Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr stellt sich für viele Betroffene zunächst dieselbe Frage: Welche Bußgeldstelle ist für meinen Verkehrsverstoß zuständig? Genau darum geht es auf dieser Seite. Sie finden hier eine Übersicht über zentrale Bußgeldstellen in Deutschland, Hinweise zur Anhörung im Bußgeldverfahren und erste Informationen dazu, wann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen kann.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen erstellt und versendet die zuständige Behörde regelmäßig Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die zuständige Bußgeldstelle richtet sich nach dem konkreten Verkehrsverstoß und dem Ort, an dem dieser verfolgt wird.
- Vor dem Bußgeldbescheid wird häufig eine Anhörung verschickt, auf die Betroffene nicht vorschnell inhaltlich reagieren sollten.
- Gerade wenn Punkte, Fahrverbot oder berufliche Folgen drohen, kann sich eine frühzeitige Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnen.
Wurden Sie geblitzt oder haben Sie bereits Post von einer Bußgeldstelle erhalten?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.
Zentrale Bußgeldstellen
In Deutschland gibt es mehrere zentrale Bußgeldstellen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten landesweit oder regional bündeln. Wir bemühen uns, die Tabelle der Bußgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Angaben nicht mehr vollständig aktuell sind. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Bundesland
Neben den zentralen Bußgeldstellen gibt es in Deutschland viele weitere Bußgeldbehörden auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Vor Zusendung des Bußgeldbescheids wird in der Regel zunächst geprüft, welche Behörde im jeweiligen Bundesland oder am konkreten Ort zuständig ist.
Muss man auf eine Anhörung im Bußgeldverfahren antworten?
Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens der Behörde kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Zum einen steigt häufig die Chance, den Fall rechtlich sauber einzuordnen, zum anderen sollten Messung, Vorwurf und Verfahrensablauf früh geprüft werden. Besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsvergehen ist es oft nicht sinnvoll, die Anhörung ohne vorherige Prüfung selbst auszufüllen.
In der Regel werden Einsprüche gegen Bußgeldbescheide ohne anwaltliche Vertretung von Behörden eher knapp zurückgewiesen. Gerade deshalb kann es vorteilhaft sein, früh strukturiert vorzugehen und nicht nur auf die Höhe der Geldbuße zu schauen, sondern auch auf Punkte, Fahrverbot und sonstige Folgen.
| Typischer Verstoß | Was die Bußgeldstelle regelmäßig versendet | Warum frühe Prüfung sinnvoll ist |
|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Anhörung, Zeugenfragebogen, Bußgeldbescheid | Messung, Toleranzabzug, Fahrerzuordnung und Nebenfolgen können entscheidend sein. |
| Rotlichtverstoß | Anhörung oder Bußgeldbescheid | Gerade bei Punkten oder Fahrverbot sollte der Vorwurf früh bewertet werden. |
| Abstandsverstoß | Anhörung, Bußgeldbescheid | Beweisführung und Dokumentation können eine wichtige Rolle spielen. |
Anhörung oder Bußgeldbescheid erhalten?
Die Kanzlei Stolle unterstützt Sie bundesweit bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.