Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Schleswig-Holstein ist die zuständige Bußgeldstelle regelmäßig die erste Behörde, die Anhörung, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid versendet.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
  • Gerade bei Punkten, Fahrverbot oder Zweifeln am Vorwurf kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Schleswig-Holstein

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein ein Bußgeldverfahren durch. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein regelmäßig eine Anhörung, einen Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.
Für Betroffene ist dabei oft nicht sofort ersichtlich, welche Behörde tatsächlich zuständig ist. Je nach Landkreis, Stadt oder Verwaltungseinheit kann sich die Zuständigkeit unterscheiden. Die Übersicht auf dieser Seite soll dabei helfen, die richtige Bußgeldstelle schneller zu finden und erste Informationen direkt gebündelt zu erhalten.
Wer Post von einer Bußgeldbehörde erhält, sollte nicht nur auf die Geldbuße achten. Oft sind Punkte in Flensburg, ein drohendes Fahrverbot oder weitere berufliche und private Folgen entscheidender als der reine Betrag.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Schleswig-Holstein?
Laut einer Studie sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein alphabetisch nach Städten sortiert

Wir bemühen uns, die Übersicht der Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Angaben nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
Behörde
Kreis Steinburg
Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle
Adresse
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04532 - 1601364
Fax
04532 - 1601244
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Stormarn
Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Adresse
Mommsenstrasse 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 - 1601334
Fax
04531 - 160771334
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Segeberg
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
Telefon
04551 - 9519455
Fax
04551 - 9519400
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Pinneberg
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Adresse
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Telefon
04101 - 709589
Fax
04101 - 709587
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Ostholstein
Fachdienst Straßenverkehr Bußgeldstelle
Adresse
Bürgermeister-Steenbock-Str.20
23701 Eutin
Telefon
04521 - 7888925
Fax
04521 - 788968920
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Flensburg
Verkehrsüberwachung
Adresse
Schleswiger Straße 66
24941 Flensburg
Telefon
0461 - 852685
Fax
0461 - 852494
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Dithmarschen
Fachdienst Ordnung und Sicherheit
Adresse
Rungholtstraße 9
25746 Heide
Telefon
0481 - 12610333
Fax
0481 - 97221824
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Nordfriesland
Bußgeldstelle
Adresse
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon
04841 - 67445
Fax
04841 - 67281
Weiterführende Links
Behörde
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt Bußgeldstelle
Adresse
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Telefon
0431 - 9012159
Fax
0431 - 901749046
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Lübeck
Ordnungsamt - Bußgeldstelle
Adresse
Königstr. 49-57
23539 Lübeck
Telefon
0451 - 1223263
Fax
0451 - 1223385
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Neumünster
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Plöner Straße 25 - 29
24534 Neumünster
Telefon
04321 - 9422210
Fax
04321 - 9422513
Weiterführende Links
Behörde
Landespolizeiamt S-H
OWI Stelle der Polizei Schleswig Holstein
Adresse
Oderstr. 35
24359 Neumünster
Telefon
04321 - 25076507
Fax
04321 - 25076560
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Kiel
Bußgeldstelle
Adresse
Postfach 11 40
23901 Ratzeburg
Telefon
04151 - 867330
Fax
04151 - 867373
Weiterführende Links
Behörde
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde
Adresse
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Telefon
04331 - 2020
Fax
04331 - 202295
Weiterführende Links
Behörde
Landkreis Oldenburg
Ordnung und Verkehr - Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Telefon
04431 - 850
Fax
04431 - 85200
Weiterführende Links

Welcher Bußgeldkatalog gilt in Schleswig-Holstein?

Die Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein eigenständiges Gesetz. Gerichte und Bußgeldstellen können deshalb mit entsprechender Begründung im Einzelfall auch abweichende Geldbußen verhängen.
Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen. Gerade deshalb lohnt es sich, einen Bescheid nicht nur oberflächlich zu lesen, sondern die konkreten Folgen genau einzuordnen.
In der Praxis geht es selten nur um den reinen Betrag. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sich in der Probezeit befindet oder bereits Punkte im Fahreignungsregister hat, sollte die Angelegenheit besonders sorgfältig prüfen lassen.
Bereich Typische Folge Worauf Betroffene achten sollten
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Vorwurf, Messung, Toleranzabzug und konkrete Sanktionen prüfen.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Bußgeld, Punkte, teils Fahrverbot Auch außerorts können ab bestimmten Werten Punkte oder Fahrverbote drohen.
Rotlichtverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Vor allem bei qualifiziertem Rotlichtverstoß ist eine Prüfung oft sinnvoll.
Abstandsverstoß Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Gerade bei hohen Geschwindigkeiten oder knappen Abständen kann die Sanktion erheblich sein.

Lohnt sich ein Einspruch in Schleswig-Holstein?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. In vielen Fällen kann eine Überprüfung sinnvoll sein, wenn Sie mit dem Tatvorwurf nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Richtigkeit haben. Gerade bei Punkten oder Fahrverbot ist eine anwaltliche Prüfung häufig sinnvoller als vorschnelles Bezahlen.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle unterstützt Betroffene bundesweit bei fehlerhaften Anhörungen, Bußgeldbescheiden und Geschwindigkeitsmessungen.
Besonders wichtig ist eine frühe Prüfung dann, wenn Fristen laufen, bereits eine Anhörung zugestellt wurde oder unklar ist, ob die Behörde den Vorwurf korrekt dokumentiert hat. Auch bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit der Bußgeldstelle kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein.

Auch interessant

Rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten spielen nicht nur Bußgeldstellen eine Rolle. Je nach Vorwurf können auch Themen wie Blitzer, Fahrverbot, Bußgeldbescheid oder Rotlichtverstoß entscheidend sein. Die folgenden Seiten bieten Ihnen dazu weiterführende Informationen.