Die Behörde Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren im Raum Karlsruhe. Auf dieser Seite finden Sie die zugeordneten Blitzer und Messstellen übersichtlich nach Ort und Straße sortiert.
Wenn Sie an einer dieser Messstellen geblitzt wurden, können neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Entscheidend sind die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und die korrekte Durchführung der Messung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übersicht enthält ausschließlich Messstellen, die der Regierungspräsidium Karlsruhe zugeordnet sind.
- Kontrollen finden innerorts und außerorts sowie an Unfallschwerpunkten, Baustellen und besonders sensiblen Bereichen statt.
- Messprotokoll, Eichung, Aufbau, Toleranzabzug und Fahrerfoto können für die Prüfung wichtig sein.
- Gegen einen Bußgeldbescheid läuft grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung.
Blitzer und Messstellen der Regierungspräsidium Karlsruhe
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B10
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B36
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K9657
L509
L605
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L383
B35
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Welche Aufgaben hat Regierungspräsidium Karlsruhe?
Wo wird im Raum Karlsruhe besonders häufig kontrolliert?
Typische Kontrollbereiche
- Schulen, Kindergärten und Tempo-30-Bereiche
- Unfallschwerpunkte und gefährliche Kreuzungen
- Autobahnen, Bundes- und Landstraßen
- Baustellen, Gefällestrecken und Ortseinfahrten
- Strecken mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
Mobile und stationäre Blitzer im Raum Karlsruhe
Welche Messfehler können bei Blitzern auftreten?
Typische Prüfpunkte
- War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Wurde das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt?
- Sind Messort, Fahrtrichtung und Fahrzeug eindeutig zugeordnet?
- Wurde der richtige Toleranzabzug berücksichtigt?
- Ist die beschuldigte Person auf dem Fahrerfoto erkennbar?
- Sind Messprotokoll und weitere Unterlagen vollständig?
Welche Folgen drohen nach einem Blitzer im Raum Karlsruhe?
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Häufige Fragen zu Blitzern im Raum Karlsruhe
Wer ist für Blitzer im Raum Karlsruhe zuständig?
Je nach Messort können Polizei, Kommunen oder weitere zuständige Behörden beteiligt sein. Die hier aufgeführten Messstellen sind der Regierungspräsidium Karlsruhe zugeordnet.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Welche Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt?
Hilfreich sind insbesondere Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Weitere Messunterlagen können anschließend im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden.
Welche Folgen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung haben?
Je nach Höhe des Verstoßes kommen Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot in Betracht.
Quellen & weiterführende Hinweise
-
§ 55 OWiG (Anhörung des Betroffenen) – gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlage zur Anhörung des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
-
§ 66 OWiG (Inhalt des Bußgeldbescheides) – gesetze-im-internet.de
Regelung zu den Angaben, die ein Bußgeldbescheid enthalten soll.
-
§ 67 OWiG (Einspruch gegen den Bußgeldbescheid) – gesetze-im-internet.de
Regelung zur Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid.
-
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – gesetze-im-internet.de (PDF)
Rechtsgrundlage für Regelsätze, Punkte und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.