Der Restalkoholrechner schätzt, welcher Alkoholwert zum geplanten Fahrtantritt rechnerisch noch vorhanden sein kann. Das Ergebnis ist keine Messung und ersetzt keine Blutprobe. Der Rechner hilft aber, typische Situationen wie „abends getrunken, morgens Auto fahren?“ besser einzuordnen.
Restalkoholrechner: Jetzt Restalkohol berechnen
Geben Sie Trinkbeginn, geplanten Fahrtantritt, Körpergewicht, Verteilungsfaktor, Abbauwert und die getrunkenen Getränke ein. Der Rechner nutzt ein vereinfachtes Näherungsmodell und dient nur der Orientierung.
Restalkoholrechner
Der Rechner schätzt aus Ihren Angaben einen rechnerischen Restalkoholwert zum geplanten Fahrtantritt.
Wichtig: Schlaf, Kaffee, Duschen oder Frühstück beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.
Getränk 1
Getränk 2
Getränk 3
Restalkoholrechner: Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner schätzt den Restalkohol zum geplanten Fahrtantritt.
- Die Berechnung ist nur ein Richtwert und ersetzt keine Atemalkoholmessung oder Blutprobe.
- Restalkohol wird am Morgen häufig unterschätzt.
- Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot am Steuer.
- Rechtlich entscheidend bleiben Messwert, Einzelfall und Aktenlage.
Alkoholvorwurf erhalten?
Lassen Sie Messung, Blutentnahme und Fahrerlaubnisfolgen frühzeitig prüfen.
Wie funktioniert der Restalkoholrechner?
Der Rechner ermittelt zunächst aus den eingetragenen Getränken die ungefähre Menge reinen Alkohols. Daraus wird mit Körpergewicht und Verteilungsfaktor ein Ausgangswert geschätzt. Anschließend wird die Zeit zwischen Trinkbeginn und geplantem Fahrtantritt mit dem ausgewählten Abbauwert verrechnet.
Die Berechnung ist bewusst vereinfacht. Der Restalkoholrechner kann keine sichere Fahrtauglichkeit bestätigen. Der tatsächliche Wert kann durch Trinktempo, Essen, Gesundheit, Medikamente, Körperbau und Messzeitpunkt abweichen.
Warum wird Restalkohol am Morgen häufig unterschätzt?
Restalkohol ist tückisch, weil sich viele Menschen nach Schlaf oder Frühstück wieder nüchtern fühlen. Das sagt aber nicht sicher aus, ob noch Alkohol im Blut vorhanden ist. Kaffee, Duschen oder Bewegung beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist Restalkohol besonders riskant. Nach § 24c StVG gilt für diese Gruppe ein Alkoholverbot am Steuer.
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Kay Stolle
Fachanwalt aus Düsseldorf
Warum ist der Restalkoholrechner nur eine Orientierung?
Rechtlich entscheidend ist nicht der berechnete Wert, sondern das nachweisbare Ergebnis im konkreten Verfahren. Bei einem Alkoholvorwurf sollten deshalb auch Messung, Blutentnahme, Belehrung, Ausfallerscheinungen, Akte und mögliche Fahrerlaubnisfolgen geprüft werden.
Restalkohol am Steuer?
Gerade bei Punkten, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung oder Probezeitfolgen sollte der Fall früh geprüft werden.
kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen zum Restalkoholrechner
Was berechnet der Restalkoholrechner?+
Der Rechner schätzt den Restalkohol zum geplanten Fahrtantritt anhand von Getränken, Körpergewicht, Trinkbeginn, geplantem Fahrtantritt und Abbauwert.
Kann ich damit sicher beurteilen, ob ich fahren darf?+
Nein. Der Rechner ersetzt keine Messung und keine rechtliche Prüfung. Wenn Alkohol getrunken wurde, ist die sicherste Entscheidung, das Fahrzeug stehen zu lassen.
Welche Promillegrenzen sind besonders wichtig?+
Bei Kraftfahrern sind insbesondere 0,5 Promille, 1,1 Promille und bereits 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder Unfall wichtig. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot nach § 24c StVG.
Wann sollte ein Alkoholvorwurf anwaltlich geprüft werden?+
Eine Prüfung ist besonders wichtig, wenn ein Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte, Probezeitfolgen, eine Blutentnahme oder eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen.
Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 24a StVG - 0,5-Promille-Grenze
Gesetzliche Grundlage für die Ordnungswidrigkeit bei Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille.
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§ 24c StVG - Alkoholverbot für Fahranfänger
Vorschrift zum Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren.
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§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
Strafnorm zur Trunkenheit im Verkehr, die bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit relevant sein kann.
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§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
Vorschrift zur Gefährdung des Straßenverkehrs, unter anderem bei alkoholbedingten Fahrfehlern und konkreter Gefährdung.
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