Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben im Straßenverkehrsgesetz. Die Reform betrifft Autofahrer vor allem dort, wo Behörden Verkehrsverstöße verfolgen, Parkberechtigungen kontrollieren oder digitale Nachweise vorbereiten.
- Die üblichen Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog für z. B. Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstöße wurden nicht erhöht.
- Für Autofahrer ändern sich vor allem bestimmte Abläufe im Bußgeldverfahren und bei der digitalen Kontrolle des Straßenverkehrs.
- Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Hintergründen, Übergangsfällen und praktischen Folgen enthält unser Ratgeber zur StVG-Novelle 2026.
Punktehandel ist jetzt strafbar
Wer bewusst eine andere Person als Fahrer benennt, obwohl diese das Fahrzeug nicht geführt hat, begeht seit dem 1. Juli 2026 eine eigene Ordnungswidrigkeit. Auch das Anbieten, Organisieren oder Vermitteln entsprechender Absprachen kann verfolgt werden. Möglich ist ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Behörden haben sechs Monate Zeit
Bei den üblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verfolgungsverjährung seit Juli grundsätzlich sechs statt drei Monate. Bußgeldstellen haben dadurch mehr Zeit, den Fahrer zu ermitteln und notwendige Verfahrensschritte einzuleiten. Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide können deshalb später eintreffen als bisher.
Scancars sollen Parkberechtigungen digital kontrollieren
Die StVG-Novelle schafft eine gesetzliche Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle. Sogenannte Scancars können Kennzeichen abgestellter Fahrzeuge erfassen und mit digitalen Parkscheinen, Bewohnerparkausweisen oder anderen hinterlegten Parkberechtigungen abgleichen. Städte und Gemeinden entscheiden selbst, ob und wann sie Scancars einführen. Vorher müssen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vor Ort geschaffen werden.
Digitaler Führerschein wird rechtlich vorbereitet
Die Reform legt die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein. Geplant ist ein Nachweis auf dem Smartphone, der beispielsweise bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands vorgezeigt werden kann.
Neue Fahrverbotsregel gilt bereits seit Juni
Bereits seit dem 1. Juni 2026 können bestimmte Wiederholungstäter grundsätzlich bis zu einen Monat Zeit erhalten, ein rechtskräftiges Fahrverbot anzutreten. Zuvor musste das Fahrverbot in diesen Fällen regelmäßig unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft begonnen werden.
Nicht alle Änderungen sind sofort im Alltag sichtbar
Das Verbot des Punktehandels, die neue Verjährungsfrist und die geänderte Fahrverbotsregel sind bereits unmittelbar relevant. Scancars und der digitale Führerschein hängen dagegen noch von der technischen und organisatorischen Umsetzung ab.
Welche Fristen gelten, wie Übergangsfälle behandelt werden und was die Reform für laufende Verfahren bedeutet, erläutert unser Ratgeber zu den Änderungen durch die StVG-Novelle 2026 im Detail.
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Quellen & weiterführende Hinweise
- Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 142, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/142/VO.html (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- § 33 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025L2205 (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679 (zuletzt abgerufen am 10.07.2026).
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