Ohne Winterreifen unterwegs: Kontrollen zeigen zahlreiche Verstöße
Schnee, Eis und Schneematsch auf den Straßen – dennoch sind immer wieder Fahrzeuge ohne Winterreifen unterwegs. Bei aktuellen Verkehrskontrollen stellte die Polizei fest, dass die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) häufig missachtet wird. Dabei gilt eindeutig: Sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, ist die Fahrt nur mit geeigneter Bereifung zulässig.
Wer sich nicht daran hält, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderungen oder Gefährdungen können die Sanktionen weiter steigen.
Neben der rechtlichen Seite bleibt vor allem ein Sicherheitsaspekt: Winterreifen verbessern die Traktion deutlich und sorgen bei niedrigen Temperaturen für mehr Stabilität auf glatter Fahrbahn.
Vereiste Scheiben und Schneelasten als Risiko
Nicht nur die Bereifung stand im Fokus der Kontrollen. Auffällig viele Fahrzeuge waren mit eingeschränkter Sicht unterwegs – Scheiben waren nicht vollständig freigekratzt, auf den Autodächern lagen noch Schnee- oder Eisreste. Solche Nachlässigkeiten können gefährlich werden, insbesondere wenn sich während der Fahrt Eisplatten lösen.
Bereits mangelhafte Sicht kann ab 25 Euro geahndet werden. Kommt es zu einer Gefährdung oder gar zu einem Unfall, fallen die Sanktionen deutlich höher aus.
Vor Fahrtantritt empfiehlt es sich daher, das Fahrzeug gründlich von Schnee und Eis zu befreien – rundum und nicht nur auf der Frontscheibe. Wer für freie Sicht und ein verkehrssicheres Fahrzeug sorgt, reduziert das Unfallrisiko und vermeidet zugleich unnötige Bußgelder.
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Bußgeldern im Winter im Überblick:
Fehlende Winterreifen, eingeschränkte Sicht durch Eis oder Schnee auf dem Dach – im Winter können selbst kleine Nachlässigkeiten empfindliche Konsequenzen haben.
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