Diese Übersicht bündelt die Rechner der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie helfen, typische Fragen zu Bußgeld, Punkten, Fahrverbot, Promille, Abstand, Fristen und Verkehrsunfällen zuerst zu sortieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner bietet eine erste Orientierung, aber keine verbindliche rechtliche Einzelfallbewertung.
- Für die genaue Einordnung sind Unterlagen, Messung, Bescheid, Akte und Fristen entscheidend.
- Wenn Punkte, Fahrverbot, Fahrerlaubnisfolgen oder Schadensersatz im Raum stehen, sollte der Fall frühzeitig geprüft werden.
Welche Rechner gibt es im Verkehrsrecht?
Die Rechner decken typische Situationen ab: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, Abstand, Promille, THC, Punkte, Fahrverbot, Probezeit, Fristen und Schadensersatz. Sie sind als erste Orientierung gedacht.
Wann sollte ein Ergebnis geprüft werden?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Fristen laufen, ein Fahrverbot droht, Punkte eingetragen werden können, die Fahrerlaubnis betroffen ist oder Versicherungen und Gegenseite Schadenspositionen kürzen.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Vorwurf oder Bescheid erhalten?
Wenn Fristen laufen oder Punkte, Fahrverbot, Fahrerlaubnisfolgen oder Schadensersatz drohen, kann eine frühe Prüfung helfen.
kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen zu diesem Rechner
Ersetzt der Rechner eine anwaltliche Prüfung?
Nein. Der Rechner zeigt nur eine erste Orientierung. Eine rechtliche Bewertung hängt von Akte, Nachweisen, Fristen und dem konkreten Verlauf ab.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Wichtig sind je nach Fall Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Messdaten, Fotos, Gutachten, Korrespondenz mit Versicherungen und vorhandene Nachweise.
Quellen & weiterführende Hinweise
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Straßenverkehrsgesetz
Gesetzliche Grundlage für zentrale Fragen zu Fahrerlaubnis, Punkten, Bußgeld und Probezeitfolgen.
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Bußgeldkatalog-Verordnung
Regelungen zu Regelsätzen, Punkten und Fahrverboten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
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Kraftfahrt-Bundesamt - Fahreignungsregister
Informationen zum Fahreignungsregister, Punkten und Maßnahmen.