Wann endet meine Probezeit? Der Probezeit-Rechner für den Führerschein zeigt Ihnen das voraussichtliche Enddatum. Besonders wichtig ist das, wenn bereits ein Verkehrsverstoß im Raum steht: Denn bestimmte Verstöße können die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängern und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar auslösen.
Probezeit-Rechner für den Führerschein
Prüfen Sie, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden und welche Folgen ein Verstoß haben kann. Der Rechner dient lediglich der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Probezeit-Rechner: Das Wichtigste in Kürze
- Der Probezeit-Rechner zeigt Ihnen, wann Ihre Probezeit voraussichtlich endet – ausgehend vom Datum, an dem Ihre Fahrerlaubnis erteilt wurde.
- Er berücksichtigt, ob es bereits zu einem A-Verstoß , mehreren B-Verstößen oder einer möglichen Probezeitverlängerung gekommen ist.
- So erhalten Fahranfänger schnell eine erste rechtliche Orientierung § 2a StVG , ob die Probezeit noch läuft und ob ein aktueller Verkehrsverstoß besondere Folgen haben kann.
Ihnen droht eine Probezeitverlängerung?
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Die wichtigsten Fragen zum Probezeit-Rechner
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Wie funktioniert der Probezeit-Rechner für den Führerschein?
Der Probezeit-Rechner ermittelt, wann Ihre Probezeit beim Führerschein voraussichtlich endet. Grundlage ist das Datum, an dem Ihnen die Fahrerlaubnis erstmals erteilt wurde. Dieses Datum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins in der Regel in Feld 10 bei der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. In manchen Fällen kann das Erteilungsdatum auch in Feld 14 vermerkt sein. Entscheidend ist grundsätzlich der erstmalige Erwerb der Fahrerlaubnis – nicht der spätere Erwerb weiterer Klassen.
Für die Berechnung tragen Sie einfach das Erteilungsdatum ein und geben an, ob bereits Verstöße während der Probezeit vorliegen. Der Rechner berücksichtigt dabei, ob es sich um einen A-Verstoß, zwei B-Verstöße, eine bereits angeordnete Probezeitverlängerung oder die Teilnahme an einem Aufbauseminar handelt.
Das Ergebnis zeigt Ihnen, ob Ihre Probezeit regulär nach zwei Jahren endet oder ob sie sich auf insgesamt vier Jahre verlängert. So erhalten Fahranfänger schnell eine verlässliche Orientierung – besonders dann, wenn ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen vorliegt.
Wichtig: Der Probezeit-Rechner liefert eine erste rechtliche Orientierung. Er ersetzt keine verbindliche Prüfung des Einzelfalls, kann aber schnell zeigen, ob bei Ihnen eine Probezeitverlängerung, ein Aufbauseminar oder weiterer Handlungsbedarf im Raum steht.
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Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein zunächst auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert grundsätzlich zwei Jahre. Entscheidend ist der Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde – nicht der Tag, an dem Sie irgendwann später eine weitere Führerscheinklasse hinzubekommen haben.
Während der Probezeit gelten besondere Regeln. Verkehrsverstöße werden nicht nur nach Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot bewertet, sondern auch danach, ob sie als A-Verstoß oder B-Verstoß gelten.
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A-Verstöße sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten , die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko zeigen. Dazu zählen zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer oder ein Abstandsverstoß.
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B-Verstöße sind geringfügige Ordnungswidrigkeiten. Sie führen nicht sofort beim ersten Mal zu einer Probezeitverlängerung, können aber beim zweiten B-Verstoß relevant werden. Beispiele sind abgefahrene Reifen, mangelhafte Ladungssicherung oder ein deutlich überzogener TÜV.
Kommt es zu einem A-Verstoß oder zu zwei B-Verstößen, ordnet die Führerscheinstelle in der Regel ein Aufbauseminar an. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre – also von regulär zwei auf insgesamt vier Jahre. Die Verlängerung der Probezeit tritt mit der schriftlichen Anordnung durch die Behörde in Kraft – nicht erst mit der Teilnahme am Seminar.
Wann endet die Probezeit? Regelungen im Überblick
| Ausgangslage | Gesetzliche Grundlage | Dauer |
|---|---|---|
| Probezeit | § 2a Abs. 1 StVG | 2 Jahre |
| Ein A-Verstoß | § 2a Abs. 2a StVG | Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre |
| Zwei B-Verstöße | § 2a Abs. 2a StVG | Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre |
Probezeit berechnen: Wie wird das Enddatum bestimmt?
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das ist der Tag, an dem Ihnen der Führerschein ausgehändigt wird. Ist der Kartenführerschein noch nicht fertig, kann auch ein vorläufiger Nachweis oder eine Prüfungsbescheinigung entscheidend sein. Wichtig ist also nicht, wann Sie den Führerschein beantragt haben, sondern wann Sie tatsächlich fahren durften.
Für die genaue Berechnung kommt es auf die Fristregeln an: Der Tag der Erteilung wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Probezeit beginnt rechnerisch erst am folgenden Tag um 0:00 Uhr. Bei einer zweijährigen Frist endet sie dann mit Ablauf des Tages, der dem Erteilungsdatum entspricht. Grundlage dafür sind die allgemeinen Fristregeln in §§ 187 , 188 BGB.
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Eine Beispielrechnung:
- Erteilung der Fahrerlaubnis: 18. Juni 2026
- Rechnerischer Beginn der Probezeit: 19. Juni 2026
- Ende der Probezeit ohne Verlängerung: 18. Juni 2028
- Ende der Probezeit bei Verlängerung auf vier Jahre: 18. Juni 2030
Das bedeutet: Bis zum 18. Juni 2028 um 23:59 Uhr läuft die reguläre Probezeit vollständig. Begeht der Fahranfänger bis zu diesem Zeitpunkt einen relevanten A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kann das noch probezeitrechtliche Folgen haben – etwa die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Welche Verstöße verlängern die Probezeit?
Nicht jeder Fehler im Straßenverkehr führt sofort dazu, dass sich die Probezeit verlängert. Maßgeblich ist, wie der Verstoß rechtlich eingeordnet wird. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterscheidet dabei zwischen A-Verstößen und B-Verstößen. Welche Zuwiderhandlungen in welche Kategorie fallen, ergibt sich aus Anlage 12 zur FeV.
Ein A-Verstoß reicht bereits aus, damit die Führerscheinstelle Maßnahmen einleiten kann. Bei B-Verstößen kommt es dagegen erst dann zu probezeitrechtlichen Folgen, wenn zwei solcher Verstöße zusammenkommen. In beiden Fällen wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre.
Was passiert bei einem A-Verstoß in der Probezeit?
Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Verkehrsverstoß. Er zeigt aus Sicht der Behörde, dass ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr besteht. Deshalb hat bereits der erste A-Verstoß spürbare Folgen: Die Probezeit wird verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.-
Typische A-Verstöße im Überblick:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zu schnell innerorts oder 21 km/h zu schnell außerorts
- Rotlichtverstoß
- Handy am Steuer
- Abstandsverstoß
- Alkohol am Steuer
- Cannabis oder andere Drogen am Steuer
- Fahrerflucht
Nach dem ersten A-Verstoß bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, wenn das angeordnete Aufbauseminar fristgerecht absolviert wird. Kommt es danach erneut zu einem A-Verstoß oder zu zwei weiteren B-Verstößen, drohen weitere Maßnahmen.
In der nächsten Stufe folgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei weiteren Verstößen kann schließlich die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Was passiert bei einem B-Verstoß in der Probezeit?
Ein einzelner B-Verstoß führt noch nicht sofort zu einer Verlängerung der Probezeit. Er wird aber gespeichert und kann später relevant werden. Kommt ein zweiter B-Verstoß hinzu, werden beide Verstöße zusammen wie ein A-Verstoß behandelt. Dann drohen ebenfalls ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.-
Typische B-Verstöße im Überblick
- deutlich überzogener TÜV
- abgefahrene Reifen
- mangelhafte Ladungssicherung
- unzureichende Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
- Mitnahme eines Kindes ohne vorgeschriebenen Kindersitz
- verdecktes oder schlecht lesbares Kennzeichen
- Fahren ohne vorgeschriebene Fahrzeugpapiere
Für Fahranfänger ist deshalb wichtig: Auch vermeintlich kleinere Verstöße sollten nicht unterschätzt werden. Ein einzelner B-Verstoß wirkt zunächst oft harmlos. In Kombination mit einem weiteren B-Verstoß kann er aber dieselben Probezeitfolgen auslösen wie ein schwerwiegender A-Verstoß.
Typische A- und B-Verstöße während der Probezeit: ein Überblick
| Vergehen | Einstufung | Folgen auf Probezeit |
|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h) | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Rotlichtverstoß | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Abstandsverstoß | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Handy am Steuer | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Alkohol am Steuer | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Cannabis am Steuer | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Fahrerflucht | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Vorfahrt missachtet mit Gefährdung | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| Überfahren eines Stoppschilds mit Gefährdung | A | Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar |
| HU (TÜV) abgelaufen | B | Erst bei zwei Verstößen relevant |
| Abgenutzte Reifen | B | Erst bei zwei Verstößen relevant |
| Unzureichende Ladungssicherung | B | Erst bei zwei Verstößen relevant |
| Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz | B | Erst bei zwei Verstößen relevant |
| Kennzeichenmissbrauch | B | Erst bei zwei Verstößen relevant |
| Nichtmitführen von Fahrzeugdokumenten | B | Erst bei zwei Verstößen relevant |
Fazit
Wenn eine Probezeitverlängerung im Raum steht, sollten Sie nicht vorschnell zahlen oder den Bußgeldbescheid ungeprüft akzeptieren. Gerade bei Fahranfängern kann ein einzelner Vorwurf weitreichende Folgen haben: Aus einem Bußgeld wird schnell eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und ein erhöhtes Risiko bei weiteren Verstößen.
Wichtig ist deshalb zunächst die Frage: Ist der Verstoß nachweisbar? Bei Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstößen, Handyverstößen oder Abstandsverstößen etwa können Messfehler, unklare Fotos, Formfehler oder Probleme bei der Fahreridentifizierung eine Rolle spielen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bußgeldbescheid prüfen, Akteneinsicht beantragen und einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Das ist vor allem dann wichtig, wenn durch den Verstoß nicht nur ein Bußgeld droht, sondern auch die Probezeit verlängert oder ein Aufbauseminar angeordnet werden könnte.
Handeln Sie außerdem frühzeitig: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Vorgehen lohnt, bietet Ihnen unsere kostenlose Erstberatung Orientierung. So erfahren Sie, ob der Vorwurf angreifbar ist. Bestehen Erfolgsaussichten, können Sie uns unkompliziert und schnell mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Ihnen droht eine Probezeitverlängerung?
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Die häufigsten Fragen zum Probezeit-Rechner
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein? +
Die Probezeit beim Führerschein dauert zwei Jahre. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Für die genaue Fristberechnung beginnt die Probezeit rechnerisch am Folgetag. Das Enddatum können Sie mit dem Probezeit-Rechner schnell ermitteln.
Wann verlängert sich die Probezeit? +
Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen. Zusätzlich ordnet die Führerscheinstelle in der Regel ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an. Typische A-Verstöße sind zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer.
Wie berechnet der Probezeit-Rechner das Enddatum? +
Der Probezeit-Rechner nutzt das Datum der Ersterteilung der Fahrerlaubnis als Grundlage. Dieses finden Sie meist auf der Rückseite des Führerscheins in Feld 10. Zusätzlich berücksichtigt der Rechner Angaben zu A-Verstößen, B-Verstößen und einer möglichen Verlängerung. So erhalten Sie eine schnelle Orientierung, wann Ihre Probezeit regulär endet oder ob sie sich verlängern kann.
Ist ein Blitzer-Verstoß immer ein A-Verstoß? +
Ein Blitzer-Verstoß wird in der Probezeit ab 21 km/h zu schnell innerorts oder außerorts als A-Verstoß eingeordnet. Er löst eine Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar aus. Geringere Überschreitungen können trotzdem ein Bußgeld oder Punkte nach sich ziehen.
Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht absolviere? +
Wird ein Aufbauseminar angeordnet, müssen Sie es innerhalb der gesetzten Frist absolvieren. Geschieht das nicht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Quellen & weiterführende Hinweise
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Aufbauseminar
Informationen zum Aufbauseminar für Fahranfänger und den Folgen während der Probezeit.
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A-Verstoß
Erläutert schwerwiegende Verstöße in der Probezeit und deren rechtliche Folgen.
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B-Verstoß
Übersicht zu weniger schwerwiegenden Verstößen und deren Bedeutung in der Probezeit.
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Probezeit
Grundlagen zur Dauer, Verlängerung und den Besonderheiten der Probezeit beim Führerschein.
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Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
Definition und Beispiele für schwerwiegende Verkehrsverstöße im Straßenverkehr.
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§ 2a StVG – Probezeit
Gesetzliche Regelungen zur Probezeit, Probezeitverlängerung und zu Maßnahmen bei Verstößen.
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Anlage 12 FeV – A- und B-Verstöße
Enthält die gesetzliche Einordnung von A- und B-Verstößen in der Probezeit.
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§ 187 BGB – Fristbeginn
Regelt den Beginn gesetzlicher Fristen und ist relevant für die Berechnung der Probezeit.
-
§ 188 BGB – Fristende
Bestimmt das Ende gesetzlicher Fristen und die Berechnung des Probezeitendes.
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Hauptuntersuchung und TÜV
Informationen zur Hauptuntersuchung und möglichen Folgen bei abgelaufenem TÜV.
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Ladungssicherung
Überblick zu den Vorschriften und Risiken mangelhafter Ladungssicherung.
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Führerschein
Wissenswertes rund um Fahrerlaubnis, Führerscheinklassen und Probezeit.
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Informationen zu Fristen, Ablauf und Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
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Autokennzeichen in Deutschland
Übersicht zu Kennzeichenarten, Kennzeichenpflichten und möglichen Verstößen.
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Anwalt für Verkehrsrecht
Informationen zur anwaltlichen Unterstützung bei Bußgeldverfahren und Verkehrsverstößen.
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