• von Julia Obrazova
§ 5 StVO regelt das Überholen im Straßenverkehr. Die Vorschrift ist besonders wichtig, weil Überholmanöver häufig mit Geschwindigkeit, Gegenverkehr, unklarer Verkehrslage, Seitenabstand und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zusammenhängen.
In Bußgeldverfahren geht es oft darum, ob das Überholen überhaupt erlaubt war, ob eine unklare Verkehrslage bestand, ob ein Überholverbot missachtet wurde oder ob beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand eingehalten wurde. Je nach Fall können Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.
Wer einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Überholverstoßes erhält, sollte prüfen lassen, ob die Verkehrssituation, die Beweislage und die rechtliche Bewertung wirklich tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 5 StVO regelt, wann und wie überholt werden darf.
  • Überholen ist insbesondere bei unklarer Verkehrslage oder angeordnetem Überholverbot unzulässig.
  • Beim Überholen muss ausreichender Seitenabstand eingehalten werden, besonders gegenüber Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern.

Was regelt § 5 StVO?

§ 5 StVO enthält die zentralen Regeln zum Überholen. Grundsätzlich ist links zu überholen. Wer überholt, muss sicherstellen, dass während des gesamten Überholvorgangs keine Behinderung des Gegenverkehrs entsteht und dass mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende gefahren wird.
Außerdem regelt § 5 StVO, wann Überholen verboten ist, welche Sorgfaltspflichten beim Ausscheren und Wiedereinordnen gelten und welcher Seitenabstand einzuhalten ist. Gerade diese Punkte sind in Bußgeldverfahren häufig streitig.
§ 5 StVO steht oft im Zusammenhang mit § 3 StVO Geschwindigkeit, § 4 StVO Abstand und § 8 StVO Vorfahrt.
Der Grundsatz lautet: Es ist links zu überholen. Dadurch soll der Verkehrsablauf berechenbar bleiben. Wer vom Regelfall abweicht, muss besonders genau prüfen, ob eine Ausnahme vorliegt und ob die Verkehrssituation dies zulässt.
In der Praxis entstehen Streitfragen vor allem bei mehrspurigen Straßen, stockendem Verkehr, Autobahnen, Rechtsüberholen, Spurwechseln und dem Wiedereinordnen nach dem Überholvorgang. Dann können neben § 5 StVO auch Vorschriften zur Fahrstreifenbenutzung und zum Abstand relevant werden.

Überholen bei unklarer Verkehrslage

Besonders häufig wird ein Verstoß gegen § 5 StVO mit dem Begriff der unklaren Verkehrslage begründet. Eine solche Lage kann vorliegen, wenn der weitere Verkehrsverlauf nicht sicher eingeschätzt werden kann, etwa wegen Kurven, Kuppen, Einmündungen, Gegenverkehr, unübersichtlicher Fahrzeugbewegungen oder unklarer Absichten anderer Verkehrsteilnehmer.
In einem Bußgeldverfahren ist dann wichtig, ob die Situation aus Sicht des Fahrers tatsächlich unklar war oder ob der Vorwurf erst rückblickend konstruiert wird. Entscheidend sind konkrete Umstände, nicht bloße Vermutungen.

Gegenverkehr

Überholen ist nur zulässig, wenn während des gesamten Vorgangs keine Behinderung des Gegenverkehrs entsteht.

Kurven und Kuppen

Unübersichtliche Straßenverläufe können eine unklare Verkehrslage begründen.

Spurwechsel

Beim Ausscheren und Wiedereinordnen darf der nachfolgende und überholte Verkehr nicht gefährdet werden.

Seitenabstand

Besonders gegenüber Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern muss ausreichend Abstand gehalten werden.

Welche anderen Paragraphen hängen mit § 5 StVO zusammen?

Ein Überholverstoß ist oft mit anderen Verkehrsregeln verbunden. Deshalb sollte nicht nur § 5 StVO isoliert geprüft werden, sondern auch Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Handy am Steuer, Bußgeldverfahren und mögliche strafrechtliche Folgen.

Überholverbot: Wann darf nicht überholt werden?

Überholen ist unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist oder wenn ein Überholverbot durch Verkehrszeichen angeordnet wurde. In der Praxis geht es häufig um Zeichen 276 oder Zeichen 277, aber auch um Situationen, in denen ohne ausdrückliches Schild nicht sicher überholt werden durfte.
Ein Überholverbot kann außerdem durch die konkrete Situation faktisch entstehen: zum Beispiel bei Gegenverkehr, unübersichtlichem Straßenverlauf, schlechter Sicht, Kolonnenverkehr oder wenn der Überholweg nicht sicher eingeschätzt werden kann.
Wenn ein Bußgeldbescheid auf ein Überholverbot gestützt wird, sollte geprüft werden, wo das Verkehrszeichen stand, ob es sichtbar war, ob der Vorwurf zeitlich und örtlich richtig zugeordnet wurde und ob die Beweise den konkreten Überholvorgang belegen.

Seitenabstand beim Überholen

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden. Besonders wichtig ist das beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugführern. Innerorts beträgt der ausreichende Seitenabstand mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter.
Der Seitenabstand ist häufig dann streitig, wenn Radfahrer, E-Scooter, Fußgänger, parkende Fahrzeuge oder enge Fahrbahnen beteiligt sind. Gerade in Städten kann ein zu geringer Seitenabstand schnell zu gefährlichen Situationen führen.
Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können neben § 5 StVO auch § 3 StVO Geschwindigkeit, § 4 StVO Abstand und bei schweren Fällen § 315c StGB relevant werden.

Ausscheren und Wiedereinordnen

Wer zum Überholen ausschert, muss den nachfolgenden Verkehr beachten und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Auch das Wiedereinordnen nach dem Überholvorgang muss so erfolgen, dass ausreichend Abstand bleibt.
Häufige Streitpunkte sind plötzliche Spurwechsel, dichtes Einscheren vor dem überholten Fahrzeug, Überholen trotz bereits überholender Fahrzeuge oder eine unklare Situation beim Wiedereinordnen. Hier kann auch § 4 StVO Abstand entscheidend sein.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Verstoß gegen § 5 StVO

Die Folgen eines Überholverstoßes hängen davon ab, welche konkrete Pflicht verletzt wurde und ob es zu Behinderung, Gefährdung oder Unfall kam. Bei schwereren Verstößen können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen.
Situation Mögliche Folgen Weitere relevante Paragraphen
Überholen bei unklarer Verkehrslage Bußgeld, Punkte, bei Gefährdung oder Unfall schwerere Folgen § 24 StVG, § 25 StVG
Überholen trotz Überholverbot Bußgeld, Punkte, je nach Fall Fahrverbot § 26 StVG, § 29 StVG
Zu geringer Seitenabstand beim Überholen Bußgeld, bei Gefährdung oder Unfall erhöhte Sanktionen möglich § 3 StVO, § 4 StVO
Gefährliches Überholen mit konkreter Gefährdung Strafrechtliche Prüfung, Fahrerlaubnisrisiken möglich § 315c StGB, § 69 StGB
Überholen in Verbindung mit Alkohol oder Drogen Bußgeld- oder Strafverfahren, Punkte, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisrisiken § 24a StVG, § 316 StGB
Eine ergänzende Einordnung finden Sie auch auf unseren Seiten zum Bußgeld, zu Punkten in Flensburg und zum Fahrverbot.

Bußgeldverfahren, Fristen und Registereintragung

Bei einem Überholverstoß geht es nicht nur um § 5 StVO. Die Ahndung als Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt regelmäßig über § 24 StVG. Für Zuständigkeit, Verfahrensfragen und Verjährung ist § 26 StVG wichtig.
Wenn Punkte eingetragen werden, ist außerdem das Fahreignungsregister relevant. Hier kommt § 29 StVG ins Spiel. Bei einem Fahrverbot sollte zusätzlich § 25 StVG geprüft werden.

Wann lohnt sich ein Einspruch bei einem Vorwurf nach § 5 StVO?

Ein Einspruch kann besonders sinnvoll sein, wenn Punkte, Fahrverbot oder berufliche Nachteile drohen. Bei Überholverstößen lohnt sich die Prüfung vor allem dann, wenn die Verkehrslage nicht eindeutig war, Zeugenangaben widersprüchlich sind, eine Videoaufnahme unklar ist oder die konkrete Gefährdung nicht belastbar belegt ist.
Auch bei Vorwürfen zum Seitenabstand sollte geprüft werden, wie der Abstand festgestellt wurde, ob die Situation richtig bewertet wurde und ob eine Gefährdung tatsächlich nachweisbar ist.
Wenn zusätzlich ein Unfall, eine konkrete Gefährdung, Alkohol, Drogen oder besonders riskantes Fahrverhalten im Raum stehen, kann die Sache über eine einfache Ordnungswidrigkeit hinausgehen. Dann sollten auch § 315c StGB, § 316 StGB und § 69 StGB mitgeprüft werden.
Bußgeldbescheid wegen Überholen erhalten?
Lassen Sie prüfen, ob Verkehrslage, Beweislage, Seitenabstand, Gefährdung oder rechtliche Einordnung angreifbar sind.

Typische Beispiele zu § 5 StVO

Typische Fälle sind Überholen bei unklarer Verkehrslage, Überholen trotz Überholverbot, Überholen in einer Kurve, Überholen vor einer Kuppe, zu geringer Seitenabstand zu Radfahrern, gefährliches Wiedereinordnen oder Überholen trotz Gegenverkehr.
Weitere typische Kombinationen sind Überholen und Geschwindigkeit nach § 3 StVO, Überholen und Abstand nach § 4 StVO oder Überholen und Ablenkung nach § 23 StVO.

Fazit: § 5 StVO genau prüfen, wenn Überholen vorgeworfen wird

§ 5 StVO enthält mehrere wichtige Pflichten rund um das Überholen: links überholen, klare Verkehrslage, ausreichender Geschwindigkeitsunterschied, Rücksicht auf Gegenverkehr, Seitenabstand und sichere Wiedereinordnung. Bei einem Bußgeldbescheid sollte geprüft werden, ob der konkrete Vorwurf tatsächlich bewiesen ist.
Für die weitere Prüfung sind häufig andere Vorschriften entscheidend: § 24 StVG für die Ordnungswidrigkeit, § 25 StVG für das Fahrverbot, § 26 StVG für das Bußgeldverfahren und bei schweren Fällen § 315c StGB.

FAQ zu § 5 StVO Überholen

Was regelt § 5 StVO? +
§ 5 StVO regelt das Überholen im Straßenverkehr. Dazu gehören unter anderem das Linksüberholen, das Überholen bei klarer Verkehrslage, der Seitenabstand und das sichere Ausscheren und Wiedereinordnen.
Wann ist Überholen verboten? +
Überholen ist insbesondere bei unklarer Verkehrslage oder bei angeordnetem Überholverbot unzulässig. Auch Gegenverkehr, Kurven, Kuppen oder unübersichtliche Situationen können das Überholen verbieten.
Wie viel Seitenabstand muss beim Überholen eingehalten werden? +
Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugführern beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.
Welche anderen Paragraphen sind beim Überholen wichtig? +
Häufig relevant sind § 3 StVO Geschwindigkeit, § 4 StVO Abstand, § 24 StVG Ordnungswidrigkeiten, § 25 StVG Fahrverbot, § 26 StVG Bußgeldverfahren und bei schweren Fällen § 315c StGB.
Kann man gegen einen Bußgeldbescheid wegen Überholen Einspruch einlegen? +
Ja. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Verkehrslage, Beweislage, Seitenabstand, Gefährdung, Zeugenangaben oder rechtliche Einordnung zweifelhaft sind.