Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Saarland ist die zuständige Bußgeldstelle regelmäßig die erste Behörde, die Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid versendet.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
  • Gerade bei Punkten, Fahrverbot oder Zweifeln am Vorwurf kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Saarland

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen im Saarland ein Bußgeldverfahren durch. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen im Saarland regelmäßig eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.
Für Betroffene ist dabei oft nicht sofort ersichtlich, welche Behörde tatsächlich zuständig ist. Je nach Stadt, Landkreis oder Verwaltungseinheit kann sich die Zuständigkeit unterscheiden. Die Übersicht auf dieser Seite soll dabei helfen, die richtige Bußgeldstelle schneller zu finden und erste Informationen direkt gebündelt zu erhalten.
Wer Post von einer Bußgeldbehörde erhält, sollte nicht nur auf die Geldbuße achten. Oft sind Punkte in Flensburg, ein drohendes Fahrverbot oder weitere berufliche und private Folgen entscheidender als der reine Betrag.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus dem Saarland?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Bußgeldstellen im Saarland alphabetisch nach Städten sortiert

Wir bemühen uns, die Übersicht der Bußgeldstellen im Saarland so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Behörde
Stadt Wadern
Verkehrsüberwachung
Adresse
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Telefon
06861 - 80300
Fax
06861 - 80319
Weiterführende Links
Behörde
Ministerium für Inneres und Sport
Zentrale Bußgeldbehörde
Adresse
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon
0681 - 50100
Fax
0681 - 5017052
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Völklingen
Fachbereich 3 - Bußgeldbehörde
Adresse
Postfach 10 20 40
66310 Völklingen
Telefon
06898 - 130
Fax
06898 - 132350
Weiterführende Links

Welcher Bußgeldkatalog gilt im Saarland?

Die Bußgeldstellen im Saarland sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein eigenständiges Gesetz. Gerichte und Bußgeldstellen können deshalb mit entsprechender Begründung im Einzelfall auch abweichende Geldbußen verhängen.
Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen. Gerade deshalb lohnt es sich, einen Bescheid nicht nur oberflächlich zu lesen, sondern die konkreten Folgen genau einzuordnen.
In der Praxis geht es selten nur um den reinen Betrag. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sich in der Probezeit befindet oder bereits Punkte im Fahreignungsregister hat, sollte die Angelegenheit besonders sorgfältig prüfen lassen.
Bereich Typische Folge Worauf Betroffene achten sollten
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Vorwurf, Messung, Toleranzabzug und konkrete Sanktionen prüfen.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Auch außerorts können ab bestimmten Werten Punkte oder Fahrverbote drohen.
Rotlichtverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Vor allem bei qualifiziertem Rotlichtverstoß ist eine Prüfung oft sinnvoll.
Abstandsverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Gerade bei hohen Geschwindigkeiten oder knappen Abständen kann die Sanktion erheblich sein.

Lohnt sich ein Einspruch im Saarland?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In vielen Fällen kann eine Überprüfung sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Tatvorwurf nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Richtigkeit haben. Gerade bei Punkten oder Fahrverbot ist eine anwaltliche Prüfung häufig sinnvoller als vorschnelles Bezahlen.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle unterstützt Betroffene bundesweit bei fehlerhaften Anhörungen, Bußgeldbescheiden und Geschwindigkeitsmessungen.
Besonders wichtig ist eine frühe Prüfung dann, wenn Fristen laufen, bereits eine Anhörung zugestellt wurde oder unklar ist, ob die Behörde den Vorwurf korrekt dokumentiert hat. Auch bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit der Bußgeldstelle kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein.

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Rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten spielen nicht nur Bußgeldstellen eine Rolle. Je nach Vorwurf können auch Themen wie Blitzer, Fahrverbot, Bußgeldbescheid oder Rotlichtverstoß entscheidend sein. Die folgenden Seiten bieten Ihnen dazu weiterführende Informationen.