• von Julia Obrazova
§ 315c StGB regelt die Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Vorschrift ist eine zentrale Norm im Verkehrsstrafrecht. Sie wird relevant, wenn jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht sicher fahren kann, oder wenn bestimmte besonders gefährliche Verkehrsverstöße grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen werden.
Entscheidend ist: Es reicht nicht jeder Verkehrsfehler. § 315c StGB setzt zusätzlich voraus, dass Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. Genau diese konkrete Gefährdung ist in der Praxis häufig der wichtigste Streitpunkt.
Wer eine polizeiliche Vorladung, eine Anhörung, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen § 315c StGB erhält, sollte nicht vorschnell aussagen. Neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen häufig Punkte, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 315c StGB betrifft die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahruntüchtigkeit oder bestimmte grobe Verkehrsverstöße.
  • Erforderlich ist eine konkrete Gefährdung von Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert.
  • Bei § 315c StGB drohen Strafverfahren, Punkte und häufig erhebliche Fahrerlaubnisrisiken.

Was regelt § 315c StGB?

§ 315c StGB erfasst zwei große Fallgruppen. Die erste Fallgruppe betrifft das Führen eines Fahrzeugs, obwohl der Fahrer infolge Alkohol, Drogen, anderer berauschender Mittel oder geistiger beziehungsweise körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Die zweite Fallgruppe betrifft bestimmte Verkehrsverstöße, die grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen werden. Dazu gehören etwa Vorfahrtsverstöße, falsches Überholen, falsches Fahren an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Verstöße an Bahnübergängen, falsches Fahren an unübersichtlichen Stellen oder das Nichtkenntlichmachen liegengebliebener Fahrzeuge.
Zusätzlich muss immer eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert eingetreten sein.

Fahruntüchtigkeit durch Alkohol, Drogen oder Mängel

Eine wichtige Fallgruppe von § 315c StGB betrifft Fahruntüchtigkeit. Gemeint ist, dass jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge Alkohol, Drogen, anderer berauschender Mittel oder körperlicher beziehungsweise geistiger Mängel nicht mehr sicher fahren kann.
Bei Alkohol und Drogen hängt die Bewertung stark von Blutwerten, Ausfallerscheinungen, Fahrfehlern und Unfallgeschehen ab. Während § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr bereits die Fahruntüchtigkeit als solche bestraft, setzt § 315c StGB zusätzlich eine konkrete Gefährdung voraus.
Bei körperlichen oder geistigen Mängeln kann es etwa um plötzliche Ausfallerscheinungen, Erkrankungen, starke Müdigkeit, Medikamenteneinfluss oder andere Einschränkungen gehen. Auch hier kommt es auf die konkrete Fahrfähigkeit und die Gefährdungssituation an.

Alkohol

Blutalkoholwert, Ausfallerscheinungen, Fahrfehler und konkrete Gefahr sind entscheidend.

Drogen

Wirkstoffnachweis, Fahrunsicherheit und Gefährdung müssen genau geprüft werden.

Grobe Fahrfehler

Nicht jeder Fehler genügt. Erforderlich sind grobe Verkehrswidrigkeit, Rücksichtslosigkeit und konkrete Gefahr.

Führerscheinrisiko

Bei § 315c StGB kommt häufig eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht.

Die typischen Verkehrsverstöße bei § 315c StGB

Neben Fahruntüchtigkeit erfasst § 315c StGB bestimmte besonders gefährliche Verkehrsverstöße. In der Praxis werden diese häufig als klassische Gefahrenverstöße oder „sieben Todsünden“ des Straßenverkehrs bezeichnet.
Dazu gehören insbesondere das Nichtbeachten der Vorfahrt, falsches Überholen, falsches Fahren an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite an unübersichtlichen Stellen, Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen beziehungsweise Kraftfahrstraßen sowie das Nichtkenntlichmachen liegengebliebener Fahrzeuge.
Aber auch hier gilt: Der Verkehrsverstoß muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen worden sein und zu einer konkreten Gefährdung geführt haben.

Grob verkehrswidrig und rücksichtslos: Was bedeutet das?

Grob verkehrswidrig bedeutet, dass besonders schwer gegen Verkehrspflichten verstoßen wurde. Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt.
Diese Voraussetzungen sind nicht automatisch erfüllt, nur weil ein Unfall passiert ist. Die Behörden müssen die Umstände des Einzelfalls prüfen. Dazu gehören Fahrweise, Verkehrslage, Sicht, Geschwindigkeit, Reaktionsmöglichkeiten, Vorverhalten und mögliche Entschuldigungsgründe.
Genau hier bestehen häufig Verteidigungsansätze: War der Fehler wirklich grob? War das Verhalten rücksichtslos? Oder lag eher ein Augenblicksversagen, eine Fehleinschätzung oder eine unübersichtliche Verkehrssituation vor?

Konkrete Gefährdung: Der zentrale Punkt bei § 315c StGB

Bei § 315c StGB reicht eine abstrakte Gefahr nicht aus. Es muss eine konkrete Gefährdung eingetreten sein. Das bedeutet: Es muss eine Situation bestanden haben, in der der Eintritt eines Schadens so nahe lag, dass es letztlich nur noch vom Zufall abhing, ob ein Mensch verletzt oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert beschädigt wird.
Ein Beinahe-Unfall, starkes Ausweichen, eine Notbremsung oder ein sehr knapp vermiedener Zusammenstoß können Hinweise auf eine konkrete Gefahr sein. Umgekehrt genügt nicht jedes riskante Verhalten automatisch für § 315c StGB.
Die konkrete Gefährdung muss anhand der Beweise überprüft werden: Zeugenaussagen, Spuren, Fotos, Videos, Unfallskizzen, Gutachten und Polizeiberichte sind häufig entscheidend.

Welche anderen Paragraphen hängen mit § 315c StGB zusammen?

§ 315c StGB steht häufig im Zusammenhang mit weiteren Vorschriften des Verkehrsstrafrechts. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu § 316 StGB bei Alkohol und Drogen sowie zu § 315b StGB bei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr.

Typische Fälle bei § 315c StGB

Typische Fälle sind alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit mit Beinahe-Unfall, Drogenfahrt mit Ausfallerscheinungen und konkreter Gefährdung, gefährliche Vorfahrtsverstöße, falsches Überholen mit Gegenverkehr, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen oder gefährliches Rückwärtsfahren auf der Autobahn.
Situation Typische Prüfung Weitere relevante Vorschriften
Alkohol oder Drogen mit Beinahe-Unfall Fahruntüchtigkeit, konkrete Gefährdung, Blutwert, Ausfallerscheinungen § 316 StGB, § 315c StGB
Vorfahrt missachtet Grobe Verkehrswidrigkeit, Rücksichtslosigkeit und konkrete Gefahr § 8 StVO, § 315c StGB
Falsch überholt Überholsituation, Gegenverkehr, Sicht, Abstand und Beinahe-Kollision § 5 StVO, § 315c StGB
Zu schnell an unübersichtlicher Stelle Geschwindigkeit, Sichtverhältnisse, Reaktionsmöglichkeiten und konkrete Gefahr § 3 StVO, § 315c StGB
Unfall mit anschließendem Entfernen Zusätzlich Fahrerflucht, Schadenhöhe, Wahrnehmung und Führerscheinrisiko prüfen § 142 StGB, § 69 StGB

Abgrenzung zu § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr

§ 316 StGB bestraft das Führen eines Fahrzeugs trotz alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Eine konkrete Gefährdung muss dort nicht zusätzlich eintreten.
§ 315c StGB geht weiter: Hier muss zusätzlich eine konkrete Gefahr für Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert vorliegen. Deshalb ist § 315c StGB häufig schwerwiegender und kann stärkere Folgen für Fahrerlaubnis und Strafmaß haben.

Abgrenzung zu § 315b StGB

§ 315b StGB betrifft gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, häufig von außen. Dazu gehören etwa Hindernisse auf der Fahrbahn, Manipulationen an Fahrzeugen oder ähnliche Eingriffe.
§ 315c StGB betrifft dagegen gefährliche Fahrweisen oder Fahruntüchtigkeit innerhalb des Straßenverkehrs. Die richtige Abgrenzung ist wichtig, weil sie Auswirkungen auf Tatvorwurf, Verteidigung und Fahrerlaubnisfolgen haben kann.

Strafe, Punkte und Führerscheinrisiko

§ 315c StGB sieht im Grundfall Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Bei fahrlässigen Varianten kann der Strafrahmen niedriger sein. Zusätzlich drohen Punkte im Fahreignungsregister und regelmäßig erhebliche Fahrerlaubnisfolgen.
Besonders wichtig ist § 69 StGB. Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist deutlich schwerer als ein Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis erlischt und muss nach Ablauf einer Sperrfrist regelmäßig neu beantragt werden.

Beweise bei § 315c StGB

Die Beweislage ist bei § 315c StGB oft entscheidend. Die Staatsanwaltschaft muss nicht nur den Verkehrsverstoß oder die Fahruntüchtigkeit nachweisen, sondern auch die konkrete Gefährdung.
Typische Beweismittel sind Zeugenaussagen, Polizeiberichte, Blutproben, ärztliche Untersuchungen, Fahrfehlerbeschreibungen, Unfallspuren, Fotos, Videos, Dashcam-Aufnahmen und Sachverständigengutachten.
Bei Alkohol- und Drogenfällen sind Blutentnahme, Laborwerte, Zeitpunkt der Fahrt, Rückrechnung, Ausfallerscheinungen und Fahrfehler besonders wichtig. Bei gefährlichen Fahrfehlern stehen Verkehrsablauf, Sichtverhältnisse, Abstände, Geschwindigkeiten und Reaktionsmöglichkeiten im Fokus.

Verteidigung gegen den Vorwurf nach § 315c StGB

Die Verteidigung kann an mehreren Stellen ansetzen. Es kann bestritten werden, dass Fahruntüchtigkeit vorlag, dass der Verkehrsverstoß grob verkehrswidrig und rücksichtslos war oder dass überhaupt eine konkrete Gefährdung eingetreten ist.
Auch die innere Tatseite ist wichtig. Handelte der Betroffene vorsätzlich oder fahrlässig? War die Gefahr erkennbar? Lag ein Augenblicksversagen vor? Gab es äußere Umstände, die das Verhalten erklären?
Ziel der Verteidigung kann sein, den Tatvorwurf zu entkräften, eine mildere rechtliche Einordnung zu erreichen, die Fahrerlaubnis zu schützen oder eine Sperrfrist zu verkürzen.

Vorladung, Anhörung oder Strafbefehl erhalten: Was tun?

Wer eine Vorladung oder Anhörung wegen § 315c StGB erhält, sollte nicht vorschnell aussagen. Als Beschuldigter besteht ein Schweigerecht. Unbedachte Angaben können später schwer korrigiert werden.
Sinnvoll ist zunächst Akteneinsicht. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Beweise vorliegen, welche konkrete Gefahr behauptet wird und ob der Tatvorwurf nach § 315c StGB tatsächlich tragfähig ist.
Wenn bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde, laufen kurze Fristen. Dann sollte schnell geprüft werden, ob Einspruch eingelegt werden sollte.
Vorwurf Gefährdung des Straßenverkehrs erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Fahruntüchtigkeit, konkrete Gefährdung, grobe Verkehrswidrigkeit, Rücksichtslosigkeit, Beweise oder Führerscheinrisiko angreifbar sind.

Typische Beispiele zu § 315c StGB

Typische Beispiele sind eine Alkoholfahrt mit Beinahe-Kollision, ein Drogenvorwurf mit Ausfallerscheinungen und Gefährdung, ein riskanter Überholvorgang mit Gegenverkehr, ein grober Vorfahrtsverstoß mit Notbremsung oder ein zu schnelles Fahren an einer unübersichtlichen Stelle mit beinahe eingetretenem Unfall.
Weitere typische Kombinationen sind § 315c StGB mit § 316 StGB bei Alkohol oder Drogen, § 315c StGB mit § 69 StGB bei Fahrerlaubnisentzug oder § 315c StGB mit § 142 StGB, wenn nach einem Unfall der Unfallort verlassen wurde.

Fazit: § 315c StGB ist ein schwerer Vorwurf im Verkehrsstrafrecht

§ 315c StGB sollte ernst genommen werden. Die Vorschrift betrifft nicht einfache Verkehrsfehler, sondern gefährliche Situationen mit konkreter Gefährdung. Neben der Strafe geht es häufig um den Führerschein.
Entscheidend sind Fahruntüchtigkeit, grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, konkrete Gefährdung, Beweise und Fahrerlaubnisfolgen. Diese Punkte sollten vor einer Aussage oder vor dem Akzeptieren eines Strafbefehls sorgfältig geprüft werden.

FAQ zu § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

Was regelt § 315c StGB? +
§ 315c StGB regelt die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahruntüchtigkeit oder bestimmte grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verkehrsverstöße, wenn dadurch Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden.
Welche Strafe droht bei § 315c StGB? +
Im Grundfall drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zusätzlich können Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Was bedeutet konkrete Gefährdung? +
Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn der Eintritt eines Schadens für Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert so nahe lag, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob tatsächlich etwas passiert.
Was ist der Unterschied zwischen § 315c StGB und § 316 StGB? +
§ 316 StGB betrifft Trunkenheit im Verkehr ohne zusätzliche konkrete Gefährdung. § 315c StGB setzt neben Fahruntüchtigkeit oder bestimmten groben Verkehrsverstößen eine konkrete Gefährdung voraus.
Sollte man bei einer Vorladung wegen § 315c StGB aussagen? +
Als Beschuldigter besteht ein Schweigerecht. Vor einer Aussage sollte Akteneinsicht genommen und geprüft werden, welche Beweise für Fahruntüchtigkeit, Verkehrsverstoß, Rücksichtslosigkeit und konkrete Gefährdung vorliegen.