Bußgeldstelle Potsdam

Behörde
Landeshauptstadt Potsdam
Abteilung
Bußgeldstelle
Straße
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Ort
14469 Potsdam, Brandenburg (BB)

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bußgeldstelle Potsdam ahndet typische Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße.
  • Vor dem Bußgeldbescheid wird häufig eine Anhörung verschickt, auf die Betroffene nicht vorschnell inhaltlich reagieren sollten.
  • Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich oft die frühzeitige Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Aufgaben der Behörde Landeshauptstadt Potsdam


Die Bußgeldstelle Potsdam ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße oder auch das Überfahren einer Roten Ampel.

Die Bußgeldstelle Brandenburg versendet in der Regel vor Zustellung des Bußgeldbescheids die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Potsdam. Unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes können Betroffene auf der Domain vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007833.php Angaben zum Verstoß äußern.

Schreiben von der Bußgeldstelle Potsdam erhalten?
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  • In Deutschland muss grundsätzlich der tatsächliche Fahrer und nicht automatisch der Halter ermittelt werden.
  • Gerade deshalb spielt die Anhörung durch die Bußgeldstelle im Verfahren eine wichtige Rolle.
  • Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Potsdam bearbeitet den Vorgang für Verstöße in Potsdam.


Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Potsdam reagieren?


Oft wird im Anhörungsschreiben von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Potsdam übersehen, dass Betroffene zwar verpflichtet sind, Angaben zur Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum eigentlichen Vorwurf aber nicht vorschnell Angaben machen sollten.

  • Angaben zur Person müssen in der Regel korrekt sein.
  • Zum Vorwurf selbst ist Vorsicht geboten.
  • Vor einer Online-Rückmeldung an vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007833.php kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens aus Potsdam in Brandenburg kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bevor Sie Angaben der Online-Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Potsdam aus Potsdam unter vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000007833.php vervollständigen, ist es in vielen Fällen ratsam, die Unterlagen juristisch prüfen zu lassen.


In Potsdam werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen. Diese Verstöße werden nach dem bundeseinheitlichen aktuellen Bußgeldkatalog Brandenburg Rote Ampel, Bußgeldkatalog Brandenburg Autobahn oder dem Bußgeldkatalog Brandenburg LKW sanktioniert.

  • Häufige innerörtliche Verstöße in Potsdam sind 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h zu schnell.
  • Häufige außerörtliche Verstöße sind 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h zu schnell.
  • Ab 21 km/h droht regelmäßig ein Punkt in Flensburg, ab höheren Werten häufig auch ein Fahrverbot.


Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Brandenburg bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?


Seit dem 09.11.2021 gelten die höheren Geldbußen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts in Brandenburg und in allen weiteren Bundesländern. Auch für das Jahr 2026 gilt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.

Wer in Potsdam unterwegs ist, muss deshalb bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit den aktuellen bundesweiten Regelsätzen rechnen.


Studie zu Bußgeldbescheiden

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Potsdam, Landeshauptstadt Potsdam - Bußgeldstelle?


Geschwindigkeitsmessungen in Potsdam sind nicht automatisch unangreifbar und viele Betroffene wehren sich gegen den Bußgeldbescheid aus Brandenburg, Landeshauptstadt Potsdam.

Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG waren 56 % der untersuchten Fälle fehlerhaft.

  • Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Tatvorwurf nicht einverstanden sind.
  • Auch bei Zweifeln an der Messung oder am Ablauf des Verfahrens lohnt sich eine Kontrolle.
  • Die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Stolle hilft bei fehlerhaften Anhörungen oder fehlerhaften Messungen aus Brandenburg.

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.


Der Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Potsdam sollte folgende Inhalte haben:


Inhalt Bedeutung
Angaben des Betroffenen Die Person muss eindeutig bezeichnet sein.
Tatbezeichnung Der Vorwurf muss in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erkennbar sein.
Tatzeit und Tatort Der Verstoß muss zeitlich und örtlich konkret beschrieben sein.
Beweismittel Aus dem Bescheid muss erkennbar sein, worauf sich der Vorwurf stützt.
Geldbuße und Nebenfolgen Dazu können auch Punkte oder ein Fahrverbot gehören.

Die Bußgeldstelle Potsdam muss den Bußgeldbescheid nicht unbegrenzt ausführlich begründen. Dennoch sollte für Betroffene klar erkennbar sein, was genau vorgeworfen wird.


Der Bußgeldbescheid aus Potsdam muss folgende Belehrungen enthalten:


  • Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
  • Hinweis darauf, dass bei einem Einspruch auch eine nachteilige Entscheidung möglich sein kann.
  • Hinweis, dass bei Rechtskraft die Geldbuße zu zahlen ist.
  • Hinweis, dass Zahlungsunfähigkeit gegenüber der Behörde dargelegt werden muss.
  • Hinweis, dass bei Nichtzahlung unter Umständen Erzwingungshaft angeordnet werden kann.


Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 18.06.2026)


Zu schnell innerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h30,00 EUR--
11 - 15 km/h50,00 EUR--
16 - 20 km/h70,00 EUR1 Punkt-
21 - 25 km/h115,00 EUR1 Punkt-
26 - 30 km/h180,00 EUR1 Punkt1 Monat
31 - 40 km/h260,00 EUR2 Punkte1 Monat


Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 18.06.2026)


Zu schnell außerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h20,00 EUR--
11 - 15 km/h40,00 EUR--
16 - 20 km/h60,00 EUR1 Punkt-
21 - 25 km/h100,00 EUR1 Punkt-
26 - 30 km/h150,00 EUR1 Punkt1 Monat*
31 - 40 km/h200,00 EUR2 Punkte1 Monat

  • * Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat.
  • ** Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit zwei Mal mit mehr als 16 km/h zu schnell geblitzt werden, droht 1 Punkt in Flensburg.
  • 1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013