Die Landesdirektion Sachsen ist für zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren im Freistaat zuständig. Auf dieser Seite finden Sie die zugeordneten Blitzer und Messstellen übersichtlich nach Ort und Straße sortiert.
Wenn Sie an einer dieser Messstellen geblitzt wurden, können neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Entscheidend sind die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und die korrekte Durchführung der Messung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übersicht enthält ausschließlich Messstellen, die der Landesdirektion Sachsen zugeordnet sind.
- Kontrollen finden innerorts und außerorts sowie an Unfallschwerpunkten, Baustellen und besonders sensiblen Bereichen statt.
- Messprotokoll, Eichung, Aufbau, Toleranzabzug und Fahrerfoto können für die Prüfung wichtig sein.
- Gegen einen Bußgeldbescheid läuft grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung.
Blitzer und Messstellen der Landesdirektion Sachsen
S177
S271
A4
A4
S80
S164
S178
S258
S222
S255
S282
S293
S282
S293
S177
S38
S122
S122
S85
S178
S111
S111
S289
S2
S8
S164
S194
S36
S274
S293
Welche Aufgaben hat die Landesdirektion Sachsen?
Wo wird in Sachsen besonders häufig kontrolliert?
Typische Kontrollbereiche
- Schulen, Kindergärten und Tempo-30-Bereiche
- Unfallschwerpunkte und gefährliche Kreuzungen
- Autobahnen, Bundes- und Landstraßen
- Baustellen, Gefällestrecken und Ortseinfahrten
- Strecken mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
Mobile und stationäre Blitzer in Sachsen
Welche Messfehler können bei Blitzern auftreten?
Typische Prüfpunkte
- War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Wurde das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt?
- Sind Messort, Fahrtrichtung und Fahrzeug eindeutig zugeordnet?
- Wurde der richtige Toleranzabzug berücksichtigt?
- Ist die beschuldigte Person auf dem Fahrerfoto erkennbar?
- Sind Messprotokoll und weitere Unterlagen vollständig?
Welche Folgen drohen nach einem Blitzer in Sachsen?
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Häufige Fragen zu Blitzern in Sachsen
Wer ist für Blitzer in Sachsen zuständig?
Je nach Messort können Polizei, Kommunen oder weitere zuständige Behörden beteiligt sein. Die hier aufgeführten Messstellen sind der Landesdirektion Sachsen zugeordnet.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Welche Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt?
Hilfreich sind insbesondere Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Weitere Messunterlagen können anschließend im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden.
Welche Folgen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung haben?
Je nach Höhe des Verstoßes kommen Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot in Betracht.
Quellen & weiterführende Hinweise
-
§ 55 OWiG (Anhörung des Betroffenen) – gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlage zur Anhörung des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
-
§ 66 OWiG (Inhalt des Bußgeldbescheides) – gesetze-im-internet.de
Regelung zu den Angaben, die ein Bußgeldbescheid enthalten soll.
-
§ 67 OWiG (Einspruch gegen den Bußgeldbescheid) – gesetze-im-internet.de
Regelung zur Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid.
-
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – gesetze-im-internet.de (PDF)
Rechtsgrundlage für Regelsätze, Punkte und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.