Die Bilanz fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Während Baden-Württemberg deutlich mehr Verstöße meldete als im Vorjahr, gingen die Zahlen in Schleswig-Holstein zurück. Für Betroffene bleibt entscheidend: Auch während einer Aktionswoche müssen Messung, Beschilderung, Toleranz und Fahreridentifizierung stimmen.
Berlin und Brandenburg: rund 40.000 Tempoverstöße
In Berlin und Brandenburg wurden während der Speedweek mehr als 680.000 Fahrzeuge gemessen. Die Polizei stellte dabei rund 40.000 Geschwindigkeitsverstöße fest. Auf Brandenburg entfielen mehr als 28.000 Verstöße, auf Berlin mehr als 12.000.
Ein besonders deutlicher Fall wurde aus der Prignitz gemeldet. Dort soll ein Auto mit 143 km/h unterwegs gewesen sein, obwohl nur 80 km/h erlaubt waren. Bei solchen Werten geht es nicht mehr nur um ein erhöhtes Bußgeld. Je nach konkretem Vorwurf können auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot im Raum stehen.
Baden-Württemberg: mehr als 84.000 Verstöße
Besonders hoch fiel die Bilanz in Baden-Württemberg aus. Dort registrierte die Polizei 84.132 Geschwindigkeitsverstöße. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein spürbarer Anstieg: 2025 waren es während der Sommeraktion rund 66.500 Verstöße.
In 938 Fällen soll ein Fahrverbot drohen. Betroffen sind typischerweise Fahrer, die innerorts mehr als 31 km/h oder außerorts mehr als 41 km/h zu schnell waren. Gerade bei solchen Grenzwerten lohnt ein genauer Blick, weil kleine Unterschiede bei Messwert, Toleranz oder Beschilderung über die konkrete Rechtsfolge entscheiden können.
Schleswig-Holstein: Rückgang gegenüber dem Vorjahr
In Schleswig-Holstein zeigt die Sommerbilanz ein anderes Bild. Dort wurden 14.868 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Im August 2025 waren es noch mehr als 23.000.
Als mögliche Gründe werden unter anderem ein geringeres Verkehrsaufkommen und bekannte Messstellen genannt. Das zeigt ein bekanntes Muster: Viele Fahrer bremsen genau dort, wo sie Kontrollen erwarten. Verkehrssicherheit entsteht dadurch aber nur begrenzt, wenn außerhalb der sichtbaren Messpunkte wieder deutlich schneller gefahren wird.
Bremen: Baustelle auf der A27 wird zum Schwerpunkt
Auch Bremen meldete eine deutliche Zahl an Verstößen. Mehr als 5.500 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden während der Kontrollwoche gezählt. Fast 120 Fahrern droht nach den gemeldeten Zahlen ein zeitweises Fahrverbot.
Besonders auffällig war eine Baustelle auf der A27. Bei zwei Kontrollen wurden dort fast 2.300 Verstöße festgestellt. Erlaubt waren 80 km/h. Ein Fahrer soll mit 175 km/h gemessen worden sein. Bei einem solchen Vorwurf können mindestens 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot drohen. Wer in einer Baustelle geblitzt wurde, sollte besonders genau prüfen lassen, ob Tempolimit, Beschilderung und Messstelle nachvollziehbar dokumentiert sind. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber In der Baustelle geblitzt.
Was bedeutet die Bilanz für geblitzte Autofahrer?
Wer während des Sommer-Blitzermarathons Post bekommt, sollte den Vorwurf nicht automatisch als fehlerfrei hinnehmen. Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ist zunächst nur der Beginn der Prüfung.
Auch bei angekündigten Kontrollwochen gelten die normalen Anforderungen an ein Bußgeldverfahren. Das verwendete Messgerät, die Aufstellung, die Eichung, die Beschilderung, der Toleranzabzug und die Fahreridentifizierung müssen nachvollziehbar sein.
Wann kann ein Einspruch sinnvoll sein?
Ein Einspruch kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Vorwurf spürbare Folgen haben kann oder die Messung Fragen offenlässt.
- Fahrverbot droht: Besonders bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein sollte der Fall genau geprüft werden.
- Punkte stehen im Raum: Ein weiterer Eintrag kann den Punktestand entscheidend verschärfen.
- Foto ist unklar: Ist der Fahrer nicht sicher erkennbar, kann die Fahreridentifizierung angreifbar sein.
- Messung erfolgte in einer Baustelle: Gerade wechselnde Beschilderung und temporäre Tempolimits können prüfungsrelevant sein.
- Beschilderung ist zweifelhaft: Entscheidend ist, ob das Tempolimit für den Fahrer rechtzeitig und eindeutig erkennbar war.
- Der Vorwurf liegt knapp an einer Grenze: Schon wenige km/h können darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot oder zusätzliche Punkte drohen.
Wichtig bleibt die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert, dass der Bescheid rechtskräftig wird.


