Ob Bußgeldkatalog Geschwindigkeit, Handy am Steuer oder Rotlicht- oder Abstandsverstoß – viele Verkehrsverstöße haben nicht nur ein Bußgeld zur Folge, sondern auch Punkte in Flensburg. Und genau da beginnt bei vielen die Unsicherheit: Wann gibt es Punkte? Wie viele Punkte darf man haben? Wann ist der Führerschein weg? Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Flensburger Punktesystem.
Punkte in Flensburg: Das Wichtigste in Kürze
- Im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg werden schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gespeichert.
- Je nach Schwere des Verstoßes werden 1, 2 oder 3 Punkte eingetragen.
- Ab 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.
- Ihren Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen.
- Punkte werden nach festen Tilgungsfristen zwischen 2,5 und 10 Jahren gelöscht.
- Bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten können Sie 1 Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen.
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Die wichtigsten Fragen zum Flensburger Punktesystem
Punktekatalog 2026: Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Punktetabelle für häufige Verkehrverstöße, Stand 26.03.2026
| Verstoß | Punkte |
|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung | |
| ab 21 km/h | 1 |
| ab 31 km/h | 2 |
| Abstandsverstoß | |
| bei mehr als 80 km/h | 1 |
| mehr als 100 km/h und < 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
| mehr als 100 km/h und < 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
| mehr als 130 km/h und < 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
| mehr als 130 km/h und < 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
| Rotlichtverstoß | |
| einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) | 1 |
| qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot) | 2 |
| Handyverstoß | |
| Handy am Steuer benutzt | 1 |
| bei Gefährdung oder Sachbeschädigung | 2 |
| Halte- oder Parkverstoß | |
| Keine Punkte für die meisten Halte- oder Parkverstöße | - |
| An Engstelle oder vor Feuerwehrzufahrt geparkt und Rettungskräfte behindert | 1 |
| Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt | 1 |
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*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg?
Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt, riskiert neben Bußgeld und Fahrverbot auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER). Geführt wird das Fahreignungsregister vomKraftfahrt-Bundesamt, das in Flensburg sitzt.
Hier werden bestimmte Verkehrsverstöße abhängig von ihrer Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten gespeichert. Das Punktesystem soll helfen, wiederholte Verstöße sichtbar zu machen und Fahrer mit auffälligem Fahrverhalten rechtzeitig aus dem Verkehr zu nehmen.
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Je nach Schwere des Verstoßes werden 1, 2, oder 3 Punkte eingetragen. Ein Überblick:- 1 Punkt: für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit betreffen (z. B. Geschwindigkeitsverstöße, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße in bestimmten Konstellationen).
- 2 Punkte: für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten (oft verbunden mit Fahrverbot) oder für Straftaten (z. B. Alkohol oder Cannabis am Steuer), wenn der Führerschein nicht entzogen wird.
- 3 Punkte: für Straftaten, bei denen in der Regel auch die Entziehung des Führerscheins (z. B. Fahrerflucht) im Raum steht.
Flensburg-Punkterechner: Wie viele Punkte drohen?
Finden Sie in wenigen Sekunden heraus, wie viele Punkte laut Bußgeldkatalog 2026 drohen können – einfach den Verstoß auswählen und schon werden Ihnen Punkte samt möglicher Folgen angezeigt. Hinweis: Das Ergebnis ersetzt keine individuelle Prüfung.Flensburg-Punkterechner
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Punktereform 2014: Was hat sich geändert?
Flensburg grundlegend umgestellt – mit dem Ziel, es übersichtlicher zu gestalten und stärker auf die Verkehrssicherheit auszurichten. Die größte Änderung: Aus dem früheren 18-Punkte-System wurde das heutige 8-Punkte-System. Seitdem ist schneller klar, wann es kritisch wird: Denn bei 8 Punkten in Flensburg ist die Grenze erreicht und der Führerschein wird entzogen.Gleichzeitig wurde die Punktevergabe neu sortiert. Früher konnten auch viele Park- und Halteverbote) Punkte bringen; nach der Reform gibt es Punkte vor allem für sicherheitsrelevante Delikte. Außerdem wurde die Staffelung verändert: Statt vieler Abstufungen werden Verstöße heute mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet – je nachdem, wie schwer sie wiegen (Ordnungswidrigkeit vs. Straftat und ob die Fahrerlaubnis entzogen wird).
Die Reform hat auch die Verfallslogik verändert. Früher konnten neue Verstöße die Tilgung älterer Punkte blockieren (Stichwort Tilgungshemmung). Das ist heute in dieser Form nicht mehr so: Jeder Eintrag hat seine eigene Tilgungsfrist, die grundsätzlich unabhängig von späteren Verstößen läuft. Wer also wissen will, wann ein Punkt in Flensburg verjährt, muss seit der Reform vor allem auf den jeweiligen Eintrag und seine konkrete Frist schauen – statt auf ein Gesamt-Konto, das sich durch neue Eintragungen dauerhaft verlängert.
Unterm Strich bedeutet die Punktereform: weniger Komplexität, klarere Schwellen (4/6/8) und ein stärkerer Fokus auf gefährliche Verstöße – aber auch eine höhere Relevanz des eigenen Punktekontos, weil man schneller in den Bereich rutscht, in dem Maßnahmen durch die Behörde und Führerscheinrisiken real werden.
Wie kann ich Punkte in Flensburg abfragen?
Wenn Sie wissen wollen, ob und wie viele Punkte in Flensburg drohen oder bereits eingetragen sind, führt der offizielle Weg über das Kraftfahrt-Bundesamt. Dort können Sie Ihren Punktestand in Flensburg als „Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ anfordern - entweder online, per Post oder persönlich. Das ist besonders sinnvoll, wenn ein Bußgeldbescheid im Raum steht oder Sie einschätzen möchten, wie nah Sie an kritischen Grenzen (z. B. bei wiederholten Verstößen) sind.
Wichtig: Eine Punkteabfrage in Flensburg ist grundsätzlich kostenlos – es können höchstens indirekte Kosten entstehen (z. B. Porto bei einem Brief).
Punkteabfrage in Flensburg: So geht’s
Die Punkteabfrage ist auf drei Wegen möglich:
1. Online
Am schnellsten geht es über den Online-Formular des KBA. Dafür brauchen Sie eine sichere Identifizierung (z. B. Online-Ausweisfunktion des Personalausweises/eID oder ein vergleichbares Ident-Verfahren). Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie die Auskunft elektronisch beantragen.
2. Per Post
Sie stellen einen offiziellen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA. Üblicherweise müssen Sie dafür Ihre Personalien angeben (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort) und eine Identitätsbestätigung beilegen (z. B. amtlich beglaubigte Unterschrift oder die vom KBA geforderte Form der Identifizierung). Die Auskunft wird dann an Ihre Meldeadresse versendet.
3. Persönlich
Wenn Sie in der Nähe von Flensburg wohnen, ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Für die Bearbeitung vor Ort benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Bei der Punkteabfrage sollten Sie zwei Punkte beachten: Eintragungen erscheinen im Fahreignungsregister erst dann, wenn ein Verstoß rechtskräftig geworden ist. Direkt nach dem Vorfall oder unmittelbar nach dem Versand eines Anhörungsbogens ist daher häufig noch kein Eintrag vorhanden.
Wenn aber bereits mehrere Verstöße registriert sind, kann es sinnvoll sein, das Punktekonto frühzeitig zu prüfen. Denn die passende Strategie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hängt maßgeblich davon ab, wie viele Punkte auf Ihrem Konto stehen.
Kann ich Punkte in Flensburg kostenlos abfragen?
Punkte in Flensburg lassen sich grundsätzlich kostenlos abfragen. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt ist gebührenfrei. Das gilt für den Online-Antrag, den schriftlichen Antrag per Post und den persönlichen Antrag vor Ort gleichermaßen.Wichtig ist aber die Unterscheidung: Die Auskunft selbst kostet nichts, mögliche Nebenkosten können trotzdem entstehen – zum Beispiel Porto für den Briefversand oder Gebühren, wenn Sie für den schriftlichen Antrag eine amtliche Beglaubigung/Identitätsbestätigung benötigen (je nachdem, welche Form vom KBA verlangt wird). Inhaltlich bleibt es aber dabei: Der Registerauszug an sich ist kostenlos.
Was steht in der KBA-Auskunft und wie liest man sie richtig?
Die KBA-Auskunft ist im Grunde Ihr offizieller „Kontoauszug“ für den Punktestand in Flensburg. Sie zeigt nicht nur, wie viele Punkte in Flensburg aktuell gespeichert sind, sondern auch, woher sie stammen und bis wann einzelne Einträge noch im Register stehen.Wenn Sie unsicher sind, ob Punkte drohen oder ob sich Ihr Punktekonto bereits gefährlich nähert, hilft das Dokument enorm – vorausgesetzt, man liest es richtig. Typische Stolperfallen entstehen vor allem bei der Einordnung der Daten und der Bewertung des tatsächlichen Punktekontos.
Nicht das Tatdatum mit Rechtskraft verwechseln
Wenn Sie Fristen einschätzen wollen, schauen Sie auf die Daten, die in der Auskunft für die Entscheidung/Rechtskraft relevant sind – nicht nur auf den Tag, an dem der Verstoß passiert ist.
Offene Verfahren mitdenken
Die KBA-Auskunft zeigt den aktuellen Stand im Register. Läuft noch ein Bußgeldverfahren oder ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig, können Punkte fehlen.
Einträge einzeln prüfen, nicht nur die Summe
Für Ihre Strategie zählt nicht nur „Wie viele Punkte habe ich?“, sondern auch: Welche Einträge laufen bald aus? Welche bleiben lange? Genau hier entscheidet sich, ob ein weiterer Punkt verkraftbar ist oder ob es Richtung kritische Schwelle geht.
Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?
Das Punktesystem ist ein abgestuftes Kontroll- und Präventionsinstrument. Es greift nicht sofort maximal durch, sondern setzt bewusst auf Warnstufen – erst wenn sich Verstöße häufen, folgen spürbare Konsequenzen.
Deshalb ist die Frage „Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?“ so wichtig: Je nach Punktekonto in Flensburg ändern sich die Folgen.
Grundsätzlich gilt: Bis zu 7 Punkte kann ein Fahrerlaubnisinhaber (noch) haben – bei 8 Punkten in Flensburg ist Schluss. Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dazwischen liegen behördliche Warn- und Eingriffsstufen:
| Punktestand | Stufe | Bedeutung / Folge |
|---|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung | Noch keine Maßnahme – aber der Punktestand ist erfasst. |
| 4–5 Punkte | Ermahnung* | Offizielle Warnung, dass ab jetzt spürbare Folgen drohen können; Empfehlung der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau |
| 6–7 Punkte | Verwarnung* | Letzte Warnstufe vor dem Entzug der Fahrerlaubnis; Punkteabbau nicht mehr möglich |
| 8 Punkte in Flensburg | Entziehung der Fahrerlaubnis | Führerscheinentzug; Neuerteilung erst nach Sperrfrist möglich. |
|
*Für die Ermahnung und Verwarnung wird eine Verwaltungsgebühr von etwa 25 Euro fällig. |
||
Wichtig: Punkte kommen oft nicht einzeln, sondern in Paketen. Ein schwerer Verstoß kann 2 Punkte in Flensburg bringen – und wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach auffällt (z. B. 2 Punkte in Flensburg in einem Jahr), rutscht schneller in die Verwarn- oder Entzugszone, als viele vermuten.
Was passiert bei 8 Punkten in Flensburg?
8 Punkte in Flensburg sind die gesetzliche Höchstgrenze – wird sie erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen und es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Folgendes gibt es dabei zu beachten:- Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
- Je nach Vorgeschichte müssen Sie Ihre Fahreignung nachweisen, indem Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich durchlaufen.
Sie nähern sich der 8-Punkte-Grenze?
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Für Betroffene bedeutet das: Wenn vor einem drohenden Führerscheinentzug (ab 8 Punkten) eine Verwarnung nicht nachweisbar zugestellt wurde, kann das ein starker Ansatzpunkt sein, denn die Behörde darf Maßnahmen grundsätzlich nur stufenweise ergreifen.
Das Urteil stärkt die Position von Betroffenen überall dort, wo Zustellung, Zeitpunkt und Stufenlogik im FAER-Verfahren streitig sind – genau diese Details entscheiden in der Praxis darüber, ob eine Maßnahme rechtmäßig ist oder angreifbar bleibt.
Wie viele Punkte in Flensburg darf man in der Probezeit haben?
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt dasselbe Punktelimit wie für alle anderen Fahrer: Bis 7 Punkte bleibt die Fahrerlaubnis bestehen – bei 8 Punkten in Flensburg wird sie entzogen.
Trotzdem werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit strenger geahndet, weil neben dem Punktesystem noch ein zweites Regelwerk greift: die Probezeitmaßnahmen bei sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen. Schon ein einzelner Verstoß kann schwerwiegende Folgen auslösen, auch wenn der Punktestand in Flensburg insgesamt noch niedrig ist. Typische Konsequenzen sind:
- Verlängerung der Probezeit (in der Regel auf insgesamt vier Jahre)
- die Anordnung eines Aufbauseminars
- bei weiteren Verstößen später ggf. schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung und im Extremfall sogar der Fahrerlaubnisentzug – unabhängig davon, ob schon 8 Punkte eingetragen sind
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Wenn Autofahrer fragen, wann ein Punkt in Flensburg verfällt, ist damit meist die Tilgung im Fahreignungsregister (FAER) gemeint. Entscheidend ist dabei: Die Frist läuft nicht ab dem Tattag, sondern grundsätzlich ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheids und richtet sich nach festgelegten Tilgungsfristen, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 2,5 und 10 Jahren liegen.
Tilgungsfristen von Punkten in Flensburg im Überblick
| Verstoß | Anzahl Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | 1 | 2,5 Jahre |
| Grobe Ordnungswidrigkeit | 2 | 5 Jahre |
| Straftat | 2 | 5 Jahre |
| Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
Was ist die Überliegefrist bei Punkten?
Sobald die Tilgungsfrist abgelaufen ist, beeinflussen die Punkte den aktuellen Punktestand nicht mehr. Sie bleiben aber noch für ein Jahr im Fahreignungsregister in der sogenannten Überliegefrist. Erst nach diesem zusätzlichen Jahr werden die Punkte endgültig gelöscht und spielen auch rückwirkend keine Rolle mehr.Berechnen Sie jetzt, wann Ihre Punkte verfallen
Wann verjährt ein Punkt in Flensburg?
Umgangssprachlich sprechen Autofahrer oft davon, dass ein Punkt verjährt. Korrekt ist jedoch meist der Begriff der Tilgung oder Löschung: Punkte werden nach den festgelegten Tilgungsfristen aus dem Fahreignungsregister entfernt.Wer ganz genau wissen möchte, wann ein bestimmter Punkt verfällt, kann beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft einholen und anschließend den genauen Tilgungstermin mithilfe unseres Rechners berechnen.
Wie funktioniert der Punkteabbau in Flensburg?
Der Punkteabbau in Flensburg ist nur den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Liegt Ihr Punktestand bei 1 bis 5 Punkten, können Sie an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen.
- Das ist allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
- Ab 6 Punkten ist ein aktiver Abbau nicht mehr möglich – die Punkte werden erst nach Ablauf der Tilgungsfrist automatisch aus dem Register gelöscht.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil (Fahrschule) und einem verkehrspsychologischen Teil. Durch die Teilnahme soll ein erkennbar riskantes Fahrverhalten nachhaltig verbessert werden.
Wenn Sie bei 4 bis 5 Punkten stehen, kann das Fahreignungsseminar sinnvoll sein. Es gilt: Zuerst Punkte in Flensburg abfragen, dann entscheiden.
Wann gibt es Punkte für Radfahrer?
Für Radfahrer gibt es Punkte, sobald Sie eine sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen (Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung). Nachfolgend haben wir typische Verstöße zusammengestellt, die laut Bußgeldkatalog Fahrradfahrer mit Punkten geahndet werden.
| Tatbestand | Punkte in Flensburg |
|---|---|
| Beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger genommen und diese dadurch gefährdet | 1 |
| Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 1 |
| Rote Ampel überfahren | 1 |
| Bei Ampel mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten | 1 Punkt möglich |
| Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 2 |
| Betrunkenes Fahrradfahren (ab 1,6 Promille) | 3 |
| Betrunkenes Fahrradfahren (ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise) | 2 Punkte möglich |
Gibt es Punkte für Fußgänger?
Punkte in Flensburg sind nicht ausschließlich ein Thema für Autofahrer. Das Fahreignungsregister (KBA) erfasst Verstöße von allen Verkehrsteilnehmern – dazu gehören auch Fußgänger.
Für „typische” Fußgänger-Verstöße, wie das Überqueren der Straße bei Rot, gibt es in der Regel „nur” ein Verwarngeld. Punkte kommen dann in Betracht, wenn das Verhalten ernsthaft gefährlich ist oder zu einem Unfall führt – zum Beispiel beim Überqueren geschlossener Bahnschranken, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder bei alkohol- bzw. drogenbedingter Gefährdung anderer.
Auch wenn jemand keinen Führerschein hat, kann im Register trotzdem ein Datensatz geführt werden – relevant wird der Eintrag spätestens, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll oder bereits vorhanden ist.
Wie kann ich Punkte in Flensburg verhindern?
Wer Punkte in Flensburg verhindern möchte, hat nach einem Verkehrsverstoß die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wichtig ist dabei, die Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten. Anwaltliche Unterstützung ist hier besonders wertvoll: Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die typischen Fallstricke und kann gezielt argumentieren, um Punkte, Bußgelder oder sogar Fahrverbote abzuwenden.
Häufige Angriffspunkte betreffen ungenaue Messgeräte, fehlerhafte Angaben, unscharfe Blitzerfotos oder eine verspätete Zustellung des Bescheids (Verjährung). Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und den Vorwurf genau prüfen. Stellt sich heraus, dass der Bescheid angreifbar ist, kann er den Einspruch gezielt begründen und eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Sanktionen erreichen.
Fazit
Das Punktesystem in Flensburg soll vor allem eines erreichen: gefährliche Verstöße im Straßenverkehr sichtbar machen und Wiederholungstäter frühzeitig ausbremsen. Je nach Schwere des Verstoßes werden 1, 2 oder 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen – bei 8 Punkten ist die Grenze erreicht und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, den eigenen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abzufragen. So behalten Sie im Blick, wie nah Sie an den Warnstufen liegen und ob Handlungsbedarf besteht. Wichtig zu wissen: Punkte bleiben nicht dauerhaft bestehen, sondern werden nach festen Tilgungsfristen zwischen 2,5 und 10 Jahren automatisch gelöscht. In bestimmten Fällen lässt sich der Punktestand außerdem durch ein Fahreignungsseminar reduzieren.
Gerade wenn bereits Punkte vorhanden sind oder ein weiterer Verstoß droht, sollte ein Bußgeldbescheid genau geprüft werden. Fehler bei Messungen, Beweisen oder Formalien kommen häufiger vor, als viele vermuten. Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung – kann dazu beitragen, Strafen zu vermeiden.
Ihnen drohen Punkte in Flensburg?
*Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die häufigsten Fragen zum Flensburger Punktesystem
Für welche Verstöße drohen Punkte? +
Punkte werden für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr eingetragen. Dazu zählen zum Beispiel deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Alkohol- oder Drogendelikte sowie Straftaten wie Fahrerflucht.
Je nach Schwere des Verstoßes werden 1, 2 oder 3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Unsere Punktetabelle gibt Ihnen einen Überblick. Sie haben einen Verstoß begangen und befürchten Punkte? Dann nutzen Sie unseren Flensburg-Punkterechner für eine realistische Einschätzung.
Kann ich Punkte in Flensburg kostenlos abfragen? +
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt ist kostenlos. Sie können Ihren Punktestand online, schriftlich per Post oder persönlich vor Ort abfragen. Kosten entstehen höchstens indirekt, etwa für Porto oder eine erforderliche Beglaubigung.
Kann ich Punkte telefonisch abfragen? +
Eine telefonische Punkteabfrage ist nicht möglich. Das Kraftfahrt-Bundesamt darf aus Datenschutzgründen keine Auskunft am Telefon geben. Sie müssen sich für eine Abfrage immer eindeutig identifizieren, zum Beispiel über die Online-Ausweisfunktion oder einen schriftlichen Antrag.
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht? +
Punkte werden nach festen Tilgungsfristen automatisch gelöscht. Diese Fristen hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten verfallen sie nach 2,5 Jahren, bei schweren Verstößen nach 5 Jahren und bei Straftaten nach 10 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Tilgungsfrist und Überliegefrist? +
Die Tilgungsfrist ist der Zeitraum, nach dem ein Punkt nicht mehr zum aktuellen Punktestand zählt. Danach folgt noch eine einjährige Überliegefrist. In dieser Zeit bleibt der Eintrag zwar im Fahreignungsregister gespeichert, wird aber nicht mehr für den Punktestand berücksichtigt. Erst nach Ablauf der Überliegefrist wird der Eintrag endgültig gelöscht.
Wie lange ist der Führerschein weg bei 8 Punkten? +
Bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Danach gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Je nach Vorgeschichte kann die Behörde zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.
Was passiert bei 1 Punkt in Flensburg? +
Bei 1 Punkt in Flensburg handelt es sich um die niedrigste Stufe im Punktesystem (Vormerkung). Es folgen noch keine behördlichen Maßnahmen. Der Punkt wird jedoch im Fahreignungsregister gespeichert und kann bei weiteren Verstößen mit Punkten relevant werden.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Quellen & weiterführende Hinweise
-
Punktekatalog im Fahreignungsregister
Übersicht über Verkehrsverstöße, die mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) geahndet werden.
-
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Informationen zur Beantragung einer Selbstauskunft über gespeicherte Punkte im Fahreignungsregister.
-
Online-Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Digitaler Service zur Beantragung einer Auskunft über Punkte in Flensburg.
-
Formular zur Auskunft aus dem Fahreignungsregister
PDF-Formular zur schriftlichen Beantragung einer Auskunft über Eintragungen im Fahreignungsregister.
-
§ 28 StVG – Fahreignungsregister
Gesetzliche Regelungen zur Speicherung von Verkehrsverstößen im Fahreignungsregister.
-
Bußgeld im Straßenverkehr
Informationen zu Bußgeldern bei Verkehrsverstößen und zum aktuellen Bußgeldkatalog.
-
Führerschein – Ratgeber
Informationen rund um Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote.
-
Fahrverbot im Verkehrsrecht
Übersicht zu Dauer, Voraussetzungen und rechtlichen Folgen eines Fahrverbots.
-
Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
Erläuterung des Punktesystems in Flensburg und der Tilgungsfristen für Verkehrsverstöße.
-
Bußgeldkatalog Deutschland
Informationsportal zu Verkehrsrecht, Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister.
-
Parken und Halten – Verkehrsrecht
Informationen zu Halte- und Parkverstößen sowie möglichen Bußgeldern.
-
Anhörungsbogen der Behörde
Informationen zum Ablauf eines Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren.
-
Bußgeldbescheid
Erklärung zum Aufbau eines Bußgeldbescheids und zu möglichen Rechtsfolgen.
-
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Hinweise zum Einspruchsverfahren und zu Fristen im Bußgeldverfahren.
-
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren
Informationen zum Anhörungsbogen und zu den Rechten Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
-
Bußgelder für Fahrradfahrer
Übersicht zu Verkehrsverstößen und Bußgeldern für Radfahrende.
-
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten
Definition und rechtliche Einordnung geringfügiger Verkehrsverstöße.
-
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
Erläuterung schwerwiegender Verkehrsverstöße und möglicher Sanktionen.
-
A-Verstoß in der Probezeit
Erklärung schwerwiegender Verstöße während der Probezeit im Straßenverkehr.
-
B-Verstoß in der Probezeit
Definition weniger schwerwiegender Verstöße während der Probezeit.
-
Probezeit im Straßenverkehr
Informationen zu Dauer, Regeln und möglichen Konsequenzen während der Führerschein-Probezeit.
-
Aufbauseminar für Fahranfänger
Informationen zum verpflichtenden Aufbauseminar nach schwerwiegenden Verstößen in der Probezeit.