Der Flensburg-Punkterechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu möglichen Punkten im Fahreignungsregister zu erhalten. Wählen Sie den Verkehrsverstoß aus und geben Sie an, ob bereits Punkte vorhanden sind. Der Rechner zeigt, wie sich ein neuer Vorwurf grob auf Ihren Punktestand auswirken kann.
Punkte drohen unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen, Handy am Steuer, Alkohol am Steuer oder Cannabis am Steuer.
Flensburg-Punkterechner
Mit diesem Rechner können Sie grob einschätzen, wie viele Punkte im Fahreignungsregister für einen bestimmten Verkehrsverstoß drohen und wie sich das auf Ihren Punktestand auswirkt. Die Werte sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Prüfung.
Flensburg-Punkterechner: Das Wichtigste in Kürze
- Im Fahreignungsregister werden schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten gespeichert.
- Je nach Schwere des Verstoßes werden 1, 2 oder 3 Punkte eingetragen.
- Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen.
- Der Rechner liefert nur eine erste Orientierung; entscheidend sind Bescheid, Rechtskraft und Registerstand.
- Punkte werden nach festen Fristen von 2,5, 5 oder 10 Jahren getilgt.
- Bis zu einem Stand von 5 Punkten kann ein Fahreignungsseminar unter Umständen einen Punkt abbauen.
Ihnen drohen Punkte in Flensburg?
Wir prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Vorwurf lohnt.
Wann gibt es Punkte in Flensburg?
Punkte gibt es nicht für jeden Verkehrsverstoß. Eingetragen werden vor allem Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die folgende Punktetabelle zeigt typische Fälle aus dem Verkehrsrecht. Bei konkreten Vorwürfen lohnt sich zusätzlich der Blick in den passenden Bußgeldrechner oder in die Detailseite zum jeweiligen Verstoß.
| Verstoß | Punkte |
|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung | |
| ab 21 km/h zu schnell | 1 |
| ab 31 km/h zu schnell | 2 |
| Abstandsverstoß | |
| bei mehr als 80 km/h | 1 |
| mehr als 100 km/h und weniger als 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
| mehr als 100 km/h und weniger als 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
| mehr als 130 km/h und weniger als 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
| mehr als 130 km/h und weniger als 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
| Rotlichtverstoß | |
| einfacher Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde | 1 |
| qualifizierter Rotlichtverstoß über 1 Sekunde | 2 |
| Handyverstoß | |
| Handy am Steuer benutzt | 1 |
| Handyverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 2 |
| Halte- oder Parkverstoß | |
| die meisten Halte- oder Parkverstöße | - |
| an Engstelle oder vor Feuerwehrzufahrt geparkt und Rettungskräfte behindert | 1 |
| auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt | 1 |
Für Geschwindigkeitsvorwürfe sind besonders die Seiten zu Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts und der Bußgeldrechner Autobahn hilfreich. Bei Punkten wegen Abstand oder Rotlicht können der Abstandsverstoß-Rechner und der Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße eine ergänzende Orientierung geben.
Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg?
Das Fahreignungsregister bewertet Verkehrsverstöße nach ihrer Schwere. Ein Punkt steht typischerweise für eine schwere Ordnungswidrigkeit. Zwei Punkte kommen bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Drei Punkte werden regelmäßig bei Straftaten eingetragen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Der Punktestand ist deshalb nicht nur eine Zahl. Wer einen Bußgeldbescheid, einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen erhalten hat, sollte die Fristen und die konkrete Aktenlage im Blick behalten.
Welche Maßnahmen drohen bei welchem Punktestand?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit Stufen. Bis 3 Punkte liegt eine Vormerkung vor. Ab 4 Punkten werden behördliche Maßnahmen spürbarer. Ab 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
| Punktestand | Einordnung | Mögliche Folge |
|---|---|---|
| 1 bis 3 Punkte | Vormerkung | Registereintrag ohne unmittelbare behördliche Maßnahme |
| 4 bis 5 Punkte | Ermahnung | Hinweis auf das Fahreignungsseminar und steigendes Risiko |
| 6 bis 7 Punkte | Verwarnung | deutlicher Warnhinweis vor Entziehung der Fahrerlaubnis |
| 8 Punkte oder mehr | Entziehung | Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen |
Wenn parallel ein Fahrverbot droht, ist die Abgrenzung wichtig: Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis greift tiefer, weil die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.
Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Den tatsächlichen Punktestand können Betroffene beim Kraftfahrt-Bundesamt als Auskunft aus dem Fahreignungsregister abfragen. Die Abfrage ist kostenlos und kann online, per Post oder persönlich erfolgen. Eine telefonische Auskunft gibt es nicht.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte werden nach festen Tilgungsfristen gelöscht. Entscheidend ist regelmäßig nicht der Tattag, sondern die Rechtskraft der Entscheidung. Jeder Eintrag hat eine eigene Frist; neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist alter Eintragungen nicht.
| Verstoß | Anzahl Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | 1 | 2,5 Jahre |
| Grobe Ordnungswidrigkeit | 2 | 5 Jahre |
| Straftat | 2 | 5 Jahre |
| Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
Für eine konkrete Fristberechnung hilft der Rechner Wann verfallen Punkte in Flensburg. Wer prüfen möchte, ob ein Fahreignungsseminar infrage kommt, findet weitere Orientierung im Punkteabbau-Rechner.
Wann sollte ein Punkteeintrag anwaltlich geprüft werden?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der neue Vorwurf den Punktestand auf 4, 6 oder 8 Punkte bringen kann, wenn ein Fahrverbot droht oder wenn berufliche Nachteile entstehen. Auch bei Messverfahren können Fehlerquellen relevant sein, etwa bei Beschilderung, Fahreridentifizierung, Rohmessdaten oder Bedienung des Messgeräts.
Bei Tempo- und Abstandsvorwürfen sind häufig Messunterlagen entscheidend. Informationen zu typischen Messsystemen finden Sie auf der Übersicht zu Messgeräten. Bei Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenfahrten kann zusätzlich die Fahrerlaubnis selbst betroffen sein.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Ihnen drohen Punkte in Flensburg?
Wenn Punkte, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, prüfen wir Vorwurf, Fristen und Verteidigungsmöglichkeiten.
kostenlose ErsteinschätzungFazit: Punkte früh einordnen und Fristen beachten
Der Flensburg-Punkterechner zeigt, wie ein neuer Verkehrsverstoß den Punktestand ungefähr beeinflussen kann. Kritisch wird es besonders, wenn durch den Vorwurf 4, 6 oder 8 Punkte erreicht werden oder zusätzlich ein Fahrverbot droht. In solchen Fällen sollte nicht nur gerechnet, sondern der Bescheid, die Messung und die Frist geprüft werden.
Häufige Fragen zum Flensburg-Punkterechner
Wie genau ist der Flensburg-Punkterechner?+
Der Rechner liefert eine erste Orientierung anhand typischer Punktefolgen. Verbindlich ist nur die konkrete Eintragung im Fahreignungsregister und die rechtliche Bewertung des einzelnen Bescheids oder Urteils.
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?+
Punkte werden vor allem bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten eingetragen. Typische Beispiele sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, Handyverstöße sowie Alkohol- oder Drogenfahrten.
Was passiert bei 8 Punkten in Flensburg?+
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Danach darf erst nach Ablauf einer Sperrfrist und nach Neuerteilung wieder gefahren werden.
Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?+
Ein Punkteabbau ist grundsätzlich nur bis zu einem Stand von 5 Punkten möglich. Durch ein Fahreignungsseminar kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Punkt abgebaut werden.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?+
Die Tilgungsfrist beträgt je nach Eintragung 2,5 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre. Jeder Eintrag hat eine eigene Frist; neue Punkte verlängern die Tilgungsfrist alter Punkte nicht.
Quellen & weiterführende Hinweise
- Kraftfahrt-Bundesamt - FahreignungsregisterInformationen zum Fahreignungsregister, zu Punkten und Registerauskünften.
- § 4 StVG - Fahreignungs-BewertungssystemGesetzliche Grundlage für Maßnahmen bei Punkteständen und Entziehung der Fahrerlaubnis.
- § 29 StVG - Tilgung der EintragungenRegelt Tilgungsfristen und die Behandlung von Eintragungen im Fahreignungsregister.
- Anlage 13 FeV - Bewertung von Straftaten und OrdnungswidrigkeitenBewertungssystem für eintragungsrelevante Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.
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