnungswidrigkeit sein, in schweren Fällen aber auch zur Straftat werden. Laut Gesetz gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer ein Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr führt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.Zur Straftat wird Cannabis am Steuer, wenn der Fahrer fahruntüchtig ist oder durch seine Fahrweise andere konkret gefährdet. Dann kommen insbesondere § 316 StGB oder § 315c StGB in Betracht. Wer also so beeinträchtigt fährt, dass er sein Fahrzeug nicht mehr sicher beherrscht, riskiert deutlich mehr als nur ein Bußgeld: Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und oft auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
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Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Regelt der Bußgeldkatalog 2026 auch Fahrerflucht?
Die umgangssprachlich als Fahrerflucht bezeichnete Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat nach § 142 StGB. Fahrerflucht fällt demnach in den Bereich des Verkehrsstrafrechts.Deshalb geht es hier nicht um ein Bußgeld nach der Bußgeldkatalog-Verordnung, sondern um Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Zusätzlich können verkehrsrechtliche Folgen wie Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen..
Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt – also ohne die notwendigen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Beteiligung zu ermöglichen. Viele Autofahrer unterschätzen das, vor allem bei kleineren Parkremplern.
Bußgeldkatalog 2026 für Lkw-Fahrer
Für Lkw-Fahrer gelten im Straßenverkehr in vielen Bereichen strengere Maßstäbe als für Pkw-Fahrer. Das liegt vor allem am höheren Gefährdungspotenzial: Lastkraftwagen sind schwerer, länger und haben einen wesentlich größeren Bremsweg. Kommt es hier zu einem Verstoß, können die Folgen für andere Verkehrsteilnehmer erheblich sein. Die härteren Sanktionen betreffen unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Überladung, Ladungssicherung und bestimmte besondere Pflichten im Lkw-Verkehr.
Bußgeldkatalog Lkw Geschwindigkeit
Während Pkw-Fahrer erst ab 21 km/h zu schnell mit Punkten rechnen müssen, ist das bei Lkw bereits ab 16 km/h Überschreitung der Fall. Auch die Bußgelder fallen höher aus. Ein Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 42 km/h drohen einem Pkw-Fahrer 160 Euro. Für einen Lkw-Fahrer liegt die Geldbuße in diesem Fall bei 240 Euro. Kurzum: Im Bußgeldkatalog Lkw Geschwindigkeit zeigt sich, dass Verstöße mit schweren Fahrzeugen schneller spürbare Folgen haben.Was gilt bei Lkw-Überladung?
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überladung. Auch hier ahndet der Bußgeldkatalog 2026 Verstöße mit dem Lkw strenger. Wird bei einem Pkw eine Überladung von mehr als 30 Prozent festgestellt, sind für den Fahrer 235 Euro und 1 Punkt vorgesehen.Bei einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen können die Sanktionen früher und höher einsetzen; bereits bei mehr als 20 Prozent Überladung drohen dem Fahrer 190 Euro und 1 Punkt, dem Halter sogar 380 Euro und 1 Punkt. Die Halterverantwortung spielt im Güterverkehr also eine besonders große Rolle.
Strafen bei Lkw-spezifischen Pflichten
Hinzu kommen typische Lkw-spezifische Pflichten, die Pkw-Fahrer so nicht treffen. Dazu gehört etwa das Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit innerorts bei bestimmten schweren Fahrzeugen. Verstöße dagegen können mit 70 Euro und 1 Punkt geahndet werden.Ebenfalls wichtig ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für viele Lkw: Wer ohne Ausnahmegenehmigung trotzdem fährt, muss als Fahrer regelmäßig mit 120 Euro Bußgeld rechnen; für den Unternehmer, der die Fahrt anordnet oder zulässt, kann es sogar deutlich teurer werden.
Für Lkw-Fahrer ist der Bußgeldkatalog 2026 deshalb nicht nur bei klassischen Verkehrsverstößen wichtig, sondern auch bei allen Regelungen rund um Fahrzeuggewicht, Sicherheit und besondere Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.
Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer
Der Bußgeldkatalog Fahrradfahrer erfasst typische Verkehrsverstöße von Radfahrern und sieht je nach Fall Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar den Führerscheinentzug vor.
Besonders wichtig ist das Thema Alkohol auf dem Fahrrad. Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Dann drohen eine Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und häufig auch die Anordnung einer MPU. Unter bestimmten Umständen kann sogar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge betroffen sein. Auch schon ab 0,3 Promille kann es problematisch werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Auch bei Rotlichtverstößen gelten für Radfahrer klare Sanktionen. Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt, muss bei einem einfachen Rotlichtverstoß in der Regel mit 60 Euro und 1 Punkt rechnen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Ampel also bereits länger als eine Sekunde rot war, werden regelmäßig 100 Euro und 1 Punkt fällig.
Ebenso ist Handy am Lenker kein Bagatelldelikt: Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt, muss mit 55 Euro rechnen. Der Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer zeigt damit deutlich, dass auch auf dem Fahrrad Verkehrsverstöße ernst genommen werden.
Hintergrund ist die Debatte auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Fachleute aus Justiz, Polizei und Verkehrsrecht halten den bisherigen Grenzwert für zu hoch und fordern eine Absenkung auf 1,1 Promille.
Bislang handelt es sich um eine fachliche und politische Diskussion, nicht um bereits geltendes Recht. Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind nicht bindend, geben der Politik aber oft wichtige Impulse für spätere Gesetzesänderungen. Quelle: Verkehrsgerichtstag zur neuen Promillegrenze für Radfahrer
Bußgeldbescheid erhalten: Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Ein Bußgeldverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Häufig beginnt es nicht mit dem Bußgeldbescheid, sondern zunächst mit einem Anhörungsbogen. Mit dieser Anhörung gibt die Behörde dem Betroffenen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Gesetzlich ist diese Anhörung in § 55 OWiG geregelt. Der Anhörungsbogen bedeutet noch nicht, dass die Sache bereits endgültig entschieden ist. Er ermöglicht Betroffenen vielmehr, sich zur Sache zu äußern.
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Wichtig ist dabei: Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig, Angaben zu Ihrer Person hingegen müssen vollständig gemacht oder ggf. berichtigt werden.
Nach der Anhörung prüft die Behörde den Vorgang. Hält sie den Vorwurf weiter für begründet, erlässt sie den Bußgeldbescheid. In diesem Bescheid müssen unter anderem der konkrete Vorwurf, Zeit und Ort der Tat, die Beweismittel sowie die festgesetzte Geldbuße und mögliche Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot genannt werden. Das regelt § 66 OWiG.
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Mit dem Zugang des Bußgeldbescheids beginnt dann die entscheidende Frist: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden. Erfolgt kein Einspruch, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Wird fristgerecht Einspruch eingelegt, prüft die Verwaltungsbehörde den Fall erneut. Bleibt sie bei ihrer Auffassung, geht die Sache in der Regel weiter über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht, das dann über den Vorwurf entscheidet. Der Ablauf ist also meist: Verstoß – Anhörungsbogen – Bußgeldbescheid – Einspruch – gerichtliche Prüfung.
Bußgeld? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen
Ihnen drohen Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot? Dann sollten Sie jetzt aufhorchen: Laut einer VUT-Studie* sind 56 % aller Bescheide fehlerhaft. Das bedeutet konkret: Ein Bescheid, der auf den ersten Blick eindeutig wirkt, kann inhaltliche oder formale Schwächen haben. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Er kann beurteilen, ob der Vorwurf angreifbar ist und wie hoch Ihre Chancen auf einen Einspruch stehen.
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Kommt es zu einer Beauftragung, übernimmt die Kanzlei die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung, sofern eine solche vorhanden ist. Das entlastet Sie zusätzlich und sorgt dafür, dass die nächsten Schritte zügig eingeleitet werden können. Gerade im Bußgeldverfahren, in dem Fristen knapp bemessen sind, kann eine schnelle anwaltliche Prüfung den Unterschied machen. Handeln Sie schnell – Sie haben nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
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*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Fazit
Der Bußgeldkatalog 2026 zeigt, welche Folgen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen. Je nach Vorwurf kommen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot in Betracht. Das gilt etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Handy am Steuer sowie bei Alkohol oder Cannabis im Straßenverkehr. Entscheidend ist immer, welcher konkrete Verstoß vorliegt und wie schwer er wiegt.
Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte den Vorwurf genau prüfen und wichtige Fristen beachten. Denn nicht jeder Bescheid ist automatisch fehlerfrei. Die zentrale Antwort auf die Frage, welche Strafe laut Bußgeldkatalog 2026 droht, lautet daher: Das hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Orientierung bietet der Bußgeldkatalog, endgültige Klarheit bringt aber oft erst die genaue Prüfung des Vorwurfs.
Die häufigsten Fragen zum Bußgeldkatalog 2026
Welche Strafen sind gemäß Bußgeldkatalog 2026 möglich? +
Möglich sind Verwarnungsgeld oder Bußgeld sowie Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Es gilt: Je schwerer der Verstoß, desto härter die Sanktion. Je nach Einzelfall kann sogar der Führerscheinentzug drohen.
Welche Änderungen enthält der Bußgeldkatalog 2026 für Autofahrer? +
2026 geht es vor allem um Änderungen rund um den Verkehrsalltag, etwa beim digitalen Führerschein, bei der Fahrausbildung, bei Assistenzsystemen und bei der Kfz-Versicherung. Eine flächendeckende Erhöhung der Bußgelder steht nicht im Vordergrund.
Welche Strafe droht für zu schnelles Fahren? +
Die Strafe für zu schnelles Fahren hängt davon ab, wie stark das Tempolimit überschritten wurde und ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Je nach Schwere drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Welche Strafe droht für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts? +
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts reichen die Bußgelder von 20 Euro bis 700 Euro. Punkte drohen ab 21 km/h zu schnell und ein Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell. Für Wiederholungstäter gilt außerdem: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell auffällt, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Wie kann ich Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ausrechnen? +
Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um Bußgeld, Punkte und Fahrverbot schnell und einfach auszurechnen. Wichtig: Die Ausgabe ist aber immer nur eine erste Orientierung.
Was droht bei wiederholten Verstößen im Bußgeldkatalog 2026? +
Wiederholte Verstöße können schneller zu Punkten und einem Fahrverbot führen. Steigt Ihr Punktekonto in Flensburg auf 8 Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen
Ab wann droht ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog 2026? +
Ein Fahrverbot droht bei bestimmten schweren Verkehrsverstößen, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen (innerorts ab 31 km/h zu schnell und außerorts ab 41 km/h zu schnell), Alkohol am Steuer, qualifizierten Rotlichtverstößen oder gravierenden Abstandsverstößen. Die Regeldauer liegt meist zwischen ein und drei Monaten.
Wie werden Verstöße im Straßenverkehr geahndet? +
Die Verstöße fallen unter den Bußgeldkatalog (BKatV) und werden mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten sanktioniert. Schwere Fälle (z. B. mit Gefährdung oder Unfällen) gelten als Straftaten nach StGB und können Freiheitsstrafen oder Führerscheinentzug nach sich ziehen. Wird ein Verstoß festgestellt – etwa durch einen Blitzer-Treffer – erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid und leitet damit ein Bußgeldverfahren ein. Innerhalb von 2 Wochen kann Einspruch eingelegt werden.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Quellen & weiterführende Hinweise
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Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Gesetzestext der Bußgeldkatalog-Verordnung als zentrale Grundlage für Regelsätze bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
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Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gesetzliche Grundlage für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrverbote, Punkte und weitere Maßnahmen im Straßenverkehr.
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Straßenverkehrsordnung (StVO)
Übersicht und Erläuterungen zur Straßenverkehrsordnung als Grundlage für viele Verstöße aus dem Bußgeldkatalog.
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Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)
Verwaltungsinterner Tatbestandskatalog mit Tatbestandsnummern und Zuordnung einzelner Verkehrsverstöße.
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Fahreignungsregister (FAER)
Informationen des Kraftfahrt-Bundesamts zu Punkten in Flensburg und zum Fahreignungsregister.
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§ 34 FeV
Vorschrift der Fahrerlaubnis-Verordnung zur Einordnung schwerwiegender und weniger schwerwiegender Verstöße in der Probezeit.
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Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Auflistung der A- und B-Verstöße für Fahranfänger in der Probezeit.
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§ 4 StVO
Gesetzliche Regelung zum Sicherheitsabstand und zum Verhalten gegenüber vorausfahrenden Fahrzeugen.
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§ 23 StVO
Vorschrift zur sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden, insbesondere zur Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.
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§ 24a StVG
Gesetzliche Grundlage für Ordnungswidrigkeiten bei Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr.
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§ 316 StGB
Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr.
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§ 315c StGB
Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs, etwa bei Alkohol, Cannabis oder grob verkehrswidrigem Verhalten.
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§ 142 StGB
Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, umgangssprachlich Fahrerflucht.
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§ 55 OWiG
Gesetzliche Grundlage zur Anhörung des Betroffenen im Bußgeldverfahren.
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§ 66 OWiG
Vorschrift zu Inhalt und formellen Anforderungen eines Bußgeldbescheids.
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Neuerungen durch die StVO-Novelle
Überblick über wichtige Änderungen im Verkehrsrecht infolge der StVO-Novelle.
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Geblitzt
Informationen zu Blitzerverstößen, Messverfahren und möglichen Folgen nach einer Geschwindigkeitsmessung.
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Bußgeld
Grundlagen zu Bußgeldern, Verkehrsverstößen und Sanktionen im Straßenverkehr.
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Bußgeldbescheid
Informationen zum Bußgeldbescheid, zu Fristen und zum weiteren Ablauf im Bußgeldverfahren.
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Parken und Halten
Informationen zu Verstößen beim Parken und Halten sowie den dafür vorgesehenen Sanktionen.
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Bußgeldstellen in Deutschland
Übersicht zu Bußgeldstellen und zuständigen Behörden im Bußgeldverfahren.
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Probezeit
Informationen zu besonderen Regeln, Sanktionen und Maßnahmen für Fahranfänger in der Probezeit.
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20 km/h zu schnell innerorts
Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften.
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20 km/h zu schnell außerorts
Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
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Innerorts zu schnell
Überblick über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts.
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Außerorts zu schnell
Überblick über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen außerorts.
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In der 30-Zone mit 45 km/h geblitzt
Informationen zu Sanktionen bei 45 km/h in einer Tempo-30-Zone.
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In der 30-Zone mit 47 km/h geblitzt
Informationen zu Sanktionen bei 47 km/h in einer Tempo-30-Zone.
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31 km/h zu schnell außerorts
Informationen zu Sanktionen bei einer außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h.
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Führerschein
Informationen rund um Führerschein, Fahrerlaubnis und verkehrsrechtliche Folgen.
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Hilfe bei Fahrverbot
Informationen dazu, wann und wie ein Anwalt bei einem drohenden Fahrverbot helfen kann.
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30-Zone
Informationen zu Tempolimits und Sanktionen in Tempo-30-Zonen.
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26 km/h zu schnell außerorts
Informationen zur Sanktion und zur Wiederholungstäter-Regel bei 26 km/h zu schnell außerorts.
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26 km/h zu schnell innerorts
Informationen zur Sanktion und zur Wiederholungstäter-Regel bei 26 km/h zu schnell innerorts.
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Blitzer auf Landesstraßen
Übersicht zu Blitzern und Messstellen auf Landesstraßen.
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Blitzer auf Bundesstraßen
Übersicht zu Blitzern und Messstellen auf Bundesstraßen.
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41 km/h zu schnell außerorts
Informationen zu Sanktionen bei 41 km/h zu schnell außerorts, einschließlich Fahrverbot.
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Blitzer und Radarfallen
Informationen zu Blitzer-Typen, Messverfahren und Radarkontrollen.
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Anhörungsbogen
Informationen zum Anhörungsbogen und zu Rechten sowie Pflichten im Bußgeldverfahren.
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Anwalt für Verkehrsrecht
Informationen dazu, wann anwaltliche Hilfe im Verkehrsrecht sinnvoll ist.
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Blitzer innerorts
Übersicht zu Blitzern und Messstellen innerhalb geschlossener Ortschaften.
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Blitzer außerorts
Übersicht zu Blitzern und Messstellen außerhalb geschlossener Ortschaften.
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Qualifizierter Rotlichtverstoß
Informationen zu Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde.
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Einfacher Rotlichtverstoß
Informationen zu Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß von weniger als einer Sekunde.
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Ampelblitzer
Informationen zur Funktionsweise von Ampelblitzern und zur Feststellung von Rotlichtverstößen.
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Bußgeldkatalog Lkw-Geschwindigkeit
Übersicht zu Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen mit dem Lkw.
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Ladungssicherung beim Lkw
Informationen zur richtigen Ladungssicherung und zu Sanktionen bei Verstößen.
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Überladung
Informationen zu Überladung, Halterverantwortung und Sanktionen bei zu hohem Fahrzeuggewicht.
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Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer
Informationen zu typischen Verkehrsverstößen von Radfahrern und den möglichen Sanktionen.
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Rechtsschutzversicherung
Informationen zur Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen und Bußgeldverfahren.
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A-Verstoß
Erläuterung des A-Verstoßes als schwerwiegender Verstoß in der Probezeit.
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B-Verstoß
Erläuterung des B-Verstoßes als weniger schwerwiegender Verstoß in der Probezeit.
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Aufbauseminar
Informationen zum Aufbauseminar für Fahranfänger nach schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.
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Geringfügige Ordnungswidrigkeiten
Erläuterungen zu weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen, insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit.
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Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
Erläuterungen zu schwerwiegenden Verkehrsverstößen und deren Bedeutung, insbesondere in der Probezeit.
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