Wer in einer Baustelle geblitzt wird, bemerkt die Geschwindigkeitsüberschreitung häufig erst, wenn es bereits zu spät ist. Auf der Autobahn sinkt das erlaubte Tempo teilweise innerhalb kurzer Entfernung von 120 oder 100 km/h auf 80 oder sogar 60 km/h. Wer ein Schild übersieht, zu spät abbremst oder sich am Tempo der anderen Fahrer orientiert, kann schnell deutlich über der zulässigen Geschwindigkeit liegen.
Ein eigener Strafaufschlag nur wegen der Baustelle ist im Bußgeldkatalog nicht vorgesehen. Trotzdem können die Folgen erheblich sein. Entscheidend sind vor allem die Höhe der Überschreitung, der Ort der Messung und mögliche zusätzliche Verstöße. Ab einem bestimmten Tempo kommen neben dem Bußgeld Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzu.
Auch ein erhaltener Bußgeldbescheid muss nicht ungeprüft akzeptiert werden. Unklare Verkehrszeichen, eine zweifelhafte Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs oder Fehler bei der Durchführung der Messung können eine genauere Prüfung rechtfertigen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Regeln in Baustellen gelten und wie Betroffene nach einem Blitzer richtig reagieren.
In der Baustelle geblitzt: Das Wichtigste in Kürze
- Für einen Tempoverstoß in einer Baustelle gelten grundsätzlich die normalen Bußgeldsätze; einen pauschalen Baustellenzuschlag gibt es nicht.
- Ob die innerörtliche oder außerörtliche Bußgeldtabelle angewendet wird, richtet sich nach dem Messort, wobei Verstöße auf Autobahnen grundsätzlich außerorts bewertet werden.
- Bei Pkw-Fahrern droht ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo regelmäßig ein Punkt; ein Fahrverbot ist innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h vorgesehen.
- Zusätzliche Verstöße wie zu geringer Abstand, ein gefährlicher Spurwechsel oder das Missachten eines Überholverbots können weitere Sanktionen auslösen.
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kostenelose ErsteinschätzungDas sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Welche Folgen hat ein Baustellen-Blitzer?
Wer das ausgeschilderte Tempolimit in einer Baustelle überschreitet, begeht einen gewöhnlichen Geschwindigkeitsverstoß. Die Behörde erhöht das Bußgeld also nicht allein deshalb, weil sich die Messstelle in einem Baustellenbereich befand. Ausschlaggebend ist, wie weit die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz über dem erlaubten Wert lag.Die möglichen Folgen reichen von einem vergleichsweise niedrigen Bußgeld bis zu mehreren hundert Euro, zwei Punkten und einem mehrmonatigen Fahrverbot. Besonders schnell wird eine hohe Überschreitung erreicht, wenn die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb kurzer Entfernung stark herabgesetzt wird.
Ein Beispiel: Wer auf einer Autobahn mit 120 km/h unterwegs ist und ein Baustellenschild mit Tempo 60 übersieht, kann selbst nach einer sofortigen Reaktion noch deutlich zu schnell gemessen werden. Maßgeblich ist nicht, wie schnell das Fahrzeug vor der Baustelle fahren durfte, sondern welches Tempolimit an der Messstelle galt. Eine grobe Orientierung für Autobahnverstöße bietet auch der Bußgeldrechner Autobahn.
Neben dem Tempoverstoß kann die konkrete Fahrweise weitere Folgen haben. Wer zugleich zu dicht auffährt, andere beim Spurwechsel gefährdet oder ein Überholverbot missachtet, muss damit rechnen, dass zusätzliche Vorwürfe in den Bußgeldbescheid aufgenommen werden.
| Ausgangssituation | Mögliche Folge |
|---|---|
| Geringe Überschreitung | Bußgeld ohne Punkt |
| Überschreitung ab 21 km/h | Bußgeld und mindestens 1 Punkt |
| Hohe Überschreitung | Bußgeld, Punkte und Fahrverbot |
| Wiederholter Tempoverstoß | Zusätzliches Fahrverbot möglich |
| Weitere Verkehrsverstöße | Zusätzliche Sanktionen möglich |
Zu dem eigentlichen Bußgeld kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Der endgültige Zahlbetrag liegt deshalb über dem reinen Betrag, der in der Bußgeldtabelle für den jeweiligen Verstoß genannt wird. Eine überschlägige Berechnung ist über den Bußgeldrechner möglich.
In der Baustelle geblitzt: Diese Bußgelder drohen innerorts und außerorts
Für die Höhe der Sanktion ist entscheidend, ob sich der Messort innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befand. Innerorts fallen die Regelsätze bei vielen Überschreitungen höher aus. Außerdem setzt ein reguläres Fahrverbot dort bereits bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung ein.Eine Baustelle im Stadtgebiet wird nach der innerörtlichen Tabelle bewertet. Bei Baustellen auf Landstraßen und Autobahnen gelten dagegen grundsätzlich die außerörtlichen Regelsätze. Dass eine Autobahn durch ein dicht bebautes Gebiet oder eine Großstadt führt, macht sie nicht automatisch zu einer innerörtlichen Straße.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die regulären Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße mit einem Pkw. Für Lkw, Busse, Fahrzeuge mit Anhänger und andere Fahrzeugarten können strengere oder abweichende Vorgaben gelten.
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 Euro | 20 Euro |
| 11 bis 15 km/h | 50 Euro | 40 Euro |
| 16 bis 20 km/h | 70 Euro und 1 Punkt | 60 Euro und 1 Punkt |
| 21 bis 25 km/h | 115 Euro und 1 Punkt | 100 Euro und 1 Punkt |
| 26 bis 30 km/h | 180 Euro und 1 Punkt | 150 Euro und 1 Punkt |
| 31 bis 40 km/h | 260 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot | 200 Euro und 1 Punkt |
| 41 bis 50 km/h | 400 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot | 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
| 51 bis 60 km/h | 560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot | 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
| 61 bis 70 km/h | 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot | 600 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot |
| mehr als 70 km/h | 800 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot | 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot |
Für die Einordnung zählt die Geschwindigkeit, die nach dem vorgeschriebenen Toleranzabzug übrig bleibt. Liegt der Messwert beispielsweise knapp über einer Grenze, kann der Abzug darüber entscheiden, ob lediglich ein Bußgeld oder zusätzlich ein Punkt verhängt wird.
Baustellen-Blitzer: Ab wann drohen Punkte und Fahrverbot?
Eine geringe Überschreitung bleibt bei Pkw-Fahrern normalerweise ohne Eintrag im Fahreignungsregister. Ab 21 km/h zu schnell wird der Verstoß dagegen regelmäßig mit mindestens einem Punkt bewertet. Je höher die Überschreitung ausfällt, desto schwerwiegender werden die Folgen.Innerorts sieht der Bußgeldkatalog ab 31 km/h über dem erlaubten Tempo zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Außerorts gibt es bei 31 bis 40 km/h zu schnell zunächst einen Punkt, jedoch noch kein reguläres Fahrverbot. Dieses beginnt außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich ab 41 km/h Überschreitung.
Ein Fahrverbot kann außerdem aufgrund der sogenannten Wiederholungstäterregel drohen. Wurde wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig ein Bußgeld festgesetzt und begeht der Fahrer innerhalb eines Jahres nach dieser Rechtskraft erneut einen Tempoverstoß von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht. Eine erste Orientierung bietet der Fahrverbot-Rechner.
Es genügt daher nicht, nur den aktuellen Bescheid zu betrachten. Frühere Geschwindigkeitsverstöße können die Folgen des neuen Verfahrens verändern. Entscheidend sind dabei die konkreten Tattage und der Zeitpunkt, zu dem die frühere Entscheidung rechtskräftig geworden ist.
Gerade für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und Pendler ist ein Fahrverbot häufig belastender als das Bußgeld. Die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein führt jedoch nicht automatisch dazu, dass auf das Fahrverbot verzichtet wird.
Warum Baustellentempo besonders wichtig ist
Baustellen verändern vertraute Straßenabschnitte oft grundlegend. Fahrstreifen werden verschwenkt, Markierungen überklebt und Spuren deutlich schmaler. Gleichzeitig fehlen häufig Seitenstreifen und ausreichende Ausweichflächen. Schon ein kleiner Fahrfehler kann deshalb schneller zu einem Unfall führen.Besonders gefährlich sind abrupte Bremsmanöver. Erkennt ein Fahrer eine Fahrbahnverengung oder einen Rückstau zu spät, bleibt bei hohem Tempo kaum Zeit zum Reagieren. Ein ausreichender Abstand und eine frühzeitige Geschwindigkeitsreduzierung sind daher wichtiger als auf einer freien, übersichtlichen Strecke. Der Reaktionsweg kann dabei eine wichtige Rolle spielen.
Hinzu kommt der Schutz der Menschen, die an der Baustelle arbeiten. Zwischen dem fließenden Verkehr und dem Arbeitsbereich befinden sich teilweise nur mobile Leitwände, Absperrbaken oder schmale Sicherheitsbereiche. Ein Fahrzeug, das von seiner Spur abkommt, kann dort besonders schwere Folgen verursachen.
Das Tempolimit gilt deshalb auch dann, wenn am Abend, nachts oder am Wochenende keine Bauarbeiter zu sehen sind. Die Gefahren bestehen häufig weiterhin: provisorische Fahrstreifen, fehlende Standspuren, Baustellenzufahrten und veränderte Markierungen verschwinden nicht mit dem Ende der Arbeitsschicht.
Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit zudem an die tatsächlichen Bedingungen anpassen. Bei Starkregen, Dunkelheit, blendendem Gegenlicht oder dichtem Verkehr kann selbst das ausgeschilderte Höchsttempo noch zu schnell sein. Die rechtliche Grundlage zur angepassten Geschwindigkeit erläutert die Seite zu § 3 StVO Geschwindigkeit.
Welche Geschwindigkeit gilt in Baustellen?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeitsbegrenzung, die an der jeweiligen Stelle wirksam ausgeschildert wurde. In größeren Baustellen werden häufig mehrere Tempolimits nacheinander angeordnet. Die zulässige Geschwindigkeit kann beispielsweise zunächst auf 100 km/h, anschließend auf 80 km/h und kurz vor einer engen Verschwenkung auf 60 km/h sinken.Jedes neue Schild gilt grundsätzlich ab seinem Standort. Fahrer müssen das Tempo deshalb rechtzeitig reduzieren und dürfen nicht erst mehrere hundert Meter später auf die angezeigte Geschwindigkeit abbremsen. Wer das Schild zwar erkannt hat, die Reduzierung aber erst dahinter abschließt, kann bereits zu schnell sein.
Temporäre Schilder werden in Baustellen häufig auf mobilen Trägern oder gelben Tafeln aufgestellt. Sie sind ebenso verbindlich wie dauerhaft montierte Verkehrszeichen. Widersprechen sich vorübergehende und dauerhafte Anordnungen, ist die konkrete Beschilderung sorgfältig zu prüfen.
Auch digitale Anzeigen und Wechselverkehrszeichen können die erlaubte Geschwindigkeit verändern. Zeigt eine Anlage aufgrund eines Rückstaus oder einer besonderen Gefahrenlage ein niedrigeres Tempo an, muss dieses beachtet werden, solange die Anzeige erkennbar und wirksam ist.
Das Verhalten anderer Fahrer ist kein verlässlicher Maßstab. Selbst wenn mehrere Fahrzeuge beschleunigen, folgt daraus nicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits aufgehoben wurde. Verbindlich sind die Verkehrszeichen, nicht der allgemeine Verkehrsfluss.
Wann endet das Tempolimit in Baustellen?
Viele Tempoverstöße entstehen nicht am Anfang, sondern am vermeintlichen Ende einer Baustelle. Sobald Absperrbaken und Baumaschinen verschwinden, beschleunigen manche Fahrer wieder auf die zuvor erlaubte Geschwindigkeit. Das kann zu früh sein.Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen, durch das Ende sämtlicher Streckenverbote oder durch ein neues Tempolimit beendet werden. Wird beispielsweise nach einer Tempo-60-Zone ein Schild mit Tempo 100 aufgestellt, darf ab dort wieder bis zu 100 km/h gefahren werden.
Allein das sichtbare Ende der Bauarbeiten hebt die Begrenzung nicht in jedem Fall auf. Hinter dem eigentlichen Arbeitsbereich können weiterhin schmale Fahrstreifen, verschobene Markierungen oder fehlende Seitenstreifen bestehen. Fahrer sollten deshalb auf die vollständige Beschilderung achten.
Wurde das Tempolimit ausdrücklich mit einer bestimmten Gefahrenstelle verknüpft, kann die Beschränkung mit dem eindeutig erkennbaren Ende dieser Gefahr auslaufen. Ob das tatsächlich der Fall war, ist jedoch nicht immer zweifelsfrei zu beurteilen.
Wer unsicher ist, sollte nicht aufgrund einer Vermutung beschleunigen. Gerade am Ausgang längerer Autobahnbaustellen befinden sich Messstellen häufig dort, wo der Arbeitsbereich bereits beendet wirkt, die Geschwindigkeitsbegrenzung aber noch gilt.
Abstand, Spurwechsel und Überholen in Baustellen: Das gilt
In einer Baustelle kann nicht nur das Tempo zu einem Bußgeld führen. Enge Fahrstreifen und dichter Verkehr erhöhen das Risiko, dass Fahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschreiten. Muss das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremsen, fehlt dann der notwendige Reaktionsweg.Bei einem erheblichen Abstandsverstoß können je nach Geschwindigkeit und gemessenem Abstand ein Bußgeld, Punkte und sogar ein Fahrverbot drohen. Wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, muss geprüft werden, wie die einzelnen Vorwürfe rechtlich zusammenhängen.
Auch Spurwechsel sind in Baustellen besonders fehleranfällig. Provisorische Markierungen, verkürzte Einfädelungsbereiche und unterschiedliche Fahrstreifenbreiten verlangen erhöhte Aufmerksamkeit. Wer beim Wechsel ein anderes Fahrzeug zum starken Bremsen zwingt oder einen Unfall verursacht, muss mit weiteren Sanktionen rechnen.
Überholverbote können durch Verkehrszeichen oder besondere Spurvorgaben angeordnet werden. Bei schmalen linken Fahrstreifen dürfen außerdem breite Fahrzeuge diese Spur teilweise nicht benutzen. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Fahrzeugbreite einschließlich der Außenspiegel.
Rechts schneller zu fahren ist auf Autobahnen nur in bestimmten Verkehrssituationen zulässig, beispielsweise bei dichtem oder stockendem Verkehr. Ein gezieltes Ausscheren auf die rechte Spur, um ein anderes Fahrzeug zu überholen, bleibt grundsätzlich verboten.
| Typischer Verstoß | Mögliche Folge | Besonderheit in der Baustelle |
|---|---|---|
| Zu geringer Abstand | Bußgeld, Punkte, gegebenenfalls Fahrverbot | Weniger Ausweichraum bei plötzlichem Bremsen |
| Gefährlicher Spurwechsel | Bußgeld und bei Gefährdung höhere Sanktion | Schmale oder verschwenkte Fahrstreifen |
| Überholverbot missachtet | Bußgeld, gegebenenfalls Punkt | Häufig besondere Vorgaben für breite Fahrzeuge |
| Rechts überholt | Außerorts regelmäßig Bußgeld und Punkt | Abgrenzung zu stockendem Verkehr beachten |
| Rettungsgasse nicht gebildet | Bußgeld, Punkte und Fahrverbot möglich | Fehlender Seitenstreifen erschwert Rettungseinsätze |
Wie wird in Baustellen geblitzt?
Behörden dürfen auch innerhalb von Baustellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Zum Einsatz kommen fest installierte Anlagen, mobile Messgeräte, Messanhänger und je nach Situation weitere technische Systeme.Mobile Geräte eignen sich besonders für wechselnde Baustellen, weil ihr Standort an den Baufortschritt angepasst werden kann. Die Messstelle kann daher an einem anderen Tag an einer völlig anderen Position liegen, obwohl sich der Baustellenabschnitt selbst kaum verändert hat.
Nicht jedes Messgerät erzeugt einen deutlich sichtbaren Blitz. Wer während der Fahrt nichts bemerkt hat, kann trotzdem erfasst worden sein. Der erste Hinweis ist dann häufig ein Anhörungsbogen oder ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Vor der Festsetzung der Sanktion wird eine Messtoleranz abgezogen. Bis zu bestimmten Geschwindigkeiten erfolgt regelmäßig ein Abzug in Kilometern pro Stunde, bei höheren Geschwindigkeiten ein prozentualer Abzug. Im Bescheid wird normalerweise der Wert zugrunde gelegt, der nach dieser Korrektur verbleibt.
Ein Messgerät darf nicht beliebig betrieben werden. Je nach Verfahren müssen Vorgaben zur Aufstellung, Bedienung, Dokumentation und Eichung eingehalten werden. Ob dies tatsächlich geschehen ist, lässt sich anhand des Bußgeldbescheids allein häufig nicht vollständig erkennen.
Typische Fehler bei der Messung in Baustellen
Die Tatsache, dass ein Blitzer in einer Baustelle stand, macht die Messung nicht automatisch fehlerhaft. Auch mobile Anlagen können zuverlässige Ergebnisse liefern. Für einen erfolgreichen Einwand müssen konkrete Auffälligkeiten vorliegen.Ein möglicher Prüfpunkt ist die Zuordnung des Messwerts. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht nebeneinander durch einen verschwenkten oder mehrspurigen Baustellenbereich, muss nachvollziehbar bleiben, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.
Auch das Messfoto kann Fragen aufwerfen. Ist das Kennzeichen nicht eindeutig lesbar oder die fahrende Person nur undeutlich erkennbar, kann die Identifizierung schwierig sein. Halter und Fahrer müssen bei einem Tempoverstoß nicht zwingend dieselbe Person sein.
Weitere Ansatzpunkte können eine fehlende oder nicht mehr gültige Eichung, eine fehlerhafte Geräteeinstellung, ein ungeeigneter Messaufbau oder Lücken in der Dokumentation sein. Nicht jede Abweichung führt jedoch automatisch dazu, dass der Bescheid aufgehoben wird.
Besondere Bedeutung hat außerdem die Beschilderung. Ein Tempolimit muss so aufgestellt sein, dass es bei üblicher Aufmerksamkeit wahrgenommen werden kann. Verdeckte, stark verdrehte oder widersprüchliche Schilder können eine genauere Prüfung erforderlich machen.
| Prüfpunkt | Mögliche Auffälligkeit |
|---|---|
| Messfoto | Fahrer oder Kennzeichen nicht eindeutig erkennbar |
| Fahrzeugzuordnung | Mehrere Fahrzeuge im relevanten Messbereich |
| Messgerät | Eichung oder Geräteeinstellung zweifelhaft |
| Messaufbau | Vorgaben zur Aufstellung möglicherweise nicht eingehalten |
| Dokumentation | Messprotokoll oder erforderliche Nachweise unvollständig |
| Beschilderung | Tempolimit verdeckt, widersprüchlich oder schlecht erkennbar |
Eine verlässliche Bewertung ist meist erst möglich, wenn die Messunterlagen und die weiteren Bestandteile der Verfahrensakte vorliegen. Vermutungen allein reichen in der Regel nicht aus, um den Vorwurf zu entkräften.
Richtig reagieren nach dem Baustellen-Blitzer
Wer einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, sollte zunächst kontrollieren, ob die Angaben zum Fahrzeug, Kennzeichen, Tatort und Tatzeitpunkt stimmen. Ebenso wichtig sind die vorgeworfene Geschwindigkeit und das an der Messstelle angenommene Tempolimit.Hilfreich ist es, sich möglichst früh an die Fahrt zu erinnern. War die Beschilderung gut sichtbar? Gab es mehrere unterschiedliche Tempolimits? Befanden sich andere Fahrzeuge direkt neben oder vor dem eigenen Auto? Solche Details lassen sich nach mehreren Wochen oft nur noch schwer rekonstruieren.
Wer die Strecke noch einmal aufsuchen möchte, sollte beachten, dass sich eine Baustelle schnell verändern kann. Schilder werden versetzt, Fahrstreifen neu geführt und einzelne Bauabschnitte abgeschlossen. Spätere Fotos zeigen daher nicht zwangsläufig die Situation am Tag der Messung.
Zum eigentlichen Vorwurf sollte keine vorschnelle Erklärung abgegeben werden. Betroffene erhalten die Gelegenheit, sich zu äußern, müssen sich aber nicht selbst belasten. Insbesondere Vermutungen über die eigene Geschwindigkeit oder unüberlegte Rechtfertigungen können später problematisch sein.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist. Innerhalb von zwei Wochen muss der Einspruch bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Das Absendedatum allein genügt nicht. Für die Fristberechnung kann der Fristenrechner für den Einspruch helfen.
| Schritt | Worauf geachtet werden sollte |
|---|---|
| Schreiben kontrollieren | Person, Fahrzeug, Tatort und Geschwindigkeit prüfen |
| Fahrt rekonstruieren | Beschilderung und Verkehrssituation festhalten |
| Folgen einordnen | Bußgeld, Punkte und Fahrverbot unterscheiden |
| Frist berechnen | Zustellungsdatum des Bußgeldbescheids beachten |
| Prüfung veranlassen | Bei konkreten Zweifeln Messunterlagen auswerten lassen |
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt nicht allein von der Höhe des Bußgelds ab. Besonders wichtig sind die zusätzlichen Folgen. Ein Punkt kann bei bereits vorhandenen Eintragungen problematisch sein, während ein Fahrverbot den beruflichen und privaten Alltag erheblich beeinträchtigen kann.Eine genauere Prüfung bietet sich an, wenn die Beschilderung widersprüchlich wirkte, das Foto keine eindeutige Identifizierung zulässt oder mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich waren. Auch auffällige Angaben im Bescheid können ein Anlass sein, die Unterlagen anzufordern.
Bei einer geringen Überschreitung ohne Punkt und ohne erkennbaren Fehler kann der Aufwand eines Einspruchs dagegen außer Verhältnis zum möglichen Nutzen stehen. Das Verfahren kann zusätzliche Kosten auslösen, wenn die Behörde am Vorwurf festhält und die Sache vor Gericht weitergeführt wird.
Ein Einspruch muss zunächst nicht ausführlich begründet werden. Die Entscheidung, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird, sollte jedoch nach Möglichkeit auf einer Prüfung der Messunterlagen beruhen.
Auch die Rücknahme eines bereits eingelegten Einspruchs kann später möglich sein. Dadurch lässt sich zunächst die Frist sichern, während anschließend geklärt wird, ob konkrete Erfolgsaussichten bestehen. Die jeweiligen Kosten und Verfahrensrisiken sollten dabei berücksichtigt werden.
Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann zunächst einordnen, welche Folgen der vorgeworfene Verstoß tatsächlich auslöst. Dabei werden neben der aktuellen Überschreitung auch mögliche Voreintragungen, die Wiederholungstäterregel und ein angekündigtes Fahrverbot berücksichtigt.Ein wichtiger Schritt ist die Einsicht in die Verfahrensakte. Sie kann unter anderem das Messfoto, das Messprotokoll, Angaben zum eingesetzten Gerät, Eichnachweise und weitere Unterlagen zur Kontrolle enthalten.
Anhand dieser Informationen lässt sich prüfen, ob das Messverfahren ordnungsgemäß angewendet wurde und ob der ermittelte Wert dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Auch die Qualität der Fahreridentifizierung kann eine Rolle spielen.
Ist ein Fahrverbot vorgesehen, können außerdem besondere persönliche und berufliche Umstände bewertet werden. Ein beruflicher Nachteil allein führt allerdings nicht automatisch dazu, dass das Fahrverbot entfällt. Dafür sind regelmäßig besondere Voraussetzungen erforderlich.
Die anwaltliche Prüfung soll vor allem eine realistische Einschätzung ermöglichen. Sie kann zeigen, ob ein Einspruch begründet weitergeführt werden sollte oder ob die Erfolgsaussichten die zusätzlichen Kosten und Risiken nicht rechtfertigen.
Fazit
Ein Tempoverstoß in einer Baustelle wird nicht automatisch strenger bestraft als auf einer anderen Strecke. Die reduzierte Höchstgeschwindigkeit sorgt jedoch dafür, dass bereits ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit zu einer erheblichen Überschreitung führen kann.Entscheidend sind der Messort, die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und mögliche weitere Verstöße. Ab 21 km/h zu schnell droht regelmäßig ein Punkt; bei höheren Überschreitungen kann zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden.
Wer Zweifel an der Beschilderung, der Messung oder der Fahrerzuordnung hat, sollte den Bescheid nicht vorschnell bezahlen. Besonders bei Punkten oder einem Fahrverbot kann sich eine fachkundige Prüfung lohnen.
Dabei ist schnelles Handeln wichtig: Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bleiben grundsätzlich nur zwei Wochen nach dessen Zustellung. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid regelmäßig rechtskräftig.
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Die häufigsten Fragen zu Baustellen-Blitzern
Gibt es in einer Baustelle ein höheres Bußgeld? +
Nein. Ein besonderer Baustellenzuschlag ist nicht vorgesehen. Die Sanktion richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie danach, ob der Messort innerorts oder außerorts liegt. Zusätzliche Verstöße können allerdings weitere Folgen haben.
Gilt eine Autobahnbaustelle als innerorts oder außerorts? +
Geschwindigkeitsverstöße auf einer Autobahn werden grundsätzlich nach den außerörtlichen Regelsätzen bewertet. Das gilt auch dann, wenn die Autobahn durch ein dicht bebautes oder städtisches Gebiet führt.
Ab wann droht ein Punkt in Flensburg bei einem Baustellen-Blitzer? +
Bei einem gewöhnlichen Tempoverstoß mit einem Pkw wird ab einer Überschreitung von 21 km/h regelmäßig ein Punkt eingetragen. Bis zu 20 km/h über dem erlaubten Tempo bleibt es normalerweise bei einem Bußgeld.
Wann wird ein Fahrverbot verhängt? +
Innerorts sieht der Bußgeldkatalog ab 31 km/h zu schnell regelmäßig ein Fahrverbot vor. Außerorts beginnt das reguläre Fahrverbot ab 41 km/h Überschreitung. Auch zwei Verstöße von jeweils mindestens 26 km/h innerhalb des maßgeblichen Zeitraums können zu einem Fahrverbot führen.
Endet das Tempolimit am sichtbaren Baustellenende? +
Nicht zwangsläufig. Fahrer sollten auf ein Aufhebungszeichen, das Ende sämtlicher Streckenverbote oder ein neues Tempolimit achten. Das sichtbare Ende der Bauarbeiten allein bedeutet nicht in jedem Fall, dass sofort wieder schneller gefahren werden darf.
Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Geschwindigkeit
Regelt die zulässige Geschwindigkeit und verpflichtet Fahrer dazu, ihr Tempo an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse anzupassen.
-
Anlage 1 zur StVO – Zeichen 123 „Arbeitsstelle“
Enthält die Regelungen zum Gefahrzeichen 123, das vor einer Arbeitsstelle warnt und zu besonders vorsichtigem Fahrverhalten verpflichtet.
-
Anlage 2 zur StVO – Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“
Regelt die Bedeutung verbindlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Verkehrszeichen, durch die ein Tempolimit aufgehoben oder ersetzt wird.
-
Bußgeldkatalog-Verordnung – Geschwindigkeitsüberschreitungen
Enthält die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts sowie die vorgesehenen Punkte und Fahrverbote.
-
Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung – Bewertung mit Punkten
Legt fest, welche Verkehrsverstöße mit Punkten im Fahreignungsregister bewertet werden und wie viele Punkte jeweils eingetragen werden.
-
§ 4 Bußgeldkatalog-Verordnung – Regelfahrverbot
Regelt die Voraussetzungen für ein Regelfahrverbot, unter anderem bei besonders hohen oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen.
-
Physikalisch-Technische Bundesanstalt – Geschwindigkeitsmessgeräte
Fachinformationen zu Geschwindigkeitsmessgeräten, technischen Anforderungen und der metrologischen Kontrolle von Messsystemen im Straßenverkehr.
-
Der Bußgeldkatalog – Geschwindigkeitsüberschreitungen
Übersicht zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts.
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