Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe beruhen auf unterschiedlichen Vorschriften. Diese Übersicht führt zu den bereits ausführlich erläuterten zentralen Straftatbeständen und ordnet ihre Themen ein.
Das Wichtigste in Kürze
- § 142 StGB betrifft das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
- §§ 315b und 315c StGB schützen die Sicherheit des Straßenverkehrs.
- § 316 StGB regelt die Trunkenheit im Verkehr.
Welche Vorschrift gilt bei Fahrerflucht?
§ 142 StGB betrifft das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Für die Bewertung sind unter anderem Unfallbeteiligung, Feststellungsinteresse, Warteverhalten und Vorsatz relevant.
Was regeln §§ 315b und 315c StGB?
§ 315b StGB betrifft gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. § 315c StGB erfasst bestimmte verkehrswidrige Verhaltensweisen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr entsteht.
Was regelt § 316 StGB?
§ 316 StGB stellt das Führen eines Fahrzeugs trotz alkohol- oder rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit unter Strafe, soweit die Tat nicht bereits nach einer anderen Vorschrift schwerer bedroht ist.
Warum ist die genaue Einordnung wichtig?
Tatbestand, Beweisanforderungen und mögliche Fahrerlaubnisfolgen unterscheiden sich. Entscheidend sind deshalb der konkrete Vorwurf und der Inhalt der Ermittlungsakte.
Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?
Den amtlichen Wortlaut finden Sie bei Strafgesetzbuch – amtliche Fassung. Entscheidend bleibt stets die Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Paragraphen im Verkehrsstrafrecht rechtlich prüfen lassen
Wir prüfen Vorwurf, Aktenlage, Fristen und mögliche Fahrerlaubnisfolgen.
Welche Themen sind außerdem wichtig?
Quellen & weiterführende Hinweise
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§ 136 StPO (Erste Vernehmung des Beschuldigten) – gesetze-im-internet.de
Enthält zentrale Beschuldigtenrechte im Strafverfahren.
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§ 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) – gesetze-im-internet.de
Regelt mögliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen nach Verkehrsstraftaten.
FAQ zu Paragraphen im Verkehrsstrafrecht
Welcher Paragraph betrifft Fahrerflucht?+
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen § 315b und § 315c StGB?+
§ 315b betrifft Eingriffe in den Verkehr; § 315c bestimmte gefährliche Verhaltensweisen im fließenden Verkehr.
Wo ist Trunkenheit im Verkehr geregelt?+
In § 316 StGB.