Bußgeldstelle München

Behörde
Landeshauptstadt München
Abteilung
Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung
Straße
Implerstraße 13
Ort
81371 München, Bayern (BY)

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bußgeldstelle München ahndet typische Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße.
  • Vor dem Bußgeldbescheid wird häufig eine Anhörung verschickt, auf die Betroffene nicht vorschnell inhaltlich reagieren sollten.
  • Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich oft die frühzeitige Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Aufgaben der Behörde Landeshauptstadt München


Die Bußgeldstelle München ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße oder auch das Überfahren einer Roten Ampel.

Die Bußgeldstelle Bayern versendet in der Regel vor Zustellung des Bußgeldbescheids die Anhörung im Bußgeldverfahren aus München. Unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes können Betroffene auf der Domain formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue Angaben zum Verstoß äußern.

Schreiben von der Bußgeldstelle München erhalten?
Lassen Sie Anhörung oder Bußgeldbescheid jetzt kostenlos anwaltlich einschätzen.


  • In Deutschland muss grundsätzlich der tatsächliche Fahrer und nicht automatisch der Halter ermittelt werden.
  • Gerade deshalb spielt die Anhörung durch die Bußgeldstelle im Verfahren eine wichtige Rolle.
  • Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München bearbeitet den Vorgang für Verstöße in München.


Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München reagieren?


Oft wird im Anhörungsschreiben von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München übersehen, dass Betroffene zwar verpflichtet sind, Angaben zur Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum eigentlichen Vorwurf aber nicht vorschnell Angaben machen sollten.

  • Angaben zur Person müssen in der Regel korrekt sein.
  • Zum Vorwurf selbst ist Vorsicht geboten.
  • Vor einer Online-Rückmeldung an formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens aus München in Bayern kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bevor Sie Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München aus München unter formulare.muenchen.de/process.php?path=kvr/kvr_kvue/kvr_kvue vervollständigen, ist es in vielen Fällen ratsam, die Unterlagen juristisch prüfen zu lassen.


In München werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen. Diese Verstöße werden nach dem bundeseinheitlichen aktuellen Bußgeldkatalog Bayern Rote Ampel, Bußgeldkatalog Bayern Autobahn oder dem Bußgeldkatalog Bayern LKW sanktioniert.

  • Häufige innerörtliche Verstöße in München sind 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h zu schnell.
  • Häufige außerörtliche Verstöße sind 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h zu schnell.
  • Ab 21 km/h droht regelmäßig ein Punkt in Flensburg, ab höheren Werten häufig auch ein Fahrverbot.


Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Bayern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?


Seit dem 09.11.2021 gelten die höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts in Bayern und in allen weiteren Bundesländern. Auch für das Jahr 2026 gilt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.

Wer in München unterwegs ist, muss deshalb bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit den aktuellen bundesweiten Regelsätzen rechnen.


Studie zu Bußgeldbescheiden

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus München, Landeshauptstadt München - Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung?


Geschwindigkeitsmessungen in München sind nicht automatisch unangreifbar und viele Betroffene wehren sich gegen den Bußgeldbescheid aus Bayern, Landeshauptstadt München.

Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56 % der untersuchten Fälle fehlerhaft.

  • Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Tatvorwurf nicht einverstanden sind.
  • Auch bei Zweifeln an der Messung oder am Ablauf des Verfahrens lohnt sich eine Kontrolle.
  • Die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Stolle hilft bei fehlerhaften Anhörungen oder fehlerhaften Messungen aus Bayern.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.


Der Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde München sollte folgende Inhalte haben:


Inhalt Bedeutung
Angaben des Betroffenen Die Person muss eindeutig bezeichnet sein.
Tatbezeichnung Der Vorwurf muss in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erkennbar sein.
Tatzeit und Tatort Der Verstoß muss zeitlich und örtlich konkret beschrieben sein.
Beweismittel Aus dem Bescheid muss erkennbar sein, worauf sich der Vorwurf stützt.
Geldbuße und Nebenfolgen Dazu können auch Punkte oder ein Fahrverbot gehören.

Die Bußgeldstelle München muss den Bußgeldbescheid nicht unbegrenzt ausführlich begründen. Dennoch sollte für Betroffene klar erkennbar sein, was genau vorgeworfen wird.


Der Bußgeldbescheid aus München muss folgende Belehrungen enthalten:


  • Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
  • Hinweis darauf, dass bei einem Einspruch auch eine nachteilige Entscheidung möglich sein kann.
  • Hinweis, dass bei Rechtskraft die Geldbuße zu zahlen ist.
  • Hinweis, dass Zahlungsunfähigkeit gegenüber der Behörde dargelegt werden muss.
  • Hinweis, dass bei Nichtzahlung unter Umständen Erzwingungshaft angeordnet werden kann.


Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 18.06.2026)


Zu schnell innerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h30,00 EUR--
11 - 15 km/h50,00 EUR--
16 - 20 km/h70,00 EUR1 Punkt-
21 - 25 km/h115,00 EUR1 Punkt-
26 - 30 km/h180,00 EUR1 Punkt1 Monat
31 - 40 km/h260,00 EUR2 Punkte1 Monat


Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 18.06.2026)


Zu schnell außerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h20,00 EUR--
11 - 15 km/h40,00 EUR--
16 - 20 km/h60,00 EUR1 Punkt-
21 - 25 km/h100,00 EUR1 Punkt-
26 - 30 km/h150,00 EUR1 Punkt1 Monat*
31 - 40 km/h200,00 EUR2 Punkte1 Monat

  • * Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat.
  • ** Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit zwei Mal mit mehr als 16 km/h zu schnell geblitzt werden, droht 1 Punkt in Flensburg.
  • 1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013