Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern ist die zuständige Bußgeldstelle regelmäßig die erste Behörde, die Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid versendet.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
  • Gerade bei Punkten, Fahrverbot oder Zweifeln am Vorwurf kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen in Bayern ein Bußgeldverfahren durch. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Bayern regelmäßig eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.
Für Betroffene ist dabei oft nicht sofort klar, welche Behörde tatsächlich zuständig ist. Gerade in Bayern mit seinen vielen Städten, Landkreisen und kommunalen Zuständigkeiten lohnt sich ein genauer Blick auf Absender, Behörde und Aktenzeichen. Die Übersicht auf dieser Seite soll genau dabei helfen.
Wer Post von einer Bußgeldbehörde erhält, sollte nicht nur auf die Geldbuße achten. Oft sind Punkte in Flensburg, ein drohendes Fahrverbot oder weitere berufliche und private Folgen entscheidender als der reine Betrag.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Bayern?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Bußgeldstellen in Bayern alphabetisch nach Städten sortiert

Wir bemühen uns, die Übersicht der Bußgeldstellen in Bayern so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Behörde
Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Emailfabrikstraße 13
92224 Amberg
Telefon
09621 - 769160
Fax
09621 - 107023
Weiterführende Links
Behörde
Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung
Geschäftsstelle
Adresse
Sachsenhausen 19
63773 Goldbach
Telefon
06021 - 500662
Fax
06021 - 500669
E-Mail
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Illertissen
Verkehrsüberwachung
Adresse
Hauptstraße 4
89257 Illertissen
Telefon
07303 - 1720
Fax
07303 - 17227
Weiterführende Links
Behörde
Albertus-Magnus-Stadt Lauingen (Donau)
Ordnungsamt
Adresse
Herzog-Georg-Straße 17
89415 Lauingen (Donau)
Telefon
09072 - 998135
Fax
09072 - 998194
Weiterführende Links
Behörde
Verwaltungsgemeinschaft Lohr am Main
Ordnungsamt
Adresse
Schloßplatz 2
97816 Lohr a. Main
Telefon
09352 -
Fax
09352 - 873030
Weiterführende Links
Behörde
Landeshauptstadt München
Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung
Adresse
Implerstraße 13
81371 München
Telefon
089 - 2344444
Fax
089 - 23344488
Weiterführende Links
Behörde
Kommunale Verkehrsüberwachung Neu-Ulm
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Telefon
0731 - 70500
Fax
0731 - 70506198
Weiterführende Links
Behörde
Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau
Kommunale Verkehrsüberwachung Rohrenfels
Adresse
Tilly-Park 1a
86633 Neuburg a.d.Donau
Telefon
08431 - 67190
Fax
08431 - 671940
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Regensburg
Zentrale Bußgeldstelle - Verkehrsüberwachungsdienst
Adresse
Maximilianstraße 9
93047 Regensburg
Telefon
0941 - 5072302
Fax
0941 - 5074309
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Schorndorf
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Urbanstraße 24
73614 Schorndorf
Telefon
07181 - 6023112
Fax
07181 - 60273111
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Sonthofen
Fachbereich Verkehr
Adresse
Rathausplatz 1
87527 Sonthofen
Telefon
08321 - 615318
Fax
08321 - 615294
Weiterführende Links
Behörde
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
Adresse
Postfach 02 02
94302 Straubing
Telefon
09421 - 549350
Fax
09421 - 549399
Weiterführende Links
Behörde
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Werkstraße 1
84513 Töging am Inn
Telefon
08631 - 18470298
Fax
08631 - 18470299
Weiterführende Links
Behörde
Polizeiverwaltungsamt Bayern
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Mönchshofstraße 43
94302 Viechtach
Telefon
09942 - 952580
Fax
09942 - 952241
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Welcher Bußgeldkatalog gilt in Bayern?

Die Bußgeldstellen in Bayern sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein eigenständiges Gesetz. Gerichte und Bußgeldstellen können deshalb mit entsprechender Begründung im Einzelfall auch abweichende Geldbußen verhängen.
Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen. Gerade deshalb lohnt es sich, einen Bescheid nicht nur oberflächlich zu lesen, sondern die konkreten Folgen genau einzuordnen.
In der Praxis geht es selten nur um den reinen Betrag. Wer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist oder sich noch in der Probezeit befindet, sollte die Situation frühzeitig rechtlich bewerten lassen.
Bereich Typische Folge Worauf Betroffene achten sollten
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Vorwurf, Messung, Toleranzabzug und konkrete Sanktionen prüfen.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Auch außerorts können ab bestimmten Werten Punkte oder Fahrverbote drohen.
Rotlichtverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Vor allem bei qualifiziertem Rotlichtverstoß ist eine Prüfung oft sinnvoll.
Abstandsverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Gerade bei hohen Geschwindigkeiten oder knappen Abständen kann die Sanktion erheblich sein.

Lohnt sich ein Einspruch in Bayern?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In vielen Fällen kann eine Überprüfung sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Tatvorwurf nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Richtigkeit haben. Gerade bei Punkten oder Fahrverbot ist eine anwaltliche Prüfung häufig sinnvoller als vorschnelles Bezahlen.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle unterstützt Betroffene bundesweit bei fehlerhaften Anhörungen, Bußgeldbescheiden und Geschwindigkeitsmessungen.
Besonders wichtig ist eine frühe Prüfung dann, wenn Fristen laufen, bereits ein Anhörungsbogen zugestellt wurde oder die Sanktion über ein bloßes Verwarngeld hinausgeht. Auch bei unklaren Zuständigkeiten oder Unsicherheiten zur Behörde kann anwaltliche Unterstützung hilfreich sein.

Auch interessant

Rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten spielen nicht nur Bußgeldstellen eine Rolle. Je nach Vorwurf können auch Themen wie Blitzer, Fahrverbot, Bußgeldbescheid oder Rotlichtverstoß entscheidend sein. Die folgenden Seiten bieten Ihnen dazu weiterführende Informationen.