Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Rheinland-Pfalz ist die zuständige Bußgeldstelle regelmäßig die erste Behörde, die Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid versendet.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
  • Gerade bei Punkten, Fahrverbot oder Zweifeln am Vorwurf kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Rheinland-Pfalz

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz ein Bußgeldverfahren durch. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz regelmäßig eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.
Für Betroffene ist dabei oft nicht sofort ersichtlich, welche Behörde tatsächlich zuständig ist. Je nach Landkreis, Stadt oder Verwaltungseinheit kann sich die Zuständigkeit unterscheiden. Die Übersicht auf dieser Seite soll dabei helfen, die richtige Bußgeldstelle schneller zu finden und erste Informationen direkt gebündelt zu erhalten.
Wer Post von einer Bußgeldbehörde erhält, sollte nicht nur auf die Geldbuße achten. Oft sind Punkte in Flensburg, ein drohendes Fahrverbot oder weitere berufliche und private Folgen entscheidender als der reine Betrag.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Rheinland-Pfalz?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz alphabetisch nach Städten sortiert

Wir bemühen uns, die Übersicht der Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Behörde
Stadtverwaltung Boppard
Bußgeldstelle
Adresse
Altes Rathaus - Marktplatz
56154 Boppard
Telefon
06742 - 10317
Fax
06742 - 10330
E-Mail
keine Angabe
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Verbandsgemeinde Montabaur
Ordnungsamt
Adresse
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Telefon
02602 - 1260
Fax
02602 - 126150
Weiterführende Links
Behörde
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon
06232 - 8720738
Fax
06232 - 8720609
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Trier
Ordnungsamt
Adresse
Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon
0651 - 7180
Fax
0651 - 7181328
Weiterführende Links
Behörde
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Örtliche Ordnungsbehörde
Adresse
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon
02637 - 9130
Fax
02637 - 913100
Weiterführende Links
Behörde
Verbandsgemeinde Weilerbach
VG Weilerbach
Adresse
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Telefon
06374 - 922134
Fax
06374 - 922149
Weiterführende Links
Behörde
Nibelungenstadt Worms
Stadtverwaltung
Adresse
Adenauerring 1
67547 Worms
Telefon
06241 - 8533100
Fax
06241 - 8533099
Weiterführende Links

Welcher Bußgeldkatalog gilt in Rheinland-Pfalz?

Die Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein eigenständiges Gesetz. Gerichte und Bußgeldstellen können deshalb mit entsprechender Begründung im Einzelfall auch abweichende Geldbußen verhängen.
Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen. Gerade deshalb lohnt es sich, einen Bescheid nicht nur oberflächlich zu lesen, sondern die konkreten Folgen genau einzuordnen.
In der Praxis geht es selten nur um den reinen Betrag. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sich in der Probezeit befindet oder bereits Punkte im Fahreignungsregister hat, sollte die Angelegenheit besonders sorgfältig prüfen lassen.
Bereich Typische Folge Worauf Betroffene achten sollten
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Vorwurf, Messung, Toleranzabzug und konkrete Sanktionen prüfen.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Auch außerorts können ab bestimmten Werten Punkte oder Fahrverbote drohen.
Rotlichtverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Vor allem bei qualifiziertem Rotlichtverstoß ist eine Prüfung oft sinnvoll.
Abstandsverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Gerade bei hohen Geschwindigkeiten oder knappen Abständen kann die Sanktion erheblich sein.

Lohnt sich ein Einspruch in Rheinland-Pfalz?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In vielen Fällen kann eine Überprüfung sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Tatvorwurf nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Richtigkeit haben. Gerade bei Punkten oder Fahrverbot ist eine anwaltliche Prüfung häufig sinnvoller als vorschnelles Bezahlen.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle unterstützt Betroffene bundesweit bei fehlerhaften Anhörungen, Bußgeldbescheiden und Geschwindigkeitsmessungen.
Besonders wichtig ist eine frühe Prüfung dann, wenn Fristen laufen, bereits eine Anhörung zugestellt wurde oder unklar ist, ob die Behörde den Vorwurf korrekt dokumentiert hat. Auch bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit der Bußgeldstelle kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein.

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Rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten spielen nicht nur Bußgeldstellen eine Rolle. Je nach Vorwurf können auch Themen wie Blitzer, Fahrverbot, Bußgeldbescheid oder Rotlichtverstoß entscheidend sein. Die folgenden Seiten bieten Ihnen dazu weiterführende Informationen.