Der Punkteabbau-Rechner zeigt, ob ein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar nach Ihren Angaben grundsätzlich noch in Betracht kommen kann. Entscheidend sind vor allem Ihr aktueller Punktestand im Fahreignungsregister und die Frage, ob Sie in den letzten fünf Jahren bereits einen Punkt durch ein Seminar abgebaut haben.
Wichtig ist: Der Rechner ersetzt keine Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Wenn parallel ein neuer Bußgeldbescheid, ein Anhörungsbogen oder ein drohendes Fahrverbot im Raum steht, kann die Prüfung des neuen Vorwurfs wichtiger sein als ein späterer Punkteabbau.
Punkteabbau-Rechner
Geben Sie Ihren aktuellen Punktestand ein. Der Rechner liefert eine erste Orientierung, ob ein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar grundsätzlich möglich sein kann.
Punkteabbau-Rechner: Das Wichtigste in Kürze
- Ein freiwilliger Punkteabbau ist grundsätzlich nur bei bis zu 5 Punkten möglich.
- Durch ein Fahreignungsseminar kann in der Regel 1 Punkt abgebaut werden.
- Ein erneuter Punkteabbau ist erst wieder nach 5 Jahren möglich.
- Bei 6 oder 7 Punkten kann ein Seminar zwar sinnvoll sein, baut aber keinen Punkt mehr ab.
- Bei einem neuen Vorwurf sollte zuerst geprüft werden, ob der Punkt überhaupt rechtmäßig eingetragen werden darf.
Ihnen drohen weitere Punkte?
Wir prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den neuen Vorwurf lohnt.
Wann ist Punkteabbau in Flensburg möglich?
Punkteabbau ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wer 1 bis 5 Punkte im Fahreignungsregister hat, kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Bei 6 oder 7 Punkten ist zwar weiterhin eine freiwillige Teilnahme möglich, sie führt aber nicht mehr zu einem Punktabzug.
Vor der Entscheidung für ein Seminar sollte der tatsächliche Registerstand geklärt werden. Informationen zur Einordnung des Punktestands finden Sie auch auf der Seite Punkte in Flensburg und im Flensburg-Punkterechner.
| Punktestand | Punkteabbau möglich? | Einordnung |
|---|---|---|
| 1 bis 5 Punkte | Ja, grundsätzlich 1 Punkt | freiwilliges Fahreignungsseminar kann einen Punkt abbauen |
| 6 bis 7 Punkte | Nein | Teilnahme möglich, aber ohne Punktabzug |
| 8 Punkte oder mehr | Nein | Entziehung der Fahrerlaubnis steht im Raum |
Wie funktioniert ein Fahreignungsseminar?
Ein Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Ziel ist nicht nur der Punktabzug, sondern auch eine Veränderung des Fahrverhaltens. Der Punkt wird nur abgebaut, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Teilnahme ordnungsgemäß nachgewiesen wird.
Der Punkteabbau ist nicht beliebig wiederholbar. Nach einem Punktabzug durch Seminar ist ein erneuter Abbau grundsätzlich erst wieder nach 5 Jahren möglich. Wer bereits eine Ermahnung oder Verwarnung erhalten hat, sollte deshalb genau prüfen, welche Strategie sinnvoll ist.
Warum ist Punkteabbau nicht immer die beste Strategie?
Wenn ein neuer Verkehrsverstoß noch nicht rechtskräftig ist, kann es sinnvoller sein, zuerst den Vorwurf zu prüfen. Das gilt besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen oder Handy am Steuer.
Ein erfolgreich angegriffener Bescheid verhindert unter Umständen die Eintragung neuer Punkte. Das kann für Fahrer mit 4, 5, 6 oder 7 Punkten entscheidender sein als ein freiwilliges Seminar. Bei Messvorwürfen können außerdem Messunterlagen und Messgeräte eine wichtige Rolle spielen.
Punkte abbauen oder auf Tilgung warten?
Ob ein Seminar sinnvoll ist, hängt auch davon ab, wann bestehende Punkte getilgt werden. Manche Eintragungen laufen bald ab, andere bleiben deutlich länger im Register. Deshalb sollte nicht nur die Summe der Punkte betrachtet werden, sondern jeder Eintrag einzeln.
| Eintragung | Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | 1 | 2,5 Jahre |
| Grobe Ordnungswidrigkeit | 2 | 5 Jahre |
| Straftat | 2 | 5 Jahre |
| Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
Für die konkrete Fristberechnung hilft der Rechner Wann verfallen Punkte in Flensburg. Wenn bereits ein neuer Bescheid vorliegt, sollte außerdem der Fristenrechner für Einspruch genutzt werden.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Ihnen drohen weitere Punkte?
Wenn ein neuer Bußgeldbescheid den Punktestand erhöhen kann, prüfen wir Fristen, Vorwurf und Verteidigungsmöglichkeiten.
kostenlose ErsteinschätzungFazit: Punkteabbau rechtzeitig prüfen
Der Punkteabbau-Rechner hilft bei der ersten Einordnung, ob ein Fahreignungsseminar noch zu einem Punktabzug führen kann. Besonders wichtig ist die Grenze von 5 Punkten. Wer bereits bei 6 oder 7 Punkten steht, kann durch ein Seminar keinen Punkt mehr abbauen und sollte neue Eintragungen besonders ernst nehmen.
Häufige Fragen zum Punkteabbau-Rechner
Wann kann man Punkte in Flensburg abbauen?+
Ein Punkteabbau ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Punktestand höchstens 5 Punkte beträgt und in den letzten 5 Jahren kein Punkt durch ein Fahreignungsseminar abgebaut wurde.
Wie viele Punkte kann man abbauen?+
Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann in der Regel 1 Punkt abgebaut werden. Mehrere Punkte lassen sich dadurch nicht auf einmal löschen.
Kann man bei 6 oder 7 Punkten noch Punkte abbauen?+
Nein. Bei 6 oder 7 Punkten führt ein Fahreignungsseminar nicht mehr zu einem Punktabzug. Die Teilnahme kann dennoch verkehrspädagogisch sinnvoll sein.
Ersetzt der Rechner die KBA-Auskunft?+
Nein. Der Rechner liefert nur eine erste Orientierung. Entscheidend ist der tatsächliche Registerstand beim Kraftfahrt-Bundesamt und die rechtliche Einordnung laufender Verfahren.
Was ist wichtiger: Punkte abbauen oder Einspruch prüfen?+
Das hängt vom Fall ab. Wenn ein neuer Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann die Prüfung des Vorwurfs wichtiger sein als ein späterer Punkteabbau.
Quellen & weiterführende Hinweise
- Kraftfahrt-Bundesamt - FahreignungsregisterInformationen zum Fahreignungsregister, zu Registerauskünften und Punkten.
- § 4 StVG - Fahreignungs-BewertungssystemGesetzliche Grundlage für Punktestufen, Ermahnung, Verwarnung und Entziehung der Fahrerlaubnis.
- § 29 StVG - Tilgung der EintragungenRegelt Tilgungsfristen und die Behandlung von Eintragungen im Fahreignungsregister.
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