Eine Strafanzeige teilt den Strafverfolgungsbehörden einen möglichen strafbaren Sachverhalt mit. Im Straßenverkehr betrifft das häufig Fahrerflucht, Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Strafanzeige kann unter anderem bei Staatsanwaltschaft, Polizei oder Amtsgericht angebracht werden.
  • Die aufnehmende Stelle muss die Anzeige protokollieren oder anderweitig dokumentieren.
  • Strafanzeige und Strafantrag sind rechtlich nicht dasselbe.

Wo kann eine Strafanzeige erstattet werden?

Nach § 158 StPO können Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes sowie bei Amtsgerichten angebracht werden.

Welche Angaben sind hilfreich?

Eine möglichst genaue Schilderung von Zeitpunkt, Ort, Beteiligten, Fahrzeugen, Kennzeichen, Zeugen und vorhandenen Unterlagen erleichtert die Prüfung. Vermutungen sollten als solche kenntlich bleiben.

Was passiert nach der Anzeige?

Die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob ein Anfangsverdacht besteht und welche Ermittlungen erforderlich sind. Eine Anzeige führt nicht automatisch zu Anklage oder Verurteilung.

Was unterscheidet Strafanzeige und Strafantrag?

Die Strafanzeige informiert über einen möglichen Sachverhalt. Ein Strafantrag ist bei bestimmten Delikten zusätzlich die ausdrückliche Erklärung, dass die strafrechtliche Verfolgung gewünscht wird.

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Den amtlichen Wortlaut finden Sie bei § 158 StPO – Strafanzeige und Strafantrag. Entscheidend bleibt stets die Prüfung des konkreten Sachverhalts.
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Welche Themen sind außerdem wichtig?

Quellen & weiterführende Hinweise

FAQ zu Strafanzeige

Kann ich eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten?+
Ja. § 158 StPO nennt unter anderem Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht.
Führt jede Anzeige zu einer Anklage?+
Nein. Zunächst wird geprüft und ermittelt; das Verfahren kann auch eingestellt werden.
Sind Strafanzeige und Strafantrag identisch?+
Nein. Ein Strafantrag ist eine zusätzliche Verfolgungsvoraussetzung bei bestimmten Delikten.