Bußgeldkatalog 2027: Ist eine allgemeine Bußgelderhöhung beschlossen?
Den bislang geprüften amtlichen Verüffentlichungen lässt sich keine umfassende Anhebung der üblichen Regelsätze für Pkw im Bußgeldkatalog entnehmen. Verbindlich beschlossen sind dagegen punktuelle Anpassungen durch die Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie werden zum 1. März 2027 wirksam.
Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderungsverordnung verbindet höhere Beträge für einzelne Verstöße mit neuen Verkehrsregeln. Entscheidend ist deshalb, welche konkrete Vorschrift betroffen ist. Weder eine allgemeine Entwarnung noch die Ankündigung einer flächendeckenden Bußgelderhöhung beschreibt den Rechtsstand zutreffend.
Welche Verwarnungsgelder steigen ab März 2027 für E-Scooter und Fahrräder?
Besonders deutlich wird die Anpassung beim unerlaubten Gehwegfahren mit einem E-Scooter. Der einfache Verstoß kostet künftig 25 statt 15 Euro. Kommen weitere Folgen hinzu, unterscheidet der geänderte Katalog zwischen Behinderung, Gefährdung und Sachbeschädigung.
| E-Scooter-Verstoß | Ab 1. März 2027 | Einordnung |
|---|---|---|
| Gehweg ohne Erlaubnis befahren | 25 Euro | Einfacher Verstoß |
| Zusätzlich jemanden behindert | 30 Euro | Erhöhte Folge wegen Behinderung |
| Zusätzlich jemanden gefährdet | 35 Euro | Erhöhte Folge wegen Gefährdung |
| Zusätzlich einen Sachschaden verursacht | 40 Euro | Erhöhte Folge wegen Sachbeschädigung |
Auch Radfahrer sind von einzelnen Erhöhungen betroffen. Wird ein benutzungspflichtiger Radweg nicht genutzt, steigt der Grundbetrag von 20 auf 25 Euro. Die unzulässige Personenmitnahme wird künftig mit 25 statt 5 Euro erfasst; die Vorschrift nennt dann ausdrücklich auch Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge. Sie ist jedoch nicht auf diese Fahrzeugarten beschränkt.
Ein höherer Betrag setzt voraus, dass der jeweilige Tatbestand tatsächlich erfüllt ist. Die bloße Existenz eines Radwegs beweist beispielsweise noch keine Benutzungspflicht. Beschilderung und örtliche Situation müssen zum Vorwurf passen.
E-Scooter-Regeln 2027: Wann sind Gehwegfahren und Grünpfeil erlaubt?
Die Reform verändert nicht nur Sanktionen. E-Scooter dürfen ab März unter anderem Freigaben mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ nutzen. Darauf weist das Bundesverkehrsministerium in seinen Erläuterungen zur Novelle hin. Für entsprechend freigegebene Gehwege und Fußgängerzonen gelten weiterhin Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf Fußgänger.
Für einen Vorwurf nach dem Stichtag kann die vorhandene Beschilderung daher ausschlaggebend sein. Ohne passende Freigabe bleibt Gehwegfahren grundsätzlich untersagt. Auch der künftig für E-Scooter nutzbare Radverkehrs-Grünpfeil erlaubt kein ungebremstes Abbiegen bei Rot: Vorheriges Anhalten bleibt erforderlich.
Bußgelder für Autofahrer 2027: Worauf kommt es bei Tempo, Abstand und Co. an?
Für Autofahrer bedeutet die bisherige Nachrichtenlage vor allem: Die März-Reform ist kein neuer Gesamtkatalog für jeden Pkw-Verstoß. Wer einen Bescheid erhält, muss weiterhin den konkreten Vorwurf einordnen.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören dazu unter anderem Messwert, Toleranz und die Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts. Bei einem Abstandsverstoß sind Geschwindigkeit und festgestellter Abstand wichtig. Für einen Rotlichtverstoß oder den Vorwurf Handy am Steuer gelten wiederum eigene Voraussetzungen.
Bei Alkohol am Steuer und Cannabis am Steuer muss zusätzlich zwischen einer Ordnungswidrigkeit, einem möglichen Strafvorwurf und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen unterschieden werden. Die Frage nach einer Bußgelderhöhung allein erfasst diese Risiken nicht vollständig.
Höhere Bußgelder ab März 2027: Welche Regeln gelten für frühere Verstöße?
Ein später versandter Bescheid führt nicht automatisch dazu, dass bereits die höheren Beträge anzuwenden sind. Nach § 4 OWiG zur zeitlichen Geltung ist grundsätzlich die Rechtslage zur Zeit der Handlung maßgeblich. Ändert sich das Gesetz vor der Entscheidung, ist die gesetzliche Regel zum mildesten Gesetz zu beachten.
Ein Beispiel: Wird ein einfacher Gehwegverstoß mit einem E-Scooter im Februar 2027 begangen und erst im März bearbeitet, rechtfertigt der Bearbeitungszeitpunkt für sich genommen keine Erhöhung auf den neuen Satz. Zu prüfen sind Tatzeit, anwendbare Vorschrift und mögliche zwischenzeitliche Rechtsänderungen
Außerdem sind Verwarnungsangebot und Bußgeldbescheid zu unterscheiden. Eine Verwarnung nach § 56 OWiG wird erst mit dem erforderlichen Einverständnis und der fristgerechten Zahlung wirksam. Die Zweiwochenfrist für einen Einspruch bezieht sich dagegen auf den zugestellten Bußgeldbescheid. Welche Erklärung oder Zahlung sinnvoll ist, hängt deshalb auch von der Art des behördlichen Schreibens ab.
Bußgeldbescheid 2027 erhalten: Einspruchsfrist beachten und Bescheid prüfen lassen
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Grundlage ist § 67 OWiG. Wer zunächst auf weitere Nachrichten zur Reform wartet, riskiert den Ablauf dieser Frist.
Bewahren Sie den Bescheid samt Zustellungsnachweis auf. Für eine Prüfung sind insbesondere Tatdatum, Tatvorwurf, angesetzter Betrag und vorhandene Beweismittel relevant. Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt vom Einzelfall ab; eine Rechtsänderung macht einen Bescheid nicht automatisch fehlerhaft.
Weitere Fristen und Neuerungen behandelt unser Überblick zu den Änderungen für Autofahrer 2027. Bei einem konkreten Vorwurf können Sie eine verkehrsrechtliche Prüfung durch unsere Kanzlei anfragen.


