Das Wichtigste in Kürze

  • Das OLG Brandenburg befasste sich mit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ProVida 2000 und ViDista.
  • Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben, weil wichtige Feststellungen zur Messung fehlten.
  • Besonders relevant waren Angaben zum Abstand des Polizeifahrzeugs und zum Toleranzabzug.
  • Für Betroffene zeigt die Entscheidung: ProVida-Messungen sollten im Einzelfall genau geprüft werden.

Entscheidung im Überblick

Gericht Oberlandesgericht Brandenburg
Entscheidungsdatum 15.07.2024
Aktenzeichen 1 ORbs 144/24
Verfahrensart Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Messverfahren Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Messgerät ProVida 2000 / ViDista
Vorinstanz Amtsgericht Brandenburg a. d. H., Urteil vom 04.03.2024
Ergebnis Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und Zurückverweisung.
Kernaussage Bei ProVida-/ViDista-Messungen müssen die tatsächliche Grundlage der Messung, der Abstand des Polizeifahrzeugs und der Toleranzabzug nachvollziehbar festgestellt werden.

Worum ging es in dem Verfahren?

In dem Verfahren ging es um zwei Geschwindigkeitsverstöße auf einer Autobahn. Die Geschwindigkeit wurde durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug gemessen. Zum Einsatz kam eine Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000 in Verbindung mit der Auswertung über ViDista.
Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Es verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

Was hat das OLG Brandenburg entschieden?

Das OLG Brandenburg hob das Urteil auf. Die Feststellungen des Amtsgerichts reichten nach Auffassung des Senats nicht aus, um den Schuldspruch zu tragen. Zwar ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ProVida 2000/ViDista grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das entbindet das Gericht aber nicht davon, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen der Messung im Urteil nachvollziehbar darzustellen.
Nach der Entscheidung muss das Urteil insbesondere erkennen lassen, auf welcher tatsächlichen Grundlage die Messung beruht. Dazu gehören Angaben dazu, ob die Messung durch elektronische Aufzeichnung oder durch Ablesen erfolgte, ob sie aus einem fahrenden Fahrzeug heraus durchgeführt wurde, wie lang die Verfolgungsstrecke war, welcher Abstand zwischen Polizeifahrzeug und Betroffenenfahrzeug bestand und welcher Toleranzabzug berücksichtigt wurde.

Warum sind Abstand und Toleranzabzug so wichtig?

Bei einer Messung durch Nachfahren hängt die Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsfeststellung stark davon ab, wie die Messung durchgeführt und ausgewertet wurde. Besonders wichtig ist der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenenfahrzeug. Wird der Abstand nicht nachvollziehbar festgestellt, kann nicht sicher beurteilt werden, ob die Geschwindigkeit korrekt ermittelt wurde.
Ebenso wichtig ist der Toleranzabzug. Er soll Messungenauigkeiten und mögliche Unsicherheiten ausgleichen. Fehlt im Urteil die Angabe, welcher Toleranzabzug vorgenommen wurde, kann das Rechtsbeschwerdegericht die Geschwindigkeitsfeststellung häufig nicht ausreichend überprüfen.

Ist ProVida 2000 ein standardisiertes Messverfahren?

ProVida wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung für Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das bedeutet aber nicht, dass jede einzelne ProVida-Messung automatisch richtig ist. Entscheidend bleibt, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht war, ob die Bedienungsanleitung eingehalten wurde und ob die konkrete Messung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Gerade bei ProVida gibt es außerdem unterschiedliche Messsituationen. Eine direkte Messung im Fahrbetrieb ist anders zu bewerten als eine nachträgliche manuelle Weg-Zeit-Berechnung anhand eines Videos. In solchen Fällen können höhere Anforderungen an die Darstellung der konkreten Geschwindigkeitsfeststellung bestehen.

Welche Fehler können bei ProVida-Messungen relevant sein?

Bei ProVida-Messungen können mehrere Punkte entscheidend sein. Relevant sind insbesondere:
  • wurde das ProVida-System zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
  • wurde das System zusammen mit dem konkreten Einsatzfahrzeug ordnungsgemäß verwendet?
  • ist die Messstrecke ausreichend lang und nachvollziehbar dokumentiert?
  • wurde der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und Betroffenenfahrzeug festgestellt?
  • hat sich der Abstand während der Messung verringert?
  • wurde der richtige Toleranzabzug berücksichtigt?
  • erfolgte die Auswertung direkt über ProVida oder nachträglich über ViDista?
  • liegen Video, Auswerteprotokoll, Eichschein und Bediennachweise vollständig vor?
  • ist die Fahreridentifizierung ausreichend sicher?

Was bedeutet die Entscheidung für den Einspruch?

Die Entscheidung zeigt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach einer ProVida-Messung sinnvoll sein kann. Das gilt besonders dann, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder eine hohe Geldbuße drohen.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die Messunterlagen vollständig sind. Bei ProVida-Messungen sind insbesondere das Video, die Auswertung, die Eichunterlagen, die Angaben zur Messstrecke, der Abstand und der Toleranzabzug wichtig.

Einordnung der Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Brandenburg ist für die Praxis wichtig, weil sie zeigt: Auch bei einem grundsätzlich anerkannten Messverfahren müssen die Urteilsgründe die konkrete Messung nachvollziehbar machen. Ein Gericht darf nicht nur pauschal auf ein standardisiertes Messverfahren verweisen, wenn wesentliche Angaben zur Messung fehlen.
Für Betroffene bedeutet das: Eine ProVida-Messung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Gerade wenn der Bußgeldbescheid auf einer Messung durch Nachfahren beruht, können Details zur Messdurchführung entscheidend sein.
Bußgeldbescheid nach ProVida-Messung erhalten?
Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenlos, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein kann.

Häufige Fragen zur ProVida-Rechtsprechung

Ist ProVida 2000 ein standardisiertes Messverfahren? +
Ja, ProVida 2000 wird für Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Trotzdem muss die konkrete Messung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert sein.
Warum ist der Abstand bei ProVida-Messungen wichtig? +
Bei einer Messung durch Nachfahren ist der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und Betroffenenfahrzeug ein wichtiger Kontrollpunkt. Fehlen Angaben zum Abstand, kann die Messung rechtlich angreifbar sein.
Welche Rolle spielt der Toleranzabzug? +
Der Toleranzabzug berücksichtigt Messunsicherheiten. Wird nicht deutlich, welcher Toleranzwert abgezogen wurde, kann die Geschwindigkeitsfeststellung unzureichend begründet sein.
Kann man gegen eine ProVida-Messung Einspruch einlegen? +
Ja. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Messstrecke, dem Abstand, der Auswertung, dem Toleranzabzug, der Eichung oder der Fahreridentifizierung bestehen.
Was prüft ein Anwalt bei ProVida? +
Ein Anwalt prüft insbesondere Messvideo, Auswertung, Eichschein, Bediennachweise, Messstrecke, Abstand, Toleranzabzug und die Frage, ob das Urteil oder der Bußgeldbescheid nachvollziehbar begründet ist.

Quellen und Fundstellen

Die Darstellung auf dieser Seite beruht auf veröffentlichten Rechtsprechungsnachweisen und juristischen Entscheidungen zu ProVida 2000/ViDista.
  • OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2024 – 1 ORbs 144/24, veröffentlicht in der Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Brandenburg, abrufbar beim Landesrechtsportal Brandenburg.
  • OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 – 4 Ss OWi 834/07, zur grundsätzlichen Anerkennung von ProVida als standardisiertes Messverfahren, abrufbar bei der Justiz NRW.
  • OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 – 1 RBs 30/17, zur nachträglichen manuellen Weg-Zeit-Berechnung anhand eines Videobandes, abrufbar bei der Justiz NRW.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information über eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrsrecht. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.