Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, bestimmt es regelmäßig zugleich eine Sperrfrist. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sperrfrist ist von der eigentlichen Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.
  • Sie beginnt grundsätzlich mit Rechtskraft des Urteils.
  • Nach Fristablauf darf erst nach tatsächlicher Neuerteilung wieder gefahren werden.

Was bedeutet die Sperrfrist?

Nach § 69a StGB bestimmt das Gericht bei der Entziehung, für welchen Zeitraum keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Wer zuvor keine Fahrerlaubnis hatte, kann ebenfalls mit einer isolierten Sperre belegt werden.

Wie wird die Dauer bestimmt?

Das Gesetz nennt einen gesetzlichen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die konkrete Dauer nach Tat, Persönlichkeit und der prognostizierten Gefahr für den Straßenverkehr.

Wann beginnt die Sperre?

Die Sperre beginnt grundsätzlich mit Rechtskraft des Urteils. Zeiten einer wegen derselben Tat wirksamen vorläufigen Entziehung können nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Was geschieht nach dem Ablauf?

Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben. Sie muss neu beantragt und von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt werden; Eignungsfragen können dabei erneut geprüft werden.

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Den amtlichen Wortlaut finden Sie bei § 69a StGB – Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Entscheidend bleibt stets die Prüfung des konkreten Sachverhalts.
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Welche Themen sind außerdem wichtig?

Quellen & weiterführende Hinweise

FAQ zu Sperrfrist für die Fahrerlaubnis

Darf während der Sperrfrist gefahren werden?+
Nein, wenn keine wirksame Fahrerlaubnis besteht.
Kommt die Fahrerlaubnis automatisch zurück?+
Nein. Nach der Entziehung ist eine Neuerteilung erforderlich.
Kann eine vorläufige Entziehung berücksichtigt werden?+
Ja. § 69a StGB enthält hierzu Anrechnungsregeln.