Der Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße ordnet einen Rotlichtverstoß nach Rotphase, Gefährdung, Sachbeschädigung und Probezeit grob ein. Die genaue Bewertung hängt von Ampelphase, Messung, Fotos, Aktenlage und dem konkreten Vorwurf ab. Vertiefende Informationen finden Sie im Bußgeldkatalog rote Ampel.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Schon ein kurzer Rotlichtverstoß kann Punkte in Flensburg auslösen; bei mehr als einer Sekunde Rotphase oder bei Gefährdung drohen deutlich strengere Folgen.

Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße

Wählen Sie die zutreffenden Angaben aus, um Ihre mögliche Strafe grob zu berechnen.

Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rechner unterscheidet zwischen Haltelinienverstoß, einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß.
  • Bei einem Rotlichtverstoß drohen je nach Fall Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
  • Die Grenze von 1 Sekunde Rotphase ist für die Einordnung besonders wichtig.
  • Gefährdung, Sachbeschädigung und Probezeit können die Folgen deutlich verschärfen.
  • Der Rechner ersetzt keine Prüfung von Ampelschaltung, Messung, Fahrerfoto und Aktenlage.

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Prüfen Sie, ob sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot lohnt.

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Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße

Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß?
Die Strafe richtet sich vor allem nach der Dauer der Rotphase. Lag diese unter 1 Sekunde, drohen regelmäßig 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot, können 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen weiter.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt typischerweise vor, wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde rot war. Bei mehr als 1 Sekunde Rotphase wird regelmäßig von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gesprochen. Dann fallen die Folgen meist deutlich strenger aus.
Wann liegt nur ein Haltelinienverstoß vor?
Wenn zwar die Haltelinie überfahren wird, das Fahrzeug aber noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich zum Stehen kommt, kann statt eines Rotlichtverstoßes nur ein Haltelinienverstoß vorliegen. Dieser wird in der Regel deutlich milder bewertet.
Welche Folgen drohen in der Probezeit?
Ein Rotlichtverstoß kann in der Probezeit als A-Verstoß eingeordnet werden. Dann kommen neben Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot auch Probezeitverlängerung und Aufbauseminar in Betracht.

Welche Strafen zeigt der Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße?

Der Rechner gibt eine erste Orientierung zu den typischen Folgen eines Rotlichtverstoßes. Er berücksichtigt, ob nur die Haltelinie überfahren wurde, ob die Rotphase unter oder über 1 Sekunde lag und ob eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukam.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß ohne weitere Folgen steht häufig ein Bußgeld mit einem Punkt im Raum. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind die Folgen deutlich strenger: Dann können 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot relevant werden. Kommt eine Gefährdung oder ein Unfall hinzu, steigen die Regelbußgelder. Was ein Punktestand praktisch bedeuten kann, erklärt die Seite zu Punkten in Flensburg.

Einfacher Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen?
einfacher Rotlichtverstoß 90,00 EUR 1 Punkt - kostenlos prüfen
- mit Gefährdung 200,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen
- mit Sachbeschädigung 240,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen

Qualifizierter Rotlichtverstoß über 1 Sekunde

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen?
qualifizierter Rotlichtverstoß 200,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen
- mit Gefährdung 320,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen
- mit Sachbeschädigung 360,00 EUR 2 Punkte 1 Monat kostenlos prüfen

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Ein Rotlichtverstoß setzt mehr voraus als das bloße Erreichen der Haltelinie. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug bei Rot in den geschützten Kreuzungs- oder Einmündungsbereich einfährt. Bleibt das Fahrzeug noch vor diesem Bereich stehen, kann es bei einem Haltelinienverstoß bleiben. Die ausführliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Rote Ampel überfahren.

Für die Einordnung ist außerdem wichtig, wie lange die Ampel schon Rot zeigte. Die Grenze von 1 Sekunde trennt den einfachen vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Gerade diese Zeitfrage ist in Verfahren häufig zentral, weil sie über Fahrverbot und Punkteeintrag mitentscheiden kann.

Was droht bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Für Fahranfänger in der Probezeit ist ein Rotlichtverstoß besonders riskant. Wird der Vorwurf als A-Verstoß gewertet, kommen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und möglichem Fahrverbot auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen in Betracht.

  • Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre
  • Kostenpflichtiges Aufbauseminar
  • bei weiteren Verstößen: weitere Maßnahmen bis hin zu Fahrerlaubnisrisiken

Zwei B-Verstöße können in der Probezeit ebenfalls wie ein A-Verstoß behandelt werden. Deshalb sollte gerade bei Fahranfängern früh geprüft werden, ob Rotphase, Messfoto und Fahreridentifizierung belastbar sind.

Wie wird ein Rotlichtverstoß erfasst?

Rotlichtverstöße werden häufig durch Ampelblitzer, TraffiPhot-Systeme oder Videoauswertung dokumentiert. Einen Überblick über typische technische Prüfpunkte bietet die Seite Messgeräte im Verkehrsrecht. Dabei kommt es darauf an, ob die Rotphase, die Position des Fahrzeugs, das Überfahren der Haltelinie und das Einfahren in den Kreuzungsbereich nachvollziehbar belegt sind.

Prüfungsrelevant können insbesondere Ampelschaltung, Messsystem, Auslösezeitpunkt, Fotoqualität, Fahreridentifizierung und die Dokumentation der Rotlichtdauer sein. Bei kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessungen kann auch die Seite zu TraffiPhot weiterhelfen. Der Rechner kann diese Punkte nicht bewerten; er zeigt nur die rechnerische Folge nach den eingegebenen Angaben.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß?

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Punkte, Fahrverbot, Probezeitfolgen oder berufliche Nachteile drohen. Auch wenn die Rotlichtdauer knapp an der 1-Sekunden-Grenze liegt, die Fahreridentifizierung zweifelhaft ist oder die Messunterlagen unklar sind, sollte der Vorwurf geprüft werden. Wer zunächst ein Behördenschreiben erhält, findet weitere Hinweise auf den Seiten zum Anhörungsbogen und zum Zeugenfragebogen.

Wichtig ist die Frist: Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids bleibt regelmäßig nur eine kurze Zeit für den Einspruch. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob sich eine Akteneinsicht und eine rechtliche Prüfung lohnen. Für die Fristberechnung kann zusätzlich der Fristenrechner für Einspruch genutzt werden.

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Kay Stolle - Anwalt für Verkehrsrecht

Kay Stolle

Fachanwalt aus Düsseldorf

Ein Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße kann eine erste Orientierung geben. Entscheidend bleibt aber, ob Rotphase, Haltelinie, Ampelschaltung, Messunterlagen, Fahrerfoto und Fristen im konkreten Fall stimmen. Kay Stolle, Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung

Angeblich rote Ampel überfahren?

Wenn Fristen laufen oder Punkte, Fahrverbot und Probezeitfolgen drohen, kann eine frühe Prüfung helfen.

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Fazit zum Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße

Der Bußgeldrechner für Rotlichtverstöße zeigt schnell, welche Folgen nach den eingegebenen Angaben grob im Raum stehen. Entscheidend bleibt aber, ob tatsächlich ein Rotlichtverstoß nachweisbar ist, ob nur ein Haltelinienverstoß vorliegt und ob die Rotphase sicher dokumentiert wurde.

Besonders bei drohenden Punkten, einem Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen sollte ein Bescheid nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Akte kann zeigen, ob Messung, Foto, Ampelschaltung und Fahreridentifizierung belastbar sind.

Quellen & weiterführende Hinweise

Noch mehr Informationen rund ums Verkehrsrecht

Ihre Anlaufstellen für Bußgeldkatalog und Verkehrsrecht - geführt von der Kanzlei Stolle.

derbussgeldkatalog.de

Ihr Nachschlagewerk für Bußgelder, Punkte und Fahrverbote

RechtAktuell.org

Beiträge, Einordnungen und Hintergründe zum Verkehrsrecht

 
Autorin Burcu Bostan

Burcu Bostan

Redakteurin

Burcu Bostan bereitet verkehrsrechtliche Themen für die Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft verständlich auf. Ziel ist eine klare erste Orientierung zu Bußgeld, Fahrverbot, Punkten und Fahrerlaubnisfolgen.
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