Der Promillerechner schätzt anhand Ihrer Angaben, wie hoch die Blutalkoholkonzentration ungefähr sein kann. Das Ergebnis ist keine Messung und ersetzt keine Blutprobe. Es hilft aber, Alkoholmengen, Abbauzeit und rechtliche Risiken bei Alkohol am Steuer besser einzuordnen.
Promillerechner: Jetzt Blutalkohol berechnen
Für eine genauere Einschätzung Ihres Alkoholgehalts im Blut nutzen Sie unseren Promillerechner. Nur einige wenige Angaben zu Körpergewicht, Getränkemenge und Trinkdauer genügen, um einen unverbindlichen Richtwert Ihrer möglichen Blutalkoholkonzentration zu erhalten.
Promillerechner (Verkehrsrecht)
Dieser Rechner schätzt Ihren ungefähren Blutalkoholwert (‰) anhand einfacher Angaben.
Er orientiert sich am Verkehrsrecht: 0,5-Promille-Grenze, 1,1-Promille-Straftat und 1,6-Promille-MPU-Risiko.
Wichtig: Der Rechner liefert nur grobe Richtwerte und ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer.
Getränkemenge (Schätzung)
Promillerechner: Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner schätzt den Blutalkoholwert anhand von Alkoholmenge, Körpergewicht, Verteilungsfaktor und Zeit.
- Die Berechnung ist nur ein Richtwert und ersetzt keine Atemalkoholmessung oder Blutprobe.
- Ab 0,5 Promille drohen bei Kraftfahrern regelmäßig Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
- Bereits ab 0,3 Promille kann es bei Ausfallerscheinungen oder Unfall strafrechtlich relevant werden.
- Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer.
Alkoholvorwurf erhalten?
Lassen Sie Bescheid, Fahrverbot und Fahrerlaubnisfolgen frühzeitig prüfen.
Wie berechnet der Promillerechner den Blutalkoholwert?
Der Promillerechner nutzt eine vereinfachte Widmark-Formel. Zunächst wird aus Getränkeart und Trinkmenge berechnet, wie viele Gramm reiner Alkohol aufgenommen wurden. Anschließend wird diese Alkoholmenge ins Verhältnis zu Körpergewicht und Verteilungsfaktor gesetzt.
Für den Alkoholabbau zieht der Rechner pauschal 0,15 Promille pro Stunde seit Trinkbeginn ab. Dieser Wert ist ein Durchschnittswert. In der Praxis kann der Abbau langsamer oder schneller verlaufen. Deshalb darf das Ergebnis nicht als sichere Aussage verstanden werden, ob Sie wieder fahren dürfen.
Welche Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr?
Bei Alkohol am Steuer sind mehrere Schwellen wichtig. Eine Ordnungswidrigkeit liegt bei Kraftfahrern regelmäßig ab 0,5 Promille vor. Bei Ausfallerscheinungen, Gefährdung oder Unfall kann der Vorwurf schon ab etwa 0,3 Promille strafrechtlich relevant werden. Ab etwa 1,1 Promille wird bei Kraftfahrern regelmäßig von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.
| Promillebereich | Einordnung | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| unter 0,3 Promille | Keine starre Unbedenklichkeitsgrenze | Fahrtüchtigkeit kann trotzdem beeinträchtigt sein. |
| ab 0,3 Promille | Relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen oder Unfall | Strafrechtliche Folgen können möglich sein. |
| ab 0,5 Promille | Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG | Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. |
| ab 1,1 Promille | Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern | Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe und häufig Entziehung der Fahrerlaubnis. |
Ausführliche Informationen zu Folgen, Grenzwerten und Verteidigungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Alkohol am Steuer. Wenn bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt, kann zusätzlich der Fristenrechner für den Einspruch wichtig sein.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Wann ist Restalkohol noch gefährlich?
Restalkohol ist besonders tückisch, weil die subjektive Nüchternheit nicht sicher zeigt, ob noch Alkohol im Blut vorhanden ist. Wer abends viel Alkohol getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch einen relevanten Wert erreichen. Kaffee, Duschen oder Schlaf beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist Restalkohol besonders riskant. Nach § 24c StVG gilt für diese Gruppe ein Alkoholverbot am Steuer. Schon geringe Mengen können daher rechtliche Folgen haben.
Warum ist der Promillerechner nur eine Orientierung?
Der Rechner kann individuelle Besonderheiten nicht sicher abbilden. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration hängt unter anderem von Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt, Körperfettanteil, Medikamenten, Gesundheitszustand und Stoffwechsel ab. Auch Messzeitpunkt und Messmethode spielen eine Rolle.
Rechtlich entscheidend ist nicht der berechnete Wert, sondern das nachweisbare Ergebnis im konkreten Verfahren. Bei einem Alkoholvorwurf sollten deshalb auch Messung, Blutentnahme, Belehrung, Ausfallerscheinungen, Akte und mögliche Fahrerlaubnisfolgen geprüft werden.
Alkoholvorwurf im Straßenverkehr?
Gerade bei Punkten, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung oder Probezeitfolgen sollte der Fall früh geprüft werden.
kostenlose ErsteinschätzungDie häufigsten Fragen zum Promillerechner
Wie genau ist der Promillerechner?+
Der Promillerechner liefert nur eine grobe Orientierung. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration hängt unter anderem von Trinktempo, Nahrungsaufnahme, Körperbau, Gesundheit und individueller Abbaugeschwindigkeit ab.
Ab wann drohen rechtliche Folgen bei Alkohol am Steuer?+
Rechtliche Folgen können bereits ab 0,3 Promille relevant werden, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Ab 0,5 Promille liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille geht es bei Kraftfahrern in der Regel um absolute Fahruntüchtigkeit.
Gilt für Fahranfänger eine besondere Promillegrenze?+
Ja. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer nach § 24c StVG.
Kann der Promillerechner sagen, ob ich wieder fahren darf?+
Nein. Der Rechner ersetzt keine Messung und keine rechtliche Prüfung. Wenn Alkohol getrunken wurde, ist die sicherste Entscheidung, das Fahrzeug stehen zu lassen.
Wann sollte ein Alkoholvorwurf anwaltlich geprüft werden?+
Eine Prüfung ist besonders wichtig, wenn ein Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte, Probezeitfolgen oder eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen.
Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 24a StVG - 0,5-Promille-Grenze
Gesetzliche Grundlage für die Ordnungswidrigkeit bei Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille.
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§ 24c StVG - Alkoholverbot für Fahranfänger
Vorschrift zum Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren.
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§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
Strafnorm zur Trunkenheit im Verkehr, die bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit relevant sein kann.
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§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
Vorschrift zur Gefährdung des Straßenverkehrs, unter anderem bei alkoholbedingten Fahrfehlern und konkreter Gefährdung.
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