Nach einem Strafbefehl oder Urteil fragen sich viele Betroffene, ob sie nun als vorbestraft gelten und was im Führungszeugnis erscheint. Dabei müssen Verurteilung, Bundeszentralregister und Führungszeugnis auseinandergehalten werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung kann im Bundeszentralregister eingetragen werden.
  • Nicht jede Registereintragung erscheint auch im Führungszeugnis.
  • Ob und wie eine Verurteilung anzugeben ist, hängt vom konkreten rechtlichen Zusammenhang ab.

Was bedeutet vorbestraft?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff unterschiedlich verwendet. Rechtlich sollte genau unterschieden werden, ob es um eine rechtskräftige Verurteilung, eine Eintragung im Bundeszentralregister oder den Inhalt eines Führungszeugnisses geht.

Erscheint jede Verurteilung im Führungszeugnis?

Nein. § 32 BZRG enthält Regeln und Ausnahmen dazu, welche Eintragungen in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Dafür können Art und Höhe der Sanktion sowie weitere Eintragungen bedeutsam sein.

Kann auch ein Strafbefehl relevant sein?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht grundsätzlich einem rechtskräftigen Urteil gleich. Deshalb sollten vor Ablauf der Einspruchsfrist auch mögliche Register- und Berufsfolgen geprüft werden.

Muss eine Verurteilung immer angegeben werden?

Das hängt davon ab, wer fragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Auskunft verlangt wird und welche Eintragungen offenbart werden müssen. Pauschale Antworten sind hier riskant.

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Den amtlichen Wortlaut finden Sie bei § 32 BZRG – Inhalt des Führungszeugnisses. Entscheidend bleibt stets die Prüfung des konkreten Sachverhalts.
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Welche Themen sind außerdem wichtig?

Quellen & weiterführende Hinweise

FAQ zu Vorstrafe

Steht jede Geldstrafe im Führungszeugnis?+
Nein. § 32 BZRG sieht Ausnahmen vor; weitere Eintragungen und der Einzelfall können relevant sein.
Ist ein Strafbefehl eine Verurteilung?+
Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht grundsätzlich einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Sind Register und Führungszeugnis dasselbe?+
Nein. Das Führungszeugnis gibt nur die nach dem BZRG vorgesehenen Inhalte des Registers wieder.