Der Handel mit Punkten und Fahrverboten wird seit dem 1. Juli deutlich härter geahndet. Für alle Beteiligten können Verstöße jetzt teuer werden.
- Der Gesetzgeber hat eine bislang ausgenutzte Lücke geschlossen, um den Punktehandel zu bekämpfen.
- Für den Handel mit Punkten und Fahrverboten drohen seit dem 1. Juli empfindliche Geldbußen.
- Die Regelung soll dazu beitragen, dass Verkehrsverstöße den tatsächlichen Verursachern zugeordnet werden.
Strohmann statt Punkte in Flensburg?
Wer im Straßenverkehr zu schnell unterwegs ist oder eine rote Ampel überfährt, landet schnell im Fahreignungsregister in Flensburg. Mit acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In den Vergangenheit wurde oft versucht, diese Konsequenzen nicht selbst zu tragen, sondern sie über andere Personen abzuwickeln.
Dabei sind sowohl Online-Dienstleister als auch private Kontakte genutzt worden, um sogenannte Strohmänner einzuschalten. Diese Personen sollten offiziell als Verantwortliche auftreten, obwohl sie den Verkehrsverstoß nicht selbst begangen hatten. Auf diese Weise sollten Einträge wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot umgangen werden.
Hohes Bußgeld gegen Punktehandel
Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde diese Vorgehensweise klar unterbunden. Seit dem 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt, Behörden durch unrichtige Angaben über die tatsächliche Beteiligung zu täuschen. Die Regelung ist in § 23 StVG festgehalten.
Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. In besonders schweren Fällen können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Ziel der Regelung ist es, die Verantwortung wieder eindeutig der tatsächlich handelnden Person zuzuordnen.
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Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 23 StVG
Gesetzesnorm aus dem Straßenverkehrsgesetz zur Regelung von Verstößen im Zusammenhang mit Täuschung und missbräuchlichen Angaben; zuletzt abgerufen am 03.07.2026.
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