Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr stellt sich für viele Betroffene zunächst dieselbe Frage: Welche Bußgeldstelle ist für meinen Verkehrsverstoß zuständig? Genau darum geht es auf dieser Seite. Sie finden hier eine Übersicht über zentrale Bußgeldstellen in Deutschland, Hinweise zur Anhörung im Bußgeldverfahren und erste Informationen dazu, wann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen kann.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen erstellt und versendet die zuständige Behörde regelmäßig Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die zuständige Bußgeldstelle richtet sich nach dem konkreten Verkehrsverstoß und dem Ort, an dem dieser verfolgt wird.
  • Vor dem Bußgeldbescheid wird häufig eine Anhörung verschickt, auf die Betroffene nicht vorschnell inhaltlich reagieren sollten.
  • Gerade wenn Punkte, Fahrverbot oder berufliche Folgen drohen, kann sich eine frühzeitige Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnen.
Wurden Sie geblitzt oder haben Sie bereits Post von einer Bußgeldstelle erhalten?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Zentrale Bußgeldstellen


In Deutschland gibt es mehrere zentrale Bußgeldstellen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten landesweit oder regional bündeln. Wir bemühen uns, die Tabelle der Bußgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Angaben nicht mehr vollständig aktuell sind. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Thüringen
Behörde
Thüringer Polizei
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Bergstrasse 4
06556 Artern
Telefon
03466 - 7420
Fax
03466 - 0
Berlin
Behörde
Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
12660 Berlin
Telefon
030 - 2147483647
Fax
030 - 2147483647
Sachsen
Behörde
Landesdirektion Sachsen
Bußgeldstelle
Adresse
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Telefon
0371 - 5320
Fax
0371 - 5321929
Brandenburg
Behörde
Zentraldienst der Polizei
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Oranienburger Strasse 31 A
16775 Gransee
Telefon
03306 - 750357
Fax
03306 - 750329
Hamburg
Behörde
Behörde für Inneres und Sport
Bußgeldstelle
Adresse
Hammer Str. 30-34
22041 Hamburg
Telefon
040 - 428392020
Fax
040 - 427939660
Internet
Baden-Württemberg
Behörde
Regierungspräsidium Karlsruhe
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Telefon
07211 - 9260
Fax
07211 - 9266211
Hessen
Behörde
Regierungspräsidium Kassel
Zentrale Bußgeldstelle Hessen
Adresse
Oberen Königsstraße 3
34117 Kassel
Telefon
0561 - 1064444
Fax
0561 - 327641999
Sachsen-Anhalt
Behörde
Bundesland Sachsen-Anhalt
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Halberstädter Straße 69
39112 Magdeburg
Telefon
0391 - 50750
Fax
0391 - 5075405
Rheinland-Pfalz
Behörde
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon
06232 - 8720738
Fax
06232 - 8720609
Saarland
Behörde
Ministerium für Inneres und Sport
Zentrale Bußgeldbehörde
Adresse
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon
0681 - 50100
Fax
0681 - 5017052
Bayern
Behörde
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
Adresse
Postfach 02 02
94302 Straubing
Telefon
09421 - 549350
Fax
09421 - 549399

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Bundesland


Neben den zentralen Bußgeldstellen gibt es in Deutschland viele weitere Bußgeldbehörden auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Vor Zusendung des Bußgeldbescheids wird in der Regel zunächst geprüft, welche Behörde im jeweiligen Bundesland oder am konkreten Ort zuständig ist.

Muss man auf eine Anhörung im Bußgeldverfahren antworten?


Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens der Behörde kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Zum einen steigt häufig die Chance, den Fall rechtlich sauber einzuordnen, zum anderen sollten Messung, Vorwurf und Verfahrensablauf früh geprüft werden. Besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsvergehen ist es oft nicht sinnvoll, die Anhörung ohne vorherige Prüfung selbst auszufüllen.

In der Regel werden Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ohne anwaltliche Vertretung von Behörden eher knapp zurückgewiesen. Gerade deshalb kann es vorteilhaft sein, früh strukturiert vorzugehen und nicht nur auf die Höhe der Geldbuße zu schauen, sondern auch auf Punkte, Fahrverbot und sonstige Folgen.
Typischer Verstoß Was die Bußgeldstelle regelmäßig versendet Warum frühe Prüfung sinnvoll ist
Geschwindigkeitsüberschreitung Anhörung, Zeugenfragebogen, Bußgeldbescheid Messung, Toleranzabzug, Fahrerzuordnung und Nebenfolgen können entscheidend sein.
Rotlichtverstoß Anhörung oder Bußgeldbescheid Gerade bei Punkten oder Fahrverbot sollte der Vorwurf früh bewertet werden.
Abstandsverstoß Anhörung, Bußgeldbescheid Beweisführung und Dokumentation können eine wichtige Rolle spielen.
Anhörung oder Bußgeldbescheid erhalten?
Die Kanzlei Stolle unterstützt Sie bundesweit bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Auch interessant